Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16.03.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Zur Tagesordnung bringt GR Lerach vorab Einwände vor. Er vermisst das Thema „Hochwasserschutz am Panoramaweg“. Dies wurde in der letzten Bauausschusssitzung vom 16.03.2021 für heute in Aussicht gestellt wurde.
BM Holzner bestätigt die Faktenlage. Wider Erwarten liegen noch nicht alle Informationen vor, weshalb auf die Hereinnahme des angesprochenen Punktes in die heutige Sitzung verzichtet wurde. Ein Anwohner-Vertreter wurde davon in Kenntnis gesetzt.
GR Lerach beantragt, das Thema in der nächsten Sitzung zu behandeln.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Bei der anschließenden Abstimmung wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 16.03.2021 wird genehmigt.
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3. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garage und Carport in der Roseggerstr. 16 (Fl. Nr. 256/9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Roseggerstr. 16 (Fl. Nr. 256/9) soll das bestehende Gebäude abgerissen werden und ein neues Mehrfamilienhaus mit Garage und Carport entstehen, berichtet Herr Schuster.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 184,22 m² und schafft 381,87 m² Wohnraum, aufgeteilt in vier Wohnungen. Das Haus hat einen First mit Ost-West-Ausrichtung, einen Quergiebel nach Süden, zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss und eine Firsthöhe von 9,66 m.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein: Die Höhe des Gebäudes ist akzeptabel, in der näheren Umgebung stehen Häuser mit vergleichbaren Höhen und Versiegelungsgraden. Somit kann die vorgelegte Planung, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenverdichtung, akzeptiert werden.
Die notwendigen acht Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit Doppelgarage, Doppelcarport und vier weiteren Stellplätzen nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Zur Beantwortung der in der Sitzung vom 16.03.2021 aufgeworfenen Fragen:
Die Stellplätze waren und sind absolut konform mit der gemeindlichen Stellplatzsatzung sowie der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung. Vor allem die Mindestbreite von 2,30 m wird eingehalten.
Die Stellplätze 3 und 5 enden in der Breite an der Grundstückgrenze. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Zusätzlicher Platz zur Lagerung von geräumtem Schnee ist nicht einforderbar.
Der Wunsch nach Wohnraum und Innenverdichtung wird immer einen Zielkonflikt mit Grünflächen ergeben, da die Grundstücksgrößen gerade im Innenbereich begrenzt sind. Die Planung von Antragstellern ist nachvollziehbar, die nach Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften noch zur Verfügung stehende Fläche für Begrünung lieber im Garten zu nutzen als vor dem Haus zur Straße hin einen Grünstreifen zu pflanzen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Roseggerstr. 16 (Fl. Nr. 256/9) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung eines Carports, eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzzauns in der Carossastr. 31, Fl. Nr. 256/54
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Carossastr. 31 (Fl. Nr. 256/54) soll ein Stellplatz mit Carport, ein Schuppen für Gartengeräte und Holz sowie ein Sichtschutzzaun errichtet werden.
Die Einzelvorhaben verteilen sich gemäß beiliegender Skizze dabei auf das Grundstück: Zum nördlichen Nachbarn soll ein Sichtschutzzaun mit zwei Metern Höhe und 14 m Länge, auf der Ostseite des Grundstücks hinter dem Haus ein Schuppen für Gartengeräte und Brennholz mit fünf Metern Länge, 2,5 m Höhe und 3,5 – 4 m Breite sowie an der westlichen Grundstücksgrenze eine Stellplatzüberdachung mit 6 x 3 x 3 m entstehen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans schreiben eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vor, verbieten aber eine Überdachung. Der Schuppen als Nebenanlage gem. § 14 BauNVO dürfte gem. Festsetzungen nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Diese sind nach Osten aber bereits durch das Hauptgebäude ausgereizt. Der Zaun dürfte nicht als Sichtschutzzaun ausgeführt werden, zulässig wären nur Maschendrahtzäune bis max. ein Meter Höhe, welche mit Hecken von max. 1,5 m hinterpflanzt werden müssen. Daher beantragt der Bauherr eine Befreiung von diesen Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt. Insbesondere dem expliziten Verbot eines Carports kann entgegengehalten werden, dass im Bebauungsplangebiet bereits mindestens ein Carport genehmigt wurde. Ebenso sind im Bebauungsplangebiet bereits ähnlich große Schuppen außerhalb der Baugrenzen erlaubt worden. Die Form des Zauns begründet der Antragsteller mit dem expliziten Wunsch eines Sichtschutzes aus persönlichen Gründen zum nördlichen Nachbarn hin. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ kann somit erfolgen.
