Datum: 20.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2016
3 Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung für eine Maschinenhalle auf dem Grundstück Johannishögl 1 (Fl.Nr. 1658)
4 Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Errichten einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Almweg 4 (Fl.Nr. 935)
5 Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Förderstätte in eine ambulant betreute Wohnform auf dem Grundstück Saalachst. 10 (Fl.Nr. 634/3)
6 Bauantrag zum Errichten einer Stützmauer am Grundstück Panoramaweg 21 (Fl.Nr.529/1)
7 Bauantrag zum Errichten eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Högler Str. 34 (Fl.Nr. 511/6)
8 Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG zum Errichten und Betreiben einer Energiezentrale auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
9 Verschiedenes
10 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrü ßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 16.03.2016 wird genehmigt.

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3. Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung für eine Maschinenhalle auf dem Grundstück Johannishögl 1 (Fl.Nr. 1658)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Johannishögl 1 eine Baugenehmigung zum Errichten einer Maschinenhalle besteht.
Diese Baugenehmigung soll nun um 2 Jahre verlängert werden.
Da sich die Voraussetzungen für die ursprüngliche Baugenehmigung nicht geändert haben, kann dem Antrag zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung für eine Maschinenhalle auf dem Grundstück Johannishögl 1 (Fl.Nr. 1658) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Errichten einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Almweg 4 (Fl.Nr. 935)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass auf dem Grundstück Almweg 4 eine Baugenehmigung zum Errichten einer Doppelg arage mit Geräte- und Abstellraum besteht.
Diese Baugenehmigung soll nun um 2 Jahre verlängert werden.
Da sich die Voraussetzungen für die ursprüngliche Baugenehmigung nicht geändert haben, kann dem Antrag zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, solange sich die Voraussetzungen der ursprünglichen Baugenehmigung nicht ändern, kann die Genehmigung beliebig oft verlängert werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung für eine Doppelgarage mit Geräte- und Abstellraum auf dem Grundstück Almweg 4 (Fl.Nr. 935) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Förderstätte in eine ambulant betreute Wohnform auf dem Grundstück Saalachst. 10 (Fl.Nr. 634/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schaller teilt mit, dass im Anwesen Saalachstraße 10 (ehemalige Heraklithfabrik) sich seit einiger Zeit eine Zweigstelle der GIP Gesellschaft für medizinische Intensivpflege Bayern mbH befindet.
Es werden dort bis zu sechs bettlägerige Personen rund um die Uhr von Fachpersonal betreut. Zuvor befand sich in diesen Räumen eine Förderstätte für Behinderte.

Nun liegt ein Bauantrag vor um die aktuelle Nutzung auch baurechtlich zu ordnen. Gegen die Nutzung für den beantragten Zweck steht nach Ansicht der Verwaltung nichts entgegen.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. In einem Mischgebiet sind gem. § 6 Abs. 2 Ziffer 5 BauNVO Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig. Bedenken gegen die Einrichtung bestehen keine; somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Förderstätte für Behinderte in eine ambulant betreute Wohnform zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Errichten einer Stützmauer am Grundstück Panoramaweg 21 (Fl.Nr.529/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Pfannerstill kommt um 19.10 Uhr zur Sitzung. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des 1. Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

Herr Schaller lässt wissen, dass das Grundstück Panoramaweg 21 eine Hanglage hat.
Aus diesem Grund möchte der Grundstückseigentümer entlang der Südseite des Grundstücks eine Stützmauer aus Bruchsteinen mit einer Höhe von maximal 0,80  m errichten.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, aus diesem Grund ist zum Errichten einer Stützmauer eine Genehmigung erforderlich.
Abstandsflächen werden durch Stützmauern nicht ausgelöst. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GRin Schödorfer teilt BM Holzner mit, dass aufgrund der zeitigen Baumaßnahmen in diesem Bereich das Oberflächenwasser mit einem Rohr unter dem Weg hindurch geleitet wird.

GR Steinbrecher fragt nach, wie die Zufahrt zum Anwesen geregelt ist.

BM Holzner lässt wissen, dass hier ein Wegerecht mit Grunddienstbarkeit vorliegt.

GRin Schöndorfer kann dies bestätigten.

GR Schlindwein möchte wissen, ob eine Aufschüttung des Grundstücks immer genehmigt werden muss.

