Datum: 11.05.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.04.2016
wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Errichten eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Zollnerfeld 29 (Fl.Nr.813/19)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Zollnerfeld 29 ein Schimmbecken mit einer Größe von 2, 75 x 5,75 m errichtet werden soll.
Grundsätzlich sind Schwimmbäder mit einem Inhalt bis 100 m³ verfahrensfrei. Im vorliegenden Fall befindet sich das Vorhaben jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 "Oberes Zollnerfeld". Da das Schwimmbecken außerhalb der Baugrenzen errichtet werden soll, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Einbau des Schwimmbades berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist auch städtebaulich vertretbar. Das Vorhaben wirkt nicht störend, es ist beispielsweise von außen nicht sichtbar.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Schwimmbades auf dem Grundstück Zollnerfeld 29 (Fl.Nr. 813/19) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen; der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 "Oberes Zollnerfeld" hinsichtlich der Baugrenzen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Einbau einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl.Nr. 893/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass das bestehende Anwesen Schloßweg 9 1/2 derzeit von Grund auf renovie
rt wird.
Im Rahmen dieser Baumaßnahme soll an der Nordostseite des Daches eine Schleppgaube eingebaut werden.
Das Baugrundstück befindet sich im Außenbereich, Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, das Anwesen wurde bisher immer bewohnt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht feststellbar. Vergleichbaren Baumaßnahmen wurde in den letzten Jahren zugestimmt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Schleppgaube am Anwesen Schloßweg 9 1/2 (Fl.Nr. 893/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/6 ein Einfamilienhaus errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße".
Das Grundstück Fl.Nr. 115/6 wurde von der Fl.Nr. 115/2 (Heurungstraße 21) abgetrennt. Im Bauleitplanverfahren war an der gleichen wie jetzt beantragten Stelle bereits ein Wohngebäude vorgesehen, wurde aber auf Wunsch des Grundeigentümers während des Bauleitplanverfahrens wieder aus dem Entwurf genommen.
Die vorliegende beantragte Bebauungsplanänderung entspricht dem ursprünglichen städtebaulichen Konzept und soll nun für den Bau eines Einfamilienhaus für ein Familienmitglied wieder Verwendung finden.
Diesem Antrag kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da wie schon angeführt an dieser Stelle bereits ein Einfamilienhaus vorgesehen war. Es handelt sich zwar um eine Bebauungsplanänderung für ein Einzelgrundstück, lässt sich aber im Hinblick auf die Zielsetzung nicht vermeiden, vor allem im Hinblick auf die Verdichtung des Innenraumes.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass das Büro Narr-Rist-Türck den Bebauungsplan erstellt hat und auf Wunsch des Antragstellers die 1. Änderung von Herrn Architekten Prof. Friedrich Wehmeyer durchgeführt werden soll.
Auf Nachfrage von GR Lerach lässt Herr Schaller wissen, dass die Grundstückstrennung bereits vollzogen und ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht eingetragen ist. Ebenso werden auch die Abstandsflächen eingehalten.
GR Lerach fragt nach, ob die Grundstücksgrenze als Hinweis oder Festsetzung in der Bebauungsplanänderung festgehalten wurde.
Herr Schaller äußert, dass die Grundstücksgrenze als Festsetzung aufgenommen ist.
Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass im Bebauungsplan Auflagen bezüglich des Lärmschutzes (Einbau bestimmter Fenster, kein Schlafzimmer zur Straße etc.
) enthalten sind und dies entsprechend auch für die 1. Änderung gilt. Die 1. Änderung betrifft nur das Schaffen eines Baufensters. Alles andere bleibt unberührt.
Bezüglich der Hochwasserproblematik merkt BM Holzner an, dass diese Situation bereits im ursprünglichen Bebauungsplan behandelt und abgestimmt wurde.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zu und beauftragt den Architekten Professor Friedrich Wehmeyer mit der Planung zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird zur Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Schlindwein kommt um 19.12 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses, inkl. des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.
Es liegt nichts vor.
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.05.2016
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
a) 3. BM Dr. Zimmer macht darauf aufmerksam, dass die Umleitung des Radwegs (aufgrund der Sperrung in Bichlbruck und Birkenstraße/Staufenbrücke) nicht radfahrerfreundlich ausgeschildert ist. Er regt daher an, die Ausschilderung nochmals zu prüfen und gegebenenfalls ein besseres Leitsystem einzuführen.
BM Holzner merkt an, dass der Radweg in Bichlbruck grundsätzlich nicht gesperrt werden darf und dies die Autobahndirektion so zur Kenntnis nahm. In dieser Woche ist aber jetzt doch ein Antrag der Autobahndirektion auf eine Verkehrsanordnung zur Sperrung des Radwegs Bichlbruck gekommen. Seitens der Gemeinde wurde der Autobahndirektion auch mitgeteilt, wo die Umleitungsschilder aufgestellt werden müssen. Ob dies auch so umgesetzt wurde, kann er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Bezüglich der Radwegsperrung Birkenstraße/Staufenbrücke äußert BM Holzner, dass man nicht an allen Auffahrten zum Damm ein Umleitungsschild anbringen kann.
GR Geigl kann BM Holzner beipflichten.
b) GR Rotter bittet um Auskunft, ob man dem Mieter im Bahnhof nicht einen eingezäunten Parkplatz zur Verfügung stellen kann, da sein Auto schon mehrfach angefahren wurde.
BM Holzner lässt wissen, dass dieses Thema bereits mit dem Mieter besprochen wurde und vor dem Bahnhofsumbau und der anschließenden Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes nichts geschehen wird. Dem Mieter stehen, wie bisher auch, die öffentlichen Parkplätze zur Verfügung.
c) GR Lerach fragt nach, wann die Asphaltierungsarbeiten an der Högler Straße abgeschlossen sind.
BM Holzner kann hierzu keine Aussage treffen. Nach Auskunft der Baufirma hätte man heute mit den Asphaltierungsarbeiten fertig sein sollen, was allerdings nicht der Fall war.
Datenstand vom 10.08.2017 15:27 Uhr