Datum: 22.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
GR Leirer ist entschuldigt abwesend. Für ihn ist sein Stellvertreter GR Schlindwein anwesend.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.05.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.05.2021 wird genehmigt.
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3. Umnutzung bestehende Lagerhalle in Pferdestall mit Anbau Heu- und Mistlager auf dem Grundstück In Kleinhögl, Fl. Nr. 1322/1, nahe Högler Str. 72
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück In Kleinhögl, Fl. Nr. 1322/1, nahe der Högler Str. 72, soll eine bestehende, verfahrensfrei errichtete Lagerhalle in einen Pferdestall umgenutzt werden sowie ein Heu- und Mistlager errichtet werden, informiert Herr Schuster.
Auf dem zugehörigen Hof in der Högler Str. 72 besteht ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb zur Erzeugung von Kuhmilch mit zusätzlichen Ferienwohnungen. Pferde sind bereits vorhanden.
Das 11,42 m x 8,6 m bestehende Lagergebäude soll um 10,5 m auf 21,92 m x 8,6 m vergrößert werden, so dass ein Pferdestall mit zugehörigem Heu- und Mistlager Platz finden können.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB, sind demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist sowie im vorliegenden Fall einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind.
Der Bauantrag ist genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Heu- und Mistlagers sowie der Umnutzung einer bestehende Lagerhalle in einen Pferdestall auf dem Grundstück in Kleinhögl, Fl. Nr. 1322/1, nahe der Högler Str. 72 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung eines Carports in der Carossastr. 19, Fl. Nr. 256/120
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Carossastr. 19 (Fl. Nr. 256/120) soll ein Carport errichtet werden.
Ursprünglich war auf dem Grundstücksbereich nur ein Einfamilienhaus geplant, durch Grundstücksteilung sind aber nun zwei Doppelhaushälften entstanden. Die gem. Bebauungsplan Nr. 10 „Piding Ost“ vorgesehene Doppelgarage auf der Ostseite des Grundstücks reicht nun nicht mehr aus, weder in der realen Parksituation noch gem. Stellplatzsatzung. Einen ihrer Stellplätze möchten die Eigentümer auf einer Grundfläche von 4 m x 6,46 m und somit 25,06 m² überdachen und beantragen daher eine isolierte Befreiung.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans schreiben eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vor, verbieten aber eine Überdachung. Daher beantragen die Eigentümer eine Befreiung von dieser Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt. Insbesondere dem expliziten Verbot eines Carports kann entgegengehalten werden, dass im Bebauungsplangebiet bereits mindestens zwei Carports genehmigt wurden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ kann somit erfolgen.
Die Grundflächenzahl wird durch das Carport erhöht, liegt aber noch unterhalb der festgesetzten GRZ II gem. Bebauungsplan von 0,375. Eine überschlagene Berechnung der Verwaltung kommt auf ca. 0,28 nach Umsetzung des Vorhabens für Wohnhaus und Carport, aber ohne andere versiegelte Flächen, für welche noch ca. 40 m² zur Verfügung stünden.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.
Diskussionsverlauf
GR Lerach erkundigt sich, ob das von der Bebauung frei zu haltende Sichtdreieck eingehalten ist.
Nach Aussage von Herrn Schuster ist dies zwar knapp, jedoch ausreichend der Fall.
Auf Frage von GR Schlindwein erklärt Herr Schuster die Grundzüge eines Carports.
GR Rotter bewertet es als positiv, wenn Grundstückseigentümer einen Carport auf dem eigenen Grundstück bauen. So parken die Fahrzeuge nicht auf der Straße.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ zur Errichtung eines Carports in der Carossastr. 19 (Fl. Nr. 256/120) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Bauvoranfrage mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 32 "Heurungstraße" zur Nutzungsänderung Tierarztpraxis in Wohnen und Nebenräume in der Heurungstraße 10, Fl. Nr. 99/3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster berichtet, die Eigentümerin der Heurungstraße 10 (Fl. Nr. 99/3) will im Rahmen einer Bauvoranfrage in Erfahrung bringen, ob die Nutzungsänderung der dortigen Tierarztpraxis in Wohnräume und Nebenräume als Kellerersatz möglich wäre. Der Inhaber der Tierarztpraxis will in einigen Jahren altersbedingt schließen. Für dieses Vorhaben ist ebenfalls eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 32 „Heurungsstraße“ notwendig. Konkret sollen zwei Wohnungen, davon eine für eine Familie in Obergeschoß und Dachgeschoß, entstehen.
Das betroffene Grundstück liegt in einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 32 „Heurungstraße“, welcher u.a. für die an die Heurungstraße angrenzenden Gebäude jeweils für das gesamte Erdgeschoß eine gewerbliche Nutzung festlegt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, da bereits bei der 1. Änderung des Bebauungsplans im Jahr 1999 von dem Prinzip des Gewerbes im Erdgeschoß für die Heurungstraße 5, 7 und 9 abgewichen wurde, um gem. Begründung mehr Wohnraum zu schaffen und explizit ausgeführt wurde, dass die Grundzüge dadurch nicht berührt werden. Ebenfalls befindet sich in einem Teil des Erdgeschosses der Heurungstraße 2 Wohnnutzung.
Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar, da die Hausnummern 10 ebenso wie 5, 7 und 9 durch den Nesseltalgraben vom Gewerbe Richtung Petersplatz abgegrenzt werden und so städtebaulich eher der westlichen Wohnbebauung zugeordnet werden können.
Zuletzt ist die Nutzungsänderung nach Ansicht der Verwaltung auch mit den öffentlichen Belangen vereinbar, insbesondere gibt es keine Garantie, dass sich in den Räumlichkeiten der Heurungstraße 10 wieder ein Tierarzt zur örtlichen Versorgung ansiedelt.
Der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugestimmt werden.
Im konkreten Nutzungsänderungsantrag wäre dann speziell noch die Stellplatzsatzung zu prüfen, um die für Gewerbe vorgesehenen Stellplätze östlich des Nesseltalgrabens nicht zu beeinträchtigen.
Diskussionsverlauf
Nach GR Rotter werden Wohnungen fraglos gebraucht. Er befürchtet dennoch, aus dem Mischgebiet kann ein Wohngebiet entstehen, wenn erneut Wohnungen hinzukommen. Ihn interessiert das Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet.
Die Nutzung von 50:50 für das Gebiet zwischen Heurungstraße und B 20 stammt aus der Zeit, als das Sägewerk und der Bauernhof noch existierten, lässt Herr Schuster wissen. Dieses Verhältnis ist nicht mehr aktuell. Bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans ist hier eine Anpassung vorgemerkt.
GR Rotter spricht Störfaktoren im Mischgebiet an und befürchtet Regresspflichten für Gewerbetreibende.
In einem Wohngebiet dürfen laut Gesetz nur nichtstörende Gewerbebetriebe geführt werden, so der Bürgermeister.
Wie hier das Blumengeschäft „Blütenreich“, konkretisiert Herr Schuster.
GR Lerach pflichtet den Ausführungen von GR Rotter bei. Ab einem Verhältnis von 30:70 wird es schwierig.
Wäre es nicht konsequent und sinnvoll, hier das Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet umzuwandeln, zieht 2. BM Kleinert in Erwägung.
BM Holzner zog dies ebenfalls bereits in Erwägung. Zunächst ist jedoch die Bauvoranfrage an das Landratsamt weiterzuleiten und deren Stellungnahme abzuwarten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung in der Heurungstraße 10 (Fl. Nr. 99/3) von Gewerbe in Wohnen mit Nebenräumen sowie der dazu notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Vorstellung gemeindliche Planung Hochwasserschutz Panoramaweg / Högler Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Piding verfolgt bezüglich des Hochwasserschutzes am Nesseltalgraben (Panoramaweg / Högler Straße) eine mehrstufige Strategie, gibt Herr Schuster bekannt.
- Die Gemeinde hat am 28.04.2021 nochmals eine genaue Bestandsaufnahme des Bachlaufs mit entsprechenden Einbauten gemacht.
Darauf basierend sollen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden (geplanter Abschluss bis Ende Sommer 2021), deren Konzept vorab den beteiligten Stellen zur Kenntnis vorgelegt werden soll (geplant Juni 2021).
Am 07.05.2021 hat das Wasserwirtschaftsamt Traunstein per Videokonferenz die Ergebnisse der aktuellsten Messungen der Überschwemmungsgebiete der Gemeinde vorgestellt. Diese sind in der Anlage dargestellt, sollen aber an einigen Stellen nochmals nachgemessen und evtl. abgeändert werden.
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesen Messergebnissen zeitnah ein Ingenieurbüro zu beauftragen, ein Konzept für einen Gewässerausbau HQ100+15% im Bereich Nesseltalgraben zu erstellen. Erst ab dieser Ausbaustufe gibt es einen staatlichen Zuschuss für die Maßnahmen.
Sollte dieses Konzept reale Vorteile beim Hochwasserschutz auch unter dem Licht der gem. Nr. 2 getroffenen Maßnahmen versprechen, will die Gemeinde dieses nach Genehmigung der beteiligten Stellen umsetzen.
Zu den laufenden bau- und wasserrechtlichen Verfahren des Landratsamts bezüglich diverser Einbauten im potentiellen Überschwemmungsgebiet hält sich die Gemeinde als nicht zuständige Behörde ruhig und nimmt wann immer möglich eine Vermittlerrolle ein.
Diskussionsverlauf
BM Holzner erklärt anhand einer Übersichtskarte zum Nesselthalgraben aus dem Online-Portal „BayernAtlas“ vom 14.06.2021, wie sich das Gebiet am Panoramaweg / Högler Straße bei einem HQ-100-Schadenereignis darstellen würde.
Der Sitzungsleiter stellt klar, ein Schutz vor Hochwasserschäden bei den Oberliegern darf nicht auf Kosten der Unterlieger geschehen. Abzuwarten bleibt, ob das Landratsamt sowie das Wasserwirtschaftsamt der Strategie der Gemeinde zustimmen.
GR Lerach bedankt sich, dass die Sache nun in Bewegung kommt.
