Datum: 24.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2016
3 Bauvoranfrage zur Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr.934)
4 Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59)
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 27.01.2016 wird genehmigt.

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3. Bauvoranfrage zur Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr.934)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass eine Bauvoranfrage für die Erweiterung einer bestenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr. 934) vorliegt.
Der Erweiterungsbau soll ein Keller- und Obergeschoss erhalten. Die Höhe des Bauwerks an einem kleinen Hang liegt zwischen 7,41m und 10,81 m, die Grundfläche 11,60 m x 11.00 m. Die bestehende Maschinenhalle hat eine Grundfläche von 145 m².

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind gem. § 35 BauGB nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und es u. a. einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient. Der Bauherr ist bekannter Maßen aktiver Landwirt; die abschließende Prüfung der Privilegierung erfolgt im Genehmigungsverfahren der Bauvoranfrage. Das Baugrundstück befindet sich im Bereich einer Fläche für die Landwirtschaft; die Bauvoranfrage widersprich t  nicht  dem Flächennutzungsplan.

Grundsätzlich steht der Bauvoranfrage nichts entgegen, so dass nach Ansicht der Verwaltung die Zustimmung erteilt werden kann.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr.934) zu und erteilt vorbehaltlich der Privilegierung des Vorhabens das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (Nähe Bahnhofstr. 59)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass der vorliegende Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 bereits behandelt und wegen dem Fehlen der GRZ nochmals zurückgestellt wurde.
Nun wurde eine abschließende GRZ-Berechnung sowie GRZ-Vergleichsberechnung vorgelegt. Demnach beträgt die GRZ für das Baugrundstück 0,62. Die nebenliegenden Vergleichsgrundstücke habe eine GRZ von 0,48 bzw. 0,5. Allerdings handelt es sich hier um reine Wohngebäude, wobei auf dem Baugrundstück mehrere Gewerbebetriebe mit den notwendigen Parkplätzen vorhanden sind. Eine gedachte Unterteilung des Grundstücks in die Bereiche Gewerbe/Wohnen und reines Wohnen führt zu einer GRZ von ca. 0,45. Der Bereich Gewerbe/Wohnen ist vergleichbar mit dem Gewerbebau Salzstr. 1, bei dem die GRZ bei etwa 0,8 liegt.

Der Flächennutzungsplan ist für das Baugrundstück nicht parzellenscharf, sondern unterteilt sich in ein allgemeines Wohngebiet (WA), ein Mischgebiet (MI) sowie eine Grünfläche ohne Zweckbestimmung. Das künftige Wohngebäude soll im Bereich des WA errichtet werden. Somit steht die bauliche Nutzung des Grundstücks dem Bauantrag nicht entgegen.

Das geplante Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und einer Größe von 14,00 x 10,00 m soll im Erdgeschoß vier Garagen erhalten. Die notwendigen Stellplätze sind damit nachgewiesen. Etwas ungewöhnlich erscheint die vorgesehene Dachneigung von 30°. Allerdings wurde dieser Dachneigung mit Rücksicht auf den Bestandsbau bereits beim Vorgängerneubau zugestimmt.

Somit kann festgestellt werden, dass sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügt; dem Bauantrag kann nach Ansicht der Verwaltung nun zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

GR Rotter vertritt bezüglich der Dachneigung die Meinung, dass man sich an die Dachneigung des Wohngebietes und nicht des Gewerbegebietes hätte anpassen sollen.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass der Stade l auch mit in die GRZ eingerechnet wurde.

3. BM Dr. Zimmer merkt an, dass nach dem vorliegenden Plan die linken Garagen nicht so wie dargestellt angefahren werden können. Sollten nämlich im Nachhinein 15 m² mehr Fläche für die Garagenzufahrt versiegelt werden, hat dies wieder Auswirkungen auf die Flächenberechnung. Seiner Meinung nach wird die GZR-Berechnung derzeit verschönert.

GR Steinbrecher kann 3. BM Dr. Zimmer bezüglich der Garagenanfahrt zustimmen.

GR Lerach kann der „Hinoptimierung“ der GRZ zustimmen und lässt wissen, dass dies auch anders gegangen wäre.

BM Holzner hält dies auch für ärgerlich, wenn die eingereichten Pläne nicht der Wahrheit oder dem Nutzerverhalten entsprechen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit vier Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 762 (nähe Bahnhofstr. 59) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        Herr Schaller informiert, dass, nach Rücksprache mit Herrn Putzhammer, am Gemeindefriedhof die Sträucher an der Gaisbergstraße entfernt und die vorhandene Hainbuchenhecke ergänzt wird. Die ganze „Rodungsaktion“ musste diese Woche noch durchgeführt werden, da aufgrund des Vogelschutzes ab nächster Woche ein Rückschnitt bzw. ein Entfernen nur mit Auflagen möglich ist.
       BM Holzner merkt an, dass dies auf der Obst- und Gartenbauversammlung angeregt wurde. 

b)        Herr Schaller gibt bekannt, dass die Gemeinde eine Ehrenurkunde für den Wettbewerb „Unser Friedhof – Ort der Würde, Kultur und Natur“ vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landschaftspflege e.V. überreicht bekommen hat.

c)        Herr Schaller informiert, dass einer der Kirschbäume am Petersplatz wegen Krankheit gefällt werden muss. Mit einem „Tag des Baumes“ soll an dieser Stelle, im Rahmen einer Kinderpflanzaktion, ein Apfelbaum gepflanzt werden.
       BM Holzner merkt an, dass eventuell auch der zweite Kirschbaum gefällt werden muss. Hier wird aber noch abgewartet.

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.02.2016 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        3. BM Dr. Zimmer weist im Rahmen der Pflanzzeit darauf hin, dass in der Lattenbergstraße noch zwei Gewerbetreibende ihren Grünordnungsplan umsetzen müssen. Er bittet darum, dass sich die Verwaltung darum kümmert.
       Herr Schaller äußert, er habe die betreffenden Betriebe bereits angeschrieben und wird sich weiter um die Angelegenheit kümmern.

b)        GR Pfannerstill weist auf die Obst- und Gartenbauversammlung hin. Hier wurde angesprochen, dass das Landratsamt Bäume an die Gemeinde verschenkt hat. Er möchte nun gerne wissen, wo diese gepflanzt wurden.
       3. BM Dr. Zimmer lässt wissen, dass es sich hierbei um ein „Streuobstwiesenprogramm“ handelte und diese auf dem gemeindlichen „Ökokonto“-Grundstück gepflanzt wurden.
       GR Pfannerstill regt an, bei der nächsten Aktion die Bäume auf die Fläche vor der Fahndung in Urwies zu pflanzen, da dort die vorhandenen Bäume auch ersetzt werden sollten.
c)        Auf Nachfrage von GR Utz teilt Herr Schaller mit, dass der Heizungsschaden im Alten Pfarrhof behoben wurde und sobald die Putzarbeiten beendet sind, in den Abstellräumen wieder die Vorhänge angebracht und neu eingeräumt wird.

d)        GR Schlindwein regt an, im Zuge der Baumaßnahme Panoramaweg/Högler Straße das Sichtdreieck in diesem Bereich wieder frei zu schneiden.
       BM Holzner äußert, dass sich das Planungsbüro das Sichtdreieck ansehen wird.
       

 

Datenstand vom 10.08.2017 15:26 Uhr