Datum: 19.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.08.2023
3 Bauantrag temporärer Nutzungsänderung der Teilfläche einer landwirtschaftlichen Wiese zu einer Lagerfläche für Kies und Aushub sowie Baumaterial und einer Dispositionsfläche für Kraftfahrzeuge auf der Fl. Nr. 822/3
4 Tektur zu BV 850-2022 Erweiterung einer barrierefreien Wohnanlage auf den Fl. Nrn. 1034/11 und 1034/12
5 Erlaubnisverfahren zur Restaurierung Pietá der Filialkirche St. Laurentius in Mauthausen
6 Verschiedenes
7 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Entschuldigt wegen anderen Termins sind die Gemeinderäte Johann Utz und sein Stellvertreter Johann Steinbrecher. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 08.08.2023 wird genehmigt.

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3. Bauantrag temporärer Nutzungsänderung der Teilfläche einer landwirtschaftlichen Wiese zu einer Lagerfläche für Kies und Aushub sowie Baumaterial und einer Dispositionsfläche für Kraftfahrzeuge auf der Fl. Nr. 822/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Firma Bachfrieder beantragte mit Bauantrag vom 16.08.2023 die temporäre Nutzungsänderung der Teilfläche einer landwirtschaftlichen Wiese zu einer Lagerfläche für Kies und Aushub sowie Baumaterial und einer Dispositionsfläche für Kraftfahrzeuge während der Bauphase des BV 1193-22.
Die Nutzungsdauer soll max. 2 Jahre betragen und am Ende der Nutzung wird die Fläche zurückgebaut.

Die betroffene landwirtschaftliche Fläche Fl. Nr. 822/3 liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die Erschließung der Fl. Nr. 822/3 ist gesichert (siehe beigefügter Lageplan).

Da die Nutzungsänderung der Fläche auf 2 Jahre befristet ist, stehen öffentliche Belange von Seiten der Gemeinde nicht entgegen. Dem Antrag kann daher aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GRin Schöndorfer weiß von der landwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Fläche zu berichten und möchte wissen, ob der Pächter über die Nutzungsänderung informiert ist.
BM Holzner kann diese Frage nicht beantworten.

Der Lageplan weist eine Bepflanzung mit einem Humuswall sowie Büschen und Bäumen auf, zeigt GR Dr. Zimmer auf. Dies deutet für ihn auf keine temporäre Nutzung für zwei Jahre hin, vielmehr auf eine anschließende Verwendung als Parkplatz. GR Dr. Zimmer zweifelt die angegebenen Mengen an, wonach 800 qm Fläche für die Lagerung von 4000 m³ Aushubmaterial ausreichend sein sollen. Dies entspräche ganzflächig der Größe eines Quaders mit fünf Metern Höhe. Er wird dem Antrag nicht zustimmen.
BM Holzner verweist auf die Prüfung durch das Landratsamt. Für ihn und die Verwaltung ist der Antrag schlüssig.

GRin d’Heureuse meldet bezüglich der Nutzung der Fläche nach zwei Jahren wieder als Wiese Bedenken an. Sie berichtet von einer Wiese, die wegen Leitungsarbeiten aufgegraben wurde und selbst nach fünf Jahren noch nicht wiederhergestellt ist. Deshalb spricht sie sich gegen den Antrag aus.

GR Lerach wird dem Antrag wegen der Nähe zum Schloss bzw. dessen Auffahrtsallee nicht zustimmen. Er hält diese Stelle für die Errichtung eines Walls nicht geeignet.

Der Antragsteller befindet sich als Zuschauer im Sitzungssaal und kann nähere Auskunft zu der Flächengröße und der Menge des Aushubmaterials Stellung nehmen, schlägt BM Holzner vor.
Dazu ist ein Antrag zur Geschäftsordnung geboten, erinnert GR Dr. Zimmer.
 
BM Holzner stellt den Antrag zur Geschäftsordnung bezüglich Erteilung des Rederechts an den Antragsteller. 