Auf Frage von GR Lerach stellt Herr Schuster mithilfe der Karte zum HQ 100 die angedachten Maßnahmen bei den verschiedenen Grundstücken vor (wie Abbau von Fangrechen, Bodenplatten eines Pools entfernen, Ausschneiden an manchen Bereichen und Optimieren des Bachlaufs).
GR Schlindwein weist auf eine Quermauer hin, die laut einem Gerichtsurteil bereits seit 2017 entfernt werden sollte. Er wundert sich, denn diese Mauer existiert noch immer.
Hier ist die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts zuständig, lässt BM Holzner wissen. Ihm sind „hier die Hände gebunden“, so der Bürgermeister.
Angesichts der verschiedenen Zuständigkeiten soll gemeinsam eine Lösung angestrebt werden, favorisiert 2. BM Kleinert.
Für den offiziell ausgebauten Wildbach ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig, daneben fällt der Nesselthalgraben als Gewässer III. Ordnung in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, unterstreicht BM Holzner. In ihrem Abschnitt darf die Gemeinde Unterhaltsmaßnahmen vornehmen. Über Veränderungen und Ausbau entscheiden das Wasserwirtschaftsamt und deren Gutachter.
Im Bebauungsplan ist für den Bereich Nesselthalgraben ein Überschwemmungsgebiet eingetragen. Hier hochwasserfrei zu werden, davon kann nicht ausgegangen werden, auch wenn Baumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes für ein HQ-100+15-Ereignis vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sind förderungsfähig und erfordern die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Weil dazu der Bachlauf verbreitert werden muss, ergänzt GR Schlindwein.
GR Rotter hält ebenso die Verbreiterung für sinnvoll. Das Wasser wird nicht weniger, warnt er. Die Aufgabe der Gemeinde ist, den Graben sauber zu halten und die Bäume freizuschneiden.
GR Schlindwein sieht die Möglichkeit, den Bach im höher liegenden Bereich des Panoramawegs auszuweiten.
2. BM Kleinert resümiert, der Hochwasserschutz gelingt nur, wenn die beteiligten Behörden - Gemeinde und Wasserwirtschaftsamt - „Hand in Hand“ arbeiten. Von beiden Einrichtungen sind bereits Initiativen ergriffen worden, über deren Wirkung zu gegebener Zeit zu sprechen ist.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die gemeindliche Planung zum Hochwasserschutz Panoramaweg / Högler Straße zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster gibt folgenden in der letzten nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am 18.05.2021 gefassten Beschluss bekannt:
Der Bauausschuss beauftragte im Zusammenhang mit dem defekten Verdampfer an der Wärmepumpe in der Mehrzweckhalle Piding die Firma ait-Deutschland GmbH, Industriestraße 3, 95359 Kasendorf, mit der Ausführung der Reparaturarbeiten laut dem Angebot vom 02.03.2021 (Angebotssumme brutto: 10.040,28 €).
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8. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.06.2021
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Brüderl erinnert, die Zufahrt der Heurungstraße an die B 20 wurde vor kurzem geschlossen. Es fehlt noch immer der Lärmschutz, den der Bebauungsplan vorschreibt.
Die Errichtung der Lärmschutzanlage wird in Abstimmung mit dem Straßenbauamt nach den Vorgaben des Bebauungsplans erfolgen, stellt BM Holzner klar.
Im Bereich Gänslehen ist wieder ein sehr unangenehmer Geruch festzustellen, schildert GR Brüderl und fordert, dies baldmöglichst in Angriff zu nehmen. Möglicherweise ist die Ursache bei der Kläranlage zu finden.
BM Holzner äußert, von erneutem Geruch gehört zu haben. Im Klärwerk wurden keine Umstellungen vorgenommen. Er geht kurz auf die laufenden Baumaßnahmen der Vorreinigungsanlage der Milchwerke ein.
2. BM Kleinert möchte die Milchwerke in diesem Zusammenhang nicht genannt wissen, damit keine Missverständnisse entstehen.
Sollte dies geschehen sein, entschuldigt sich BM Holzner. Dies war keinesfalls beabsichtigt. Er verdeutlicht, die angesprochenen Baumaßnahmen der Molkerei erfolgen wegen der vorhandenen Schmutzfrachten.
Und nicht wegen des Geruchs, hebt 2. BM Kleinert ergänzend hervor.
GR Lerach thematisiert die Wasserhaltung für den Neubau des Feuerwehrhauses.
Man bereitet sich darauf vor, wenn der Aushub für den Bodenaustausch erfolgt ist, entgegnet der Bürgermeister.
GR Lerach möchte wissen, ob die Kosten hierfür im Angebot enthalten sind.
Kosten für eine Wasserhaltung sind nicht in der Ausschreibung bzw. der Kostenschätzung enthalten.
GR Rotter sieht in der Wasserhaltung für das Nachbargrundstück der Milchwerke einen Vorteil für das Grundstück zum Bau des Feuerwehrhauses, weil das Grundwasser gesenkt wird.
BM Holzner bewertet dies ebenso positiv, obgleich keine großen Auswirkungen zu erwarten sind.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Datenstand vom 14.07.2021 09:28 Uhr