Die Grundflächenzahl wird durch die zusätzlich versiegelte Fläche erhöht, liegt aber noch unterhalb der festgesetzten GRZ II gem. Bebauungsplan von 0,375. Eine überschlagene Berechnung der Verwaltung kommt auf ca. 0,32 nach Umsetzung der Vorhaben.
Die drei Vorhaben sind ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.
Zu den in der Bauausschusssitzung vom 16.03.2021 aufgekommenen Fragen:
Verfahrensfreie Vorhaben gem. Art. 57 BayBO bedürfen keinerlei Planzeichnung und diese sind auch rechtlich nicht einforderbar. Ein rechtskundiger Bauherr muss dazu noch nicht einmal im Bauamt der Gemeinde anfragen. Die Tatsache, dass die Festsetzungen eines existierenden Bebauungsplans eine Befreiung notwendig machen, ändert an der Verfahrensfreiheit grundsätzlich nichts.
Der Wunsch nach besserer Darstellung durch Skizzen oder Schnitte als Grundlage für eine Entscheidung ist nachvollziehbar und wird von der Verwaltung zukünftig berücksichtigt. Bei vielen Baumarktfertiglösungen wie z.B. für Holzhütten, Holzzäune oder Carports bedeutet dies neben einfachen Handskizzen aber lediglich Beispielfotos aus der Verkaufsbroschüre.
Diskussionsverlauf
GR Lerach erkundigt sich, ob in der Stellplatzsatzung Piding auch Flächen für Carports vorgesehen sind.
Herr Schuster bejaht und fügt hinzu, der vorliegende Stellplatz weist hier nur eine Länge von drei Metern auf, während die Stellplatzsatzung fünf Meter vorschreibt. Allerdings befindet sich die Parkfläche im vorliegenden Fall am Ende einer Sackgasse. Die öffentliche Verkehrsfläche bleibt unberührt. Darüber hinaus übernimmt der Eigentümer die Räumung seiner Zufahrt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ zur Errichtung eines Carports, eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzzauns in der Carossastr. 31 (Fl. Nr. 256/54) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Predigtstuhlstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Eigentümer der Predigtstuhlstr. 4, Fl. Nr. 758/5, stellte Ende 2020 eine Bauvoranfrage zur Anhebung des Dachgeschosses, erläutert Herr Schuster. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt dies aber gegen die Grundzüge der Planung, eine etwaige Kostenbeteiligung an den notwendigen Planänderungskosten soll erst bei einer Klausurtagung geklärt werden.
Um grundsätzlich und schon mit zeitlichem Vorlauf Wohnraum schaffen zu können, beantragt der Eigentümer Fl. Nr. 758/5 nun, den Bebauungsplan durch Streichung des Satzes „Dachgauben sind unzulässig“ zu ändern. Dies wurde bereits genauso für den Bebauungsplan Nr. 1 „Jahnstraße“ in der Bauausschusssitzung vom 23.02.2021 beschlossen.
Durch diese Änderung des Bebauungsplans kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen und somit Innenverdichtung betrieben werden, der bereits vorhandene Bauwunsch kann umgesetzt sowie Baurecht für die Nachbarn geschaffen werden. Eine Benachteiligung von Nachbarn besteht nicht.
Da auch hier ein Grundzug der Planung betroffen ist, kann das Änderungsverfahren nicht nach dem vereinfachten, sondern muss nach dem regulären Aufstellungsverfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet im Wesentlichen die zusätzliche frühzeitige Beteiligungsphase.
Zusätzliche Kosten entstehen nicht, da die Streichung dieses Satzes aus der Bebauungsplansatzung von der Verwaltung ohne Beteiligung eines Planungsbüros durchgeführt werden kann.
Grundsätzlich hält der Antragsteller an dem Wunsch der ursprünglichen, umfänglicheren Änderung des Bebauungsplans fest, will aber zeitnah eine Ausbaumöglichkeit für sein Dachgeschoss erreichen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ durch ersatzlose Streichung des Art. 4 Abs. 6 Satz 4 „Dachgauben sind unzulässig“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Verfahrens. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ werden durch die Gemeinde getragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Anbau an das bestehende Einfamilienhaus mit Aussentreppe und Aufzug in der Watzmannstr. 25, Fl. Nr. 778/5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Watzmannstr. 25 (Fl. Nr. 778/5) an der Ostseite des bestehenden Gebäudes ein Anbau mit Außentreppe und Aufzug errichtet werden.
