Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
3 Bauantrag Erweiterung eines Einfamilienhauses mit einer Zusatzwohnung durch Ausbau des Dachgeschosses am Anwesen Staufenbrücke 14 (Fl. Nr. 791/6)
4 Bauantrag Erhöhung eines bestehenden Windrads mit Werbeanlage an der Lattenbergstraße 13 (Fl. Nr. 735/1)
5 Bauantrag zur Anbringung einer Werbeanlage für ein Gewerbe in der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4)
6 Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Freibord auf dem Grundstück Fl. Nr. 93
7 Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
8 Antrag Interessengemeinschaft Ganghoferstraße vom 18.08.2022: hier Auswertung der Geschwindigkeitsdaten
9 Sachstand kommunale Verkehrsüberwachung
10 Antrag auf Überprüfung Parkplatzsituation in Dachsteinstraße
11 Antrag auf zeitlich begrenztes halbseitiges Halteverbot in der Lindenstraße
12 Verschiedenes
13 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Entschuldigt ist GR Hubert Brüderl. Er wird vertreten durch GRin Birgid d’Heureuse. Somit sind inklusive des Bürgermeisters 11 Mitglieder des Bauausschusses anwesend und stimmberechtigt. 

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 13.12.2023 wird genehmigt.

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3. Bauantrag Erweiterung eines Einfamilienhauses mit einer Zusatzwohnung durch Ausbau des Dachgeschosses am Anwesen Staufenbrücke 14 (Fl. Nr. 791/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im bestehenden Einfamilienhaus Staufenbrücke 14 soll durch den Ausbau des Dachgeschosses eine Zusatzwohnung mit 108 m² und somit ein 3-Generationenhaus geschaffen werden. Dafür soll das Dach um 1,90 m angehoben und ein Quergiebel eingebracht werden. Der Zugang soll über eine Außentreppe erfolgen.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. 
Aufgrund der Hanglage des Baugrundstücks wirkt das geplante Gebäude von der Straßenseite aus (Ansicht West) wie ein zweigeschossiges Gebäude, vom Garten aus (Ansicht Ost) wie ein dreigeschossiges Gebäude. In der Nachbarschaft sind zweigeschossige Gebäude vorhanden bzw. auch Gebäude mit Dachgeschossausbauten (mit Kniestock), die dadurch ebenfalls dreigeschossig wirken.

Das Bauvorhaben fügt sich insgesamt nach Art und Maß in die umliegende Bebauung ein.

Durch die Schaffung einer Zusatzwohnung werden 2 zusätzliche Stellplätze notwendig, somit sind insgesamt 5 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Der Stellplatznachweis ist vorhanden, die notwendigen Stellplätze sind im Lageplan eingezeichnet. 

Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GR Rotter fragt zum Stellplatzschlüssel nach.
Laut Frau Hirsch sind gemäß Stellplatzsatzung fünf Stellplätze für Bestand und Erweiterung 
erforderlich und auch nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses am Anwesen Staufenbrücke 14 (Fl. Nr. 791/6) mit einer Zusatzwohnung durch den Ausbau des Dachgeschosses zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Erhöhung eines bestehenden Windrads mit Werbeanlage an der Lattenbergstraße 13 (Fl. Nr. 735/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss stimmte in der Sitzung vom 24.09.2014 einem gleichlautenden Bauantrag zur Erhöhung eines bestehenden Windrads mit Werbeanlage auf dem Grundstück Lattenbergstraße 13 bereits einstimmig zu.

Im Dezember 2022 beantragte die KS-Fast-Food GmbH eine Fristverlängerung der Baugenehmigung vom 28.01.2015 zu o. g. Bauvorhaben.  Da jedoch die Frist für eine Verlängerung bereits Ende Januar 2019 abgelaufen war, wurde die KS-Fast-Food gebeten, erneut einen Bauantrag einzureichen.

Da sich an der Baubeschreibung zum damaligen Antrag keinerlei Änderungen ergeben haben, kann dem Antrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Ebenso wurde damals die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße (Anbauverbotszone) erteilt. Somit kann diese Befreiung auch hier erteilt werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erhöhung des bestehenden Windrads von 10 auf 20 m (Oberkante des Rotors über dem vorhandenen Gelände) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg-/ Lattenbergstraße wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Anbringung einer Werbeanlage für ein Gewerbe in der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Gebäude in der Lattenbergstraße 5 soll eine Werbeanlage errichtet werden. Es handelt sich hierbei um einen 1 x 3 m LED-Schriftzug (siehe Entwurf).
 
