Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
GR Leirer ist aus beruflichen Gründen verhindert, sein Vertreter GR Schlindwein wegen anderem Termin. GR Schmidtmeier ist ebenso entschuldigt und wird von GR Pfannerstill vertreten. Somit sind 10 Gemeinderäte (inklusive des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.
BM Holzner weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Corona-Regeln nicht nur ab Betreten des Gebäudes, sondern auch während der gesamten Sitzung das Tragen einer FFP-2-Maske Pflicht ist.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 12.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 12.10.2021 wird genehmigt.
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3. Umbau eines Gebäudes mit Einzelhandelsgeschäften zur Erweiterung von drei auf vier Ladeneinheiten in der Lattenbergstraße 5, Fl. Nr. 322/4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
In der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4) soll das bestehende Gebäude umgebaut und um eine weitere Ladeneinheit erweitert werden, informiert Herr Schuster. Bisher befinden sich in dem Gebäude drei Ladeneinheiten mit rd. 415 m² (Store 1), 570 m²(Store 2) und 300 m² (Store 3) Verkaufsfläche. Das Gebäude bleibt in seiner bisherigen Form bestehen, lediglich die Innenaufteilung wird verändert: Store 3 soll in zwei getrennte Einheiten mit rd. 150 m² und 180 m² Verkaufsfläche aufgeteilt werden.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg- / Lattenbergstraße“.
Nach § 8 Abs. 2 BauNVO sind in einem Gewerbegebiet Gewerbebetriebe aller Art zulässig.
Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe oder auch Agglomerationen (Einzelhandelsgroßprojekte), die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind gem. § 11 Abs. 3 BauNVO jedoch nur In Sondergebieten zulässig. Derartige Sondergebiete dürfen nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden, Piding ist allerdings kein Zentraler Ort, sondern „nur“ Grundzentrum.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zum Umbau eines Produktionsgebäudes mit ursprünglich bis zu fünf Ladeneinheiten vertrat die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde 2011 die Meinung, dass drei Ladeneinheiten für sich genommen noch kein Einkaufszentrum darstellen und mit den Einzelhandelsziel des Landesentwicklungsprogramms noch vereinbar seien. Gleichzeitig wies die Regierung aber darauf hin, dass die Ansiedlung von weiteren Läden zu einem Widerspruch zu dem Ziel des Regionalplans für die Region Südostoberbayern führen würde, wonach die Ansammlung von Läden unter bestimmten Umständen zu einem Einzelhandelsgroßprojekt wird. Im Einvernehmen mit dem damaligen Bauherrn wurde das Bauvorhaben dann auf drei Ladeneinheiten reduziert.
Im vorliegenden Fall stellt sich daher die Frage, ob aufgrund der geplanten Erweiterung auf vier Ladeneinheiten und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen kleinen Läden auf engem Raum ein Einzelhandelsgroßprojekt entsteht. Die Entscheidung hierüber haben letztendlich die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Berchtesgadener Land zu treffen.
Falls kein Einzelhandelsgroßprojekt vorliegt, wäre das geplante Bauvorhaben gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zulässig, da es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass es sich im vorliegenden Fall um kein Einzelhandelsgroßprojekt bzw. um keinen Betrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO handelt, zu erteilen.
Diskussionsverlauf
BM Holzner hält die Erweiterung von drei auf vier Ladeneinheiten vertretbar, denn die Verkaufsfläche wird sich nicht erweitern, sondern lediglich eine Einheit geteilt. Dennoch ist diese Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.
GR Pfannerstill sieht ebenfalls keine Probleme und wird dem Antrag zustimmen. Darüber hinaus regt er den Hinweis an den Antragsteller an, für das Entgegenkommen der Gemeinde wäre eine Gegenleistung von ihm wünschenswert, zum Beispiel bei der Einrichtung einer Toilettenanlage.
Der Bürgermeister unterstützt diesen Vorschlag. Allerdings kann das Ansuchen nicht in die Genehmigung inkludiert werden.
GR Rotter erkundigt sich im Hinblick auf die Stellplätze, wer den vierten Laden betreibt.
Nachdem sich die Nutzfläche nicht verändert, wirkt sich das Vorhaben nicht auf den Stellplatzschlüssel aus, äußert BM Holzner. Auch die Art des Verkaufs verändert diesen nicht.
