Datum: 16.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2016
3 Bauantrag zum Erweitern und Anheben einer bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 39 (Fl.Nr. 409)
4 Bauantrag zum Teilabbruch und Neubau von Werkstatträumen auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl.Nr. 232 und 233)
5 Verlängerung der Baugenehmigung für eine Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5 - 6 (Fl.Nr.1615)
6 Tektur zur Änderung der Dachneigung für den Ausbau der Dachgeschosse der Anwesen Egerländer Str. 2, 4, 6, 8 und 10 (Fl.Nr. 689/1)
7 Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Gaisbergstr. 13 (Fl.Nr. 736/1)
8 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost" für das Grundstück Fl.Nr. 256/63 sowie Fl.Nr. 225 und 256 (Teilflächen) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
9 Raum- und Sanierungskonzept Rathaus/Feuerhaus; weitere Vorgehensweise
10 Verschiedenes
11 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.02.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.


Genehmig ung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 24.02.2016 wird genehmigt.


2. BM Argstatter kommt um 19.01 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder, inkl. des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.

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3. Bauantrag zum Erweitern und Anheben einer bestehenden Maschinenhalle auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 39 (Fl.Nr. 409)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 39 eine bestehende Maschinenhalle von 10,47 m auf 15,45 m verlängert werden soll.
Die Höhe des Bauwerks beträgt 7,41 m , wobei die bestehende Halle um 1,98 m angehoben und damit an den neuen Teil angeglichen werden soll.

Das Grundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Der Antragsteller ist bekanntermaßen aktiver Landwirt, so dass hier die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Ziffer 1 greift, wenn die Zustimmung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erteilt wird. Im Flächennutzungsplan ist der Baubereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Erweitern einer bestehenden Maschinenhalle mit Angleichung der Firsthöhe auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 39 (Fl.Nr. 904) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Privilegierung des Vorhabens feststellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Teilabbruch und Neubau von Werkstatträumen auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl.Nr. 232 und 233)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 der Zwischenbau des Hauptgebäudes abgebrochen und durch einen zweigeschossigen Neubau (EG und OG) ersetzt werden soll.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh". Die geplante Bebauung (Sonderbau) entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes*. Die GRZ bleibt unverändert, die GFZ erhöht sich um 663,43 m² auf 0,425 und liegt damit innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die notwendigen Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.

*Hinweis: Die Planung erfolgte nach Angabe des Architekten in Absprache mit dem LRA. Festzustellen ist, dass der Mittelbau im Bebauungsplan keinen Hinweis auf die Anzahl der zulässigen Geschosse enthält und nur von den beiden Hauptbauten abzuleiten ist. Ferner ist ein dreiteiliger First im Bebauungsplan vorgesehen, während der Neubau nur einen First erhält. Weiter soll das Dach als gleichseitiges Satteldach errichtet werden, beim Neubau ist jedoch ein Teil als Flachdach/Dachterrasse ausgebildet.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Teilabbruch und Neubau des Zwischenbaus des Hauptgebäudes auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl.Nr. 232 und 233) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Verlängerung der Baugenehmigung für eine Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5 - 6 (Fl.Nr.1615)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass für das Grundstück Neubichel 5 - 6 eine Baugenehmigung zum Bau einer Reithalle vorliegt.

Da die Gültigkeit der Baugenehmigung im Juni ausläuft, soll sie um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Voraussetzungen für die ursprüngliche Erteilung der Baugenehmigung sind nach wie vor vorhanden, die aktuell laufende Änderung des Flächennutzungsplanes hat keine Auswirkung auf die Verlängerung der Baugenehmigung.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zur Errichtung einer Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5 - 6 (Fl.Nr. 1815 und 1816) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Tektur zur Änderung der Dachneigung für den Ausbau der Dachgeschosse der Anwesen Egerländer Str. 2, 4, 6, 8 und 10 (Fl.Nr. 689/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass für die Mehrfamilienhäuser Egerländer Str. 2, 4, 6, 8 und 10 eine Baugenehmigung zum Ausbau der Dachgeschosse besteht.

Der Bauherr hat nun eine Tektur eingereicht mit dem Ziel, die Dachneigung von den geplanten 23° auf 26° zu erhöhen. Als Grund wird angegeben die statischen Verhältnisse sowie die Raumhöhen zu verbessern, die sich erst jetzt im Zug der Detailplanung ergeben haben.
Die Firsthöhen sollen sich folgendermaßen erhöhen:
-        Haus 2 und 4:        9,53 m (+62 cm),
-        Haus 6 und 8:        9,45 m (+50 cm) und
-        Haus 10:        9,11 m (+46 cm).

Die Wandhöhen würden zwischen 6,46 m und 7,22 m liegen. Die Traufhöhen zur Egerländer Straße blieben unverändert, die anderen Seiten würden sich nur unwesentlich ändern. Die Abstandsflächen blieben im gesetzlichen Rahmen.

Die umliegenden Gebäude haben genehmigte Dachneigungen bis zu 25°. Die beantragte Erhöhung auf 26° ist denkbar und für Piding auch nicht ungewöhnlich, wenn auch nicht in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. Die Erhöhung der Firste sowie der Wandhöhen orientieren sich an der umliegenden Bebauung. Im Baugebiet Sudetenstraße, das unmittelbar angrenzt, betragen die Wandhöhen 8,70 m und die Firsthöhen 10,80 m.
Die Tekturmaße des Antragstellers bleiben somit einiges unter diesen Höhen.

Mit der beantragten Raumerhöhung entsteht kein drittes Vollgeschoß.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze bleibt unverändert.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Tektur genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

GR Geigl fragt nach, ob die Tektur Auswirkungen auf die Abstandsflächen hat und merkt an, dass mit der Erhöhung der Wand- und Firsthöhen die Nachbargebäude zu wenig bis keine Sonneneinstrahlung bekommen könnten. Aus diesem Grund wurde seiner Meinung nach auch das Bauvorhaben „Sudetenstraße“ nach Süden ausgerichtet.

Herr Schaller äußert, dass auch trotz der Tektur die Abstandsflächen eingehalten werden und er keine Bedenken hat, dass die Nachbarn zu wenig Sonneneinstrahlung bekommen.

BM Holzner informiert, dass man die beiden Baukörper nicht miteinander vergleichen kann und die Abstandsflächen überall gleich sind. Desweiteren wurden die Baukörper in der Sudetenstraße nach Süden ausgerichtet, damit alle von der Sonneneinstrahlung profitieren können.

Auf Nachfrage von GR Lerach teilt Herr Schaller mit, dass die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte reichen darf. Im nördlichen Bereich war dies allerdings nicht möglich. Hier hat das Landratsamt eine Ausnahme genehmigt, da gegenüber nur Garagen vorhanden sind. Dabei handelt es sich um notwendige Stellplätze, die nicht aufgelöst werden können.

GR Rotter spricht die Parkplatzproblematik an und befürchtet, dass dies zu Straßenbehinderungen führt und dadurch auch der Winterdienst sehr beeinträchtigt wird.

Herr Schaller lässt wissen, dass die Situation nicht zufriedenstellend ist. Die Gemeinde kann aber für den Wohnungsaltbestand keine Stellplätze fordern . Für die neu geschaffenen Wohneinheiten wurden Stellplätze auf dem eigenen Grund errichtet und zusätzlich noch Duplexgaragen.

