Datum: 14.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023
3 Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Lagergebäudes an ein bestehendes landwirtschaftliches Lagergebäude (Fl. Nr. 56)
4 Bauleitplanung Gemeinde Anger 13. Änderung Bebauungplan "Schrattenbachstraße II" - erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
5 Antrag Verkehrsspiegel und Absenkung Bordstein gegenüber An der Ache
6 Verschiedenes
7 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 17.10.2023 wird genehmigt.

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3. Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Lagergebäudes an ein bestehendes landwirtschaftliches Lagergebäude (Fl. Nr. 56)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Thomastraße 15 (Fl. Nr. 56) soll eine Maschinenhalle für Brennholz, Hackschnitzel und Maschinen errichtet werden.
Zu dem Bauvorhaben wurde bereits im März 2022 eine Bauvoranfrage gestellt.

Die Grundfläche der geplanten Maschinenhalle ist mit 8,80 x 5,50 m um 10 m² größer als in der Voranfrage (8,50 x 4,5 m).

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Daher richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.

In der Sitzung vom 22.03.2023 wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage erteilt. Auch nach dem Vorbescheid des Landratsamts (BV 349-2022 vom 07.09.2022) ist das Bauvorhaben grundsätzlich bauplanungsrechtlich zulässig.

Aus Sicht der Verwaltung kann somit dem Bauantrag zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerach erinnert an die Bauverbotszone von 20 Metern bei Bundesstraßen.
Das Straßenbauamt Traunstein hat sein Einverständnis signalisiert, lässt Frau Burger wissen.

Weil GR Utz wegen der angeblich langen Dauer des Genehmigungsverfahrens angesprochen wurde, stellt BM Holzner klar, dass der Eingabeplan vom 06.10.2023 datiert. Im Vorfeld wurde einer Bauvoranfrage zugestimmt.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle (Maschinenhalle) auf dem Grundstück  Thomastraße 15 (Fl. Nr. 56 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung Gemeinde Anger 13. Änderung Bebauungplan "Schrattenbachstraße II" - erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Bereits in der Sitzung vom 08.08.2023 stimmte der Bau- und Umweltausschuss der geplanten 13. Änderung des Bebauungsplans „Schrattenbachstraße II“ der Gemeinde Anger zu.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf gemäß Beschlussfassung vom 31.10.2023 der Gemeinde Anger geändert. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Anger die erneute Veröffentlichung und Einholung der Stellungnahme der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 

Die ausliegenden Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Anger über den Link Bebauungspläne - Gemeinde Anger (rathaus-anger.de) oder unter www.rathaus-anger.de – Gemeinde & Verwaltung – Bauleitplanungen – Bebauungspläne – 13. Änderung (Neuaufstellung) Bebauungsplan Schrattenbachstraße II einzusehen.

Da auch durch die Änderungen aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen für die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird vorgeschlagen, keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplans „Schrattenbachstraße II“ zu erheben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die 13. Änderung des Bebauungsplans „Schrattenbeachstraße II“. Eine weitere Beteilung der Gemeinde am Verfahren ist daher nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag Verkehrsspiegel und Absenkung Bordstein gegenüber An der Ache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die CSU-Fraktion Piding beantragt die Anbringung eines Verkehrsspiegels sowie die Absenkung des Bordsteins an der Einmündung Berchtesgadener Straße / An der Ache (siehe beigefügter Antrag).

Fachliche Beurteilung durch Herrn Bäßler, Sachbereich Verkehr Polizei, PI Bad Reichenhall:

Den Bedarf an einem Verkehrsspiegel sehe ich hier nicht. Die Sicht ist gut, auch 
wenn die Gemeinde dafür sorgen sollte, dass der Lichtraum im Bereich des Gehwegs mit Blickrichtung Kirche freigehalten wird. 
Das ist nach meiner Einschätzung dort verbesserungswürdig.

