Datum: 14.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2023
3 Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Liegeterrasse, Schlossweg 15 (Fl. Nr. 899/1)
4 Bauantrag Nutzungsänderung eines Lagerraums in ein WC sowie Vergrößerung der Küche, Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1)
5 Bauantrag Erweiterung Gaststätte im Küchen- und Eingangsbereich, Errichtung einer überdachten Terrasse, Nutzungsänderung Abstellraum in Spülküche, Ganghoferstr. 40 (Fl. Nrn. 309 u. 310)
6 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Wohnhauses als Mehrgenerationenanlage mit Lagerhalle samt Teilabbruch, Garagenerrichtung und Außenpool, Ahornstr. 39, Piding (Fl. Nr. 1049)
7 Bauantrag Anbau, Aufstockung, Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 3 Ferienwohnungen, Watzmannstr. 13 (Fl. Nr. 687/5)
8 Bauantrag Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage, Nähe Teisendorfer Str. 13 a (Fl. Nr. 927/4)
9 Bauvoranfrage Abriss und Anbau einer Wohneinheit mit Lagerräumen und Wintergarten sowie Anhebung des Dachstuhls am Hauptgebäude, Watzmannstr. 26 (Fl. Nr. 778/3)
10 Bebauungsplan Heidenpoint Am Sonnwiesgraben, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
11 Verschiedenes
12 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

2. BM Kleinert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

GR Michael Leirer kommt um 19:01 Uhr zur Sitzung hinzu.

Wegen Krankheit entschuldigt sind der 1. BM Holzner und GR Hubert Brüderl, der von GRin Birgid d’Heureuese vertreten wird. Entschuldigt sind außerdem GR Gerhard Rotter sowie dessen Vertreter GR Dr. Ernst Mrohs.

Für 2. BM Kleinert, der als Sitzungsleiter agiert, ist GR Christian Wagner nachgerückt. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des 2. Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.   

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 14.02.2023 wird genehmigt.

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Liegeterrasse, Schlossweg 15 (Fl. Nr. 899/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Anwesen Schlossweg 15 (Schloss Staufeneck) soll auf dem Grundstück Fl. Nr.  899/1 ein Schwimmbecken errichtet werden. Das Wasserbecken ist mit einer Größe von 5,0 m x 10,0 m geplant und soll vollständig im Boden versenkt werden. Außerdem soll das Becken von Liegeterrasse umgrenzt werden (Gesamtfläche Liegeterrasse und Becken: 7,50 m x 16,50 m).

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 

Nach dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde liegt das Baugrundstück innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets und in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Gebäude. Inwieweit die öffentlichen Belange des Naturschutzes und des Denkmalschutzes beeinträchtigt werden, kann nur von den Fachbehörden beurteilt werden. Die Beteiligung der Fachbehörden erfolgt durch das Landratsamt.
Aufgrund der topographischen Lage des Baugrundstücks (südwestlich abfallende Wiese) ist das geplante Schwimmbecken von der Zufahrt zum Schloss nicht einsehbar. 
Hinsichtlich der notwendigen Erschließung ergeben sich keine Einwände.  

Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Denkmalschutzbehörde zu erteilen.  
  

Diskussionsverlauf

Dem Sachvortrag fügt 2. BM Kleinert hinzu, weil es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, ist die Beurteilung der Fachstellen des Landratsamts erforderlich.

GR Lerach tut seine subjektive Meinung kund und lehnt das Vorhaben rundweg ab mit dem Hinweis auf das Landschafts- und Naturschutzgebiet, in dem sich Schloss Staufeneck befindet. Er warnt vor der „chemische Keule“, die es für den Betrieb eines Schwimmbeckens braucht.