Der Anbau hat eine Grundfläche von 5,12 m x 6,84 m und schafft 56,54 m² Wohnraum. Dazu kommt ein Aufzugsschacht von 2,25 m x 1,85 m. Der Anbau mit zwei Vollgeschossen verlängert das Haus in Firstrichtung, der neue First liegt mit 6,74 m um 0,82 m tiefer als der des Bestandsgebäudes.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein: Die Höhe des Anbaus ist niedriger als der Bestand und bildet somit einen optischen Abschluss, der Versiegelungsgrad liegt im Bereich der Nachbarbebauung. Die vom Bauamt ermittelte GRZ I liegt bei etwa 0,26.
Somit kann die vorgelegte Planung, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenverdichtung, akzeptiert werden.
Die notwendigen vier Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit Garage, Carport und zwei neuen Stellplätzen nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus mit Außentreppe und Aufzug an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Watzmannstr. 25 (Fl. Nr. 778/5) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Errichtung eines Einfamilienhauses an der Auenstraße (19), Fl. Nr. 1055
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Nähe Auenstraße (Fl. Nr. 1055), zukünftig Auenstr. 19, soll ein Einfamilienhaus errichtet werden, so Herr Schuster.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 8,49 m x 12,99 m und schafft 159,67 m² Wohnraum. Das Haus hat einen First mit Ost-West-Ausrichtung, zwei Vollgeschosse und eine Firsthöhe von 7,80 m.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein: Hier finden sich diverse Formen und Größen, das betroffene Wohnvorhaben gehört hier zu den kleineren Gebäuden, welche vor allem ostwärts der Bahnlinie oder weiter im Westen im Bereich der Göllstraße zu finden sind. Auch der Versiegelungsgrad in der Umgebung unterliegt einer großen Spannweite, bei der sich das Bauvorhaben im mittleren Bereich wiederfindet.
Die vom Architekten angegebene GRZ I liegt bei 0,27, die GRZ II bei 0,54.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die notwendigen zwei Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit der bereits bestehenden Doppelgarage nachgewiesen. Die Garage mit Zufahrt wurde im Rahmen einer Baugenehmigung von 2004 ordnungsgemäß errichtet, das zugehörige Wohnhaus wurde damals nicht gebaut und die Baugenehmigung ist im Zeitablauf verfallen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Nähe Auenstraße (Fl. Nr. 1055), zukünftig Auenstr. 19, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Errichtung eines Doppelcarports mit Geräteraum in der Reichenhaller Str. 2, Fl. Nr. 787
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster informiert, auf dem Grundstück Reichenhaller Str. 2, Fl. Nr. 787, soll ein Doppelcarport mit Geräteraum errichtet werden.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 6 x 9 m haben, welche sich in 34,19 m² Carport und 16,22 m² Geräteraum aufteilen.
Das bis Februar 2021 dort bestehende, über 200 Jahre alte Haus wurde rechtskonform abgerissen, da die Eigentümer es nicht mehr benötigen. Es ist derzeit auch nicht geplant, dort wieder ein Wohnhaus zu errichten. Das bestehende Wohnhaus in der Reichenhaller Str. 4 ist ein Zwei-Parteien-Haus. Die Eigentümer und Antragsteller, welche in der Reichenhaller Str. 4 wohnen, möchten eine überdachte Möglichkeit zur Fahrzeugabstellung. Die bestehenden Garagen im Nebengebäude sind bereits belegt, bzw. passt aufgrund des Alters der Garagen manch modernes Fahrzeug nicht in diese hinein. Zudem werden die Kinder der Antragsteller bald volljährig, ein eigenes Fahrzeug wird vermutlich beschafft.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sogenanntes sonstiges Vorhaben und kann demnach zugelassen werden, wenn dessen Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind, insbesondere der öffentliche Belang der Befürchtung von Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung ist nicht beeinträchtigt.
Es entstehen keine Abstandsflächen und die Stellplatzsatzung ist nicht anzuwenden.
Der Bauantrag ist genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Doppelcarports mit Geräteraum in der Reichenhaller Str. 2, Fl. Nr. 787, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in eine Wohnung, Anbau eines Eingangsvordachs sowie einer Garage mit Geräteraum und Überdachung im Waldweg 5, Fl. Nr. 947/2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner gibt bekannt, bei GR Lerach liegt persönliche Beteiligung vor, weshalb dieser an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt. Das Gremium erhebt dazu keine Einwände.
