Datum: 26.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2016
3 Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum"
4 Bauantrag zum Errichten eines Salzsäurebehälters auf dem Grundstück Am Gänslehen 10 (Fl.Nr. 303)
5 Bauantrag zum Errichten einer Dreifach-Garage auf dem Grundstück Bahnhofstr. 59/61 (Fl.Nr. 762)
6 Nutzungsänderung einer Tanzschule in eine Betriebsleiterwohnung mit Sozialräumen im Anwesen Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036)
7 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Blumengasse 6 (Fl.Nr. 696/16)
8 Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838)
9 Verschiedenes
10 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 22.09.2016 wird genehmigt.

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Anger für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum" die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt hat.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 10.8.2016 gegen die Bebauungsplanänderung keine Einwände erhoben. Nun wurde die Gemeinde Piding gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum nach der 1. Auslegung geänderten Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.
Die wesentliche Änderung zum ersten Entwurf besteht darin, dass das Baufenster um ca. 200 m² durch das Einbeziehen der Terrasse vergrößert wurde. Der weitere Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde mit dem Ergebnis geprüft, dass Belange der Gemeinde Piding nicht berührt werden.

3. BM Dr. Zimmer kommt um 19.03 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses, inkl. des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.
  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spielzeugmuseum" der Gemeinde Anger Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten eines Salzsäurebehälters auf dem Grundstück Am Gänslehen 10 (Fl.Nr. 303)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Am Gänslehen 10 (Kläranlage) ein Behälter für Salzsäure mit einem Inhalt von 10 m³ errichtet werden soll. Die Salzsäure wird zur Senkung des ph-Wertes des Abwassers benötigt.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einer Fläche für Ver- und Entsorgungsbetriebe. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Prüfung ergab, dass der Errichtung des Säurebehälters nichts entgegensteht.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Schlindwein teilt BM Holzner mit, dass es natürlich Vorschriften für die Errichtung von Säurebehältern gibt damit bei einem Leck die Säure aufgefangen wird .

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Errichten eines Säurebehälters auf dem Grundstück Am Gänslehen 10 (Fl.Nr. 303) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Errichten einer Dreifach-Garage auf dem Grundstück Bahnhofstr. 59/61 (Fl.Nr. 762)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 eine Garage mit drei Stellplätzen (Größe 6,00 x 9,00m) errichtet werden soll.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügen. Das Einfügegebot wurde bereits im Zusammenhang mit den Bauanträgen für die beiden Neubauten geprüft. Als Ausgleich der zusätzlichen Versiegelung mit dem aktuellen Bauantrag wird der alte Schuppen abgebrochen. Bauplanungsrechtlich steht dem Vorhaben somit nichts im Wege, es fügt sich grundsätzlich in die nähere Umgebung ein.

Problematisch ist allerdings der Standort der Garage unmittelbar neben der geplanten Grundstücksausfahrt. Grundsätzlich ist die Grenzbebauung bis zu 9,00 m zulässig. Die Sicht in die Bahnhofstraße beim Verlassen des Grundstücks wird jedoch stark eingeschränkt. Nach Art. 14 BayBO darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch bauliche Anlagen nicht gefährdet werden. Allerdings ist diese Bestimmung kein Prüfungsmaßstab für die Gemeinde oder das Landratsamt (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren), sondern ist vom Bauherrn eigenverantwortlich einzuhalten. Dieser Umstand ist allerdings nicht befriedigend und könnte zu einem städtebaulichen Missstand führen, dessen Spannungen vorher gelöst werden müssen. Deshalb soll das Landratsamt auf diese Situation hingewiesen werden und zur Verhinderung eines baulichen Missstandes eine andere Situierung der Garagen verlangt werden.

Aus diesem Grund stellt Herr Schaller folgende Beschlussvorschläge vor:

Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 (Fl.Nr. 672) grundsätzlich zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Das Landratsamt wird gebeten, das Sichtdreieck an der Einmündung in die Bahnhofstraße zu überprüfen und auf eine entsprechende andere Situierung des Bauvorhabens hinzuwirken.




Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 (Fl.Nr. 672) nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus städtebaulichen Gründen sowie wegen des fehlenden Sichtdreieckes nicht erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Holzner kann Beschlussvorschlag 1 nicht zustimmen. Er hat Bedenken bezüglich der Prüfung des Sichtdreiecks und spricht sich daher für Beschlussvorschlag 2 aus, auch wenn dieser rechtlich nicht einwandfrei ist und die Einhaltung eines Sichtdreiecks für die Gemeinde kein Prüfungsmaßstab ist.

GR Geigl und GRin Wolf können dem Beschlussvorschlag 1 ebenfalls nicht zustimmen, da sie  Bedenken haben, ob das Landratsamt bezüglich der Prüfung des Sichtdreiecks etwas unternehmen wird.

GR Rotter fragt nach, weshalb die Garage nicht gedreht und mit den Stellplätzen getauscht wird. Somit hätte man auch kein Problem mit dem Sichtdreieck.

3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass die Planungshoheit nach § 34 sehr wohl bei der Gemeinde liegt, da es hier zum einen um die Versiegelung und zum anderen um die Verkehrssicherheit geht. Ebenso fragt er nach, weshalb zwei Beschlussvorschläge vorliegen, da die Gemeinde diesen Antrag ganz klar ablehnen kann.

Für GR Bender stellt sich in diesem Fall vielmehr die Frage des Einfügegebots, da in der näheren Umgebung nirgends eine Garagenrückwand direkt an der Straßenseite errichtet wurde.

GR Pfannerstill äußert, dass der Antragsteller durchaus alternativen hätte, um die Garage auf seinem Grundstück anders zu situieren. Er zeigt ebenfalls Bedenken an und spricht sich für Beschlussvorschlag 2 aus.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Garage mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 59/61 (Fl.Nr. 672) nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird aus städtebaulichen Gründen sowie wegen des fehlenden Sichtdreieckes nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Nutzungsänderung einer Tanzschule in eine Betriebsleiterwohnung mit Sozialräumen im Anwesen Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass im Gewerbebau Ahornstraße 30 im 1. OG bis vor einigen Jahren eine Tanzschule untergebracht war. Die Räume gehören zu der im EG befindlichen Gaststätte. Die ursprünglich angedachte gastronomische Nutzung dieser Räume konnte nicht umgesetzt werden. Für die künftige Nutzung liegt nun ein Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und Sozialräumen für das Personal der Gaststätte vor.

Das Gebäude befindet sich in einem Gewerbegebiet. Gewerbegebiete dienen gemäß § 8 BauNVO vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Zulässig sind aber auch Wohnungen für Aufsichtspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter.
Nach Ansicht der Verwaltung steht daher dem Einbau einer Betriebsleiterwohnung und Sozialräumen nichts entgegen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrag e von GR Lerach teilt Herr Schaller mit, dass Pläne vom Gebäudeinneren aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Grundrissplan in Umlauf gebracht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung mit Sozialräumen im 1. OG des Anwesens Ahornstr. 30 (Fl.Nr. 1036) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Blumengasse 6 (Fl.Nr. 696/16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schaller lässt wissen, dass am Anwesen Blumengasse 6 an der Südwestseite ein vom Bestandsgebäude zugänglicher Wintergarten mit einer Größe von 3,50 x 8,00 m angebaut werden soll.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 "Blumengasse". Der Wintergarten überschreitet das im Bebauungsplan vorgesehene Baufenster in seiner gesamten Länge um 0,70 m. Die Grundflächenzahl  erhöht sich durch den Wintergartenanbau um 0,014 auf eine GRZ von 0,389 anstelle der zulässigen GRZ von 0,375.

Der Bauherr hat mit dem Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Baufensters und der GRZ beantragt. Als Grund wurde Bedarf an zusätzlichem Wohnraum angegeben.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Überschreitung der Baugrenze um 5,6 m² ist als geringfügig zu werten und deshalb vertretbar. Ebenso ist die moderate Erhöhung der GRZ um 0,014 auf eine GRZ von 0,389 hinnehmbar, ohne dass negative Auswirkungen auf das Bebauungsplangebiet eintreten. Weiter ist die Abweichung städtebaulich vertretbar, da gemäß dem Ortsentwicklungskonzept eine moderate Nachverdichtung gewünscht ist. Ferner ist die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar; negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft ergeben sich nicht.
Aus diesen Gründen kann dem Bauantrag in der vorliegenden Form zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer kann dem Bauantrag nicht zustimmen, da seiner Meinung nach die Grundzüge der Planung sehr wohl berührt werden und merkt an, dass unter anderem die GRZ, Baufenster, Dachformen, Dachneigung usw. alles Grundzüge der Planung sind und deshalb im Bebauungsplan festgehalten wurden.