GR Dr. Zimmer schließt sich der Meinung von GR Lerach an. Die Pläne sind bezüglich der Höhenlinien nicht leicht lesbar. Er regt an, auch die Geologie prüfen zu lassen.
Frau Hirsch nimmt diesen Hinweis zur Weiterleitung an das Landratsamt entgegen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Liegeterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 899/1 vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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4. Bauantrag Nutzungsänderung eines Lagerraums in ein WC sowie Vergrößerung der Küche, Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Osteria, Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1) soll der bisherige Lagerraum zu einem Herren-WC und einem Personal-WC umgebaut werden. Außerdem soll der Küchenbereich durch Abbruch des bisherigen Personal-WCs erweitert werden.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. 
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Osteria wurde mit Bescheid vom 12.07.2019 baurechtlich genehmigt. Nach den damaligen Antragsunterlagen betrug die Hauptnutzfläche 96,91 m² und es wurden 7 Stellplätze gefordert. 
Mit den nun geplanten Nutzungsänderungen liegt die Hauptnutzfläche bei 96,24 m². Auch wird die Größe des Gastraums nicht verändert. Es müssen somit keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben u. a. zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Osteria ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Gemäß § 16 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Piding ist Abwasser, sofern mit dem Abwasser Öle oder Fette mitabgeschwemmt werden können, über eingebaute Fettabscheider abzuleiten. Für die ordnungsgemäße Einleitung der Abwässer aus der Pizzeria in die gemeindliche Kanalisation ist daher der Einbau eines entsprechenden Fettabscheiders erforderlich.

Die Voraussetzungen des § 34 BauGB werden erfüllt, sofern der Einbau eines ordnungsgemäßen Fettabscheiders nachgewiesen wird.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

2. BM Kleinert fügt dem Sachverhalt hinzu, dass bereits zugesagt worden ist, einen Fettabscheider einzubauen.
Herr Stadler vom Technischen Bauamt war diesbezüglich vor Ort, so Frau Hirsch.
GR Dr. Zimmer fällt auf, dass der vorgelegte Plan im Bereich der Sitzplätze an der Seite Bahnhofstraße nicht mit dem derzeitigen Zustand des Gebäudes übereinstimmt. Er spricht sich für die Prüfung vor Ort durch das Bauamt aus, um im Zuge des aktuellen Antrags dem Bauherrn zu ermöglichen, gegebenenfalls eine Bereinigung herbeizuführen.
Die von GR Dr. Zimmer beschriebene Diskrepanz ist weder Frau Hirsch noch dem Sitzungsleiter bekannt.
2. BM Kleinert nimmt den Vorschlag von GR Dr. Zimmer zur weiteren Veranlassung auf.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagerraums in ein WC sowie der Vergrößerung der Küche in der bestehenden Osteria (Bahnhofstr. 34, Fl. Nr. 691/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass der ordnungsgemäße Einbau eines Fettabscheiders nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Erweiterung Gaststätte im Küchen- und Eingangsbereich, Errichtung einer überdachten Terrasse, Nutzungsänderung Abstellraum in Spülküche, Ganghoferstr. 40 (Fl. Nrn. 309 u. 310)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der bestehenden Pizzeria (Ganghoferstr. 40) sind folgende Baumaßnahmen geplant:
  • Erweiterung der Gaststätte im Küchen-, Eingangs- und Gastbereich
  • Errichtung einer überdachten Terrasse
  • Nutzungsänderung eines Abstellraums in eine Spülküche.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, das im Flächennutzungsplan als „Fläche für Sport- und Spielanlagen“ dargestellt ist. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB.
Mit Bescheid vom 17.10.2019 wurden dieser Gastronomiebereich genehmigt.

Durch die geplanten Baumaßnahmen erhöht sich die Nutzfläche des Gastraumes  um 38,86 m² (von  bisher 61,14 m² auf  100,00 m²) bzw. ergibt sich für die überdachte Terrasse eine Nutzfläche von 58,90 m². Die Freisitzfläche beträgt 20 m².
Unter Berücksichtigung dieser Nutzflächen sowie den vorhandenen Tennisplätzen (= insgesamt 9)  ergibt sich ein Stellplatzbedarf von insgesamt 32 Stellplätzen (14 für Gastronomie und 18 für Tennisplätze). Nachgewiesen wurden 35 Stellplätze.

