Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.08.2021
3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung einer Gartenhütte in der Lena-Christ-Str. 15, Fl. Nr. 256/87
4 Anbau eines Wintergartens und Aufstockung der Garage mit Nutzungsänderung in der Auenstr. 17, Fl. Nr. 675/7
5 Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses mit Anbau Treppenhaus und Einbau dritte Wohneinheit sowie Errichtung Doppelgarage in der Salzburger Straße 10, Fl. Nr. 35/6
6 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Ainring Rupertiweg"
7 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Mitterfelden Mitte
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

2. BM Kleinert ergreift das Wort, um dem 1. BM Holzner nachträglich anlässlich seines 50. Geburtstag die Glückwünsche des Gremiums zu überbringen sowie seine persönliche Gratulation auszusprechen.  

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 10.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 10.08.2021 wird genehmigt.

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3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung einer Gartenhütte in der Lena-Christ-Str. 15, Fl. Nr. 256/87

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lena-Christ-Str. 15 (Fl. Nr. 256/87) soll eine Gartenhütte errichtet werden, informiert Herr Schuster.

Die Hütte mit Pultdach zur Holzlagerung im nördlichen Bereich des Grundstücks soll eine Grundfläche von etwa 2,3 x 4,5 m haben, die Höhe soll zum Stehen geeignet sein.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass die Gartenhütte als Nebenanlage gem. § 14 BauNVO nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden dürfte. Diese sind nach Norden aber bereits durch das bestehende Gebäude ausgereizt.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere sind im Bebauungsplangebiet bereits ähnlich große Gartenhütten außerhalb der Baugrenzen erlaubt worden. Die Grundzüge der Planung sind nach Ansicht der Verwaltung durch eine kaum 10 m² große Hütte zur Holzlagerung nicht berührt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird nicht erhöht, da die vorgesehen Baufläche bereits als Stellplatz versiegelt ist.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ zur Errichtung einer Gartenhütte in der Lena-Christ-Str. 15 (Fl. Nr. 256/87) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Anbau eines Wintergartens und Aufstockung der Garage mit Nutzungsänderung in der Auenstr. 17, Fl. Nr. 675/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Auenstr. 17 (Fl. Nr. 675/7) soll an der Südwestseite des bestehenden Gebäudes ein Wintergarten errichtet werden und die Garage an der Nordwestseite soll eine Nutzungsänderung erfahren sowie für Büroräume aufgestockt werden.
Der Wintergarten hat eine Grundfläche von 20,89 m², welche als zusätzlicher Wohnraum anzurechnen ist. Dazu kommt die Nutzungsänderung von ca. 40 m² als Wohnraum genutzte Garagenräume in Bürofläche und Gewerbebereich sowie die Aufstockung der ehemaligen Garage für zusätzliche ca. 22 m² Büro- bzw. Archivraum.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich dabei problemlos in die nähere Umgebung ein: Die aufgestockte Garage geht in die nördliche Dachhaut des Hauptbaus über und ordnet sich diesem unter. Der Wintergarten ragt nur zu etwas mehr als einem Drittel über den bisherigen Balkon hinaus und ist von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht einsehbar.
Der Versiegelungsgrad ändert sich nicht, da die bisherige Terrasse bereits zur GRZ I gerechnet wurde. Die vom Bauamt ermittelte GRZ I liegt bei etwa 0,21.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Die notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind bereits vorhanden. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

GR Koch will wissen, wie man in die Garage fahren kann, wenn davor Stellplätze entstehen sollen. Aus der Garage wird Büro- und Gewerbefläche, erklärt Herr Schuster, sodass deren Zufahrt entfällt.

