Datum: 12.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt sind:
GR Christian Kleinert, vertreten durch GR Christian Wagner
GR Rüdiger Lerach, vertreten durch 3. BMin Sabine Wolf
GR Hubert Brüderl vertreten durch GRin Birgid D’Heureuse
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 21.09.2021 wird genehmigt.
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3. Isolierte Befreiuung vom Bebauungsplan Nr. 23 "Rupertistraße" zum Bau einer Terrassenüberdachung in der Rupertistraße 20, Fl. Nr. 727/35
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2021
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/35) soll eine Terrassenüberdachung errichtet werden, berichtet Herr Schuster.
Die Überdachung an der Südfassade soll auf einer Grundfläche von ca. 3 x 4,5 m in Eigenleistung entstehen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass außerhalb der Baugrenzen lediglich Garagen zulässig sind. Nur etwa 1,25 m der Bautiefe würden sich innerhalb dieser Grenzen befinden, daher ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere die Grundzüge der Planung sind nach Ansicht der Verwaltung durch eine Überdachung der bestehenden Terrasse nicht berührt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ kann somit erfolgen.
Die Grundflächenzahl wird nicht erhöht, da die vorgesehen Baufläche bereits versiegelt ist.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/35) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Modernisierung und Erneuerung einer bestehenden Flutlichtanlage in der Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster informiert, auf dem Fußballplatz in der Jahnstraße 6, Fl. Nr. 280, sollen die bestehenden Flutlichtmasten modernisiert bzw. demontiert sowie fünf neue errichtet werden. Auf diese Masten soll eine moderne Beleuchtungsanlage montiert werden.
Die Masten sollen eine Höhe von 15,6 m haben, das Fundament reicht nochmals 1,5 m in den Erdboden. Der Durchmesser beträgt zwischen 27,5 cm im Boden und 10 cm an der Spitze.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben, welches zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Voraussetzung zutrifft und insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sowie Belange des Naturschutzes nicht beeinträchtigt sind. Die neue, moderne Flutlichtanlage soll den gesamten Fußballplatz punktgenau ausleuchten, ohne dabei zu streuen oder nach oben zu leuchten. Vor allem der Hauptplatz wurde bisher immer von den Bestandslichtanlagen der Trainingsplätze mitbeleuchtet und erhält nun eine eigene Beleuchtung. Der verantwortliche Sportverein will die bisherigen Spiel- und Trainingszeiten grundsätzlich beibehalten.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GRin d’Heureuse stellt die Frage, ob für das Vorhaben eine Förderzusage vorliegt, wenn ja, in welcher Höhe.
Förderzusagen erfolgen nach Stellen eines Bauantrags. Weitere Kriterien müssen erfüllt sein, wie Verlängerung des Pachtvertrags. Den Antrag auf Förderung stellt der ASV im Rahmen der Sportförderung selbst. Laut Kämmerer beläuft sich die Förderung auf 25 % der Gesamtkosten.
GR Rotter interessiert, ob Verkehrsteilnehmer auf der B 20 von der Beleuchtungsanlage geblendet werden können.
Laut Hersteller ist die Anlage blendfrei, so Herr Schuster. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss die Zustimmung sowohl vom Straßenbauamt als auch von der Autobahndirektion eingeholt werden.
GR Dr. Zimmer weist hin auf den zuvor im Finanzausschuss gefassten Beschluss in Sachen „Sanierung/Neubau Flutlichtanlage“ am Sportplatz Jahnstraße. Die Höhe des Betrags liegt über dem, was der Finanzausschuss beschließen kann. Demzufolge muss der Beschluss im Gemeinderat nachgeholt werden.
BM Holzner gibt diese Information zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung weiter.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Modernisierung und Erneuerung der bestehenden Flutlichtanlage in der Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2021
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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6. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.10.2021
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Dr. Zimmer wirft das Thema „Gewässer III. Ordnung“ auf. Er erkundigt sich, ob das angekündigte Treffen mit allen Beteiligten (Anwohner und alle beteiligten Behörden) bezüglich des Panoramawegs stattfand. Ebenso hakt GR Dr. Zimmer nach zur in Aussicht gestellten Ortsbegehung am Johannishögl beim Schwaiger-Hof.
Laut Herrn Schuster fand Mitte August eine Versammlung der Anlieger am Panoramaweg statt. Ein gemeinsames Treffen mit den zuständigen Behörden wurde wegen Erkrankung bzw. Verhinderung einiger Sachbearbeiter verschoben.
Eine Veränderung in der Eigentümer-Situation wird Einfluss nehmen auf weitere Besprechungen, ergänzt BM Holzner. Maßnahmen, die in der Anliegerversammlung von der Gemeinde vorgeschlagen wurden und denen die Anlieger zustimmten, sind an das WWA weitergeleitet worden. Eine gemeinsame Diskussion im Anschluss konnte noch nicht erfolgen.
Der Graben beim Schwaigerhof am Johannishögl funktioniert nach Aussage von GR Dr. Zimmer nicht. Die Vernässung der angrenzenden Wiese stellt ein Problem dar. Vor eineinhalb Jahren versprach der damalige Bauamtsleiter, sich um die Angelegenheit zu kümmern. GR Dr. Zimmer bittet, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis und will den Fall zeitnah angehen.
GR Rotter thematisiert das Abwassersystem in Piding. Statt dem vorherrschenden Trennsystem würde er ein Mischsystem bevorzugen.
Für BM Holzner, Herrn Schuster sowie GR Dr. Zimmer steht das in Piding praktizierte Trennsystem außer Diskussion. Die gemeindliche Abwasserregelung befindet sich auf hohem Niveau.
Datenstand vom 17.11.2021 14:26 Uhr