Herr Schaller äußert, dass in den letzten Jahren schon öfters für nur ein Grundstück einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt wurde.

GR Geigl fragt nach, ob jeder in der Blumengasse einen Wintergarten errichten dürfte, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden.

Herr Schaller lässt wissen, dass nach dem Bebauungsplan die Errichtung von einem Wintergarten in der Blumengasse grundsätzlich zulässig sein kann . Zudem merkt er an, dass es in gewissem Rahmen die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gibt und hier eine Einzelfallentscheidung vorliegt, zumal es um die Vergrößerung des Wohnraumes aus familiären Gründen geht.

BM Holzner legt dar, dass in dem vorliegenden Fall die Grundzüge der Planung durch die GRZ-Erhöhung und der Baugrenzenüberschreitung berührt werden. Wäre dies nicht der Fall, könnte der Wintergarten ohne die beantrage Befreiung errichtet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Anwesen Blumenweg 6 (Fl.Nr. 696/16) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 43 "Blumengasse" wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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8. Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass in der Sitzung am 13.7.2016 ein Bauantrag zum Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 behandelt und aus verschiedenen Gründen das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde.

Das Landratsamt hat diesen Bauantrag nun geprüft und festgestellt, dass die Gemeinde das Einvernehmen hätte erteilen müssen. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet, Werbeanlagen als nicht störende gewerbliche Nutzung sind allgemein zulässig. Auch wird die beanstandete Häufung von Werbeanlagen nicht anerkannt. Bauplanungsrechtliche Gründe stehen ebenfalls nicht entgegen.
Mit Schreiben vom 19.9.2016 wird die Gemeinde nun aufgefordert, über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden.

Die grundsätzliche Zulässigkeit von Werbung in einem Mischgebiet (MI) wird nicht in Frage gestellt. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt, da eine Häufung von Werbeanlagen festgestellt sowie die Verkehrssicherheit in Frage gestellt wurde. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Niederschrift vom 13.7.2016 verwiesen. Weiter ist dazu festzustellen, dass im Jahr 2016 einem Bauantrag für eine Außenwerbung zugestimmt wurde unter der Bedingung, dass die bereits damals vorhandene ungenehmigte Werbeanlage aus Gründen der Häufung von Werbung entfernt wird. Erst auf ein Anschreiben des Landratsamtes hin wurde erst jetzt der vorliegende Bauantrag gestellt.
Abschließend ist festzustellen, dass sich an der Sachlage nach wie vor nichts geändert hat und deshalb auch keine Änderung der Entscheidung vom 13.7.2016 notwendig erscheint.
 

Diskussionsverlauf

BM Holzner legt dar, dass sich an der Sachlage gegenüber der ersten Entscheidung nichts geändert hat, er wird dem Bauantrag nicht zustimmen.

GR Schlindwein ärgert sich, dass sich das Landratsamt schon wieder über die Meinung des Bauausschusses hinwegsetzt.

GR Geigl befürchtet, wenn es sich bei dieser Werbeanlage um ein eigenständiges Gewerbe handelt, dass dann auf der noch freien Fläche neben den Fahnenmasten noch eine Werbeanlage errichtet werden könnte.

GR Pfannerstill bittet darum, das Straßenbauamt nach ihrer Meinung bezüglich dieser Situation zu fragen. Die Stellungnahme des Straßenbauamtes sollte dann an das Landratsamt weitergeleitet werden.

