Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 20.04.2021
3 Nutzungsänderung eines Praxis-Behandlungsraums in Wohnraum in der Roseggerstr. 8a, Fl. Nr. 37/2
4 Errichtung von Werbeanlagen für ein Gewerbe in der Bahnhofstr. 44, Fl. Nr. 759/3
5 Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans "St. Zeno Ost"
6 Verschiedenes
6.1 Information zum Freistellungsverfahren Parkgarage in der Lattenbergstr. 2a (Fl. Nrn. 317, 317/2)
7 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

GR Schmidtmeier ist entschuldigt, für ihn ist GR Pfannerstill anwesend.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 20.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.04.2020 wird genehmigt.

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3. Nutzungsänderung eines Praxis-Behandlungsraums in Wohnraum in der Roseggerstr. 8a, Fl. Nr. 37/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll im Anwesen an der Roseggerstr. 8a (Fl. Nr. 37/2) der bisher genehmigte Praxis-Behandlungsraum in Wohnraum umgenutzt werden. Aufgrund der seit der ursprünglichen Baugenehmigung 2018 geänderten Behandlungsnachfrage wurden größere Räumlichkeiten in der Heurungstraße angemietet.
Der betreffende Raum hat eine Grundfläche von 13,22 m² bei insgesamt ca. 175 m² Gebäudewohnfläche.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da es sich nur um einen Innenraum handelt, gibt es keinerlei Bedenken bezüglich des Einfügegebots.
Einer Nutzung des Erdgeschossraums zu Wohnzwecken steht somit bauplanungsrechtlich nichts entgegen.
Für das Wohngebäude wurden die Stellplätze neu berechnet, anstatt bisher drei sind nun nur noch zwei Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Praxis-Behandlungsraums in Wohnraum auf dem Grundstück Roseggerstr. 8a (Fl. Nr. 37/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Errichtung von Werbeanlagen für ein Gewerbe in der Bahnhofstr. 44, Fl. Nr. 759/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Bahnhofstr. 44 (Fl. Nr. 759/3) wird gem. Bauausschussbeschluss vom 16.11.2020 und Baugenehmigung vom 11.03.2021 ein Haus mit Wohn- und Gewerbenutzung errichtet, informiert Herr Schuster.
Der Bauherr beantragt nun die Genehmigung von Werbeanlagen für seinen Betrieb.

Es handelt sich hierbei um zwei sechs Meter hohe Fahnenmasten mit je 3 x 1,2 m großen Fahnen, einen beleuchteten Markenpylon nahe der Straße mit 2,6 x 0,58 m, eine beleuchtete Logobox an der Hauswand mit 0,54 x 2,5 m sowie ein beleuchtetes Türschild inkl. Briefkasten mit 1,29 x 0,5 m (jeweils Höhe x Breite). Die tatsächlichen Werbeflächen von Pylon, Logobox und Türschild sind kleiner und jeweils unter einem Quadratmeter.
Vergleichbare Fahnenmasten finden sich bereits in der Bahnhofstraße (Mischgebiet) und ein vergleichbarer Markenpylon steht in der Ganghoferstraße (Allgemeines Wohngebiet).
Da das Baugrundstück im Mischgebiet liegt, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen die geplanten Werbeanlagen.

Grundsätzlich handelt es sich bei allen genannten Werbeanlagen um Vorhaben, die nicht miteinander im Zusammenhang stehen und mit Ausnahme der Fahnen auch verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO wären. Da das betreffende Gebäude aber noch nicht fertiggestellt ist, handelt es sich um ein sog. Gesamtvorhaben, welches insgesamt der baurechtlichen Genehmigung bedarf.
Im Rahmen des nach § 34 BauGB behandelten Gebäudes und des darin verankerten Einfügegebots spricht nichts gegen die Werbeanlagen. Zur Straße hin befinden sich der Markenpylon und die nicht drehbaren Fahnen 15 bzw. 70 cm vom öffentlichen Gehsteig entfernt. Der Markenpylon erhält einen Dämmerungsschalter mit zusätzlicher Zeitschaltuhr, derzeit geplant mit Abschaltung von 22 bis 6 Uhr, in Abhängigkeit der Akzeptanz durch die zukünftigen Bewohner des in der Errichtung befindlichen Hauses.

Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung hat ergeben, dass dem Antrag zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen gem. Eingabeplan für ein Gewerbe in der Bahnhofstr. 44 (Fl. Nr. 759/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans "St. Zeno Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster teilt mit, der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung vom 30.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans „St. Zeno Ost“ beschlossen. Dieser Bebauungsplan sieht die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung von fünf Wohngebäuden vor. Zum ersten Entwurf hat der Bauausschuss der Gemeinde Piding in der Sitzung vom 19.01.2021 ohne Einwände oder Bedenken zugestimmt.
Aufgrund von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung kam es zu Änderungen, welche in der Stadtratssitzung vom 20.04.2021 beschlossen wurden.
 
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplans „St. Zeno Ost“ der Stadt Bad Reichenhall. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beratend 6
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6.1. Information zum Freistellungsverfahren Parkgarage in der Lattenbergstr. 2a (Fl. Nrn. 317, 317/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö 6.1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner informiert das Gremium über die mehrfachen Telefonate heute Nachmittag mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land und der Antragstellerin. Er trägt vor, von Seiten der Gemeinde wird das Verfahren nicht als Freistellungsverfahren „durchgewunken“ werden können. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden.
Für GR Dr. Zimmer und 2. BM Kleinert melden sich mit dem Hinweis, dies gehe ihnen zu schnell.
2.BM Kleinert beruft sich auf die umfangreichen Diskussionen in der Vorbesprechung und verlangt eine Begründung.
Herr Schuster führt aus, aufgrund der Dynamik in dieser Sache ist der Sachverhalt der Einladung nicht mehr aktuell.

Der Bauamtsleiter verliest den Sachverhalt der Einladung, wonach für das Parkhaus in der Lattenbergstr. 2a (Fl. Nr. 317, 317/2) neue Bauunterlagen eingereicht wurden. Dabei hat sich die bisher vorgesehene Grundfläche vergrößert, die Parkgarage selbst wächst von 69,4 x 34,3 m auf 101,02 x 34,73 m. Dafür entfallen ein externes Treppenhaus sowie das Sozialgebäude, die Wand- und die Firsthöhe sinken um ca. einen Meter.
Es werden weiterhin alle Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten, ein Freistellungsverfahren kann daher durchgeführt werden.
Die GRZ I steigt auf 0,46 (bisher 0,34), die GRZ II sinkt auf 0,7 (bisher 0,72) bei maximal erlaubten 0,5 bzw. 0,8.
Gründe für die Vergrößerung sind zum einen der bisher sowohl planerisch als auch in der Umsetzung komplizierte Eigenbau aus Stahl und Beton, dem man jetzt mit der Einbindung eines Systemherstellers beikommt. Zum anderen werden die unpraktikablen Halbgeschosse für PKW durch Vollgeschosse ersetzt.
Hinzu kommt die Zukunftsplanung, welche durch ein zu eng gefasstes Parkhaus beeinträchtigt wäre. (Ende des Sachverhalts laut Einladung).

Herr Schuster vergleicht anhand der Sitzungsvorlagen die Ausmaße des zuvor geplanten Parkhauses mit den nun eingereichten Plänen für ein neues Parkgebäude.

BM Holzner berichtet über die in den letzten Tagen mehrfach geführten Telefonate mit dem Landratsamt und dem daraus resultierenden Ergebnis: Die vorliegenden Pläne sind nicht mit diesem abgesprochen worden. Es empfiehlt der Gemeinde, das Freistellungsverfahren abzulehnen und ein Bauantragsverfahren zu fordern. Formfehler und andere Unstimmigkeiten liegen vor. Ein entsprechendes Schreiben erhält die Vertreterin der Milchwerke form- und firstgerecht noch heute.

GR Lerach verlangt die Offenlegung der Gründe, die konkret gegen ein Freistellungsverfahren sprechen.
Die Dachüberstände überschreiten mehrfach die Baugrenzen, so BM Holzner. Der dazu erforderliche Antrag, der zu einer Genehmigung durch das LRA führt, ist nicht gestellt. Zudem müssen weitere Punkte geprüft werden.

Nach Art. 58 der BayBO darf die Gemeinde ein Freistellungsverfahren ablehnen, ohne zu begründen, auch dann, wenn sich der Antrag im Rahmen eines Bebauungsplans bewegt, hebt Herr Schuster hervor. Beim ersten Antrag war das Landratsamt eingebunden, im Gegensatz zu dem jetzigen Antrag, der eine deutliche Zunahme der Bebauung bis zu 35 % (je nach Maßzahl) vorsieht. Die jetzt vorgenommene Ablehnung stützt sich auf die Empfehlung des Landratsamts.
GR Lerach erkundigt sich wegen der einzuhaltenden Frist.
Die Frist zur Ablehnung eines Freistellungsverfahrens beträgt vier Wochen, erläutert der Bauamtsleiter und konkretisiert, heute ist der letzte Tag dieser Frist.

