Datum: 13.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 15.06.2016
wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Verbreitern des bestehenden Balkons am Anwesen Thomastr. 10 (Fl.Nr. 66/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller teilt mit, dass an der Südostseite des Anwesens Thomastr. 10 der vorhandene Balkon erneuert wird. Dabei soll er von derzeit 1,12 m auf 2,60 m verbreitert werden.
Der Balkon in dieser Breite wäre zwar Abstandsflächenrelevant, wirkt sich aber auf Grund der weit entfernten Grundstücksgrenze nicht aus. Nachbarliche Probleme sind nicht zu erwarten; die Unterschriften liegen weitgehend vor.
Breitere Balkone wurden im näheren Umfeld bereits genehmigt. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist somit genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Verbreiterung des Balkons an der Südostseite des Anwesens Thomastr. 10 (Fl.Nr. 66/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Errichten einer Überdachung über einer bestehenden Terrasse auf dem Grundstück Thomastr. 11 (Fl.Nr. 60)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Thomastr. 11 über einer bestehenden Terrasse ein Glasdach mit einer Größe von 4,02 x 4,35 m errichtet werden soll. Die Überdachung schließt sich an zwei Seiten an den bestehenden Balkon an.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Vorhaben sind zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen. Terrassenüberdachungen sind üblich und an vielen Gebäuden zu finden; das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Eine Veränderung der GRZ tritt nicht ein, da der geplante überdachte Bereich bereits mit einer Terrasse überbaut ist. Der Bauantrag ist somit nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass keine Aussenwand, sondern lediglich über die bestehende Terrasse ein Glasdach errichtet wird.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Glasdaches über der bestehenden Terrasse des Anwesens Thomastr. 11 (Fl.Nr. 60) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Errichten einer zweiseitigen Werbefläche auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Salzstraße 1 im Einmündungsbereich Salzstraße/B20 eine Werbetafel mit einer Größe von 3,83 x 2,83 m mit einem Abstand von ca. 1,30 m vom Boden steht. Diese Werbeanlage ist bisher ungenehmigt. Dieser Umstand wurde anlässlich eines Bauantrages zum Errichten von Werbeanlagen auf dem Grundstück Salzstraße 1 festgestellt. Bei der Behandlung des seinerzeitigen Bauantrages in der Bauausschusssitzung am 20.2.2013 wurde beschlossen, dass diese Werbetafel entfernt werden muss. Im Gegenzug wurden die beantragten Werbeflächen am Gebäude genehmigt.
Das Landratsamt hat nun den Bauherrn mit Schreiben vom 25.5.2016 aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen. Andernfalls würde ein kostenpflichtiges Anordnungsverfahren eingeleitet werden.
Nun liegt der Bauantrag zur Genehmigung der bestehenden Werbeanlage vor. Das Grundstück liegt im Innenbereich in einem Mischgebiet. Die Werbetafel soll zweiseitig werden und allgemeinen Produktinformationen dienen, d.h. es ist keine Werbung an der Stätte der Leistung für den vorhandenen Lebensmittelmarkt vorgesehen. Anlagen der Eigenwerbung werden in der Regel von der Hauptnutzung mitgezogen und dienen dem ansässigen Betrieb. Anders verhält es sich mit einer Fremdwerbung, welche, wie im vorliegenden Fall, dem Hauptgebäude weder funktionell noch betrieblich zugeordnet ist.
Weiter enthält Art. 8 Satz 3 BayBO eine spezielle Regelung für die Verunstaltung von Werbeanlagen. Verboten ist die störende Häufung; damit wird klargestellt, dass es auch für die Frage der Verunstaltung nicht auf die einzelne Werbeanlage ankommt, sondern dass gerade eine Konzentration solcher Anlagen gestalterisch unzumutbar sein kann. Im vorliegenden Fall wurden die Werbeanlagen am Gebäude 2013 mit der Maßgabe genehmigt, dass die nun beantragte Werbetafel entfernt wird. Grund dafür war eben die Häufung von Werbung. An dieser Situation hat sich nichts geändert.
