Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023
3 Antrag auf isolierte Befreiung zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Grundstück Ganghoferstr. 35 (Fl. Nr. 313/12)
4 Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14)
5 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens mit Balkonvergrößerung im Obergeschoss am Grundstück Lindenstr. 10 (Fl. Nr. 1056/8)
6 Bauantrag zum Anbau und Aufstockung der Garage für den Einbau einer Einliegerwohnung am Grundstück Roseggerstr. 1 (Fl. Nr. 252/6)
7 Grundsatzentscheidung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Wegen anderen Termins sind 2. BM Kleinert sowie GR Dr. Zimmer entschuldigt. Sie werden von GR Wagner und GRin Unger vertreten. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 19.09.2023 wird genehmigt.

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3. Antrag auf isolierte Befreiung zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Grundstück Ganghoferstr. 35 (Fl. Nr. 313/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Ganghoferstr. 35 (Fl. Nr. 313/12) soll eine Terrassenüberdachung (5,60 m x 3,00 m) errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 g BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“ befindet und die Terrassenüberdachung außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Da die Baugrenze nur in einem geringfügigen Umfang überschritten wird und die Eigentümerin der direkten Nachbarwohnung dem Vorhaben zugestimmt hat, sind die Voraussetzungen erfüllt. 

Somit kann aus Sicht der Verwaltung die isolierte Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“ zum Anbau einer Terrassenüberdachung am Gebäude Ganghoferstraße 35 (Fl. Nr. 313/12) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14) soll ein Gartenhaus (maximale Größe 3 x 2,50 m; Höhe max. 2,50 m) errichtet werden.

Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 a BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5A „Unteres Zollnerfeld.“ befindet und das geplante Gartenhaus außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hier eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.


Das geplante Gartenhaus hat lediglich eine Größe von 7,5 m² (max. 18,75 m³). Die Nachbarn sowie der Grundstückseigentümer haben dem Vorhaben zugestimmt.

Somit kann dem Antrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt  dem Antrag auf isolierte Befreiung zum Bau eine Gartenhauses auf dem Anwesen Zollnerfeld 2 (Fl. Nr. 811/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens mit Balkonvergrößerung im Obergeschoss am Grundstück Lindenstr. 10 (Fl. Nr. 1056/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lindenstr. 10 (Fl. Nr. 1056/8) soll ein Wintergarten angebaut sowie der Balkon im Obergeschoss vergrößert werden. 
Der im Erdgeschoss bereits vorhandene Wintergarten soll im 1. OG erweitert werden. Der bestehende Balkon im OG soll von einer Tiefe von 1,20 m auf 2,00 m erweitert werden.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Gem. § 34 BauGB sind Vorhaben u. a. zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.
 
Die Erweiterung des Wintergartens und des Balkons im 1. OG fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, da die Fluchten angeglichen werden.

Die Abstandsflächen werden auf eigenem Grund nachgewiesen. Lediglich die durch die Balkonerweiterung ausgelöste Abstandsfläche liegt auf dem Nachbargrundstück. Hierfür wurde jedoch eine Abstandsflächenübernahme vorgelegt.

Durch das Vorhaben wird keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen. Es erfolgt nur eine minimale Erweiterung der Wohnfläche, die keinen zusätzlichen Stellplatzbedarf nach sich zieht.

Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag somit genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens sowie der Erweiterung des Balkons im Obergeschoss auf dem Grundstück Lindenstraße 10 (Fl. Nr. 1056/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Anbau und Aufstockung der Garage für den Einbau einer Einliegerwohnung am Grundstück Roseggerstr. 1 (Fl. Nr. 252/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Anwesen Roseggerstraße 1 (Fl. Nr. 252/6) soll an die bestehende Garage angebaut (Anbau Länge 4,90 m) und der gesamte Bereich (Garage Bestand und Anbau) aufgestockt werden.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Wandhöhe nach Aufstockung des Anbaus ist mit 7,24 m niedriger als beim Hauptgebäude. Der Anschluss an Wasser und Kanal ist vorhanden.
Die notwendigen Stellplätze werden auf eigenem Grund nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich somit ein. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GR Utz zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Johann Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

GR Utz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Anbau und Aufstockung der bestehenden Garage am Anwesen Roseggerstraße 1 (Fl. Nr. 252/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Grundsatzentscheidung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Bereich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ liegt uns eine Anfrage zu einem Erweiterungsbau über den Garagen für das Grundstück Bachstraße 11 (Fl. Nr. 116/2) vor. 

Hier soll durch einen Erweiterungsbau über den bestehenden Garagen im OG zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
Nach Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ in diesem Fall nicht möglich, da es sich um keine geringfüge Überschreitung der Baugrenzen handelt.

Um das Bauvorhaben realisieren zu können, müsste der bestehende Bebauungsplan geändert werden. 
Eine solche Änderung müsste die Erweiterung der Baugrenzen betreffen und sich über alle Bestandsgebäude erstrecken, da dies nicht für einzelne Grundstücke möglich ist.

Die Kostenentscheidung ist noch durch den Bau- und Umweltausschuss zu treffen.

Diskussionsverlauf

GR Lerach kann sich mit dem Beschlussvorschlag „wenig anfreunden“ – dieser zieht die Schaffung eines Präzedenzfalls nach sich, auf den viele weitere Anträge folgen würden und deren Bearbeitung überfordern würde. Es handelt sich hier um einen der jüngsten Bebauungspläne, stellt er klar. Eine Einzeländerung könnte zu einer Gefälligkeitsplanung führen. Derartige Änderungen wurden in den vergangenen 15 Jahren auf dem gesamten Gebiet eines Bebauungsplans oder einer Teilfläche vorgenommen. Um zu der gewünschten Innenraumverdichtung zu gelangen, schlägt er vor, sich alle Bebauungspläne aus den 1980er-Jahren vorzunehmen. GR Lerach beantragt, eine Priorisierung der Bebauungspläne aufzustellen und zu entscheiden, welche Bebauungspläne man künftig angehen will.