BM Holzner äußert, dass das Straßenbauamt über diese Situation auch nicht glücklich ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838) nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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10. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö beratend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        3. BM Dr. Zimmer weist in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Blumengasse“ auf einen vor längerer Zeit durchgeführten Ortstermin hin, bei dem mehrere Beanstandungen angesprochen wurden. Er fragt nun nach, ob diese Beanstandungen behoben wurden.
Herr Schaller wird dies prüfen.

b)        3. BM Dr. Zimmer bittet um Auskunft in Bezug auf den Sachstand der Lindenbäume am Parkplatz Lattenbergstraße bzw. entlang des Gewerbebetriebes Chiba.
BM Holzner informiert, dass die Bäume zusammen mit dem Fachberater nochmals kontrolliert werden und in diesem Zusammenhang beraten wird, was zu machen ist.
3. BM Dr. Zimmer bemerkt, dass die Bäume während der Bauzeit sehr stark beschädigt und nicht vorschriftsmäßig geschützt wurden. Da dies dokumentiert wurde, fragt er nach, wie sich der Bauherr dazu äußert.
Herr Schaller macht darauf aufmerksam, dass zuvor noch der Verlauf der Grundstücksgrenze geprüft werden muss. 
 
c)        Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer bezüglich der Obstbaumaktion teilt Herr Schaller mit, dass diese Aktion in erster Linie für Privatpersonen gedacht war und im Außenbereich eine zusammenhängende Fläche bepflanzt werden sollte.
BM Holzner äußert, dass dadurch für die Gemeinde aber kein Schaden entstanden ist. Sollte es gewünscht sein, auf der vorgeschlagenen Fläche in Urwies Bäume zu pflanzen, müssten diese halt anderweitig beschafft werden.
 
d)        GR Geigl merkt an, dass Piding beim Landesentwicklungsplan alle Voraussetzungen für ein Mittelzentrum erfüllt und nur als Unterzentrum eingestuft wurde.
       BM Holzner informiert, dass es zum einen die Bezeichnung „Mittelzentrum“ im bisherigen Sinne nicht mehr gibt und dies auch in dem Begleitschreiben mit aufgeführt ist. Zum anderen wird das Thema „Landesentwicklungsplan“ in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt.
e)        GR Geigl verweist auf das Gesetz „Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ und bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung, zu prüfen, ob nicht auf der Grundlage dieses Gesetzes die 110 kV-Leitung im Pidinger Wohngebiet erdverkabelt werden kann.
       BM Holzner merkt an, dass dies im Gemeinderat behandelt werden muss.

f)        3. BM Dr. Zimmer bittet darum, die Sitzungsvorlage zum Landesentwicklungsplan frühzeitig an die Gemeinderäte zu versenden, damit man bis zur Sitzung die Stellungnahme eventuell noch ergänzen und darüber abstimmen kann.

g)        3. BM Dr. Zimmer macht darauf aufmerksam, dass bis zum 25.11.2016 Vorschläge bezüglich des Energienutzungsplanes dem Klimaschutzmanager im Landratsamt vorgelegt werden müssen. Er fragt deshalb nach, wann die Gemeinde Piding darüber berät.
       BM Holzner äußert, dass morgen die Kommission des Landratsamtes der Verwaltung den Zwischenstand des Energienutzungsplanes vorstellt. Der Gemeinderat wird dann in der nächsten Sitzung darüber informiert.

h)        GR Schlindwein möchte wissen, ob die Toranlage in der Lindenstraße zurückgebaut werden muss oder nicht und wer dies überprüft.
Herr Schaller lässt wissen, dass dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde. Der Bauantrag mit der negativen Stellungnahme der Gemeinde Piding liegt derzeit dem Landratsamt zur Prüfung vor; eine evtl. Überwachung des Rückbaus obliegt dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde.

i)        GR Schlindwein fragt nach, ob sich das Problem des Hundekots beim Katholischen Kindergarten erledigt hat.
Herr Schaller bittet darum, diesbezüglich im Ordnungsamt bei Herrn Reiter nachzufragen.

j)        GR Rotter weist auf die derzeitige Baumaßnahme am Bahnhof hin und fühlt sich in der Entscheidung bestätigt, die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu verschieben, bis die Baumaßnahme der Bahn abgeschlossen ist.
  

Datenstand vom 10.08.2017 15:30 Uhr