GR Dr. Zimmer steht dem Vorhaben kritisch gegenüber. Die Verkaufsfläche beträgt nun 10 % mehr als vorher, da ein Teil der Lagerfläche in Verkaufsfläche umgewandelt wird, was eine Auswirkung auf die Parkplätze nach sich zieht, stellt er klar. Umliegende Geschäfte können beeinflusst werden. Er hätte sich eine Information vorweg gewünscht, um nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen.
BM Holzner verweist auf den Vorbehalt im Beschlussvorschlag, dass das gemeindliche Einvernehmen nur erteilt wird, wenn es sich um kein Einzelhandelsgroßprojekt bzw. um keinen Betrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO handelt.
Laut den Vorgaben im Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße“ ist ein Lebensmitteleinzelhandel ausgeschlossen, macht GR Dr. Zimmer deutlich. Sollte dennoch ein Verkauf von Lebensmitteln vorgesehen sein, wird er nicht zustimmen.
Die Verkaufsfläche wird um 30 qm größer, gibt Herr Schuster zu. Die Stellplatzsituation ändert sich deshalb nicht. Laut den Aussagen des Bauherrn gibt es einen Interessenten, den man entweder zum Lebensmittel- oder zum Genussmittelverkauf zählen kann – es geht um Schokolade.
BM Holzner verweist dazu auf das Landratsamt, das die Definition der Verkaufsart treffen wird.
Heute wird zum Baurecht abgestimmt, verdeutlicht Herr Schuster.
GR Utz erinnert, im Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 war bereits ein Schokolade-Betrieb angesiedelt. Angesichts dieser Tatsache kann er die jetzige Diskussion nicht verstehen.
GR Lerach fragt nach, ob Sozialräume nachgewiesen sind.
Herr Schuster kann dazu keine Angaben machen. Die Prüfung der Sozialräume unterliegt dem Landratsamt.
2. BM Kleinert fordert künftig mehr Transparenz in den Sachvorträgen. Dass möglicherweise eine Schokoladenmanufaktur in die Ladeneinheit einziehen will, dies aber von der nächsten Instanz geklärt wird, hätte der Sache genüge geleistet.
BM Holzner nimmt den Hinweis auf und verspricht, künftig für eine noch genauere Transparenz zu sorgen.
GR Dr. Zimmer will im Protokoll festgehalten wissen, die Prüfung, ob Lebensmitteleinzelhandel oder nicht, ist Aufgabe der Gemeinde und nicht des Landratsamtes, denn die Gemeinde selbst hat den Ausschluss bestimmter Dinge im Bebauungsplan festgelegt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erteilt dem Umbau und der Sanierung von Einzelhandelsladengeschäften mit vier Ladeneinheiten in der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4) das gemeindliche Einvernehmen unter dem Vorbehalt, dass es sich im vorliegenden Fall um kein Einzelhandelsgroßprojekt bzw. um keinen Betrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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4. Anbau einer neuen Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus im Waldweg 7, Fl. Nr. 947/3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Waldweg 7 (Fl. Nr. 947/3) soll eine zusätzliche Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus angebaut werden.
Die neue Wohneinheit mit zwei Vollgeschossen soll eine Firsthöhe von 7,07 m und eine Grundfläche von ca. 10 x 10 m haben. Die Firsthöhe des Neubaus entspricht somit dem Bestandshaus.
Das Grundstück liegt Bereich der Ortsabrundungssatzung Urwies gem. § 34 Abs. 4 BauGB und wird somit als unbeplanter Innenbereich beurteilt. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO. Das Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, einzig der Versiegelungsgrad wird geringfügig höher als im nachbarlichen Umfeld: Er steigt von 0,2 auf 0,33 GRZ I. Die vorgelegte Planung kann, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenverdichtung, akzeptiert werden.
Die zusätzlich notwendigen drei Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Pfannerstill erkundigt sich, ob eigens abgestimmt werden muss, wenn Abstandsflächen im öffentlichen Raum liegen.
Abstandsflächen dürfen sich genehmigungsfrei bis zur Straßenmitte erstrecken. Darüber hinaus wäre eine Zustimmung notwendig, erläutert BM Holzner.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung zusätzliche Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus im Waldweg 7 (Fl. Nr. 947/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Anbau und Erweiterung bestehender Rinderlaufstall zur artgerechten Tierhaltung in der Högler Straße 72, Fl. Nr. 1322/1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück In Kleinhögl, Fl. Nr. 1322/1, nahe der Högler Str. 72, soll ein bestehender Rinderlaufstall zur artgerechten Tierhaltung einen Anbau erhalten und erweitert werden, so Herr Schuster.