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben u. a. zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Gaststätte ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Gemäß § 16 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Piding ist Abwasser, sofern mit dem Abwasser Öle oder Fette mitabgeschwemmt werden können, über eingebaute Fettabscheider abzuleiten. Für die ordnungsgemäße Einleitung der Abwässer aus der Pizzeria in die gemeindliche Kanalisation ist daher der Einbau eines entsprechenden Fettabscheiders erforderlich.

Die Voraussetzungen des § 34 BauGB werden erfüllt, sofern der Einbau eines ordnungsgemäßen Fettabscheiders nachgewiesen wird.

Hinweis:
Nach den uns vorliegenden Informationen wurde mit dem Bau bereits begonnen. Inwieweit dies baurechtliche Konsequenzen hat, ist vom Landratsamt zu prüfen.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Vorweg zeigt sich 2. BM Kleinert erfreut, wenn Betriebe sich positiv entwickeln, vergrößern und modernisieren. Hier ist dem Bauamt jedoch zugetragen worden, dass die Umsetzung bereits vor der Genehmigung erfolgte. Dies ist nicht im Sinn der Gemeinde, schränkt er ein und bezieht sich auf einen jüngeren Bauantrag der Milchwerke bezüglich der Aufstellung eines Öltanks. Laut Sitzungsleiter soll das Landratsamt den Hinweis auf die bereits ausgeführten Arbeiten aufnehmen. Es ist davon auszugehen, dass dort Handlungsbedarf besteht.

GR Schmidtmeier kann dem Bauantrag unter den vorgebrachten Umständen nicht zustimmen und möchte wissen, welche Konsequenzen auf den Bauherrn zukommen.
Das Landratsamt kann den Bauherrn mit einer Strafe belegen oder einen Rückbau fordern, wenn der Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist, so der Sitzungsleiter.

Um zu vermeiden, auf diese Weise Investitionen zu verlieren, sollte grundsätzlich vorab das Gespräch mit der Bauabteilung der Gemeinde gesucht werden, macht GR Dr. Zimmer klar. Ein Signal dahingehend nach außen zu tragen, dass die Gemeinde unterstützend und keinesfalls verhindernd agiert, stellt er in den Raum. Dem Antrag wird er zustimmen. Die in einem „schleichenden Prozess“ bereits erfolgte bauliche Erweiterung wird im Baugenehmigungsverfahren behandelt.

Zum im Vergleich angesprochenen Bauantrag der Milchwerke gibt GR Dr. Zimmer deren sehr hohe Planungskompetenz über viele Jahre hinweg zu bedenken. In der vorliegenden Bauangelegenheit hält er dem Gastwirt seine fehlende Professionalität zu Gute, mit der er gehandelt hat. Hier sollte unterschieden werden.

Ob die bereits stattgefundene Erweiterung genehmigungsfähig ist, will GR Utz in Erfahrung bringen.
Dies wird vom Landratsamt geprüft, äußert Frau Hirsch.
  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt  dem Bauantrag zur Erweiterung der Gaststätte im Küchen- und Eingangsbereich, der Errichtung einer überdachten Terrasse und der Nutzungsänderung eines Abstellraums in eine Spülküche am Anwesen Ganghoferstr. 40 (Fl. Nrn. 309 und 310) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass der Einbau eines ordnungsgemäßen Fettabscheiders nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Wohnhauses als Mehrgenerationenanlage mit Lagerhalle samt Teilabbruch, Garagenerrichtung und Außenpool, Ahornstr. 39, Piding (Fl. Nr. 1049)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am bestehenden Gebäude Ahornstraße 39 soll der bisherige eingeschossige Verbindungsbau zwischen Wohngebäude und Lager abgerissen und dafür ein neuer zweigeschossiger Zwischentrakt gebaut werden. Im EG dieses Gebäudeteils ist außerdem noch ein überdachter Freisitz und im Garten ein Schwimmbecken geplant. Im Bereich vor dem Lager soll eine Pkw-Garage mit 4 Stellplätzen errichtet werden.
Durch die geplante Erweiterung des Wohngebäudes soll zu den bereits bestehenden 2 Wohneinheiten, die 1966 genehmigt worden sind, eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden.         

