Datum: 20.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Aus beruflichen Gründen entschuldigt ist GR Michael Leirer. Sein Vertreter Markus Schlindwein ist ebenfalls verhindert, an der Sitzung teilzunehmen. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 16.05.2023 wird genehmigt.
zum Seitenanfang
3. Antrag auf isolierte Befreiung zur Überdachung der bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Rupertistr. 20 (Fl. Nr. 727/34 Teil)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/34 Teil) soll an der Südfassade eine Terrassenüberdachung (4,25 x 3,00 m = 12,75 m²) errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 g BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ befindet und die geplante Terrassenüberdachung außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB kann unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Da die Grundzüge der Planung durch eine Überdachung der bestehenden Terrasse nicht berührt sind, die Grundflächenzahl nicht erhöht wird, da die vorgesehen Baufläche bereits versiegelt ist und die restlichen Eigentümer dem Vorhaben zugestimmt haben, sind diese Voraussetzungen erfüllt.
Daher kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 „Rupertistraße“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Rupertistraße 20 (Fl. Nr. 727/34 Teil) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag zum Anbau einer Holzlege am Grundstück Heurungstraße 28 (Fl. Nr. 112/9
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
An der bestehenden Garage am Anwesen Heurungstraße 28 (Fl. Nr. 112/9) soll eine Holzlege (3 x 7 m) angebaut werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 46 „Bach- und Heurungstraße“.
Der Antrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren gestellt.
Ein Freisteller kann nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayBO jedoch nur erteilt werden, wenn alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Die Holzlege soll außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden. Somit werden die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten, da laut diesen nur Garagen und Carports außerhalb der Baugrenzen errichtet werden dürfen.
Der Antrag bedarf daher einem Genehmigungsverfahren. Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ befindet und die Holzlege außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Eine solche Befreiung kann unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Durch den Bau der Holzlege sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die vorgeschriebene GRZ I von 0,25 wird eingehalten und die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ zum Anbau einer Holzlege am Gebäude auf der Fl. Nr. 112/9 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hofwirt"; hier Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat die Aufstellung des im Betreff genannten Satzungsverfahrens in seiner Sitzung am 14.03.2023 beschlossen.
Durch die Änderung soll die Anzahl der Zimmer und Betten, die über die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“ festgesetzt ist, geändert werden.
Die Änderung ist notwendig, da die vorgesehene Zahl von 146 Zimmern und 191 Betten des neuen Betreibers von der im Bebauungsplan „Hofwirt“ festgesetzten Zahl (119 Zimmer und 169 Betten) in der Weise abweicht, dass die Grundzüge der Planung berührt sind.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 22.06.2023 gebeten.
Bereits in der Sitzung vom 20.04.2021 stimmte der Bau- und Umweltausschuss dem Bebauungsplan „Hofwirt“ zu. Daher wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erheben.
Die Planunterlagen können auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofwirt“.
Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
beratend
|
6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner informiert das Gremium, dass das Gipfelkreuz auf dem Fuderheuberg kürzlich durch Blitzeinschlag beschädigt wurde. Es kann wiederhergestellt werden. Die Reparatur wird in den nächsten Tagen stattfinden.
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
37. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
20.06.2023
|
ö
|
beratend
|
7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GRin d’Heureuse berichtet zum Glasfasernetz-Ausbau der Deutschen GigaNetz GmbH von Erfahrungen einzelner Bürger in der Gemeinde Ainring. Demnach wurden Arbeiten dort sehr mangelhaft ausgeführt, Baustellen nicht ordentlich verlassen und insbesondere in Privathäusern Löcher hinterlassen.
GR Lerach hat ebenfalls Kenntnis von Problemen durch den Glasfaserbau. So wurde die Feuerwehrzufahrt zum Wohnhaus der Lebenshilfe Berchtesgadener Land in Adelstetten wegen den Kabelarbeiten blockiert.
BM Holzner weist hin auf die morgen (Anmerkung: 21.06.2023) in der Pidinger Mehrzweckhalle stattfindende Informationsveranstaltung der Deutschen GigaNetz.
Welche Ortsteile das Glasfasernetz erhalten sollen, will GRin d’Heureuse in Erfahrung bringen.
Laut BM Holzner ist ein Teilbereich bereits durch die Telekom verlegt worden. Nach eigener Aussage will die Deutsche GigaNetz das komplette Gemeindegebiet anschließen bzw. möglichst viele Anschlüsse tätigen. Es werden weder von ihm noch von der Verwaltung Auskünfte diesbezüglich erteilt, da es sich bei dem Anbieter um ein privates Unternehmen handelt, so der Bürgermeister. Die Gemeinde übernimmt keine Kosten für den Ausbau, sorgt jedoch für die Möglichkeit dazu.
GR Rotter erinnert an die sanierte Bahnhofstraße und legt nahe darauf zu achten, dass diese nach dem Kabelbau wieder ordentlich instandgesetzt wird. Er legt nahe, bei der Frist zur Gewährleistung darauf zu achten, dass die Straße nach vier bis fünf Jahren „nachsitzt“.
BM Holzner verweist auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen der Gewährleistung.
Datenstand vom 09.08.2023 08:14 Uhr