Herr Schaller äußert, dass Aufschüttungen bis 2 m Höhe und einer Fläche bis zu 500 m² grundsätzlich verfahrensfrei sind. Weitere materiell-rechtliche Vorschriften sind dabei aber zu beachten. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Stützmauer an der Südseite des Grundstücks Panoramaweg 21 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Errichten eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Högler Str. 34 (Fl.Nr. 511/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach und GR Schlindwein zeigen persönliche Beteiligung an und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Högler Str. 34 ein Gartengerätehaus mit einer Größe von 7,00 bzw. 8,00 x 4,00 m und einer Firsthöhe von 3,65 m  errichtet werden soll.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 "Högler Straße". Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan vorgesehenen Baugrenze und ist zudem nicht verfahrensfrei, da der Brutto-Rauminhalt über 75 m³ liegt.

Für das Errichten der Gartengerätehütte ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 BauGB erforderlich.

Aus Sicht der Verwaltung werden die Grundzüge der Planung durch die etwa 30 m² große Gartenhütte nicht berührt. Die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hat keine negativen städtebaulichen Auswirkungen und ist vertretbar. Da Gartengerätehütten auf Wohngrundstücken üblich sind, würde eine Ablehnung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen. Somit kann dem Bauantrag zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Gartengerätehütte auf dem Grundstück Högler Str. 34 (Fl.Nr. 511/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Ferner wird der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 "Högler Straße" hinsichtlich der Baugrenzen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG zum Errichten und Betreiben einer Energiezentrale auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG eine Baugenehmigung zum Errichten eines Gebäudes für eine Energiezentrale erhalten haben.
Das Gebäude ist derzeit im Bau.
Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
-        Errichtung und Betrieb der 1. Ausbaustufe mit 2 Dampfkesseln, 2. Ausbaustufe ein weiterer Dampfkessel.
-        Errichten von zwei Pufferspeichertanks á 250 m³ Inhalt.
-        Errichten der erforderlichen fünf Abgaskamine.
-        Wiederinbetriebnahme des ehemaligen Dieseltanks zur Lagerung von Heizöl.
-        Außerbetriebnahme der beiden Dampfkesselanlagen.

Baurechtlich relevant sind das Errichten der beiden Pufferspeichertanks sowie der Abgaskamine. Insoweit ist mit der Stellungnahme der Gemeinde Piding auch über eine Tektur zur bestehenden Baugenehmigung  zu entscheiden.

Die beiden Pufferspeichertanks werden am südlichen Giebel des Gebäudes aufgestellt. Die Höhe der Tanks wird mit 472,70 üNN angegeben und entspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" in der aktuellen Fassung.

Anders verhält es sich mit den geplanten fünf Abgaskaminen. Nach den Berechnungen und der Prüfungen durch den TÜV Süd Industrie Service GmbH sind die Abgase aus den Gasturbinen 1 und 2  jeweils über einen Schornstein mit einer Bauhöhe von mindestens 27,2 m über Erdgleiche, d.h. 5,70 m über dem First, abzuführen. Gleiches gilt für die Abgase aus den Dampfkesseln 1 bis 3.  Alle Gase müssen jeweils ungehindert senkrecht nach oben in die freie Luftströmung austreten können. Daraus ergibt sich eine notwendige Gesamthöhe der Abgaskamine von 477 üNN und übersteigt damit die nach dem Bebauungsplan zulässige Höhe für Gebäude und sonstige baulichen Anlagen um 4,40 m. Die Kamine waren ursprünglich bereits für das Baugenehmigungsverfahren zum Errichten der Energiezentrale vorgesehen, wurden aber zurückgestellt, da die Anforderungen an die Höhe noch nicht bekannt waren. Im Zug des Baus der Abgaskamine werden die beiden vorhandenen Kamine abgebaut. Wegen der Höhe der Kamine ist eine isolierte Befreiung von des Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es handelt sich um einen Industriebau in einem Gewerbegebiet. Abgaskamine sind in solchen Anlagen üblich, nicht ratsam ist aber eine grundsätzlich Einarbeitung in einen Bebauungsplan, da die Höhen immer von den technischen Voraussetzungen abhängig sind. Städtebaulich ist das Abweichen ebenfalls vertretbar, da die Kamine für die Optik der Industrieanlage nicht ungewöhnlich sind. Außerdem würde das Versagen der Zustimmung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen, da seit der Zustimmung zum Bau der Energiezentrale bereits die Notwendigkeit von Kaminen bekannt ist.
Weiter sind in der Tektur noch RWA-Anlagen enthalten, die nach der Planung leicht über den First hinausragen, aber unterhalb der Höchstgrenze liegen. Weiter ist auch eine Brandwand ca. 50 cm über das Dach hinaus notwendig, die ebenfalls im Bereich der zulässigen Höhe liegt.