Auf dem Grundstück Waldweg 5 (Fl. Nr. 947/2) soll die bisherige Erdgeschossnutzung als Ladengeschäft zur Wohnung geändert werden, zudem soll ein Eingangsvordach im Erdgeschoss angebaut werden, teilt Herr Schuster mit. Ebenfalls soll eine Garage mit Geräteraum und Überdachung errichtet werden.
Die neuen Überdachungen befinden sich umlaufend am Gebäude und schließen mit bereits bestehenden Überdachungen ab, Hauptzweck ist die niederschlagsgeschützte Verbindung von Hauszugängen und Garagen. Die Garage besteht bereits und wird mit 9 x 3,4 m auf das zulässige Maß gem. Abstandsflächenrecht zurückgebaut. Der neue Geräteraum erhält eine Grundfläche von 2,2 x 3,7 m.
Das Grundstück liegt Bereich der Ortsabrundungssatzung Urwies gem. § 34 Abs. 4 BauGB und wird somit als unbeplanter Innenbereich beurteilt. Der Umnutzung des bisherigen Ladengeschäfts steht nichts im Wege, gem. Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO, eine prozentuale Vorgabe von Gewerbenutzung wie im regulären Mischgebiet besteht hier nicht. Ansonsten ist ein Vorhaben im Innenbereich zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein, einzig der Versiegelungsgrad ist höher als im nachbarlichen Umfeld. Er wird mit einer GRZ I von 0,30 und GRZ II von 0,68 angegeben. Da die Versiegelung aber bereits besteht und sich durch die beantragten Veränderungen nur um ca. zwei Quadratmeter erhöht, kann die vorgelegte Planung, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenverdichtung, akzeptiert werden.
Die notwendigen vier Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in eine Wohnung sowie der Errichtung eines Eingangsvordachs und einer Garage mit Geräteraum und Überdachung im Waldweg 5 (Fl. Nr. 947/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Antrag der Milchwerke auf Verlegung einer zusätzlichen Stromverbindung (20kV) im Zuge der allgemeinen Verlegung der Stromtrasse zwischen Umspannwerk Hirschloh und Milchwerken in das Erdreich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Im Zuge der Verlegung der 20-kV-Strommasten vom Umspannwerk Hirschloh entlang der Bahnlinie nach Süden in das Erdreich durch die Bayernwerke, beantragen die Milchwerke BGL Chiemgau eG die Verlegung einer zusätzlichen 20kV Leitung für die Milchwerke, vom Umspannwerk bis zum Betriebsgelände, gibt Herr Schuster bekannt.
Hierbei sind auch fünf Gemeindegrundstücke betroffen (Fl. Nrn. 235, 237, 262, 264/4, 273), unter denen die Leitung auf insgesamt 52,5 m entlangführen soll und die Gemeinde eine Nutzungserlaubnis erteilen muss. Pro laufendem Meter wird die verkehrsübliche Entschädigung in Höhe von 2,70 €, insgesamt 141,75 € bezahlt.
Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Milchwerke BGL Chiemgau eG zu und erlaubt die Nutzung der betroffenen Grundstücke für eine zusätzliche unterirdische 20kV Stromleitung. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids für den Neubau eines Geschäfts- und Bürogebäudes an der Berchtesgadener Str. 21 (Fl. Nr. 2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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11 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster legt dar, für das Grundstück Fl. Nr. 2 an der Berchtesgadener Straße 21 besteht ein Vorbescheid zum Errichten eines Geschäfts- und Bürogebäudes. Dieser bereits mehrmals verlängerte Vorbescheid soll nun um weitere zwei Jahre verlängert werden. Dies ist möglich, da sich die Voraussetzungen, die zur Erteilung des Vorbescheids geführt haben, nicht verändert haben.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheids zum Errichten eines Geschäfts- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2 an der Berchtesgadener Straße 21 um weitere zwei Jahre zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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12. Antrag auf isolierte Befreiung zur Bauvoranfrage Erweiterung eines Milchviehstall in Laufstallhaltung in der Berchtesgadener Str. 32 (Fl. Nr. 1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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12 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs an der Berchtesgadener Straße 32, Fl. Nr. 1, will seinen Milchviehstall umbauen, um im Sinne des Tierwohls anstatt Anbinde- zukünftig Laufstallhaltung zu betreiben, zeigt Herr Schuster auf.