2. BM Kleinert äußert sein Missfallen darüber, erst jetzt – bei Fristablauf - den neuen Stand zu erfahren bzw. in der Vorbesprechung das Falsche diskutiert zu haben. Im April 2019 wurde der Bebauungsplan verabschiedet. In der Vorbesprechung am letzten Mittwoch hieß es, die neuen Planungen bewegen sich innerhalb dieses Regelwerks. War diese Aussage richtig, fragt GR Kleinert nach.
Herr Schuster bestätigt seine Aussage in der Besprechung an besagtem Mittwoch, die damals dem aktuellen Stand entsprach.
Die geplante Länge von 70 Metern ändert sich nun auf 100 Meter. Das Vorhaben bewegt sich laut Aussage von letztem Mittwoch innerhalb der gesetzlichen Regeln, wiederholt 2. BM Kleinert und geht davon aus, dass die Dachvorstände doch nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. „Dass nun größer und länger gebaut wird, das wollen wir nicht“, so der 2. Bürgermeister. Dennoch kritisiert er die Vorgehensweise, den Antrag erst im letzten Moment abzulehnen. Nicht nur bei Betrieben, auch bei privaten Bauherren sollten Unstimmigkeiten im Vorfeld geklärt werden. Ein Bauherr muss sich auf gemeindliche Beschlüsse verlassen können.
BM Holzner zeigt grundsätzlich Verständnis für diese Meinung. Er betont, erst heute wurde bestätigt, es werde Probleme mit den Dachüberständen geben.

GR Koch erachtet eine Verlängerung von 30 Metern als „keine Kleinigkeit“. Eine detaillierte Prüfung ist berechtigt. Er trägt das Vorgehen der Verwaltung uneingeschränkt mit.

GR Dr. Zimmer erinnert an den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Stimmenverhältnis 10:1. Er hatte gegen die Nutzung dieses großen Grundstücks als Parkplatz gestimmt, schickt er voraus.
Es liegt ein qualifizierter und rechtsgültiger Bebauungsplan vor, der Bauantrag wurde am 20.04.2021 abgegeben, hält GR Dr. Zimmer fest. Eine Überschreitung der Baugrenzen wegen den Dachüberständen lag bereits bei der ersten Planung vor. Nach drei Wochen Prüfung und entgegen der Vorbesprechung sowie dem Sachverhalt der Einladung, wonach alle Grenzen eingehalten sind, wird nun der Antrag überraschend abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Am letzten Tag der Frist das Freistellungsverfahren abzulehnen, bezeichnet er als „unglaublich“, auch gegenüber dem Gremium, das bei dieser Entscheidung nicht involviert war. Er moniert zudem, dass der Sachverhalt nur unter „Verschiedenes“ abgehandelt wird.
Die Frage von GR Dr. Zimmer nach dem weiteren Verfahren bzw. Zeitplan, kann BM Holzner nicht beantworten. „Wir lehnen das Vorhaben nicht wegen der Größe ab, vielmehr kann es nicht im Freistellungsverfahren weitergeleitet werden“, so der Bürgermeister.
Für GR Dr. Zimmer ist es wichtig festzuhalten, nicht der Bauausschuss, sondern der Bürgermeister lehnt ab. Der Bauausschuss ist nicht gefragt worden, es wurde keine Diskussion mit den Räten geführt.
Das Landratsamt würde den Bau morgen einstellen, wenn die Gemeinde das Freistellungsverfahren akzeptiert, verteidigt BM Holzner das Vorgehen der Verwaltung.

Herr Schuster schaltet sich ein mit der Bitte, sachlich zu bleiben. Ihm ist es aufgrund seiner nicht geringen Arbeitslast erst in der 18. Kalenderwoche möglich gewesen, den Antrag zu prüfen mit dem Ergebnis, er sei genehmigungsfähig. Bei der gemeinsamen Vorbesprechung in der letzten Woche lagen keine Informationen vor, die dagegengesprochen hätten. Die gestern und heute geführten Telefonate, u. a. mit dem Landratsamt, bzw. die inzwischen im Verfahren eingetretene dynamische Entwicklung sind ursächlich, nach § 58 der Bayerischen Bauordnung ein reguläres Bauantragsverfahren zu verlangen. Es existiert kein rechtlich gesicherter Anspruch auf ein Freistellungsverfahren, unterstreicht der Sachbearbeiter. Die Geschäftsordnung berechtigt den Bürgermeister, die entsprechende Entscheidung zu treffen, fügt er hinzu.
BM Holzner dankt für diese Anmerkung.
Formal mag alles richtig sein, gibt GR Dr. Zimmer zu. Dennoch legt er Wert auf die Feststellung, die Ablehnung erfolgt durch den Bürgermeister und nicht durch den Bauausschuss.
BM Holzner nimmt die Vorlage auf und erklärt in seiner Funktion als Bürgermeister, er lehnt das Freistellungsverfahren ab.