BM Holzner merkt an, dass diese Problematik bereits ausführlich beim eigentlichen Bauantrag beraten und diskutiert wurde. Er weist darauf hin, dass auf der gegenüberliebenden Straßenseite ein Halteverbotschild angebracht wird und man somit die Parksituation auf der Straße entschärft. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag zur Erhöhung der Wand- und Firsthöhen an den Anwesen Egerländer Str. 2, 4, 6, 8 und 10 (Fl.Nr. 689/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Gaisbergstr. 13 (Fl.Nr. 736/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass für das Grundstück Gaisbergstr. 13 ein Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen vorliegt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 "Plainstraße".
Der Bebauungsplan ist 1982 in Kraft getreten. Zu dieser Zeit war das Grundstück noch mit dem zwischenzeitlich abgebrochenen Wohngebäude und einem Nebengebäude bebaut.
Diese beiden Bauwerke wurden unverändert in den Bebauungsplan übernommen.
Nach der heutigen Sichtweise entsprechen die seinerzeitigen Festsetzungen für das Grundstück, besonders im Verhältnis zu den im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zulässigerweise errichten Wohnhäusern,  nicht mehr dem aktuellen Stand.
Im Rahmen einer Besprechung im Landratsamt wurde deshalb die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes als unbillige Härte angesehen und deshalb auf eine sonst übliche Bebauungsplanänderung verzichtet. Das Genehmigungsverfahren soll daher mit isolierten Befreiungen durchgeführt werden.

Auf dem Grundstück soll ein Doppelhaus mit einer Größe von 13,49 x 11,62 m und zwei Garagen errichtet werden.
Zur Einhaltung der GRZ und der Abstandsflächen werden dem Baugrundstück noch eine Fläche von der Fl.Nr. 736/5 (38 m²) und 736/3 (69 m²) zugeschlagen. Die schriftlichen Zusagen der Grundveräußerer liegen vor, notariell werden die Grundstücksgeschäfte nach der Baugenehmigung abgeschlossen.
Die GRZ für das Wohngebäude beträgt damit 0,216. Im Baugebiet gilt eine GRZ von 0,20, während für das Baugrundstück die GRZ des Bestandes gelten soll, die aber nicht mehr nachvollziehbar ist. Deshalb wird von einer GRZ 0,20 ausgegangen; die leichte Überziehung von 0,016 kann akzeptiert werden. Entsprechendes gilt für die GFZ, die sich um 0,03 erhöht.

Die notwendigen vier Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:
- Baufenster für Wohn- und Garagengebäude
- Dachneigung 24°
- Änderung der Firstrichtung
- Zulässigkeit eines Doppelhauses
- Eigenes Dach für die Garagen, Firste quer zur Hauptfirstrichtung
- Grundriss: Längsseite des Hauses unterschreitet die Festsetzung 5:4 gegenüber der Giebelseite um 1,03 m
 

Diskussionsverlauf

BM Holzner äußert, dass man zusammen mit dem Landratsamt eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden hat.

GR Lerach kann dem so zustimmen, zumal seiner Meinung nach gleiches Recht für alle gelten sollte und dies nach Betrachtung des Bebauungsplanes als logisch erscheint.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Gaisbergstr. 13 (Fl.Nr. 736/1) mit den nachfolgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Plainstraße" zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die notwendigen Flächenzukäufe vor Baubeginn notariell beurkundet wurden.
Befreiungen:
- Baufenster für Wohn- und Garagengebäude
- Dachneigung 24°
- Änderung der Firstrichtung
- Zulässigkeit eines Doppelhauses
- Eigenes Dach für die Garagen, Firste quer zur Hauptfirstrichtung
- Grundriss: Längsseite des Hauses unterschreitet die Festsetzung 5:4 gegenüber der Giebelseite um 1,03 m

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost" für das Grundstück Fl.Nr. 256/63 sowie Fl.Nr. 225 und 256 (Teilflächen) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass der Bauausschuss in der Sitzung am 27.1.2016 die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost" beschlossen hat. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Zeit vom 10.2. bis 9.3.2016 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde den von der Bebauungsplanänderung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, außer dem WWA Traunstein, haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht.

BM Holzner merkt an, dass die Bauausschussmitglieder sowie die Presse den Sachvortrag aus der Sitzungsvorlage entnehmen können und fragt nach, ob damit Einverständnis besteht, wenn nur die Beschlussvorschläge vorgelesen werden.

GR Lerach bittet darum, den Fachbereich 31 näher zu erörtern.

