Datum: 12.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
GRin d’Heureuse ist entschuldigt und wird von GRin Brüderl vertreten. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.02.2024 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zur Erweiterung des Hauptgebäudes inkl. Sanierung des Bestandsgebäudes sowie Nutzungsänderung der Garage in Wohnraum durch Aufstockung und Erweiterung auf dem Grundstück Wisbacherstr. 9 (Fl. Nr. 105)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Wisbacherstraße 9 (Fl. Nr. 105) soll saniert und mit einem Anbau (ca. 3,50 m x 8,36 m) erweitert werden. Die bisherige Garage soll in Wohnraum umgenutzt, erweitert und aufgestockt werden (ca. 5,06 m x 5,50 m).
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben unter anderem zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück hat eine Größe von ca. 570 m², die überbaute Fläche inkl. der Erweiterungen ca. 143 m². Die bestehende Firsthöhe von 7,50 m wird durch die Erweiterungen nicht überschritten.
Im Verhältnis zu den Grundstücksbebauungen der näheren Umgebung fügt sich die bebaute Grundstücksfläche ein.
Durch die zusätzlich entstehende Wohneinheit im Bereich der bisherigen Garage wird ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst. Gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern je 2 Stellplätze pro Wohnung notwendig. Die benötigten 4 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Im Bereich des Anbaus der Garage (Nord-West) ist eine Abstandsflächenübernahme des Eigentümers der Fl. Nr. 104 notwendig. Hier liegt noch keine Unterschrift des Eigentümers vor. Alle anderen Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück selbst.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
2. BM Kleinert regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass dem Bauantrag unter der Voraussetzung der Abstandsflächenübernahme zugestimmt wird.
BM Holzner bringt den Beschlussvorschlag einschließlich der angesprochenen Änderung zur Abstimmung.
Beschluss
Vorbehaltlich der Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer der Fl. Nr. 104 stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Bauantrag zur Erweiterung und Sanierung des Hauptgebäudes sowie der Nutzungsänderung der Garage in Wohnraum durch Aufstockung und Erweiterung auf dem Grundstück Wisbacherstr. 9 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2024
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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5. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2024
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ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
2. BM Kleinert spricht den vom Straßenbauamt Traunstein geplanten Ausbau der Anschlussstelle der BAB A8 und die ebenfalls angekündigte Erneuerung der BAB-Brücke über die Saalach an. Davon war in der aktuellen Ausgabe des Reichenhaller Tagblatts zu lesen. Er wirft die Frage auf, wie die Pidinger Bevölkerung geschützt werden kann vor dem Verkehr, der von der Bundesstraße auf die Ortsdurchfahrt ausweichen wird, und regt an, die Verwaltung möge sich damit befassen. Der zweite Bürgermeister kann sich eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorstellen oder nur Ortsteile für Anlieger zuzulassen. Die Maßnahmen durch Kontrollen zu überwachen, wäre sein weiterer Vorschlag.
GR Dr. Zimmer verweist auf das Aufstellen von stationären Geschwindigkeitsmessgeräten und dass auf der Berchtesgadener Straße bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h existiert.
BM Holzner stellt auf Nachfrage klar, die Ausfahrten der B 20 zur Salz- und Ahornstraße können von Seiten der Gemeinde nicht geschlossen werden. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts.
GR Lerach bittet abzuklären, ob eine Schließung zum Beispiel von 8 bis 9 Uhr möglich ist.
BM Holzner nimmt die Anregungen entgegen und wird diese abklären lassen.
GR Rotter thematisiert den schlechten Zustand der Bahnhofstraße in Richtung ehemaliges Lagerhaus und den überlasteten Sickerschacht. Es besteht dringender Sanierungsbedarf.
Die Sachlage ist BM Holzner bekannt. Das Technische Bauamt hat sich des Problems bereits angenommen.
Datenstand vom 06.06.2024 13:22 Uhr