GR Rotter äußert seine Zustimmung zum Vorgehen der Verwaltung und des Bürgermeisters.

GR Lerach treibt die Frage um, ob die Überschreitung der Baugrenzen durch die Dachüberstände tatsächlich so gravierend ist, dass die Milchwerke in ein Baugenehmigungsverfahren gezwungen werden müssen. In Anbetracht der Auswirkung auf das Unternehmen, kommt er zu einem anderen Ergebnis.
Die Gemeinde folgt dem Vorschlag des Landratsamts, rechtfertigt BM Holzner.
Bei der Errichtung eines Bauwerks dieser Größe mitten in Piding sollte kein rechtliches Risiko eingegangen werden, bekräftigt Herr Schuster. Ein größerer Schaden entstünde, wenn zurückgebaut werden müsste.

Bei der letzten Planung lag eine relativ geringe Überschreitung der Baugrenzen durch die Dachüberstände vor, bringt GR Pfannerstill vor und erkundigt sich, ob in der jetzigen Planung weitere Gründe gegen das Freistellungsverfahren vorliegen. Optisch sieht er keine großen Unterschiede.
Das kann Herr Schuster nicht abschließend beantworten.

Auf Nachhaken von GR Koch unterrichtet Herr Schuster, ein neues Freistellungsverfahren ist dem Bauherrn nicht verwehrt. Dazu wurde von Seiten der Gemeinde eine Besprechung zwischen den Milchwerken, dem Landratsamt und der Gemeinde vorgeschlagen.
GR Koch sieht darin ein positives Signal.

Der Bauamtsleiter teilt die Absicht der Verwaltung mit, künftig bei jedem neuen Bebauungsplan die maximale Bebauung vorzustellen, um sich die realen Auswirkungen besser vor Augen führen zu können.
GR Lerach thematisiert die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen. Auf die darin verankerten Grundflächenzahlen muss sich ein Bauherr verlassen können.

BM Holzner wiederholt im Folgenden die Gründe, die zur Ablehnung der Freistellungsverfahrens führten.

GR Dr. Zimmer stellt Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Kenntnis. Er erteilt GRin Schöndorfer das Wort, die zuvor um das Wort bat.

Verwirrend bezeichnet es GRin Schöndorfer, wenn dem Bauherrn jetzt eine Ablehnung erteilt wird, hingegen im letzten Freistellungsverfahren überragende Dachvorstände akzeptiert wurden.

BM Holzner bringt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte zur Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag auf Geschäftsordnung von GR Dr. Zimmer auf Ende der Diskussion statt.
Abstimmung:        JA-Stimmen                11
                       NEIN-Stimmen        0


 





 

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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 13. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Dr. Zimmer fragt nach, wann das Gremium den Bebauungsplan Göllstraße erwarten darf.
Mit dem Planer war abgesprochen zwischen April und Oktober 2021, erinnert Herr Schuster und berichtet über sein gestriges Gespräch mit Herrn Brüderl. Demnach wird im Juni eine Vorbesprechung der Entwürfe mit ihm, der Antragstellerin sowie der Gemeinde stattfinden. Die Vorstellung im Bauausschuss ist für Juli / August 2021 angedacht.

GR Lerach spricht das Thema „Hochwasserschutz Panoramaweg“ an. Nachdem dies heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde, möchte er den Antrag stellen, dies für die nächste Sitzung vorzusehen.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Kenntnis.

2. BM Kleinert erkundigt sich nach dem Sachstand zum Thema „Urbanes Gebiet Lechsenwiese“ und will wissen, wann ein Ergebnis zu erwarten ist.
Herr Schuster kann den Zeitpunkt ad hoc nicht benennen. Er berichtet, der Planer erstellt derzeit die Satzung, das Lärmschutz-Gutachten ist in Arbeit.

Nach Beendigung des öffentlichen Teils der Sitzung übergibt BM Holzner der Vertreterin der Milchwerke, Frau Empl, die als Zuhörerin an der Sitzung teilnahm, das in TOP 6 „Verschiedenes“ unter Punkt 6.1 angesprochene Schreiben.
Frau Empl nimmt die Informationen zur Kenntnis und den Brief entgegen.

Datenstand vom 23.06.2021 13:52 Uhr