Auf dem zugehörigen Hof in der Högler Str. 72 besteht ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb zur Erzeugung von Kuhmilch mit zusätzlichen Ferienwohnungen.
Ein bestehender Rinderlaufstall mit 589,5 m² soll durch Anbauten um 651,6 m² erweitert werden. Die Firsthöhe der neuen Gebäudeteile beträgt mit 7,96 m ca. einen Meter mehr als der Bestand.
Derzeit besteht Platz für 37 Milchkühe, 31 sind vorhanden. Der zukünftige Stall würde bis zu 45 Milchkühen und zusätzlich 23 Stück Jungvieh sowie 13 Kälbern Platz bieten.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB, sind demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist sowie im vorliegenden Fall einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass diese Kriterien erfüllt sind.
Der Bauantrag ist genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu Anbau und Erweiterung eines bestehenden Rinderlaufstalls zur artgerechten Tierhaltung auf dem Grundstück In Kleinhögl, Fl. Nr. 1322/1, nahe der Högler Str. 72 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Änderung durch Dachanhebung zu Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses mit Anbau Treppenhaus und Einbau dritte Wohneinheit sowie Errichtung Doppelgarage in der Salzburger Straße 10, Fl. Nr. 35/6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner zeigt persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei BM Holzner die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
BM Holzner nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil und übergibt das Wort an 2. BM Kleinert.
Herr Schuster informiert, auf dem Grundstück Salzburger Straße 10 (Fl. Nr. 35/6) soll das bestehende Wohn- und Geschäftsgebäude umgebaut, saniert und eine Nutzungsänderung vollzogen werden. Dabei soll ein Treppenhaus in einem neuen Quergiebel an- und eine dritte Wohneinheit eingebaut sowie eine Doppelgarage errichtet werden. Zu diesem Bauantrag hat der Bauausschuss in der Sitzung vom 21.09.2021 sein Einvernehmen erteilt.
Im Rahmen der Entkernungsarbeiten sind Bausubstanzmängel aufgetreten, welche nun einen Austausch des Dachs notwendig machen. Dabei soll der First um wenige Zentimeter abgesenkt, die Wandhöhe im Osten um ca. einen Meter und im Westen um ca. 70 cm erhöht sowie die Dachneigung von 34° auf 28°verringert werden, um ein modernes Dach zu erhalten, welches gleichzeitig besser mit dem geplanten Quergiebel harmoniert.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung mit Dachänderung fügt sich in die nähere Umgebung ein: Flachere Dächer finden sich bei allen modernen umgebenden Häusern.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
GRZ, Stellplätze und Erschließung haben sich nicht geändert. Die Abstandsflächen werden weiterhin eingehalten.
Die Prüfung des Änderungsantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
GR Lerach bringt den Hinweis zur Vorsicht bezüglich des Dachvorstands an. Dieser sollte nicht in die öffentliche Straße ragen.
Nach der Abstimmung gibt 2. BM Kleinert die Sitzungsleitung ab an BM Holzner.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Änderungsantrag zum Austausch des Daches auf dem Grundstück Salzburger Straße 10, Fl. Nr. 35/6 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Maurerweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster hat der Gemeinderat der Gemeinde Anger in seiner Sitzung vom 04.10.2018 beschlossen, für Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 78, 78/2 und 82 der Gemarkung Aufham eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. Damit soll die betroffene Fläche eines ansässigen Gewerbebetriebes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Aufham einbezogen werden. Zweck der Satzung ist die baurechtliche Sicherung zur Erhaltung und Entwicklung eines bestehenden landwirtschaftlichen Lohnunternehmens mit Holzhandel.
Die Gemeinde Piding wurde durch die Gemeinde Anger um Stellungnahme gemäß §§ 4a Abs. 3 i. V. m. 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Die Satzung wurde geprüft. Es konnten keine nachteiligen Auswirkungen durch die Satzung auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding hat sich zuletzt in der Sitzung vom 01.07.2019 mit diesem Bebauungsplan befasst, dabei wurden ebenfalls keine Bedenken oder Einwände erhoben. Da dies jetzt die insgesamt fünfte Beteiligung im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens ist und ein entsprechend lautender Beschluss noch nicht gefasst wurde, wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.