Als Fußgänger sollte man sich lieber auf die Straße konzentrieren, als auf den Verkehrsspiegel. Dieser entbindet nicht von der 
Sorgfaltspflicht beim Überqueren einer Straße

Dort gilt auch Tempo 30 km/h und es gibt eine Straßenbeleuchtung, was das Queren erleichtert.

Sollte hier festgestellt werden, dass zu schnell gefahren wird, sollte dort vermehrt die KVÜ eingeteilt werden.



Eine Absenkung kann hier die Querung erleichtern

Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen (auch keine Verkehrszeichen) i. S. d. StVO. Erweist es sich als notwendig, Verkehrsspiegel anzubringen, 
so ist das allein Sache des Straßenbaulastträgers. Es empfiehlt sich, vorher die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei zu hören (ehemals Nr. 43.5 der VollzugsBek-StVO 1991).
Der Träger der Straßenbaulast ist im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, den öffentlichen Verkehr auch vor solchen Gefahren. 
zu bewahren, die dem Verkehr aus einem Verkehrsspiegel drohen. Hierbei erfasst die Verkehrssicherung nicht nur die aus der Substanz des Spiegels 
drohenden Gefahren, sondern auch die Funktionalität des Verkehrsspiegels.

(OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.05.2010 – NJW S. 3104)



 Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Polizei an und empfiehlt, keinen Spiegel an entsprechender Stelle anzubringen und eine Absenkung des gegenüberliegenden Bordsteins zu prüfen.

Diskussionsverlauf

GR Koch schickt voraus, dass der Antrag stellvertretend für Pidinger Bürger eingereicht wurde. Er kann mit der Stellungnahme der Polizei leben. Die Absenkung des Bordsteins ist zu begrüßen. Ein Verkehrsschild soll angesichts der häufigen Überschreitungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verdeutlichen. Darüber hinaus möge ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt sowie die Kommunale Verkehrsüberwachung hinzugezogen werden.
BM Holzner dankt für die Anregungen. Er sieht neben den Autofahrern auch die Fußgänger und Radfahrer in der Pflicht, die Verkehrsregeln einzuhalten.

GR Dr. Zimmer kann die Antwort der Polizei nachvollziehen. Ein 30-km/h-Verkehrsschild ist für den Bereich vorhanden; ein weiteres aufzustellen, ist nach seiner Meinung nicht notwendig.

GR Kleinert weist hin, bei der Einfahrt An der Ache führte die Kommunale Verkehrsüberwachung bereits Messungen durch. Er fragt diesbezüglich nach den Ergebnissen.
Dazu habe er keine Kenntnis, so BM Holzner.

Laut Einwurf von GR Utz seien in diesem Bereich selbst 30 km/h noch zu schnell.

Für GR Rotter stellt die Kurve einen markanten Punkt dar, der ein 30-km/h-Verkehrsschild rechtfertigt.
BM Holzner zeigt Verständnis, hält aber die vorhandene Beschilderung für ausreichend.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Berchtesgadener Straße gegenüber der Einmündung An der Ache ab.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Absenkung des Bordsteins zu prüfen und die Kosten entsprechend zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Burger kommt zurück auf die in der letzten Gemeinderatssitzung nachgefragten Geräte zur Geschwindigkeitsmessung. Diese werden in dieser Woche im Bauhof jeweils auf einen Sockel montiert. Ein Gerät kann in dem Bereich Berchtesgadener Straße / Einmündung An der Ache eingesetzt werden.

Zu den in der letzten Bauausschusssitzung angesprochenen Motorrädern, die in der Lindenstraße widerrechtlich abgestellt sind, berichtet die Bauamtsleiterin von der Initiative der Polizeiinspektion Bad Reichenhall. Dem Eigentümer ist eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Sollte er dieser nicht nachkommen, entsorgt das Landratsamt die Maschinen auf seine Kosten. Herr Thiel vom Ordnungsamt behält den Vorgang im Auge. 

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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2023 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 14.12.2023 12:47 Uhr