Einstimmig besteht damit Einverständnis, lediglich die Beschlussvorschläge vorzulesen und den Fachbereich 31 näher zu erörtern.


Die Behördenbeteiligung ergab folgendes:

1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 17.2.2016:
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost" steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Kenntnis.

Abstimmung:        Ja-Stimmen        11
       Nein-Stimmen          0


2. Landratsamt Berchtesgadener Land, Schreiben vom 10.3.2016:
a) Einwendungen wurden nicht erhoben.

b) Fachliche Informationen und Empfehlungen:

AB 321 Immissionsschutz:
Die geplanten Änderungen haben offensichtlich keine Auswirkungen auf immissionsschutzrechtliche Belange

Aus fachtechnischer Sicht bestehen daher keine grundlegenden Einwände gegen die geplante Bebauungsplanänderung:

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land AB 321 Immissionsschutz Kenntnis.

Abstimmung:        Ja-Stimmen        11
       Nein-Stimmen          0


AB 322 Wasserrecht:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein ist zu beachten.
Bewertung: Die Stellungnahme des WWA wird einbezogen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land AB 322 Wasserrecht Kenntnis.

Abstimmung:        Ja-Stimmen        11
       Nein-Stimmen          0


FB 31 Bauen und Planungsrecht:
- Wir geben zu bedenken, dass eine grundstücksbezogene Einzelfalländerung (die in der Regel unzulässig ist), möglicherweise nicht ausreichend zu rechtfertigen ist. Zudem handelt es sich bereits um die 18. Änderung in diesem Plangebiet. Es droht daher die Funktionslosigkeit des Bebauungsplans.
Bewertung: Die Problematik mit den Einzelfalländerungen eines Bebauungsplanes sowie deren Häufigkeit ist hinlänglich bekannt. Der Bauausschuss hat deshalb auch Überlegungen angestellt, den Bebauungsplan von Grund auf zu überarbeiten. Allerdings wurde dieses Vorhaben wegen dem fehlenden Interesse der betroffenen übrigen Grundeigentümer im Bebauungsplangebiet sowie wegen der aktuell möglichen Schwierigkeiten hinsichtlich des Immissionsschutzes nicht ausgeführt. Zudem sollte die Entscheidung nicht zu einer unbilligen Härte gegenüber dem Wohnbedarf einer jungen Familie führen. Deshalb wurde trotz Bedenken der beantragten Einzelfalländerung zugestimmt.

- Die Ursprungssatzung stammt aus dem Jahr 1983. Wir empfehlen eine Klarstellung, welche Fassung der BauNVO zur Anwendung kommen soll.
Bewertung: Dem Hinweis kann selbstverständlich entsprochen werden.

- Im textlichen Hinweis wird auf die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Piding Bezug genommen. Wir bitten um Klarstellung, welche damit gemeint sind.
Bewertung: Der Hinweis im Entwurf ist falsch, da es in Piding keine örtliche Bauvorschriften gibt. Dieser Textteil ist deshalb zu streichen.

- Wir empfehlen, dass die Abstandsflächenregelung der BayBO zur Anwendung kommt.
Bewertung: Der Empfehlung wird nachgekommen, ein entsprechender Hinweis wird
aufgenommen.

- Die Flurnummer 256/3, die als Geltungsbereich genannt wird, ist falsch. Es handelt sich um die Fl.Nr. 256/63.
Bewertung: Die Flurnummernangabe wird berichtigt.

- Zum Planzeichen „zwei Vollgeschosse“ sollte man noch das Wort „zwingend“ anfügen. Ebenso sollte bei der Geschossflächenzahl das Wort „Höchstmaß“ angefügt werden. Weiter schlagen wir vor, das Wort „Wohnhaus“ bei der „Baugrenze“ zu entfernen, da unseren Kenntnisstand nach Garagen im Erdgeschoss entstehen sollen.
Bewertung: Die zusätzliche Angabe "zwingend" kann aufgenommen werden, da ein drittes Vollgeschoß im Bebauungsplangebiet ohnehin nicht erwünscht ist. Bei der GFZ soll das Wort "Höchstmaß" angefügt werden, um eine weitere Erhöhung der GFZ auszuschließen. Die Bezeichnung "Baugrenze Wohnhaus" in der Legende soll auf die übliche Bezeichnung "Baugrenze" reduziert werden.