Diskussionsverlauf
GR Lerach erinnert an das im Gremium getroffene Übereinkommen, wonach die Verwaltung Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinden intern bearbeitet, wenn keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Piding entstehen.
Nach Wortlaut BM Holzner ist sich die Verwaltung dessen bewusst gewesen. Nachdem der Bauausschuss zu dieser Einbeziehungssatzung jedoch bereits einen Beschluss gefasst hatte (Anmerkung: Bauausschusssitzung vom 01.07.20219), wird er am jetzigen Verfahren beteiligt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Einbeziehungssatzung „Maurerweg“ der Gemeinde Anger. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 19.10.2021 den Erlass der Außenbereichssatzung für den Siedlungssplitter „An der Straß“ beschlossen, berichtet Herr Schuster. Dieser soll die Nachverdichtung im Festsetzungsgebiet ermöglichen, nachdem sich dort Wohnbebauung von einigem Gewicht entwickelt hat.
Die bestehenden Gebäude sollen einer geordneten Bebauung zugeführt und die Errichtung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben ermöglicht werden. Eine Zersiedelung über das Satzungsgebiet hinaus soll verhindert werden.
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Außenbereichssatzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.
Diskussionsverlauf
Herr Schuster merkt unter Bezugnahme auf TOP 7 gegenüber GR Lerach den Vorschlag an, das erste Beteiligungsverfahren im Bauausschuss vorzustellen, damit der Informationspflicht Genüge getan wird.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Außenbereichssatzung „An der Straß“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
|
ö
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beratend
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner setzt das Gremium in Kenntnis von der heute stattgefundenen Ortsbegehung am fertiggestellten Bahnübergang Auenstraße. Einige Punkte, die noch geklärt werden müssen und im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden, betreffen nicht die gemeindliche Baumaßnahme. Die Inbetriebnahme der Strecke „Freilassing-Berchtesgaden“ soll – wie angekündigt – im Dezember erfolgen.
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10. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.11.2021
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ö
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beratend
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach bittet um Auskunft zum Sachstand der Festsetzung als Urbanes Gebiet im Bebauungsplan Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“.
Die Verwaltung steht im regen Austausch mit den Planern, erläutert Herr Schuster. Die Vermessung der Höhenpunkte für Straßen und Gebäude wird im Rahmen der nächsten Vermessungen erfolgen. Das Lärmgutachten ist noch nicht fertiggestellt. Es wird das gesamte Gebiet des Bebauungsplans umfassen.
2. BM Kleinert will wissen, wann der fertige Bebauungsplan vorliegt.
Herr Schuster schließt eine Fertigstellung noch in diesem Jahr nicht aus.
GR Lerach hakt nach zum Hochwasserschutz beim Nesselthalgraben, insbesondere zu der vor vier bis fünf Monaten stattgefundenen Anwohnerversammlung und deren Ergebnis.
Neue Berechnungen liegen vor, berichtet Herr Schuster. Denkbar wäre ein Flutschutz durch Polder oder mobile Mauern. Hier soll eine Vorführung für Feuerwehr und Anwohner stattfinden. Die neu gewonnenen Erkenntnisse werden nach Abstimmung zwischen Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und Gemeinde an die Anwohner weitergeleitet. Erleichterung erwartet der Bauamtsleiter zudem durch die Initiative eines neuen Grundstückseigentümers.
BM Holzner fügt hinzu, als Ansprechpartner fungiert nun alleinig das Wasserwirtschaftsamt Traunstein.
GR Lerach fragt an, ob er von Herrn Neubauer Auskunft zur Beauftragung des Planungsbüros erhalten kann.
BM Holzner wird Herrn Neubauer bitten, sich bei GR Lerach zu melden.
Ob der Bebauungsplan „Göllstraße“ bereits ausliegt, interessiert GR Dr. Zimmer.
Herr Schuster bestätigt, die Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“ wurde in letzter Woche vorgenommen.
In diesem Zusammenhang erkundigt sich GR Dr. Zimmer, ob der Bauausschuss per E-Mail informiert werden kann, wenn zu Bebauungsplänen öffentlich ausgelegt wird.
BM Holzner bejaht.
GRin Schöndorfer möchte wissen, wann das Geschwindigkeitsmessgerät wieder an der Schule aufgestellt wird.
Dies entzieht sich seiner Kenntnis, so der Bürgermeister.
Datenstand vom 15.12.2021 13:21 Uhr