GR Rotter hegt den Verdacht, dass die Bordsteinkante nicht abgesenkt ist. Dies ist notwendig, um die Stellplätze Nrn. 1 und 2 anfahren zu können. Er drängt darauf, dies zu prüfen und weist auf die allgemein schwierige Stellplatzsituation in Piding hin, verstärkt durch Auflösung von Garagen.
Herr Schuster sichert zu, persönlich Inaugenscheinnahme vorzunehmen.
Die bisherigen Stellplätze sind genehmigt, gibt BM Holzner an.
GR Utz pflichtet GR Rotter bei und hält drei Stellplätze für nichtanfahrbar.
Sollte der Gehsteig noch abgesenkt werden müssen, so kann dies im Zuge der laufenden Baustelle in der Auenstraße erfolgen, stellt der Bürgermeister in Aussicht.
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und zur Aufstockung einer Garage mit Nutzungsänderung an das bestehende Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Auenstr. 17 (Fl. Nr. 675/7) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses mit Anbau Treppenhaus und Einbau dritte Wohneinheit sowie Errichtung Doppelgarage in der Salzburger Straße 10, Fl. Nr. 35/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Als Antragsteller BM Holzner zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Die Leitung der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Zweite Bürgermeister Christian Kleinert.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Bürgermeister Hannes Holzner die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Auf dem Grundstück Salzburger Straße 10 (Fl. Nr. 35/6) soll das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut, saniert und eine Nutzungsänderung vollzogen werden, so Herr Schuster. Dabei soll ein Treppenhaus in einem neuen Quergiebel an- und eine dritte Wohneinheit eingebaut sowie eine Doppelgarage errichtet werden.
Die neu entstehenden Garagen mit Treppe haben ca. 61 m² Grundfläche, hinzu werden die Innenräume des Haupthauses umgebaut, neu aufgeteilt und bisherige Fremdenzimmer zu Büro- und Gewerbefläche umgenutzt. 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein: Garagen und Anbaugaragen sind in der Umgebung üblich und auch größere Quergiebel sind nicht nur bei ehemaligen Bauernhäusern vorhanden.
Der Versiegelungsgrad erhöht sich nur minimal, die vom Bauamt ermittelte GRZ I liegt bei etwa 0,27.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.

Durch das Vorhaben entstehen keine neu notwendigen Stellplätze, es wird aber zu den vorhandenen sechs Stellplätzen die Doppelgarage errichtet. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses mit Anbau Treppenhaus und Einbau einer dritten Wohneinheit sowie Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Salzburger Straße 10, Fl. Nr. 35/6 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Ainring Rupertiweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Ainring Rupertiweg“ beschlossen, berichtet Herr Schuster. Diese soll den dringenden Wohnraumbedarf der einheimischen Bevölkerung am nordwestlichen Ortsrand von Ainring durch die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes ermöglichen.
Hierfür soll im Rahmen einer Klarstellungssatzung der bestehende Ortsrand definiert und durch eine Einbeziehungssatzung der bestehende Hauptort geringfügig erweitert werden.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Satzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Ainring Rupertiweg“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Mitterfelden Mitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster hat der Gemeinderat der Gemeinde Ainring die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mitterfelden Mitte“ beschlossen. Dieser soll die Nachverdichtung im Festsetzungsgebiet ermöglichen, nachdem der aktuell gültige Baulinienplan aus dem Jahr 1960 stammt.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bebauungsplan wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt des Bebauungsplans „Mitterfelden Mitte“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2021 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf Erkundigung von GR Leirer berichtet BM Holzner über die aktuelle Situation zur Baustelle am Bahnübergang Auenstraße.  Die Fertigstellung wird derzeit mit Mitte Oktober prognostiziert.

GR Utz stellt die Frage, ob die Arbeiten an der Wasserleitung im Bereich Auenstraße abgeschlossen sind.  BM Holzner verneint mit dem Hinweis, die Arbeiten dauern noch an und sind abgestimmt unter den verschiedenen beteiligten Baufirmen.

GR Rotter berichtet von Problemen durch parkende Fahrzeuge in der Predigtstuhlstraße, die von Bürgern an ihn herangetragen wurden. Angeblich parken dort auf der öffentlichen Verkehrsfläche Mitarbeiter des HPZ und von benachbarten Gewerbebetrieben. Reinigungs- oder Schneeräumfahrzeuge würden die Straße nicht befahren können, befürchtet GR Rotter. Halteverbotsschilder könnten Abhilfe schaffen.
BM Holzner bestätigt dies grundsätzlich. Er hält eine Anzeige bei der Polizei für effektiver. Dennoch soll die Möglichkeit eines Parkverbots oder einer anderen Lösung geprüft werden.

In letzter Woche ist über bewohntem Gebiet der Gemeinden Piding, Anger und Ainring, ein Propeller-Flugzeug unterwegs gewesen, das erheblichen Lärm verursachte, bringt GR Dr. Zimmer vor. Nach seiner Einschätzung handelt es sich um ein Flugzeug einer Salzburger Flugschule, das den Routen der Flugverkehrslinien des Flughafens Salzburg ausweicht.
Neben dem Verkehrslärm durch B 20 und A 8 ist diese zusätzliche Lärmbelastung nicht hinnehmbar. Insbesondere der Högl - ein besonderes Erholungsgebiet – wird überflogen. GR Dr. Zimmer drängt darauf, beim Flughafen Salzburg die Auskunft einzuholen, um welches Flugzeug es sich handelt und mit welcher Berechtigung es über Piding und seine Nachbargemeinden fliegt. Er regt zudem an, mit den Gemeinden Anger und Ainring Kontakt aufzunehmen.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis. Er wird sich an den Airport Salzburg wenden sowie die Nachbargemeinden Anger und Ainring ansprechen.
 

Datenstand vom 13.10.2021 12:45 Uhr