Alle Tekturmaßnahmen sind technisch sowie brandschutztechnisch begründet und damit auch notwendig. Dem gesamten Bauvorhaben steht grundsätzlich nichts entgegen und ist mit der erfolgten Zustimmung zum Errichten des Gebäudes für die Energiezentrale verbunden.

Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen zur Stellungnahme gem. § 10 Abs. 5 BImSchG ergab,  dass aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und eine positive Stellungnahme abgegeben werden kann.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass es sich bei dem Heizöllagerung lediglich um eine Notversorgung zur Sicherung des Betriebes handelt. Die Energiegewinnung wird nicht auf Öl umgestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Planung zur Errichtung der Energiezentrale der Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG auf dem Grundstück Hockerfeld 5 - 8 (Fl.Nr. 632/1 und 632/3) und erhebt keine Einwände; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Ferner wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld" hinsichtlich der Höhe der Abgaskamine zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        Herr Schaller teilt mit, dass der Bauantrag zur Nutzungsänderung Mauthauser Straße 6 vom integrativen Kindergarten in eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgrund der Dringlichkeit auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet wurde.
       Auf Nachfrage von GR Lerach teilt BM Holzner mit, dass derzeit vorgesehen ist 14 Personen unterzubringen.

b)        Herr Schaller gibt bekannt, dass der Bauantrag für das Anwesen Mühlenweg 11 im Freistellungsverfahren auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt BGL weitergeleitet wurde.

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10. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö beratend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        3. BM Dr. Zimmer spricht die gemeindlichen Grünanlagen an und bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung einen Plan mit diesen Flächen vorzulegen. Seiner Meinung nach sollten ein paar Plätze aus der intensiven Mäharbeit herausgenommen werden um hier eine Blumenwiese für Bienen und dergleichen zu schaffen. Er würde auch beim Biosphärenreservat nachfragen, ob die Kosten für das Saatgut ihrerseits übernommen werden. Zudem regt er an, nach Rücksprache mit dem Rektor Herrn Schneider, am Vorplatz der Schule ebenfalls eine Blumenwiese anzusäen.
BM Holzner äußert, dass morgen eine Ortsbesichtigung mit Herrn Putzhammer (Kreisfachberater für Gartenbau) stattfindet, in der gemeindliche Flächen für eine Blumenwiese festgelegt werden. Es sind die Flächen beim Haus der Vereine, der Schule und am Friedhof angedacht, eventuell noch in der Nähe vom Adidas.
GR Geigl schlägt vor, auch einen Streifen entlang des Radweges am Bahnhof mit zu berücksichtigen.

b)        GR Geigl bittet darum, die Stadt Bad Reichenhall über den desolaten Zustand des Geh- und Radweges vom Marzoller Steg in Richtung Marzoll zu informieren und um Instandsetzung zu bitten.

c)        3. BM Dr. Zimmer macht darauf aufmerksam, dass jeder Bürger gegen den Bundesverkehrswegeplan Einspruch erheben darf und soll, zumal hier fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass kein Überschwemmungsgebiet gequert wird und falsche Zahlen bezüglich des Flächenverbrauchs genannt werden. Da es bei dem Einspruch um die Umweltprüfung geht, sollte man eine Nachbesserung fordern und auf die genannten Punkte aufmerksam machen. Der Einspruch kann auch Online eingereicht werden.
In diesem Zusammenhang stellt er den Antrag, eine Bürgerversammlung bezüglich der veröffentlichten Hydrologischen Karte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt abzuhalten.
BM Holzner äußert, er werde zu dieser Thematik im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung informieren.

d)        GR Schlindwein möchte wissen, ob auch Maßnahmen für den Breitbandausbau bei den derzeit durchgeführten Arbeiten an der Högler Straße und Panormaweg mit ausgeführt werden, um so ein erneutes Aufgraben der Straßen zu verhindern.
       BM Holzner lässt wissen, dass in der Högler Straße bereits Leerrohre verlegt wurden und für den Panoramaweg nach einer Lösung gesucht wird, Leerrohre bis in das Grundstück hinein zu verlegen. Er erklärt, dass beim Breitbandausbau noch nicht feststeht, wer den Zuschlag bekommen wird und es dann auch noch vier bis sechs Monate dauert bis der Förderbescheid zur Finanzierung eintrifft. Aus diesem Grund fehlt noch die genaue Feinplanung, man ist bemüht , ein Höchstmaß an Vorsorge zu treffen, um ein erneutes Aufgraben der Straßen zu verhindern.


BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass Herr Bauregger von der Presse während der Sitzung ein Foto gemacht hat. Einstimmig stimmt der Bauausschuss zu, dass das Foto verwendet werden darf.  

Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr