Datum: 08.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt wegen beruflichen Gründen ist GR Michael Leirer, wegen Krankheit entschuldigt ist GR Gerhard Rotter. Da auch deren Vertreter GR Markus Schlindwein und GR Dr. Ernst Mrohs an der Sitzungsteilnahme verhindert sind, sind 9 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.06.2023 wird genehmigt.
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3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 "Gewerbegebiet am Gänslehen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Bereits mit Schreiben vom 23.05.2022 beantragten die Milchwerke eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 8. Diese Änderung erläuterten die Milchwerke dem Gemeinderat am 18.04.2023 bei einem Vororttermin anhand eines hierzu erstellten Massenmodells. Die gewünschte Änderung des Bebauungsplans wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.05.2023 zum derzeitigen Zeitpunkt abgelehnt, da keine konkrete Planung vorlag.
Dies wurde den Milchwerken mit Schreiben vom 17.05.2023 mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 10.07.2023 beantragten die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG nun erneut die Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Gänslehen“. Der Antrag liegt den Sitzungsunterlagen bei.
Im Vergleich zur Vorstellung anhand des Massenmodells am 18.04.2023 wurde nun lediglich das Brückenbauwerk über die Straße „Am Gänslehen“ sowie die Überbauung der bestehenden Waschhalle gestrichen. Die gewünschten Änderungen am Bebauungsplan haben sich nicht geändert.
Es werden folgende Änderungen im Bebauungsplan angestrebt:
- Aufhebung der bis dato festgesetzten Lärmkontingente (aus der vergangenen Aufteilung Seichter, Eurimpharm, Höglauer,…) mit Überplanung des Bebauungsplans.
- Zur weiteren Vereinheitlichung soll die zulässige Höhe baulicher Anlagen auf den Fl. Nrn. 304/1, 304/2 und 304/3 nicht mehr über die seitliche Wandhöhe geregelt werden, sondern wie im Bereich „Hockerfeld“ mittels Festlegung einer „zulässigen Oberkante baulicher Anlagen“. Als maximal zulässige Oberkante soll die Firsthöhe des bestehenden Hochregallagers 3 (473,92 m NN) herangezogen werden.
- Errichtung eines weiteren Brückenbauwerks über die Stoißer Ache (Teilbereich Fl. Nr. 273).
- Die Regelung zur Dachgestaltung (Satteldach mit 3 -18° Neigung) soll grundsätzlich beibehalten werden und um die Möglichkeit der Errichtung von Flachdächern bei untergeordneten Dächern erweitert werden. Dadurch soll die Errichtung technischer Dachaufbauten erleichtert werden.
Begründung der Milchwerke:
„Um den zukünftigen Anforderungen in Bezug auf den Lagerbedarf für RHB-Stoffe sowie bei möglichen Lieferengpässen, Quarantäne-Anforderungen etc. gerecht werden zu können, ist die betriebliche Weiterentwicklung der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG im Bereich des Bebauungsplans „Am Gänslehen“ erforderlich.“
Natürlich soll einem ortsansässigen Betrieb die betriebsnotwendige Weiterentwicklung und Erweiterung ermöglicht werden. Solche Erweiterungen müssen aber noch in das Ortsbild passen und dürfen keine massiven Auswirkungen, z. B. lärmspezifischer Art, auf die umliegende Wohnbebauung haben.
Bis auf die Herausnahme des Grundstücks Fl. Nr. 304 (Bereich Waschhalle, Brückenbau über Gemeindestraße) hat sich im Vergleich zur Antragstellung vom 23.05.2022 nichts Wesentliches geändert. Auch wurden in der Begründung zum Änderungsantrag keine konkreten Baumaßnahmen benannt.
Es liegen somit keine neuen Gesichtspunkte vor, die die Aufhebung des bisher ablehnenden Beschlusses rechtfertigen.
Bereits im März wurde den Milchwerken mitgeteilt, dass geprüft werden kann, welche Änderungen erforderlich sind und wie diese umgesetzt werden können, wenn sich bei den Milchwerken ein neues Bauvorhaben/Projekt abzeichnet, das dem bisherigen Bebauungsplan nicht entspricht. Die konkrete Planung des Bauvorhabens werde ohnehin auch einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass parallel zu diesen Planungen auch die erforderliche Bauleitplanung durchgeführt werden kann. Wird der Bebauungsplan ohne konkrete Planung geändert, ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan später doch noch der Planung angepasst werden muss und sich dadurch eine zeitliche Verzögerung ergibt.
An diesen Aussagen hält die Gemeinde weiterhin fest.
Diskussionsverlauf
Ob es seit der Bauausschusssitzung vom 16.05.2023 bis zum 10.07.2023 Gespräche zwischen den Milchwerken und der Gemeinde gab, fragt GR Dr. Zimmer. Er zeigt sich überrascht, dass der vorliegende Antrag gestellt wurde, obwohl eine Ablehnung absehbar war.
Frau Hirsch und BM Holzner verneinen.
Bei der Abholung des Massenmodells durch Vertreter der Milchwerke wurde von ihr lediglich das ablehnende Schreiben an die Molkerei angekündigt und die Begründung der Ablehnung mündlich mitgeteilt, lässt Frau Hirsch wissen. Weitere Gespräche fanden nicht statt.
Beschluss
Die beantragte Änderung des Bebauungsplans „Am Gänslehen“ wurde bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.05.2023 einstimmig abgelehnt. Daher lehnt der Bau- und Umweltausschuss den Antrag auf Änderung des Bebauunsplans „Am Gänslehen“ zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin ab, da keine neuen Gegebenheiten vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. 1. Änderung Ortsabrundungssatzung "Urwies - Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 18.05.2023 die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ beschlossen.
Der Entwurf zur 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung vom 12.06.2023 lag in der Zeit vom 28.06 – 27.07.2023 im Rathaus öffentlich aus.
Auch die Stellungnahmen der Fachbereiche Planen, Bauen, Wohnen, des Immissionsschutzes sowie des Naturschutzes wurden in dieser Zeit eingeholt.
Bei der öffentlichen Auslegung gab es keine Einwendungen.
Die Stellungnahmen der Fachbehörden im Landratsamt liegen den Sitzungsunterlagen bei.
- FB 33 Naturschutz
Grundsätzlich keine Bedenken.
- AB 321 Immissionsschutz
Keine Einwände; auf die bereits bestehenden Regelungen in der Satzung wurde hingewiesen.
- FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Für die Normenklarheit und um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollte das Wort „eine“ in § 1 Abs. 1 des Satzungsentwurfs entfallen.
Aufgrund dieser Stellungnahme wurde die 1. Änderung wie folgt angepasst:
Im § 2 Satz 2 der Ortsabrundungssatzung wird das Wort „eine“ gestrichen. Somit lautet die neue Formulierung:
„Im Geltungsbereich nach § 1 ist nur Wohnbebauung und ein Spielplatz zulässig.“
Der Entwurf der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ liegt den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und beschließt, die textliche Klarstellung wie im Sachvortrag dargestellt, zu berücksichtigen.
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ gemäß der Fassung vom 08.08.2023 als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ortsabrundungssatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan Schrattenbachstraße II; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Anger hat am 04.07.2023 die Aufstellung der o. a. Bebauungsplanänderung beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung im Geltungsbereich geschaffen, insbesondere für den Betrieb der Wäscherei Abel KG.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 05.09.2023 gebeten.
Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans Schrattenbachstraße II können auf der Homepage der Gemeinde Anger unter www.rathaus-anger.de – Gemeinde & Verwaltung – Bauleitplanungen – Bebauungspläne – 13. Änderung Bebauungsplan Schrattenbachstraße II - eingesehen werden.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplans Schrattenbachstraße II zu erheben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 13. Änderung des Bebauungsplans Schrattenbachstraße II. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“; Frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung vom 26.05.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ für die Grundstücke Fl. Nrn. 673/3, 673/6, 673/7, 675 und 678/3 (Reichenhaller Straße 111), jeweils Gemarkung Marzoll, beschlossen.
Gemäß Beschluss vom 25.07.2023 wurde der Geltungsbereich um die Grundstücke Fl. Nrn. 609/1, 609/2 und 611/1, jeweils Gemarkung Marzoll, erweitert.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 04.09.2023 gebeten.
Mit der Erweiterung des bestehenden Betriebs ist auch mit einer Zunahme des LKW-Verkehrs zu rechnen. Die B 20 ist jedoch bereits völlig überlastet und kann keinen weiteren Verkehr mehr aufnehmen. Daher sollte die gemeindliche Zustimmung unter der Voraussetzung erteilt werden, dass auf den vollständigen Ausbau der Anbindung der B 21 an die A 8 gedrängt wird, um somit eine Entlastung der B 20 zu erreichen.
Diskussionsverlauf
Mehrfach sind wir in den letzten Jahren an die Stadt Bad Reichenhall herangetreten, den Vollanschluss der B 21 an die A 8 zu unterstützen, so BM Holzner. Der Beschlussvorschlag ist dementsprechend formuliert.
2. BM Kleinert begrüßt den Beschlussvorschlag, der den Vollanschluss der B 21 an die A 8 unterstützt. Er regt an, die Betriebsentwicklungen in Marzoll generell zu berücksichtigen. Es werden weitere Neuansiedlungen folgen und die neu entstehenden Verkehrsströme auf der B 21 Einfluss nehmen auf die Ausfahrt von der A 8 auf die B 21. Der zweite Bürgermeister sieht Bedarf, im Zuge des Ausbaus der Anbindung vorausschauend zu planen.
GR Dr. Zimmer resümiert, im Prinzip stellt der Beschluss eine Ablehnung dar. Die Stadt Bad Reichenhall kann jedoch keinen Einfluss auf die Planung der Autobahndirektion nehmen. Er sieht der Reaktion der Bauverwaltung Bad Reichenhall mit Spannung entgegen.
Die Stadt Bad Reichenhall tritt dem Anschluss der B 21 gegenüber ablehnend auf, schiebt 2. BM Kleinert nach.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ unter der Voraussetzung, dass eine vollständige Anbindung der B 21 an die A 8 ausgebaut wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Untersbergstraße 28" und Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans; Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall beschloss in seiner Sitzung vom 25.07.2023, den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“ und den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bad Reichenhall stellt den geplanten Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar, sodass mit dem Vorhaben der Erweiterung eines Zimmereibetriebs eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan nicht erfüllt ist. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern.
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“ ist der Erhalt und die Ermöglichung einer baulichen Entwicklung für einen ortsansässigen Gewerbebetrieb.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 04.09.2023 gebeten.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter
stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“ zu erheben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 19. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untersbergstraße 28“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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beratend
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.08.2023
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ö
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beratend
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es folgen keine Wortbeiträge.
Datenstand vom 20.09.2023 13:51 Uhr