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. 
Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen  Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,  in die Eigenart der näheren Umgebung  einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Der Zwischentrakt soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Seine Wandhöhe ist mit 6,81 m und die Firsthöhe mit 6,0 m geplant. Das bestehende Wohngebäude hat eine Wandhöhe von 6,33 m und eine Firsthöhe von 7,81 m. Damit fügt sich der Zwischentrakt hinsichtlich der Gebäudehöhe in die Umgebung ein.                       
Für die neu geschaffene Wohneinheit (rd. 175 m² Hauptnutzfläche) sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung 3 Stellplätze erforderlich. Insgesamt ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 6 Stellplätzen. Diese werden in den Antragsunterlagen nachgewiesen.  

Die Voraussetzungen des § 34 BauGB werden erfüllt. Dem Bauvorhaben kann zugestimmt werden.
   

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses als Mehrgenerationenanlage mit Lagerhalle samt Teilabbruch, Garagenerrichtung und Außenpool (Ahornstr. 39, Fl. Nr. 1049) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bauantrag Anbau, Aufstockung, Umbau und Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 3 Ferienwohnungen, Watzmannstr. 13 (Fl. Nr. 687/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Wohngebäude Watzmannstr. 13 soll im Erdgeschoss um einen Anbau (ca. 7,40 m x 6,3 m) erweitert werden. Außerdem soll das gesamte Gebäude um ca. 2 m angehoben werden. Durch die geplante Aufstockung des Gebäudes entstehen 3 Vollgeschosse. Insgesamt sind 2 Wohneinheiten (ca. 60 m² und 72 m²) und 3 Ferienwohnungen (ca. 52 m², 36 m² und 62 m²) geplant.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.
Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Zur Art der baulichen Nutzung:
Nach § 4 Abs. 3 BauNVO können in einem allgemeinen Wohngebiet Betriebe des Beherbergungswesens oder sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden.
§ 13 a BauNVO legt fest, dass Ferienwohnungen in der Regel zu diesen nicht störenden Gewerbebetrieben gehören. 
Der Bauausschuss hat hier zu entscheiden, ob diese Ausnahme zugelassen werden soll. Bei dieser Entscheidung sind die städtebauliche Bedeutung und die Wirkung der Nutzung zu berücksichtigen. Bei Ferienwohnungen ist städtebaulich nutzungsprägend der ständige Wechsel der Wohnungsnutzer. Wird einer Ausnahme zugestimmt, muss bei vergleichbaren künftigen Anträgen ebenso eine Ausnahme erteilt werden. Dadurch kann sich allmählich der Charakter eines Baugebiets ändern.

Zum Maß der baulichen Nutzung:
Durch die geplante Aufstockung entsteht eine Wandhöhe von 8,17 m.  Als Einfügenachweis wurde auf die Höhen der Wohngebäude Egerländer Str. 9 und 10, Watzmannstr. 14 und Göllstr. 5, 8 und 10 verwiesen.
Aus der Sicht der Verwaltung ist es fraglich, ob die Gebäude an der Egerländer Str. 9 und 10 sowie Watzmannstr. 14 als Vergleichsobjekte tatsächlich herangezogen werden können, da hier deutlich größere Grundstücksflächen vorliegen. Auch das Anwesen Göllstr. 5 wird aufgrund der Entfernung zum Baugrundstück als problematisch angesehen.
Bezug genommen werden kann jedoch auf die Anwesen Göllstr. 8 und 10. Bei diesen Gebäuden liegt eine Wandhöhe von 8,25 m vor. Das geplante Bauvorhaben liegt unter dieser Wandhöhe und fügt sich daher nach dem Maß der baulichen Nutzung ein. 