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 30 „Gaisberg-/Lattenbergstraße“. Nach § 30 Abs. BauGB ist ein Bauvorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es nach Art und Maß der baulichen Nutzung den Festsetzungen entspricht. 

Gem. Ziffer 4 der textlichen Festsetzung zu diesem Bebauungsplan sind Werbeanlagen an der Stätte der Leistung an der der Erschließungsstraße zugewandten Seite zulässig.  
Diese Vorgabe wird erfüllt. Ebenso werden alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.

Dem Antrag kann daher zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage für ein Gewerbe an der Lattenbergstraße 5 (Fl. Nr. 322/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Freibord auf dem Grundstück Fl. Nr. 93

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 93 wurde am 13.09.2019 eine Baugenehmigung erteilt. Der Bauherr hat am 12.01.2023 einen Antrag gestellt, die Baugenehmigung um 2 Jahre zu verlängern.

Die Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses haben sich seit der Erteilung der Baugenehmigung nicht verändert, sodass dem Antrag auf Verlängerung zugestimmt werden kann.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 93 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat die Einleitung des im Betreff genannten Satzungsverfahrens in seiner Sitzung am 27.09.2022 beschlossen. 

Mit der Einbeziehungssatzung soll eine Teilfläche nördlich der Bahnlinie in Perach in den Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB einbezogen werden, da die einzubeziehenden Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche bereits geprägt sind. Dadurch soll die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern ermöglich werden.

Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 02.03.2023 gebeten.

Die Unterlagen zu dieser Einbeziehungssatzung können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de  – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren laufend „Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie“ - eingesehen werden.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung zu erheben. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Antrag Interessengemeinschaft Ganghoferstraße vom 18.08.2022: hier Auswertung der Geschwindigkeitsdaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Antrag der Interessengemeinschaft Ganghoferstraße vom 18.08.2022 zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und des Verkehrslärms sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2022 vorgestellt. 

Zu diesem Antrag wurde eine Stellungnahme des Sachbearbeiters Verkehr der PI Bad Reichenhall, Herrn Bäßler, eingeholt. Die Stellungnahme vom 25.10.2022 liegt den Sitzungsunterlagen bei.

Fazit der Stellungnahme:
„Für die Vorschläge der IG gibt es gem. § 45 Abs. 9 StVO keine rechtliche Grundlage und sind daher abzulehnen.“
Die Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Beschilderung wurden bereits mit dem Bauhof besprochen und werden zeitnah umgesetzt.

Von Seiten der Verwaltung wurde zur Überprüfung der Geschwindigkeiten in dem Bereich am 08.12.2022 die mobile Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt.  Die Auswertung für den Zeitraum 08.12.2022 bis 27.01.2023 ergab eine V85 in beide Richtungen von 40 km/h (V85 bedeutet, 85% der gemessenen Fahrer halten diese Geschwindigkeit ein und 15% überschreiten sie).
Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug in beide Richtungen 32 km/h. Es wurden 151.714 Fahrzeuge gemessen. 

Bei der Besprechung mit der kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei am 18.01.2023 wurde eine mögliche Überwachung des Bereichs durch die kommunale Verkehrsüberwachung angesprochen.
Da der Bereich in einer Kurve liegt und zudem noch zu kurz ist, ist hier eine Messung durch die Verkehrsüberwachung leider nicht möglich.
Es wird jedoch durch die Verwaltung eine zusätzliche Geschwindigkeitsmessanzeige angeschafft, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.
 

Diskussionsverlauf

Ob das mobile Gerät zur Geschwindigkeitsanzeige wieder im Bereich Salzburger Straße / Schule aufgestellt wird, will GRin Schöndorfer in Erfahrung bringen.
Frau Burger bestätigt dies.
Es wird ein weiteres Gerät angeschafft, schiebt BM Holzner nach.

Die Geschwindigkeitsanzeige zu versetzen, zieht 2. BM Kleinert in Erwägung, weil sich die Verkehrsteilnehmer angeblich daran gewöhnen, wenn dieses zu lange am selben Platz steht.
Wie Frau Burger erklärt, kann die Anzeige abgeschaltet werden, ohne dabei auf die Erfassung der Messdaten zu verzichten.