Ein weiterer Punkt ist die Verkehrssicherheit. Nach Art 14 Abs. 2 BayBO dürfen bauliche Anlagen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden. Eine Werbeanlage ist darauf ausgerichtet, Aufmerksamkeit für ein bestimmtes Produkt zu erwecken. Damit kann eine Gefahr für den Verkehr hervorgerufen werden, vor allem in diesem weit überdurchschnittlich belasteten Bundesstraßenabschnitt mit nicht unerheblichem Einbiegeverkehr. Dies wird auch von Seiten der Polizei so gesehen, wie sie bereits 2013 festgestellt hat. Aus den angeführten Gründen soll nach Ansicht der Verwaltung dem Bauantrag nicht zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
BM Holzner merkt an, dass dieser Bauantrag schon einmal abgelehnt wurde. Da sich an der Begründung nichts geändert hat, sieht er keinen Grund, weshalb dem Antrag diesmal zugestimmt werden sollte.
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass die Werbeanlage derzeit von einer privaten Firma und nicht vom Rewe-Markt selbst
betrieben wird.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer doppelseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838) im Einmündungsbereich Salzstraße/B 20 nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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6. Tektur zum Errichten eines Anbaus für eine Luftwärmepumpe an den Neubau Auenstr. 15 (Fl.Nr. 675/10)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass am weitgehend fertiggestellten Neubau Auenstr. 15 an der Südostseite ein Raum mit einer Größe von 6,00 x 2,00 m sowie einer Höhe von 2,10 m angebaut werden soll.
Der Anbau dient zum kleineren Teil der Unterbringung von Gartengeräten, wird jedoch hauptsächlich für den Einbau einer Luftwärmepumpe benötigt.
Das geplante Konzept für die Beheizung des Neubaus mit der Abwärme des EDEKA-Marktes konnte aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat sich der Bauherr für den Einbau einer Luftwärmepumpe entschieden, die in einem kleinen Gebäude untergebracht werden muss. Aus diesem Grund liegt nun ein Tekturantrag für den Anbau vor.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass die Voraussetzungen des § 34 BauGB gegeben sind und dem Tekturantrag zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass die Imissionswerte durch das Landratsamt geprüft werden.
3. BM Dr. Zimmer ärgert sich, dass von dem ursprünglich vorgestellten Effizienzhaus nichts übrig geblieben ist. Seiner Meinung nach wäre, anstatt einer Luftwärmepumpe, eine Pelletsheizung sinnvoller gewesen. Er hofft, dass die angekündigten niedrigen Mietpreise für Familien trotzdem bestehen bleiben.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Tektur für den Anbau eines Raumes an die Südostseite des Anwesens Auenstr. 15 (Fl.Nr. 675/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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7. Bauantrag zum Abbruch einer Scheune und eines Stalles, zum Neubau eines Hofcafes, drei Garagen mit Nebenräumen sowie von drei Ferienwohnungen auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 30 (Fl.Nr. 949)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass der Wirtschaftsteil (Stall und Scheune) des landwirtschaftlichen Anwesens Teisendorfer Str. 30 nicht mehr benötigt wird; der südwestliche Teil bis etwa in Höhe der Mitte des Wohnteils abgebrochen und der verbleibende Teil umgebaut werden soll.
Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde folgendem Vorhaben in der Bauausschusssitzung am 5.8.2014 bereits zugestimmt, der Vorbescheid des Landratsamtes dafür wurde ebenfalls erteilt: "Abbruch der vorhandenen Scheune und des Stallgebäudes, Neubau eines Hofcafes, vier Garagen mit Nebenräumen im EG und drei Ferienwohnungen sowie Abstellräumen im OG".
Der Bauantrag ist nicht identisch mit der genehmigten Bauvoranfrage. Nun sollen anstelle des abzubrechenden Gebäudeteils im EG ein Hofcafe mit 40 Sitzplätzen, im ersten OG zwei Ferienwohnungen und im 2. OG 1 Ferienwohnung eingebaut werden. Im verbleibenden Teil sollen drei Garagen mit Nebenräumen eingebaut werden.
Der ursprüngliche Baustil des Gebäudes bleibt erhalten. Dafür wird der südwestliche Anbau mit der angefügten Garage entfernt. Etwas unpassend erscheint das im Dach liegende Giebelbauwerk in der Südostansicht. Hier sollte eine andere Lösung gefunden werden.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit wurde bereits mit dem Vorbescheid des Landratsamtes vom 29.12.2015 festgestellt; das Vorliegen der Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde festgestellt. Sie wird durch die beantragte Änderung nicht berührt.
Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen. Für die Wohnung sind zwei Stellplätze, für die drei Ferienwohnungen drei Stellplätze und für das Hofcafe acht Stellplätze, insgesamt dreizehn erforderlich.
Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag im wesentlichen genehmigungsfähig. Das Landratsamt soll gebeten werden, den Einbau des Giebelbauwerks in der südöstlichen Dachfläche zu prüfen.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer fragt nach dem Stellplatzschlüssel für das Hofcafe.
Herr Schaller informiert, dass der gemeindliche Stellplatzschlüssel angewandt wurde und somit beim Hofcafe auf 10 m² ein Stellplatz benötigt wird, sowie pro Ferienwohnung einer. Desweiteren lässt er wissen, dass auf dem eingereichten Plan 18 Stellplätze ausgewiesen sind.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Teilabbruch des Wirtschaftsgebäudes (Stall und Scheune), dem Einbau eines Hofcafes und drei Garagen mit Nebenräumen im EG, dem Einbau von zwei Ferienwohnungen im ersten OG sowie einer Ferienwohnung im zweiten OG des landwirtschaftlichen Anwesens Teisendorfer Str. 30 (Fl.Nr. 949) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" für das Grundstück Fl.Nr. 115/6; hier: Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner fragt nach, ob auf das Verlesen der Stellungnahmen verzichtet werden kann und nur die Abwägungen verlesen
werden, da jedem Ausschussmitglied und der Presse die vollständigen Unterlagen zugesandt wurden.
Einstimmig besteht damit Einverständnis, dass nur die Abwägungen vorgelesen werden.
Herr Schaller teilt mit, dass, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Einfamilienhauses zu schaffen, der Bauausschuss in der Sitzung vom 18.11.2015 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" beschlossen hat.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme durch Auslegung vom 8. Juni bis 7. Juli 2016 gegeben. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gegeben.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die Behördenbeteiligung ergab folgendes:
a) Keine Stellungnahme abgegeben haben
- Straßenbauamt Traunstein
- Vermessungsamt Freilassing
b) Keine Einwände erhoben hat
- Regierung von Oberbayern
c) Einwendungen, fachliche Informationen und Empfehlungen
1. Landratsamt Berchtesgadener Land, Schreiben vom 21.6.2016
AB 321 Immissionsschutz
Die Bauparzelle 32 im Bereich des 2. Bauabschnittes soll aufgeteilt und in diesem Zuge ein Einfamilienhaus im MI auf der neuen Parzelle 47 errichtet werden.
In der Plandarstellung wurden die Fassadenkennzeichnungen der umliegenden Wohngebäude (nördlich MI, südlich WA) entsprechend übernommen. Danach sind Lärmschutzauflagen entsprechend den textlichen Festsetzungen 1.5 (4) 1+2 vorzusehen.
Aus fachtechnischer Sicht bestehen keine grundlegenden Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Südfassade noch nicht „gelb“ gekennzeichnet ist und die ursprüngliche nördliche Fassadenkennzeichnung bei Parzelle 34 in der aktuellen Plandarstellung wohl unbeabsichtigt entfallen ist.
Bewertung:
Die Ansicht des AB 321 Immissionsschutz wird geteilt, die farbliche Kennzeichnung wird nachgeholt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
AB 41Gesundheitswesen
Es werden keine Einwendungen erhoben.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes. Die grundsätzliche Lärmproblematik in diesem Gebiet bleibt, auch wenn sie hier durch Lage und Ausrichtung des Wohnhauses nicht so im Vordergrund steht.
Bewertung:
Die Stellungnahme des AB 41 Gesundheitswesen wird zur Kenntnis genommen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des AB 41 Gesundheitswesen Kenntnis
Abstimmung: JA-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
FB 31 Bauen und Planungsrecht
In Teil D sollte klar unterscheiden werden zwischen Festsetzungen und Hinweisen. Zudem ist es ein Widerspruch, wenn zuerst festgesetzt ist, dass „Sämtliche bisher bestehenden …bleiben unverändert erhalten“ und später Änderungen festgesetzt werden. Es sollten zur Klarheit und Wahrheit des Bebauungsplanes alle für den Bebauungsplan relevanten Festsetzungen in der Satzung aufgenommen werden. Dies würde auch unnötige Interpretationen, welche Festsetzungen aus dem Urplan heranzuziehen sind entbehrlich machen.
