Datum: 10.08.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 13.07.2016 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Errichten eines Giebelbalkons am Anwesen Hochkönigstr. 7 c (Fl.Nr. 691/29)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass an das Anwesen Hochkönigstraße 7 c am Giebel ein Balkon mit einer Länge von 3,30 m und einer Tiefe von 0,95 m angebaut werden soll.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Gemäß § 34 BauGB sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Giebelbalkone sind in diesem Bereich mehrfach zu finden und sind deshalb grundsätzlich genehmigungsfähig. Auf Grund der geringen Größe ist der Balkon nicht abstandsflächenrelevant. So kann dem Bauantrag nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Errichten eines Giebelbalkons an der Westseite des Anwesens Hochkönigstr. 7 c (Fl.Nr. 691/29) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Anbau eines Zimmers mit Dachterasse an das Anwesen Jahnstr. 3 (Fl.Nr.275/10)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass an das Anwesen Jahnstraße 3 im Erdgeschoß ein Zimmer mit einer Fläche von ca. 22 m² angebaut werden soll. Das Dach soll als Dachterrasse mit einer verglasten Seitenwand für das 1. OG verwendet werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Jahnstraße". Der Bauantrag widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze sowie der Dacheindeckung.
Die Baugrenze wird im Osten mit ca. 5 m² überschritten. Diese relativ geringe Überschreitung berührt die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar. Der beantragten Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Als Dacheindeckung sind engobierte Flachdachpfannen festgesetzt. Die Umsetzung dieser Festsetzung für die geplante Terassenüberdachung würde eine Verdunkelung des dahinter liegenden Wohnraums nach sich ziehen. Dies würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Die Grundzüge der Planung werden durch die relativ kleine Fläche, die zudem als Glasdach wenig in Erscheinung tritt, nicht berührt; städtebauliche Probleme sind zudem nicht ersichtlich. Aus diesen Gründen kann auch dieser Befreiung zugestimmt werden.
Insgesamt ist der Bauantrag somit genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wohnraumes mit darüberliegender Dachterrasse mit Glasdach auf dem Grundstück Jahnstr. 3 (Fl.Nr. 275/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Jahnstraße" hinsichtlich der Baugrenze und der Dacheindeckung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum'"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Anger die 1. Änderung des Bebauungsplans "Spielzeugmuseum" entsprechend dem vorgelegten Entwurf beabsichtigt. Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Behörde beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Die Hohensalzburg Spielzeug- und Modell GmbH hat auf dem Grundstück Fl.Nr. 153 Gemarkung Aufham ein Spielzeugmuseum errichtet. Neben den Baufeldern für Haupt- und Nebengebäude mit einer Grundfläche von 5715 m² ist die Anlage von 169 Pkw-Parkplätzen, 12 Busparkplätzen sowie einer Grünfläche mit Spielplatz und Parkbahn bereits umgesetzt.
Als Änderung am Hauptgebäude wurde zur besseren Betriebsführung sowie zum Witterungsschutz für ankommende Besucher vor dem Haupteingang ein Vordach mit Ticketschalter errichtet. Das Baufeld für das Traumwerk wurde mit 5300 m² an die tatsächliche Bebauung angepasst.
Für die nächtliche Unterbringung der Parkbahn soll auf dem Gelände ein Lokschuppen mit einem Baufeld von 125 m² und einer Höhe von 5,50 m entstehen. Im Lokschuppen sollen auch eine Wasseraufbereitungsanlage und ein kleines Kohlelager für die Dampflokomotive eingebaut werden. Zur Unterbringung von Maschinen und Geräten soll ein Wirtschaftsgebäude mit einer Grundfläche von 250 m² und einer Höhe von 6,00 m errichtet werden. Die Schafbergbahn Lokomotive soll mit einer Stahl- und Glaskonstruktion eingehaust werden.