Zur Stellplatzsituation:
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die
- zwei Wohneinheiten: 4 Stellplätze
- drei Ferienwohnungen: 3 Stellplätze 
Insgesamt also 7 Stellplätze erforderlich. Diese werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


Die heutige Entscheidung wird sich auch auf die Zukunft auswirken, verdeutlicht 2. BM Kleinert. Der Wunsch nach Wohnraumbeschaffung auch für nachfolgende Generationen steht hier einer Entscheidung gegen den Tourismus gegenüber. Dennoch spricht er sich für die Befürwortung des Antrags aus.

Weil GR Dr. Zimmer zu den Stellplätzen nachhakt, erläutert Frau Hirsch den Stellplatzschlüssel zu vorliegendem Bauantrag. Ausschlaggebend ist nicht die Anzahl sondern die Größe der Wohnungen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag Anbau, Aufstockung, Umbau und Sanierung sowie Errichtung von 3 Ferienwohnungen im Anwesen Watzmannstr. 13 (Fl. Nr. 687/5) zu. Außerdem wird einer Ausnahme nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauGB zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage, Nähe Teisendorfer Str. 13 a (Fl. Nr. 927/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Grundstück Fl. Nr. 927/4 (Nähe Teisendorfer Str. 13 a) soll ein Wohngebäude mit Doppelgarage errichtet werden.

Das Baugrundstück liegt   im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Urwies, die regelt, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben auf dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich nicht mehr nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) sondern nach § 34 BauGB richtet. Zudem ist in § 2 Satz 2 dieser Ortsabrundungssatzung festgehalten, dass auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 927 nur eine Wohnbebauung mit (E + D) zulässig ist sowie   Schlafräume und Kinderzimmer nur auf der der BAB abgewandten Seite zu situieren sind. 

An der nördlichen Grundstücksgrenze entlang verläuft mit einer Breite von 2,50 m die Zufahrt zum gemeindlichen Spielplatz. Das Wohngebäude wurde daher entsprechend nach Süden verschoben, um die uneingeschränkte Zufahrt weiterhin zu ermöglichen.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese wurden durch die geplante Errichtung einer Doppelgarage nachgewiesen. 

Das geplante Bauvorhaben hält die Vorgaben der Ortsabrundungssatzung ein. 
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Bauvorhaben kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 927/4 (Nähe Teisendorfer Str. 13a) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Bauvoranfrage Abriss und Anbau einer Wohneinheit mit Lagerräumen und Wintergarten sowie Anhebung des Dachstuhls am Hauptgebäude, Watzmannstr. 26 (Fl. Nr. 778/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der bestehende Anbau am Anwesen Watzmannstr. 26 mit Werkstatt, Lagerraum, Gartenraum, Heiz- und Waschraum wurde 1966 um eine ca. 45 m² große Wohneinheit im OG erweitert.
Dieser Anbau soll abgerissen und neu errichtet werden. Im EG sind weiterhin Wirtschaftsräume für drei Familien (zwei Wohneinheiten im Altbau für Bauherr und Ehefrau sowie Mutter/Schwiegermutter und 1 Wohneinheit im Neubau für Sohn und Ehefrau) geplant. Im Ober- und Dachgeschoss des Anbaus soll wieder eine Wohneinheit  entstehen. 
Außerdem ist beabsichtigt, beim Hauptgebäude den Dachstuhl anzuheben, um somit zusätzliche Lagerräume (keine Wohnräume) zu erhalten. Durch den Umbau sollen die zukunftsfähigen Grundlagen für ein generationenübergreifendes Wohnen (Mehrgenerationenhaus) geschaffen werden.

Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob sich der Neubau insbesondere hinsichtlich der geplanten Gebäudehöhe in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Das Baugrundstück liegt im Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. 
Nach § 34 BauGB  ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird eine Wandhöhe von 6,80 m bzw. 7 m erreicht. 
Als Vergleichsobjekt wurde vom Bauherrn das Anwesen Watzmannstr. 32 angegeben. Bei diesem Wohngebäude beträgt die Wandhöhe nach den uns vorliegenden Unterlagen 7,20 m.