Dabei soll der Stall L-förmig mit 28,53 x 18,71 m, somit ca. 276 m², vergrößert werden. Der aktuelle Stall ist ca. 216 m², der neue Stall dann ca. 492 m² groß. Der First des Anbaus soll ca. zwei Meter niedriger werden als der des Hauptstalls. Die Anzahl der Tiere bleibt gleich. Im Zuge dieses Anbaus würde die Güllegrube nach Westen verlegt.
Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34 „Berchtesgadener Straße Nord“ und ist als Dorfgebiet (MD) eingestuft)
Neben dieser Bauvoranfrage werden deshalb auch isolierte Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 34 „Berchtesgadener Straße Nord“ beantragt, da die Baugrenzen exakt an den Außenkanten des bestehenden Hofgebäudes entlangführen und die GRZ von 0,2 möglicherweise überschritten wird.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere den Grundzügen der Planung kann entgegengehalten werden, dass der Bebauungsplan von 1998 dem Hof aus dem Jahr 1988 mit seinen Festsetzungen übergestülpt bzw. der Hof miteinbezogen wurde, um den dörflichen Charakter zu erhalten. Wäre der Hof damals schon größer gewesen, hätte die Absicht der räumlichen Vergrößerung bestanden oder wäre die rechtliche Auslegung der Grundzüge der Planung ähnlich scharf gewesen wie heute, wäre der Hof entweder gar nicht oder mit weitaus üppigeren Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt worden.
Die Gemeindeverwaltung sieht die Grundzüge der Planung daher nicht verletzt, die Größeneinschränkung des Hofs war laut Satzungsbegründung nicht beabsichtigt.
Zudem ist gem. § 5 BauNVO innerhalb von Dorfgebieten auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 34 „Berchtesgadener Straße Nord“ kann somit erfolgen.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sieht grundsätzlich keinerlei Bedenken bei der Vergrößerung, auch im Hinblick auf vorhandene unbebaute Baufenster nördlich des Stalls. Eine Einzelfallprüfung zu den Immissionswerten ist aber im Verlauf des Genehmigungsprozesses notwendig.
Das Landratsamt kann sich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans grundsätzlich vorstellen, ohne schriftliche Unterlagen kann aber keine konkrete Aussage getroffen werden.
Die Variante der isolierten Befreiung und der Bauvoranfrage ist für den Antragsteller effizienter als gleich einen regulären Bauantrag zu stellen, da je nach Entscheidung Landratsamt eine Bebauungsplanänderung notwendig sein könnte. So kann der Antragsteller erst einmal die Bedingungen in Erfahrung bringen, unter denen sein Vorhaben umgesetzt werden könnte.
Diskussionsverlauf
GR Rotter hakt wegen den Zufahrtsverhältnissen vom Bauernhof zur angrenzenden Wiese nach. Er vermutet, dass ein Teilstück über öffentlichen Grund führt und bittet um Prüfung.
Dies ist laut BM Holzner Aufgabe des Landratsamtes.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Baugrenzen und der GRZ sowie der Bauvoranfrage zur Erweiterung des Milchviehstalls zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Rückbau des bestehenden Flaschenabfüllgebäudes und Neubau eines Produktionsgebäudes zur Verbindung von Produktion 1 und 2 sowie Errichtung von Milchlagertanks
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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13 |
Hauhaltsrechtliche Auswirkungen
Auf dem Grundstück Hockerfeld 7-8, Fl. Nr. 632/1, soll das bestehende Flaschenabfüllgebäude zurückgebaut und dafür ein Produktionsgebäude zur Verbindung von Produktion 1 und 2 errichtet werden, lässt Herr Schuster wissen. Zudem sollen Milchlagertanks entstehen.
Das neue Gebäude hat am höchsten Punkt 472,60 m ü. NN und entspricht damit der Maximalhöhe gemäß Bebauungsplan Nr. 15 „Hockerfeld“. Das neue Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 970 m², zusammen mit den neuen Milchlagertanks erhöht sich die GRZ auf 0,702. Gem. Bebauungsplan sind 0,95 zulässig. Es werden dabei keine neuen Flächen versiegelt, lediglich bereits versiegelte Fläche neu überbaut.