- Wir bitten zudem um Überprüfung, ob auf dem Grundstück die notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzsatzung errichtet werden können.
Bewertung: Es wurde bereits im Vorverfahren festgestellt dass die notwendigen 4 Stellplätze vorhanden sind.

- Wir empfehlen, den Übersichtsplan unter Nr. 1 der Begründung deutlicher darzustellen. Zudem sollte die Schreibweise der Lena-Christ-Straße richtig gestellt werden.
Bewertung: Der Schreibfehler wird berichtigt und der Plan in der Begründung wird deutlicher ausgeführt.

Diskussionsverlauf:
GR Lerach kann der Bebauungsplanänderung nur schwer zustimmen, obwohl er die junge Familie bei ihrem Vorhaben unterstützen möchte. Seiner Meinung nach, wird dieser Familie aber mehr Rechte zugestanden werden als anderen Bauherren in diesem Bereich. Ebenso macht er darauf aufmerksam, dass durch die erneute Änderung die Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes naheliegt und sogar das Landratsamt darauf aufmerksam macht. Desweitern vermutet er, dass es eventuell zu Schwierigkeiten mit anderen Grundeigentümern kommen könnte, da nicht alle b efragt wurden. Bezüglich des Immissionsschutzes möchte er den  in der Bewertung dargelegten Satz streichen, da bei einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes die Autobahn mit berücksichtig wird und somit in Bezug auf den Lärmschutz den Bürgern etwas Gutes getan wird. 

Herr Schaller lässt wissen, dass zum einen die 17 vorangegangenen Änderungen hauptsächlich durch Anbau von Außentreppen, Quergiebeln oder Dachgauben durchgeführt wurden, gibt GR Lerach aber recht, dass man aufgrund der vielen Änderungen die Rechtssicherheit verlieren kann. Auch weist er darauf hin, dass der Satz in der Bewertung bezüglich des Immissionsschutzes nicht Bestandteil des Beschlusses ist.  

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von den fachlichen Informationen und Stellungnahmen des LRA Berchtesgadener Land FB 31 Bauen und Planungsrecht Kenntnis und schließt sich den im Sachverhalt dargestellten Bewertungen an.

Abstimmung:        Ja-Stimmen        11
       Nein-Stimmen          0





3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 14.3.2016

Wasserversorgung:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz der Kommune sicherzustellen. Die Leistungsfähigkeit der örtlichen Versorgungsanlagen hinsichtlich Menge und Qualität ist vom Versorgungsträger eigenverantwortlich zu überprüfen.

Abwasserbeseitigung:
Abwasser ist im Trennsystem zu erfassen (§ 55 Abs. 2 WHG).

Schmutzwasser:
Das Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen. Die Leistungsfähigkeit der Kanalisation, der Mischwasserbehandlungsanlagen und der Kläranlagen ist eigenverantwortlich zu prüfen. Die Einleitbedingungen sind mit dem Kanalnetzbetreiber abzustimmen.
Bewertung: Die Wasserver- und Entsorgung richtet sich nach den Satzungen der Gemeinde Piding und ist entsprechend geregelt.

Niederschlagswasser:
Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit vor Ort zu versickern. Für jede Versickerung ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung vorliegt.
Die Rechtsgrundlagen dazu sind:
_ Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV vom 01.01.2000) i.V.m. Art. 18 Abs. 1 BayWG, sowie
_ Die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW vom 17.12.2008). Insbesondere für Verkehrsflächen ist eine Versickerung über belebten Oberboden anzustreben. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist nachzuweisen.
Bewertung: Die Hinweise zur Versickerung des Niederschlagswassers sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Oberflächengewässer und Grundwasser:
Im Planungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer.
Flussaufsichtliche Belange sind nicht berührt.
Im Bereich der Planung liegen dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein keine Angaben zu Grundwasserständen vor.