BM Holzner spricht sich dafür aus, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und den Bebauungsplan zu ändern.
 
Alle in Frage kommenden Punkte im Bebauungsplan zu eruieren, bevor eine Änderung vorgenommen wird, regt GR Rotter an.

GRin d’Heureuse schließt sich angesichts der begrenzten Kapazität beim Personal den Ausführungen GR Lerachs an, wenngleich sie die für die Antragsteller negative Entscheidung bedauert. 
  
GR Wagner zeigt grundsätzlich Verständnis für die vorgebrachten Einwände, will aber die gewünschte Innenraumverdichtung nicht außer Acht lassen. Vor dem endgültigen Beschluss präferiert er die Einholung eines Angebots zu den Kosten einer Bebauungsplanänderung sowie einer rechtlichen Beratung über die Auswirkungen dieser Änderung. 
Den Bauwerber an den Kosten wie zuletzt zu beteiligen, fügt BM Holzner hinzu.  

GR Koch erinnert sich an drei gleich gelagerte Projekte, bei denen der Bauausschuss der Bebauungsplanänderung zugestimmt hat und die Bauwerber die Änderung aus eigener Tasche bezahlten. Wenn der derzeitige Antragsteller ebenso für die Kosten aufkommt, werde er sich dem nicht verwehren, so GR Koch. Nichtsdestotrotz soll generell zu diesem Thema intensiv beratschlagt und dieses nicht „auf die lange Bank geschoben“ werden.
GR Lerach teilt die Meinung von GR Koch.

Mit den Bebauungsplänen zu Predigtstuhl-, Göll- und Berchtesgadener Straße, bei denen die Bauwerber für die Kosten aufgekommen sind, liegen bereits Präzedenzfälle vor, konkretisiert GR Koch. Er empfindet die Ablehnung des aktuellen Antrags als ungerecht.
Der Grundzug der Planung, der im Vordergrund stehen soll, fehle ihm hier, äußert GR Lerach und hält an seinen vorherigen Aussagen fest.

GR Leirer befindet den Vorschlag GR Wagners für gut. Er tritt dafür ein, dem Bauwerber grundsätzlich ein positives Signal zu vermitteln dahingehend, dass Innenraumverdichtung gewollt ist, aber zuvor Abklärung erforderlich ist. Diesen Beschluss kann GR Leirer mittragen.
GR Wagner GR und Utz schließen sich dem an.

Ob es machbar ist, im 1. Quartal 2024 sich vom Landratsamt beraten zu lassen, erkundigt sich GR Koch.
BM Holzner nimmt sich der Anfrage an.

Mit dem geänderten Beschlussvorschlag, der den Passus enthält, vorab eine rechtliche Beratung einzuholen, erklärt sich GR Lerach einverstanden.
      

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich grundsätzlich für eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ aus und beauftragt die Verwaltung, vorab eine rechtliche Beratung sowie ggf. ein entsprechendes Angebot für die Bebauungsplanänderung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner weist hin auf das E-Mail von Herrn Brunner, Geschäftsführer des Wohnbauwerks Berchtesgadener Land, vom 27.09.2023, in dem er zu den Fragen bezüglich der Tektur zum Bauvorhaben „Erweiterung der barrierefreien Wohnanlage in der Lindenstraße“, die in der BA-Sitzung vom 19.09.2023 gestellt wurden, Stellung nimmt. Die E-Mail befindet sich in den Anlagen zu dieser Sitzung.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.10.2023 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Leirer wiederholt seine Bitte, sich um die Entfernung der in der Lindenstraße seit eineinhalb Jahren abgestellten Motorräder anzunehmen. Besonders in der Winterzeit behindern diese den Verkehr.
Frau Burger und BM Holzner nehmen sein Anliegen entgegen.

Die Frage von GRin d’Heureuse, ob durch den Bau des neuen Hochbehälters die Schneeräumung am Dammweg in Richtung Staufenbrücke beeinträchtigt wird, kann BM Holzner entkräften.

GR Rotter meldet unter Bezugnahme auf die letzten Bauten in der Zwiesel- und der Kobell-Straße seine Sorgen an, wenn in einem Wohngebiet nach einem Einfamilienhaus zum Beispiel ein 9-Parteien-Haus mit Tiefgarage gebaut wird. Probleme ergeben sich wegen der schmalen Straßenbreite, so zum Beispiel beim Schneeräumen, und auch wegen der Tiefgaragen bei dem Versickern der Regenwässer. Insgesamt sieht er die Dorfentwicklung in Gefahr und ersucht die Verwaltung, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.
BM Holzner äußert grundsätzlich Verständnis. Er weist daraufhin, bei Einhalten des Baurechts und der Stellplatzsatzung kann die Gemeinde keine Argumente gegen ein Bauvorhaben vorbringen. Andernfalls wird die Entscheidung der Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt.
GR Lerach führt dazu ein Bauvorhaben in der Zwieselstraße vor Augen, wo das Einfügegebot zum Tragen kam und deshalb die Ablehnung der Gemeinde durch das Landratsamt ersetzt wurde.
Das Ersuchen von GR Rotter, die Problematik mit dem Landratsamt zu besprechen, nimmt BM Holzner aus der Sitzung mit. 

Datenstand vom 15.11.2023 13:47 Uhr