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag zur Geschäftsordnung von BM Holzner auf Erteilung des Rederechts an den Antragsteller statt.
Abstimmung:        JA-Stimmen                7
                       NEIN-Stimmen        3

GR Koch äußert sein Vertrauen an den Bauwerber, nach temporärer Nutzung von zwei Jahren für den Rückbau zu sorgen. Auch der Pächter wird wie vereinbart die Wiese anschließend für den  landwirtschaftlichen Gebrauch zurückerhalten. GR Koch wird dem Antrag zustimmen.

Die Höhe der Aufschüttung ist für ihn nicht entscheidet, bringt GR Rotter vor; wichtig ist für ihn der Rückbau. Er vertraut auf das Einvernehmen zwischen dem Pächter und der Firma Bachfrieder.

BM Holzner erteilt dem anwesenden Vertreter der Firma Bachfrieder, Herrn Christian Gumpinger, das Rederecht in Bezug auf Fläche und Menge des Aushubmaterials.

Herr Gumpinger schickt voraus, mit dem Antrag wurde das Maximum angegeben, auch weist das betroffene Gelände eine Mulde auf, weshalb der aufgeschüttete Hügel nicht so hoch zu sehen sein wird. Die Bepflanzung des Walls wurde zunächst mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Nachdem nun eine temporäre Nutzung der Fläche festgelegt ist, ist dieser Ausgleich nicht mehr erforderlich. Der Vertreter der Firma Bachfrieder berichtet von dem Einvernehmen der weiteren Fachstellen wie dem Wasserwirtschaftsamt, dem Straßenbauamt usw. Die Renaturierung der Wiese ist vertraglich festgelegt. Nachdem das Areal sowohl im Außenbereich als auch im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist eine spätere Nutzung als Parkplatz ausgeschlossen, stellt Herr Gumpinger klar. Der Eigentümer des Grundstücks hat den betroffenen Landwirt von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Die restliche Wiese kann dieser nach wie vor bewirtschaften.
GR Dr. Zimmer stellt fest, es ist über einen Plan zu entscheiden, der so nicht umgesetzt werden wird. Er hätte einen geänderten Plan erwartet und wiederholt seine Aussage, dem Antrag nicht zuzustimmen.
GR Lerach berichtet von seinen Erfahrungen mit dem Landratsamt und dessen Bereitschaft, mit Austauschplänen zu arbeiten, und weist auf die Möglichkeit hin, einen solchen vorzulegen.

An Herrn Gumpinger richtet 2. BM Kleinert seine Frage, ob die Mengenangaben für den Beschlussvorschlag geändert werden können.
Dies entzieht sich seiner Kenntnis, so Herr Gumpinger. Er macht klar, der größte Teil des ausgehobenen Kieses wird abtransportiert, einen Teil behält der Landwirt, das restliche Material wird -  nach der Zwischenlagerung auf der beantragten Fläche - zur Verfüllung genutzt. 
Die temporäre Nutzung kann er in Kauf nehmen, verdeutlicht 2. BM Kleinert unter Betonung auf die Absicht des Gemeinderats seit vielen Jahren, einheimische Betriebe zu fördern, die sich weiterentwickeln wollen. Aus diesem Grund wird er dem Antrag seine Zustimmung erteilen.

2. BM Kleinert leitet die Meldung weiter, die ihm ein Nachbar zugetragen hat, wonach die Baustelle nicht gesichert wäre.
Laut Frau Burger hat das Ordnungsamt heute die Verkehrssicherung veranlasst. Die Angelegenheit ist geklärt.

Nach der Klarstellung sieht er das Vorhaben unbedenklich und wird dem Antrag zustimmen, lässt GR Leirer wissen.
GRin Schöndorfer schließt sich mit ihrer Zustimmung an.