Altlasten und altlastenverdächtige Flächen:
Der aktuelle Informationsstand zu potentiellen, punktuellen Bodenverunreinigungen z.B. durch Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc. ist stets bei der dafür zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzuholen.
Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Falle der Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub etc. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.
Befinden sich auf dem Plangebiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte, Altlasten etc., sollten die zur Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU) beauftragt werden.
Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, sind das Landratsamt Berchtesgadener uns das Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu verständigen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von den fachlichen Informationen und Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Kenntnis und schließt sich den im Sachverhalt dargestellten Bewertungen an.

Abstimmung:        Ja-Stimmen        11
       Nein-Stimmen          0

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Piding-Ost", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und Hinweisen des Bautechnikers Hubert Dießbacher, Piding, in der Fassung vom 14.3.2016 als Satzung und die Begründung hierzu.

Die Verwaltung wird beauftragt,
a) den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und
b) die Änderung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Raum- und Sanierungskonzept Rathaus/Feuerhaus; weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner lässt wissen, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 15.2.2012 dem Bau- und Umweltausschuss die Prüfung der Standortfrage für Rat- und Feuerhaus übertragen hat.

Ein Ergebnis wurde in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses bisweilen noch nicht erzielt. Nachdem mittlerweile die Gremien neu besetzt wurden und sich zwischenzeitlich viele neue Aspekte und Situationen ergeben haben, wird vorgeschlagen, die Grundsatzfrage nun im Gemeinderat erneut zu beraten und deshalb vom Bauausschuss wieder  an den Gemeinderat zurückzugeben.

Diskussionsverlauf

GR Pfannerstill bittet um Auskunft über den weiteren Ablauf. Er möchte wissen, ob hierfür eine Sondersitzung einberufen wird und wenn ja, wann.

BM Holzner teilt mit, dass es im Frühjahr (noch vor dem 21.06.) eine Sondersitzung geben wird und der Termin mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt wird.

GR Grünäugl bittet ebenfalls darum, den Termin zuerst innerhalb der Fraktionen abzustimmen und anschließend den Gemeinderat schnellstmöglich darüber zu informieren.

Beschluss

Der Bauausschuss gibt die Prüfung der Standortfrage für Rat- und Feuerhaus an den Gemeinderat zurück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beratend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller weist darauf hin, dass ab sofort bei Baumaßnahmen im Freistellungsverfahren die Schnürgerüstabnahme nicht mehr vom Landratsamt, sondern durch die Gemeinde erfolgen muss.

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11. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2016 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

  1. GR Grünäugl weist darauf hin, dass heute der Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht wurde und der Ausbau der A 8 im Bereich Piding für die nächsten 15 Jahre nicht für den vordringlichen Bedarf vorgesehen ist, sondern nur für den weiteren Bedarf. Aus diesem Grund bittet er, im Laufe des Jahres abzuklären, was das für die Gemeinde heißt und was die Gemeinde unternehmen kann, zumal sich die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren weiter entwickeln wird bzw. Liegenschaften sanieren muss und zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen kann in welche Richtung (Bestandsausbau oder Verlegung) die Sanierung der Autobahn vorangetrieben wird.
BM Holzner wird dies abklären.

  1. GRin Brüderl liest den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor, in dem darum gebeten wird zu prüfen, welches Pflanzenschutzmittel in Piding auf öffentlichen Plätzen, in Schulen und in Kindergärten eingesetzt wird und künftig auf Glyphosat zu verzichten bzw. alle etwaigen Altbestände zu vernichten.
BM Holzner nimmt den Antrag entgegen und wird prüfen, ob dies im Bauausschuss oder Gemeinderat behandelt werden muss.

Datenstand vom 10.08.2017 15:26 Uhr