Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.
Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt sind GR Lerach, der von GR Geigl vertreten wird, wie auch GR Leirer, der von GR Schlindwein vertreten wird.
11 Mitglieder sind damit anwesend und stimmberechtigt.
GR Steinbrecher wohnt der Sitzung als Besucher bei.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 14.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.11.2023 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum erdgeschossigen Anbau an der Giebelseite der bestehenden Doppelhaushälfte am Grundstück Lindenstraße 32 (Fl. Nr. 1056/19)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Lindenstraße 32 (Fl. Nr. 1056/19) soll ein erdgeschossiger Anbau an der Giebelseite der bestehenden Doppelhaushälfte erfolgen.
Der geplante Anbau hat eine Größe von 32 m² (3,5 x 9,25 m) und einen Bruttorauminhalt von 117 m³. Die Dacheindeckung soll durch ein Blechdach erfolgen.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA).
Das Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB, wonach Vorhaben u. a. zulässig sind, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.
Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein, da die Höhe des Anbaus niedriger als der Bestand ist und der Versiegelungsgrad mit einer GRZ von 0,28 im Bereich der Nachbarbebauung liegt.
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Der Stellplatzbedarf wird durch den Anbau nicht erhöht. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung für ein Einfamilienhaus notwendigen 2 Stellplätze wurden beim Antrag noch nicht nachgewiesen, vom Landratsamt jedoch nachgefordert. Auf dem Grundstück ist bereits eine Garage vorhanden.
Die direkten Nachbarn der Grundstücke Fl. Nr. 1056/17 und 1056/18 haben dem Vorhaben zugestimmt.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauantrag zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, sofern die 2 nach Stellplatzsatzungen erforderlichen Stellplätze noch nachgewiesen werden.
Diskussionsverlauf
GR Geigl bittet um Auskunft, ob das Wasserwirtschaftsamt Bedenken wegen des dortigen Hochwassergebiets geäußert hat.
Frau Burger weist darauf hin, dass in dieser Angelegeneheit das Landratsamt als zuständige Stelle die Beteiligung der Fachbehörden abwickelt, die Gemeinde Piding beurteilt lediglich die bauplanungsrechtlichen Anforderungen.
GR Rotter ist der Meinung, dass aufgrund der Knappheit von Parkmöglichkeiten im Bereich der Lindenstraße ein besonderes Augenmerk auf der Stellplatzsituation liegen sollte.
BM Holzner erläutert, dass genau aus diesem Grund die Nachweispflicht der Stellplätze im Beschlussvorschlag aufgenommen ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum erdgeschossigen Anbau an der bestehenden Doppelhaushälfte am Grundstück Lindenstraße 32 (Fl. Nr. 1056/19) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen, sofern die 2 nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze noch nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Umbau, Erweiterung und Sanierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 8 (Fl. Nr. 108)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 8 (Fl. Nr. 108) soll saniert und im Bereich des bestehenden Wintergartens um 10,95 m² erweitert und über dem kompletten Wintergarten eine Dachterrasse errichtet werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA).
Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Durch die Erweiterung des bestehenden Wintergartens ergibt sich eine GRZ von 0,22 (Orientierungswert nach § 17 BauNVO liegt bei 0,4). Die GRZ der umliegenden Gebäude liegt ebenfalls in dem Bereich von 0,22.
Das Vorhaben fügt sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Durch die Erweiterung des Wintergartens wird kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst. Die 2 nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind vorhanden (Garage und Stellplatz).
Die Abstandsflächen liegen komplett auf dem Grundstück Fl. Nr. 108.
Die Eigentümerin des direkten Nachbargrundstücks (Fl. Nr. 108/4) hat dem Vorhaben zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung kann nach Prüfung der Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Umbau, Erweiterung und Sanierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Raiffeisenstraße 8 (Fl. Nr. 108) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Stellungnahme Erlaubnisverfahren gem. Art. 6 BayDSchG; Erneuerung der Eindeckung der Dachflächen an der Filialkirche St. Laurentius
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
GR Utz nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Damit sind 10 Mitglieder stimmberechtigt.
Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Maria Geburt, Filialkirche St. Laurentius, beantragte am 14.11.2023 die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Erneuerung der Schindeleindeckung (wie bisher Holzschindeln) und Errichtung eines Unterdaches (Schalung) an der Filialkirche St. Laurentius in Piding Mauthausen.
Bei der Filialkirche St. Laurentius handelt sich um ein Einzeldenkmal i. S. des Art. 1 Abs. 2 BayDSchG (in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 BayDSchG).
Nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG ist der Antrag nach Eingang bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde unverzüglich zur Stellungnahme an die Gemeinde zu übermitteln.
Gegen die geplanten Maßnahmen bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken oder Einwände und es bestehen keine öffentlich-rechtlich begründeten Einwände. Somit kann der Restaurierung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erhebt keine Einwände gegen die geplante Erneuerung der Schindeleindeckung und Errichtung eines Unterdaches an der Filialkirche St. Laurentius.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung Gemeinde Ainring; Neuaufstellung Bebauungsplan Hammerau B Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung am 14.05.2019 den Bebauungsplan „Hammerau B“ mit Grünordnungsplan im Regelverfahren neu aufzustellen.
Bereits mit dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren vom 07.02.2019 wurde der Verlegung und Verrohrung des Hammerauer Mühlbaches sowie der Neuerrichtung des Wasserkraftwerkes SAH 2 des Stahlwerks Annahütte zugestimmt. Infolgedessen wurde festgestellt, dass der bisher rechtsgültige Bebauungsplan Hammerau B aus dem Jahr 1996 aufgrund der Verlegung und Verrohrung des Hammerauer Mühlbaches obsolet geworden ist und daher entsprechend angepasst oder neu aufgestellt werden muss.
Im Rahmen der Neuaufstellung wird der bisherige Geltungsbereich überarbeitet und verträgliche und zeitgemäße Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen. Ebenfalls wird der im bisher rechtsgültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 hohe Versiegelungsgrad durch die Straßenverkehrsflächen und die unstrukturierten Baufenster, die eine verträgliche städtebauliche Bebauung kaum zulassen, bereinigt.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis zum 22.12.2023 gebeten.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Hammerau B“ zu erheben.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erhebt keine Einwände gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Hammerau B“ der Gemeinde AInring.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
zum Seitenanfang
8. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.12.2023
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beratend
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Diskussionsverlauf
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Datenstand vom 17.01.2024 12:38 Uhr