Datum: 16.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2023
3 Bauantrag Kirchensanierung Mariä Geburt
4 Änderung der Ortsabrundungssatzung "Urwies - Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche"
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Der für den ausgeschiedenen Gemeinderat Markus Schmidtmeier vorgesehene Stellvertreter Walter Pfannerstill ist wegen eines anderen Termins entschuldigt. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.  

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.04.2023 wird genehmigt.

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3. Bauantrag Kirchensanierung Mariä Geburt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Utz nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 

Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Geburt hat den Bauantrag auf Sanierung der Pfarrkirche Mariä Geburt gestellt.
Bei der Sanierung sollen das Dach und der Turm saniert, der historische Dachstuhl ertüchtigt, die Dachdeckung mit Naturschiefer erneuert, die Raumschalenkonstruktion gesichert und die Raumschale restauriert werden.

Da es sich bei den Maßnahmen um keine baurechtlich verfahrensfreie Maßnahme nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO handelt, sondern um eine Instandsetzungsmaßnahme (Austausch der Dacheindeckung mit Naturschiefer und Ertüchtigung des Dachstuhls), ist hier eine Baugenehmigung zu beantragen.

Die Zulässigkeit der Maßnahme ist nach § 34 BauGB zu beurteilen, da die Pfarrkirche im bebauten Innenbereich liegt.

Bei der Pfarrkirche Mariä Geburt handelt es sich um einen Bestandsbau, welcher durch die geplanten Maßnahmen in der Größe nicht verändert wird.
Daher bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände gegen die Sanierung der Pfarrkirche.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Sanierung der Pfarrkirche Mariä Geburt zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Urwies - Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ soll ein Wohngebäude mit Doppelgarage errichtet werden. Der Bauausschuss erteilte in der Sitzung vom 14.03.2023 dem hierzu eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

             


Das Landratsamt teilte zu diesem Bauantrag mit, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da das durch die Ortsabrundungssatzung geschaffene Baurecht bereits durch das Wohngebäude Teisendorfer Str. 13 a umgesetzt bzw. verwirklicht worden ist. In § 2 der Satzung ist u. a. festgesetzt, dass in dem Geltungsbereich nur eine Wohnbebauung (= 1 Einfamilienhaus E+D) zulässig ist. Damit ist nach Auffassung des Landratsamts eine weitere Wohnbebauung ohne Änderung der Ortsabrundungssatzung nicht möglich.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, § 2 Satz 2 der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ wie folgt zu ändern:
2Auf dem Grundstück Fl. Nr. 927/Teil sind nur Wohngebäude und ein Spielplatz zulässig.“

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die im Sachvortrag vorgestellte 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ und beauftragt die Verwaltung, die hierzu notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 21.06.2023 13:37 Uhr