BM Holzner stellt formell klar, dass das Rederecht von Herrn Gumpinger aufgehoben ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der temporären Nutzungsänderung der Teilfläche einer landwirtschaftlichen Wiese Fl. Nr. 822/3 zu einer Lagerfläche für Kies und Aushub sowie Baumaterial und einer Dispositionsfläche für Kraftfahrzeuge während der Bauphase des BV 1193-22 für die Nutzungsdauer von  max. 2 Jahren zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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4. Tektur zu BV 850-2022 Erweiterung einer barrierefreien Wohnanlage auf den Fl. Nrn. 1034/11 und 1034/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 21.06.2022 stimmte der Bau- und Umweltausschuss der Erweiterung der barrierefreien Wohnanlage auf der Fl. Nr. 1034/11 Lindenstraße bereits zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. 

Am 21.08.2023 wurde nun eine Tektur zum BV 1042-2023 beantragt.

Folgende Änderungen werden beantragt:
  • Im Bauteil C soll anstatt der Einzelterrassen eine durchgehende Terrasse errichtet werden
  • Das Bauteil D soll in der Höhe und Lage geringfügig verschoben werden (siehe beiliegenden Klarstellungsplan).
  • Der genehmigte Pavillon entfällt komplett.


Da die Tektur nur geringfügige Änderungen enthält, der Gebäudeteil in der Höhe sogar etwas kleiner ausfällt und der bereits genehmigte Pavillon entfällt, kann aus Sicht der Verwaltung der Tektur ebenfalls zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GR Leirer will den Grund in Erfahrung bringen, weshalb aus den Einzelterrassen eine durchgehende Terrasse entstehen soll. Die Privatsphäre der Wohnungen verbessere sich dadurch nicht, vielmehr entstehe keine angenehme Wohnsituation, gibt er zu bedenken.
Eine Begründung liegt ihnen nicht vor, so Frau Burger und BM Holzner.
Es gilt, das Baurecht zu bewerten, stellt GR Dr. Zimmer klar.
GR Leirer wirft ein, es wurde für die Schaffung attraktiven Wohnraums geworben und fordert eine Begründung für die Planänderung und auch für den Wegfall des Pavillons.
Bei der Vorstellung des Projekts wurde der Verzicht auf den Pavillon aus Kostengründen kommuniziert, bringt GR Koch ein.
Obwohl sich auch baulich etwas geändert hat und nicht nur in Lage und Höhe, wird er dem Antrag zustimmen, unterstreicht GR Lerach.
BM Holzner wird sich erkundigen, welche Gründe zu den Änderungen geführt haben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Tektur zu BV 850-2022 zur Erweiterung der barrierefreien Wohnanlage auf der Fl. Nr. 1034/11 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Erlaubnisverfahren zur Restaurierung Pietá der Filialkirche St. Laurentius in Mauthausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das Katholische Pfarramt Maria Geburt beantragte am 25.08.2023 die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Restaurierung der Pietá der Filialkirche St. Laurentius in Piding Mauthausen.
Bei der Pietá handelt sich um ein Einzeldenkmal i. S. des Art. 1 Abs. 2 BayDSchG 
(in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 BayDSchG) 

Nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG ist der Antrag nach Eingang bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich zur Stellungnahme an die Gemeinde zu übermitteln.

Es ist geplant, die Pietá zur Konzeptentwicklung in die Werkstatt einer Restauratorin in Traunstein zu verbringen. Dort sollen eine Befundermittlung sowie ein Vorkonzept erstellt werden.

Gegen die geplanten Maßnahmen bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken oder Einwände und es bestehen keine öffentlich-rechtlich begründeten Einwände. Somit kann der Restaurierung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Zu diesem formell gestellten Antrag gibt es derzeit noch keine Fördermittelabfrage, egänzt BM Holzner den Sachvortrag.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Restaurierung der Pietá der Filialkirche St. Laurentius in Mauthausen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner setzt das Gremium in Kenntnis, dass für April/Mai des nächsten Jahres die Dachsanierung der Mauthauser Kirche geplant ist. Die Arbeiten werden eine Sperrung des Spielplatzes, der sich unterhalb der Kirche befindet, nach sich ziehen.

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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortbeiträge.

Datenstand vom 18.10.2023 13:28 Uhr