Die zeichnerische Darstellung entspricht bzgl. der Planzeichen Nr. 1.2 und Nr. 11.1 nicht dem Ursprungsplan. Zudem ist das Planzeichen 1.3 des Bebauungsplans zwischen Flurnummern 115/2 und 115/6 erforderlich.
Auf Flurnummer 115/2 ist das Planzeichen Nr. 2 (Baugrenze) nicht korrekt dargestellt. Zudem liegt hier eine Verkleinerung des Baufensters vor. Dies sollte begründet werden.
Wir bitten um Klarstellung, warum manche planerischen Festsetzungen und Hinweise in der Änderung nochmals erklärt werden und warum andere nicht.
Hinsichtlich der Verfahrensvermerke verweisen wir auf die Planungshilfen.
Bewertung:
Der im Sachverhalt dargestellten Bewertung schließt man sich an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
2. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 28.6.2016
a) Schutzgebietsbelange:
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete sind von der Planung nicht betroffen.
b) Wasserversorgung:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ist durch den Anschluss an das zentrale Versorgungsnetz der Gemeinde sicherzustellen.
c) Abwasserbeseitigung:
Abwasser ist im Trennsystem zu erfassen.
d) Schmutzwasser:
Das Schmutzwasser ist über die zentrale Kanalisation zu entsorgen. Die Leistungsfähigkeit der Kanalisation, der Mischwasserbehandlungen und der Kläranlagen ist eigenverantwortlich zu prüfen. Die Einleitbedingungen sind mit dem Kanalnetzbetreiber abzustimmen.
e) Niederschlagswasser:
Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit vor Ort zu versickern. Für jede Versickerung ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob eine genehmigungsfreie Versickerung bzw. Gewässereinleitung erfolgt. Die Rechtsgrundlagen sind die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung sowie die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Insbesondere für Verkehrsflächen ist ein Versickerung über belebtem Oberboden anzustreben. Die Sickerfähigkeit des Untergrundes ist nachzuweisen.
f) Oberflächengewässer und Grundwasser:
Im Hinblick auf das Hochwasserrisikomanagement im Bezug auf die Bauleitplanung wird folgendes mitgeteilt:
Die Fläche des Änderungsbereiches ist bei einem 100-jährlichem Hochwasserereignis derzeit nicht überschwemmt, jedoch bei einem Extremereignis, das deutlich seltener als einmal in 100 Jahren auftritt. Dies ist dem Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete zu entnehmen. Es handelt sich dabei um ein rechnerisch ermitteltes Überschwemmungsgebiet.
Bei einem rechnerisch ermittelten Hochwasserereignis liegt der grundstücksbezogene Wasserspiegel in der Größenordnung von einem halben Meter über Gelände, wobei nach Berechnung keine nennenswerten Fließgeschwindigkeiten auftreten. Wir empfehlen daher bei der Planung eine hochwasserangepasste Ausführung zu berücksichtigen.
Ergänzender Hinweis: das Wasserwirtschaftsamt überprüft derzeit das rechnerisch ermittelte Überschwemmungsgebiet.
g) Starkniederschläge:
Starkniederschläge können flächendeckend überall auftreten. Im voralpinen Bereich sind solche Niederschläge besonders heftig und werden durch die Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität weiter zunehmen. Auch im Planungsbiet können derartige Ereignisse nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, eigenverantwortlich Schutzmaßnahmen dagegen vorzunehmen.
Je nach Größe und Lage der neuen Baukörper bzw. Baumaßnahmen kann der Abfluss des wild abfließenden Oberflächenwassers gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger führt. Das WWA empfiehlt daher § 37 WHG entsprechend zu berücksichtigen.
Im Bereich der Planung liegen dem WWA Traunstein keine Angaben zu Grundwasserständen vor.
h) Altlasten und Altlastenverdächtige Flächen:
Der aktuelle Informationsstand zu punktuellen Bodenverunreinigungen ist stets bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzuholen.
Bodenverunreinigungen können direkte negative Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Fall der Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können anthropogene Auffüllungen z.B. mit Bauschutt zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen. Befinden sich auf dem Planungsbiet Altlastenverdachtsflächen, Altstandorte etc. sollten die zur Beurteilung der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Pflanze und Boden-Wasser erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz in Bayern beauftragt werden.
Sollten während der Baumaßnahmen dennoch Bodenauffälligkeiten angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen sind das LRA BGL sowie das WWA Traunstein zu verständigen.