Die Messung erfasst auch Radfahrer, hat GRin d’Heureuse beobachtet.
GR Dr. Zimmer ergänzt, deshalb stimmt der Mittelwert nicht.
Frau Burger verspricht, dies zu prüfen.

GR Dr. Zimmer fragt nach, ob das Gerät zur Geschwindigkeitsbegrenzung noch an der Berchtesgadener Straße steht und ob die Daten eingesehen werden können (bezüglich Spitzenzeiten, Tageszeiten, Zeitraum während der Baustelle).
Frau Burger nimmt das Ansuchen zur Kenntnis und fügt hinzu, dass die Anzeige zwischendurch an der Wisbacherstraße platziert war.
 

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9. Sachstand kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Bei der Besprechung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern und dem Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall am 18.01.2023 wurden zunächst die geplanten Messstellen für den fließenden Verkehr besprochen:

  1. Alle bisherigen Messstellen (von Mai 2017) können nach einer erneuten Überprüfung übernommen werden. Nur im Bereich der Wisbacher-, Salzburger und Berchtesgadener Straße müssen einige Wiederholungszeichen „274-30“ (30-km-Beschilderung) nachgerüstet werden (siehe Lagepläne).
  2. Folgende zusätzliche Messtellen (vgl. Vorschlag lt. GR-Sitzung vom 10.01.2023)  können nicht überwacht werden:
  • Ganghoferstraße 30 km/h:
Da der Messbereich in einer Kurve liegt und zudem noch zu kurz ist.
  • Ahornstraße (Abfahrt von B20 bis Einmündung Birkenstraße):
Dieser Messbereich liegt ebenfalls in einer Kurve und kann daher nicht überwacht werden.
  • B20: Bereich zwischen Einmündung Salzburger und Wisbacherstraße:
Dieser Bereich kann nicht durch die Gemeinde überwacht werden. Hier werden bereits durch die Polizei Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen.
  • Salz-/Bahnhofstraße im Bereich Bushaltestellen:
Ebenfalls ein Kurvenbereich, in dem keine Überwachung möglich ist.
  1. Das sinnvolle Überwachungsvolumen für den fließenden Verkehr wurde von der kommunale Verkehrsüberwachung derzeit auf 9 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr auf 1 Stunde pro Woche beziffert. 
  2. Beginn der Überwachung für den fließenden und ruhenden Verkehr ist der 01.04.2023.
  3. Bei der anschließenden Ortsbesichtigung der in Frage kommenden Örtlichkeiten für den ruhenden Verkehr wurden durch die KVÜ Vorschläge zur Nachbesserung gemacht:

  • Lechsenwiese:
Es würde genügen Zeichen 290.1/290.2 (Beginn und Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone) mit dem entsprechenden Zusatzzeichen (Symbol Wohnwagen, Symbol Wohnmobil und zeitlicher Beschränkung) ungefähr auf Höhe Lechsenwiese Hs.-Nr. 2 anzubringen. Sollte im hinteren Bereich auch eine Zufahrtsmöglichkeit bestehen, ist diese Kombination auch dort aufzustellen. Innerhalb der Zone brauchen diese Verkehrszeichen nicht wiederholt werden. Auch die Zeichen 314 (Parken), die entlang der Parkstreifen aufgestellt sind, wären überflüssig.

  • Strailachweg:
Es bestehen hier rechtliche Bedenken gegen die Anordnung von Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen (gilt für den gesamten Platz 22–6h). Besser wäre es, die betroffene Fläche mit Zeichen 314 -10/20/30 (Parken – Anfang, Ende, Mitte) und Zusatzzeichen 1040-30 (zeitliche Beschränkung 6-22h) zu beschildern. 

  • Mauthauser Straße:
Auf der Mauthauser Straße in Fahrtrichtung Bahnhofstraße steht in einer unübersichtlichen Rechtskurve vor der Rupertus-Förderschule das Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) mit Zusatzzeichen 1040-30 (zeitliche Beschränkung von 15-17h). Durch diese Beschilderung wird für den Verkehrsteilnehmer der Eindruck erweckt, dass er außerhalb dieses Zeitraumes hier parken darf. 
Es wird empfohlen, diese Beschilderung abzubauen oder falls unbedingt erforderlich Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) ohne zeitliche Beschränkung anzubringen.

  1. Allgemeine Hinweise

  • Beschränkungen mit Zusatzzeichen auf andere Personengruppen als die bei Zeichen 314 genannten sind nicht zulässig (Lehrer, Behördenangestellte, Rathausbesucher, Frauen, Pendler, Friedhofsbesucher, Bahnmitarbeiter usw.) und können auch nicht überwacht werden.  

  • Zufahrten zu Parkplätzen sind nicht mit Zeichen 314-10/20 (weiße Pfeile im Schild) sondern mit Zeichen 314 (Parken) und Zusatzzeichen 1000-10/20 (Richtung linksweisend/rechtsweisend) auszuschildern – s. a. Erläuterung lfd. Nr. 7, Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO. 

Diskussionsverlauf

GR Leirer erkundigt sich nach der Möglichkeit, an den unter Nr. 2 des Sachvortrags genannten Stellen Anzeigetafeln zur Geschwindigkeit aufzustellen und deshalb die Anzahl der Geräte auf drei zu erhöhen. Die Signalfarbe der Anzeige würde die Fahrer an diesen „spannenden“ Einfahrtsbereichen sensibilisieren. Er stellt in den Raum, den Beschluss dahingehend zu ergänzen.
GR Schmidtmeier pflichtet dem bei, möchte aber den finanziellen Aspekt nicht außeracht lassen. Je ein Gerät nördlich sowie südlich der Autobahn aufzustellen, schlägt er vor.  
Für den Bauhof ist das Aufstellen der Geräte sehr aufwändig, informiert Frau Burger auf Nachfrage von GR Schmidtmeier.
Frau Hirsch will sich bei dem Geräteneukauf auch zu den Kosten für Geschwindigkeitsanzeigen erkundigen, die mit Solarstrom betrieben werden.
Der Wunsch nach drei Geschwindigkeitsmessanzeigen bleibt nach Worten BM Holzners „auf dem Schirm“, bis die Kosten ermittelt sind.
Das vorhandene Gerät an den neuralgischen Punkten abwechselnd aufzustellen, bittet GR Leirer. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der im Sachvortrag vorgestellten Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der entsprechenden Nachbesserungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Überprüfung Parkplatzsituation in Dachsteinstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es wurde folgender Antrag an die Verwaltung gestellt:

„Ich wohne in der Sudetenstr. 3 in Piding und habe – zusammen mit meiner Wohnung – einen oberirdischen PKW-Stellplatz erwerben müssen.
….
Was ich auf jeden Fall noch anmerken möchte, ist die Situation in der Dachsteinstr. auf Höhe der Apotheke. Die Straße ist eh schon sehr schmal, wie gesagt auch jede Menge Dauerparker, Fußgänger, die einfach ohne Umsicht von der Apotheke auf die Straße springen, das Testzelt, das das Ganze noch unübersichtlicher macht und regelmäßig Transporter, die zur Belieferung vor der Apotheke stehen bleiben und somit ist die Straße komplett blockiert. Wäre es nicht möglich und das möchte ich hiermit vorschlagen, gegenüber der Apotheke ein Halteverbot anzubringen, das der arme Apothekenlieferant gut anliefern kann, die Straße aber trotzdem einseitig befahrbar bleibt und auch die Unübersichtlichkeit und die Gefahr (vorhin geschildert) minimiert wird? Es ist nahezu ein Wunder, dass dort noch nichts Schlimmes passiert ist…“

Die schriftliche Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Situation mit der Polizei zu prüfen.
Zur Problematik in der Dachsteinstraße fand ein Ortstermin mit der Polizei statt. Allerdings konnte dieser aus zeitlichen Gründen nur an einem Montagmorgen (außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke) stattfinden. Hier war die Situation unauffällig.

Herr Bäßler, Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall traf folgende Einschätzung und Empfehlung:
Es wird innerorts immer zu Behinderungen, sei es durch Lieferverkehr, Müllabfuhr, Kehrmaschinen, Bauhof usw. kommen.
Es kann hier nicht immer mit Halteverboten darauf reagiert werden. Dies muss man als Verkehrsteilnehmer auch dulden.
Die Apotheke kann, dort wo jetzt noch das Testzelt steht, einen Lieferantenparkplatz schaffen. Dieser steht ja jetzt auch nicht für Kunden zu Verfügung.

Hinweis:
Es ist zu bedenken, dass hier auch Anwohner der Dachsteinstraße sowie Kunden parken. Bei einem Haltverbot würde man Parkplätze verlieren.

Sollte ein Haltverbot angeordnet werden, müsste dies bei der Überwachung durch den Zweckverband „KVÜ Südostbayern“ aufgenommen werden. 


Zudem wurde auch die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung angesprochen. 
Dazu äußerte sich der Sachbearbeiter Verkehr wir folgt:

„Was unterscheidet die Dachsteinstraße von der Hochkönigstr.? Dort auch bald eine Einbahnstraße?

Der Wiesenweg hat dann wesentlich mehr Verkehr – Ist das gewünscht? 
Evtl. gibt es dadurch im Wiesenweg mehr Probleme und Beschwerden („St. Floriansprinzip“)

Auch wenn es hier ab und zu Behinderungen geben sollte, wo liegt denn hier eine Gefahrenlage vor, die eine Einbahnstraße rechtfertigt?

Die Gemeinderäte sollten daher Vor- und Nachteile einer solchen Anordnung abwägen und auch 
die Auswirkungen auf andere Straßen und evtl. Forderungen anderer Straßenanwohner im Blick haben.

Fazit der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, sich den Einschätzungen der Polizei anzuschließen und weder ein Haltverbot noch eine Einbahnstraßenregelung in der Dachsteinstraße zu errichten, da durch beide Maßnahmen lediglich eine Verlagerung der Problematik in die umliegenden Straßen erfolgen würde. 
Die Apotheke sollte aufgefordert werden, einen Lieferantenparkplatz einzurichten. 

Diskussionsverlauf

Der Stellungnahme der Polizei ist nichts hinzuzufügen, lässt BM Holzner wissen und unterstützt den Beschlussvorschlag.

GRin d’Heureuse gibt an, zum Lieferantenparkplatz mit der Inhaberin der Apotheke in der Dachsteinstraße gesprochen zu haben. Demnach dauern die Anlieferungen zwei bis vier Minuten und erfolgen täglich dreimal. Dafür einen eigenen Parkplatz zu reservieren, bezeichnet sie als „überzogen“.
BM Holzner schließt sich der Meinung an.
GR Leirer teilt diese Sichtweise ebenfalls. Er regt an, die Forderung nach einem Lieferantenparkplatz aus dem Beschlussvorschlag zu streichen, weil sich dadurch die Situation nur verschlechtern würde.
BM Holzner nimmt die Anregung entgegen.

GR Rotter vermisst in dem Zusammenhang die Predigtstuhlstraße. Ihm wurden von dortigen Anwohnern ebenfalls Probleme durch parkende Fahrzeuge zugetragen. Hier sind die schwierigen Verhältnisse von den Parkenden verursacht, die in den angrenzenden Betrieben arbeiten.
Nach Mitteilung von Frau Hirsch lag kein Antrag vor.
BM Holzner verspricht Prüfung durch die Verwaltung.
Der Bereich ist in der Kommunalen Verkehrsüberwachung enthalten und wird deshalb kontrolliert, klärt Frau Burger auf.
GR Rotter nimmt dies dankend zur Kenntnis.

BM Holzner lässt den Satz „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Apotheke aufzufordern, sobald das Testzelt nicht mehr benötigt wird, dort einen Lieferantenparkplatz zu schaffen“ aus dem Beschlussvorschlag streichen und ersucht das Gremium um Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Einschätzung der Polizei an, im Bereich der Dachsteinstraße gegenüber der Apotheke kein Haltverbot anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Antrag auf zeitlich begrenztes halbseitiges Halteverbot in der Lindenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es wurde folgender Antrag an die Verwaltung gestellt:

„Nach langem hin und her ist es ja nun seit einem Jahr endlich möglich, dass die Schulbusse die sichere Strecke über die Lindenstraße/Birkenstraße nehmen können.
Obwohl alle Anwohner wissen, dass in diesen Straßen die Schulbusse durch müssen, gibt es immer wieder Menschen die sehr unpassend parken. Oder seit Wochen, alte nicht fahrbereite Motorräder, abgestellt. 
Ist es möglich, hier irgendwie einen Antrag auf ein einseitiges, zeitlich begrenztes Park und Halteverbot (Montag bis Freitag 6:30 bis 14:00) zu stellen, so dass RVO und Kirchner problemlos durchfahren können? 
Die wenig beparkte Seite Lindenstraße in Fahrtrichtung Birkenstraße würde sich hierfür doch optimal anbieten.“

Nach Rücksprache mit den beiden Schulbusunternehmen wurde der Verwaltung Folgendes mitgeteilt:
  • Stadtwerke
„Wir haben in diesem Bereich zwar immer wieder mal Probleme, aber nicht dauerhaft. Leider kommt es schon sporadisch vor, dass die Kinder auf der Straße einsteigen müssen oder der Bus schlecht durchkommt. So gesehen würden wir eine solche Parkverbotszone schon befürworten, zumindest im Schulbusverkehr früh. Problem ist wie immer die Durchsetzung. Wenn keiner kontrollieren kommt ist es den Falschparkern egal.“

  • Busunternehmen Kirchner
Keine schwerwiegenden Probleme. Manchmal etwas „Slalomlaufen“ 

Es fanden drei Ortsbesichtigungen zu verschiedenen Tageszeiten durch das Ordnungsamt statt. Eine davon mit dem Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall, Herrn Bäßler.
Bei allen Terminen war die Parksituation in der Lindenstraße unauffällig (siehe beigefügte Bilder).

Nach Einschätzung der Polizei ist hier kein Haltverbot notwendig.



Fazit der Verwaltung:
Es ist zu bedenken, dass hier überwiegend Anwohner der Lindenstraße selbst parken. Bei einem Haltverbot würde man Parkplätze verlieren und die parkenden Autos in andere Bereiche verlagern.
Daher empfiehlt die Verwaltung, sich der Einschätzung der Polizei anzuschließen.

Sollte ein Haltverbot angeordnet werden, müsste dies bei der Überwachung durch den Zweckverband „KVÜ Südostbayern“ aufgenommen werden. 

Diskussionsverlauf

Der Einschätzung der Verkehrsbehörde ist nichts hinzuzufügen, urteilt BM Holzner.

Im „slalomartigen“ Befahren der Ahornstraße sieht GRin d’Heureuse eher Vorteile, denn es reduziert die Geschwindigkeit.
GR Leirer teilt diese Sichtweise.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, sich der Einschätzung der Polizei anzuschließen und im Bereich der Lindenstraße kein zeitlich begrenztes Haltverbot anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beratend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Energiezentrale:
Mit Bescheid vom 15.11.2016 wurde den Milchwerken BGL Chiemgau eG die Errichtung und der Betrieb einer neuen Energiezentrale immissionsschutzrechtlich genehmigt.
Am 09.07.2019 wurde diese Genehmigung erstmals um 2 Jahre bis zum 09.07.2021 verlängert. Eine erneute Verlängerung erfolgte am 02.08.2021.
Die Milchwerke haben mit Antrag vom 03.01.2023 die erneute Verlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG beantragt. Vom Landratsamt, FB 32 Umwelt, wurde die Gemeinde um Stellungnahme gebeten, ob Einwände gegen die erneute Verlängerung der Genehmigung um 2 Jahre bestehen.
Hierzu wurde fristgerecht die Rückmeldung gegeben, dass keine Einwände bestehen (Angelegenheit der laufenden Verwaltung). 

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13. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö beratend 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Leirer nimmt Bezug auf TOP 11. Sollte sich die Situation durch die parkenden Fahrzeuge maßgeblich verschlechtern, muss die Problematik nochmals besprochen werden.
Die heute gefassten Beschlüsse zur Verkehrssituation können aufgrund geänderter Gegebenheiten angepasst werden, verdeutlicht BM Holzner und bittet gegebenenfalls um Information.

GR Dr. Zimmer berichtet von seinem Gespräch mit Herrn Schedlbauer über die Möglichkeit, im Rahmen der gemeindeeigenen Energieförderung einen pauschalen Zuschuss für Balkonkraftwerke, die mittels Steckdose betrieben werden, zu gewähren. Bisher fördert die Gemeinde Klimaschutzmaßnahmen mit einer Investitionssumme von 5.000 €, die vor allem Hauseigentümer betrifft. Mieter, die eine PV-Anlage auf ihrem Balkon errichten wollen, erreichen diese Summe nicht. Deshalb wird der Kämmerer nun ein Programm entwerfen, wie auch Mieter eine Förderung erhalten können. GR Dr. Zimmer sieht darin ein gutes Signal und erhofft sich, damit einen Impuls auszulösen.  

Datenstand vom 15.03.2023 14:42 Uhr