Die geplante Bebauungsplanänderung wurde mit dem Ergebnis geprüft, dass durch die Änderung Belange der Gemeinde Piding nicht berührt werden. Die zusätzlichen Bauten dienen rein dem Betriebsablauf bzw. Schutz von Ausstellungsstücken. Ein zusätzlicher Verkehr ist dadurch nicht zu erwarten.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist auch auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung einzugehen. Hier ist festzustellen, dass ein großer Teil der Fläche bereits mit Gebäuden und Anlagen versehen ist. Aus der Anpassung des Baufensters an den tatsächlichen Bestand ist sogar eine Verbesserung erkennbar. Nach Ansicht der Verwaltung sind die im Umweltbericht betrachteten Auswirkungen ausreichend behandelt worden. Es sind auch hier keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten.
Diskussionsverlauf
GR Geigl erklärt, er war anfangs wegen der Hochwasserproblematik gegen diesen Bebauungsplan, nun hat sich die Situation verbessert; er ist nun einverstanden.
GR Pfannerstill ist verwundert, dass zwischen dem alten und neuem neuen Baufenster nur ein Unterschied von ca. 400 m² ist. Dies ist aus den Unterlagen nicht zu ermitteln.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum" der Gemeinde Anger sowie vom Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zurm Errichten von Werbeanlagen (Gebäudewerbung, drei Fahnenmasten, ein Pylon) auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 (Fl.Nr. 322)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller äußert, dass auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 drei Fahnenmasten sowie ein Pylon mit einer Höhe von 3,50 m errichtet werden sollen. Ferner sollen verschiedene Werbeflächen am Gebäude angebracht werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet
Gaisberg-/Lattenbergstraße. Gemäß § 2 Ziffer 4 der Satzung ist das Aufstellen von Fahnen und Werbepylone nicht zulässig, Ausnahmen können jedoch zugelassen werden. Da im unmittelbaren Bereich Fahnenmasten und Werbepylone bereits genehmigt worden sind, steht dem auch im vorliegenden Fall nichts dagegen. Gleiches gilt für die Werbeflächen an der Hotelfassade. Die Schriftzüge an der der Straße zugewandten Seite sind nach der Satzung zulässig. Die weiteren Flächen an den Giebelseiten können ebenfalls im Rahmen einer Ausnahme zugelassen werden. Da vergleichbaren Werbeflächen in der näheren Umgebung bereits zugestimmt wurde, kann dem Antrag ebenfalls entsprochen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten von drei Fahnenmasten, eines Pylon sowie für Werbeflächen am Gebäude auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 (Fl.Nr. 322) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Aufstellen der Fahnenmasten und des Pylon sowie für die Werbeflächen an den Außenwänden des Gebäudes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt das Ergebnis zur Anfrage in der letzten Bauausschusssitzung hinsichtlich der Nutzungsbeschränkung der Steiner Alm hinsichtlich des Brandschutzes mit. Nach Rücksprache mit dem LRA wurde nur das Obergeschoss für das Übernachten gesperrt. Eine Nächtigung im Erdgeschoss ist nicht ausgeschlossen.
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8. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.08.2016
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
3. BM Dr. Zimmer macht auf die Obstbaumaktion 2017 aufmerksam; die Gemeinde soll hier mitmachen. Es soll dafür Förderungen geben; die Verwaltung soll das ermitteln. Ferner soll die Verwaltung bis zur nächsten Bauausschusssitzung Vorschläge für eine Obstbaumpflanzaktion machen.
1. BM Holzner schlägt vor, es mit Baumpatenschaften zu versuchen, um nicht zusätzlichen Pflegeaufwand wegen des Schneidens zu schaffen.
3. BM meint dazu, es sollten alte Sorten gepflanzt werden, die wenig Pflege benötigen.
Herr Schaller verwies auf die vielen Obstbaumpflanzungen der Gemeinde in den letzten zwanzig Jahren.
Datenstand vom 10.08.2017 15:29 Uhr