Bewertung:
Die Ziffer a) und h) werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen zu b), c) und d) richten sich nach den Satzungen der Gemeinde Piding; die Leistungsfähigkeit der Ver- und Entsorgungsnetze sind gegeben.
Der Hinweis zu e) (Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort) ist in "textliche Hinweise" aufzunehmen. Die Hinweise zu f) und g) sollen als die Empfehlungen hinsichtlich der Starkniederschläge in die "textlichen Hinweise" aufgenommen werden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein Kenntnis und schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung der Verwaltung an.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits entsprechend der fachlichen Informationen und Empfehlungen wie vorgetragen und beschlossen im Vorgriff aktualisiert. Es wird vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung als Satzung zu beschließen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und Hinweisen des Architekturbüros Prof. Friedrich Wehmeyer, Bad Reichenhall, in der Fassung vom 12.7.2016 als Satzung und die Begründung hierzu.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und
b) die Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
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9. Grundsatzentscheidung für die künftige Form der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2016
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass im Zug des Straßenbaus im Mühlenweg, der Heurung- und Bachstraße auch die Straßenbeleuchtung zu erneuern ist.
Dazu ist eine Grundsatzentscheidung notwendig, da die Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet, wie in einer früheren Sitzung schon besprochen
wurde, in Zukunft auf LED umgestellt werden soll.
Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt BM Holzner die verschiedenen Leuchten (dekorative und technische) vor und teilt mit, dass die Kosten zwischen 300 und 850 Euro liegen.
BM Holzner stellt nun die Frage in den Raum, ob man sich anhand der Präsentation für ein Lampenmodell entscheiden soll, zwei Lampentypen zur Besichtigung vor Ort installiert werden sollen oder man eine Fahrt zu einem Musterpark in Kolbermoor anstrebt.
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die Fahrt in den Leuchten-Musterpark nach Kolbermoor aus. Dazu sollen aber auch die Gemeinderatsmitglieder eingeladen werden.
Diskussionsverlauf
GR Steinbrecher bringt vor, dass das Leuchtbild das Entscheidende ist. Zudem hält er die neuen Lampen als Übergangslösung mit reichlich technischen Nachteilen, da zum Beispiel bei einer defekten Lampe diese komplett ausgetauscht werden muss. Er ist überzeugt davon, dass es in fünf Jahren diese Lampenart nicht mehr geben wird. Er spricht sich für eine Fahrt zum Musterpark aus.
GR Schlindwein fragt nach den Kosten der alten Lampen und schlägt vor, vorausgesetzt die Gemeinde hat noch welche im Bestand, diese wieder aufzustellen.
BM Holzner teilt mit, dass die bisherigen Lampen rund 330 Euro Kosten. Diese aber nicht wieder aufgestellt werden können und sich die Gemeinde neu ausrichten muss, da für die Zukunft eine Umstellung auf LED angedacht ist.
GR Dufter regt an, den gesamten Gemeinderat zur Fahrt in den Musterpark einzuladen, da letztendlich der Gemeinderat über die Leuchten entscheiden muss.
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2016
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ö
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beratend
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass e
in Bauantrag für den Mühlenweg 7 im Freistellungsverfahren auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt BGL weitergeleitet wurde.
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11. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.07.2016
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beratend
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11 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
a) GR Geigl macht darauf aufmerksam, dass auf den Hinweisschildern der B 20 weder von Bad Reichenhall, Freilassing oder Anger kommend auf den Ort Piding hingewiesen wird.
Herr Schaller informiert, dass Piding im Verz
eichnis der Fern- und Nahziele in Deutschland nicht enthalten ist. Das Landratsamt muss sich an dieses Verzeichnis halten.
b) GR Dufter weist darauf hin, dass aus brandschutzrechtlichen Gründen keine Gäste mehr auf der Steiner Alm nächtigen dürfen, selbst die Besitzer nicht. Er bittet deshalb darum, sich beim Landratsamt dafür einzusetzen, dass wenigstens die Besitzer auf ihrer eigenen Alm wieder übernachten können.
Herr Schaller wird sich beim Landratsamt erkundigen.
BM Holzner äußert, dass dies wahrscheinlich mit baulichen Veränderungen möglich sein könnte, dies aber mit Kosten verbunden ist.
Datenstand vom 10.08.2017 15:28 Uhr