Das Bauvorhaben fügt sich demnach in die nähere Umgebung ein. Die Verwaltung schlägt vor, der Bauvoranfrage zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

2. BM Kleinert begrüßt das Vorhaben und auch dessen Herangehensweise, anhand einer Bauvoranfrage das Vorhaben beurteilen zu lassen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Abriss und Anbau einer Wohneinheit mit Lagerräumen und Wintergarten sowie zur Anhebung des Dachstuhls am Gebäude Watzmannstraße 26 (Fl. Nr. 778/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan Heidenpoint Am Sonnwiesgraben, Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring hat die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ beschlossen. 
Für das Planungsgebiet südlich der B 20 Am Sonnwiesgraben existiert bereits ein seit 2015 rechtskräftiger Bebauungsplan. Ziel der geplanten Neuaufstellung ist es, im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Nachverdichtungsmöglichkeiten zu ermitteln und festzusetzen, um dort ansässige heimische Betriebe im Bestand zu sichern und Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die Gemeinde Ainring möchte mit dieser Bauleitplanung sowohl gewerbliche Nutzung zukunftsfähig ausrichten und  somit am Standort halten als auch Wohnnutzungen weiterhin ermöglichen. 

Als Art der Nutzung wird ein Mischgebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet, in dem Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig sind, festgesetzt. 
Der Geltungsbereich umfasst 33.351 m²:

Die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung können auf der Homepage der Gemeinde Ainring  (www.ainring.de  - Bauen & Wohnen -  Bauleitplanverfahren laufend – Bebauungsplan „Heidenpoint Am  Sonnwiesgraben“ eingesehen werden.

Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 24.03.2023 gebeten.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.  

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplans „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung


Lageplan der damaligen Planung (Stand: 10.08.2022):



Zu diesem Bauantrag folgten verschiedene Gespräche mit dem Landratsamt, worauf einige Umplanungen erfolgten (z. B. Verbesserung Abschirmung durch überdachte Ausstellungsfläche im Süden, Reduzierung der Wandhöhen zur westlichen und östlichen Grundstücksgrenze von bisher 7,0 m auf 6,30 m).

Überarbeiteter Lageplan Stand  03.02.2023:
 


Da die durchgeführten Umplanungen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens keine relevanten Punkte beinhalteten, war eine erneute Beteiligung der Gemeinde zu den eingereichten Austauschplänen nicht mehr erforderlich. 
Mit Bescheid vom 02.03.2023 erteilte das Landratsamt die Baugenehmigung zu diesem Vorhaben.

2. BM Kleinert bezieht sich auf den Arbeitskreis „Ortsentwicklung“ und für den Ende dieses Monats angedachten Termin mit Frau Pröbstl von der AGL, Institut für Ökologische Forschung. Damit der sich derzeit im Krankenstand befindende 1. Bürgermeister der Vorstellung der Planungen beiwohnen kann, wurde dieser Termin auf Mitte bis Ende April d. J. verschoben. Der Sitzungsleiter bittet die Fraktionen, ihre Teilnehmer an die Verwaltung zu melden. Grundsätzlich kann jeder Gemeinderat daran teilhaben.

Am 30.03.2023 wird im Veranstaltungsraum der Sparkasse in Bad Reichenhall eine Veranstaltung mit dem Thema „Wie schaffen Kommunen bezahlbaren Wohnraum/bezahlbares Bauland, welche rechtlichen Instrumente können die Gemeinden dabei nutzen?“ stattfinden, informiert 2. BM Kleinert. Die Einladung von Landrat Bernhard Kern richtet sich auch an die Gemeinderäte und wird in Kürze an diese weitergeleitet werden. Die Anmeldung ist direkt an das Landratsamt, Herrn Stefan Neiber, zu richten.

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12. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö beratend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 19.04.2023 16:35 Uhr