Da das Gebäude nicht eigenständig benutzbar ist und somit die Größenbeschränkung eines Sonderbaus überschreitet, kommt ein Freistellungsverfahren nicht in Frage.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Rückbau des bestehenden Flaschenabfüllgebäudes und der Errichtung eines Produktionsgebäudes zur Verbindung von Produktion 1 und 2 sowie Milchlagertanks auf dem Grundstück Hockerfeld 7-8 (Fl. Nr. 632/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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14. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Winkeln"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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14 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster spricht an, der Bauausschuss der Gemeinde Ainring hat in der Sitzung vom 19.05.2020 die 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Winkeln“ beschlossen. Diese Änderung ermöglicht den Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit kleinem Gewerbe zur besseren und barrierefreien Nutzung durch den Eigentümer.
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Einbeziehungssatzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Bei der Abstimmung handelt es sich um eine reine Formsache, so BM Holzner. Er regt an, künftig in den Vorbesprechungen zu beraten, ob derartige Stellungnahmen in die Bauausschusssitzung hereingenommen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung „Winkeln“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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15. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Bruch"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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15 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bruch“ beschlossen, meldet Herr Schuster. Diese Satzung sieht die Errichtung eines weiteren Wohnhauses am östlichen Ortsrand von Bruch aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung vor.
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Ortsabrundungssatzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Einbeziehungssatzung „Bruch“ der Ge-meinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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16. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hofwirt"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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16 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Nach Aussage von Herrn Schuster hat der Bauausschuss der Stadt Bad Reichenhall in der Sitzung vom 08.12.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“ beschlossen. Diese Änderung ermöglicht den Bau eines Hotels innerhalb des Bebauungsplans „St. Zeno Süd“ mit bis zu 200 Betten. Die Stadt Bad Reichenhall sieht auch Bedarf für einen solchen Hotelneubau, da die Besucherzahlen in den letzten Jahren stetig zugenommen haben und die Touristikbranche einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellt.
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“ der Stadt Bad Reichenhall. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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17. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Balkons mit Verlängerung des Daches in der Reichenhaller Straße 12 (Fl. Nr. 782)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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17 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Reichenhaller Str. 12, Fl. Nr. 782, soll im Rahmen einer Sanierung von Dach und Fassade eines Gebäudes mit Ferienwohnungsnutzung an der südwestlichen Gebäudeseite das Dach um 1,2 m verlängert und ein Balkon errichtet werden, führt Herr Schuster aus. Der neue Balkon soll eine Fläche von 9,2 x 1,8 m erhalten.
Mit dieser Maßnahme soll neben der energetischen Sanierung eine Möglichkeit für Feriengäste zum Verweilen an der frischen Luft geschaffen werden. Die Antragsteller betreiben einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Da die Ferienwohnungen nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB als sogenanntes sonstiges Vorhaben und kann demnach zugelassen werden, wenn dessen Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind, insbesondere der öffentliche Belang der Befürchtung von Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung ist nicht durch einen zusätzlichen Balkon beeinträchtigt.
Die Abstandsflächen können eingehalten werden, die Stellplatzsatzung führt zu keinen weiteren Stellplätzen.
Der Bauantrag ist genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Balkons und Verlängerung des Dachs in der Reichenhaller Str. 12, Fl. Nr. 782, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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18. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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beratend
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18 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster setzt das Gremium in Kenntnis, künftig werden die öffentliche sowie die nichtöffentliche Sitzung in zwei unterschiedlichen Sitzungen im RIS bereitgestellt. Damit wird ausgeschlossen, dass der nichtöffentliche Teil während der öffentlichen Sitzung sichtbar ist. Die nichtöffentliche Sitzung wird sowohl die öffentliche als auch die nichtöffentliche Sitzung enthalten.
GR Dr. Zimmer gibt zu bedenken, auf diese Weise muss der öffentliche Teil doppelt synchronisiert werden, was viel Zeit benötigt. Er schlägt vor, zwei Sitzungen anzulegen, und zwar eine öffentliche und eine nichtöffentliche.
BM Holzner nimmt den Vorschlag entgegen.
Herr Schuster unterrichtet den Bauausschuss vom Freistellungsantrag im Bauantragsverfahren Heurungstr. 24, Fl. Nr. 112/9.
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19. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.04.2021
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ö
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beratend
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19 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Rotter kommt zurück auf TOP 12 und wiederholt seine Bitte, die Zufahrtsverhältnisse vom Hof zur Weide zu prüfen.
Durch die vorliegende Bauvoranfrage ändert sich diesbezüglich nichts, lässt Herr Schuster verlauten.
Datenstand vom 26.05.2021 11:27 Uhr