Datum: 05.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2024
3 Antrag auf Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit Ferienwohnung am Grundstück Wiesenweg 33 (Fl. Nr. 691/4)
4 Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstraße 16 ( Fl. Nr. 687/22)
5 Bauleitplanung Stadt Bad Reichenhall; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Poststraße 32/34; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB
6 Verschiedenes
7 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Entschuldigt sind GR Leirer sowie sein Stellvertreter GR Schlindwein. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 12.03.2024 wird genehmigt.

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3. Antrag auf Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit Ferienwohnung am Grundstück Wiesenweg 33 (Fl. Nr. 691/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das bestehende Gebäude Wiesenweg 33 wird derzeit bereits als reines Wohnhaus genutzt. Die Eigentümerin möchte nun die Wohnung im EG (früheres Geschäftslokal) in eine Ferienwohnung umwidmen und die Umnutzung in ein reines Wohnhaus beantragen.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Daher richtet sich die Genehmigungspflicht nach § 34 BauGB. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Zur Art der baulichen Nutzung:
Das Gebäude wurde bisher bereits als reines Wohngebäude (ohne Geschäftsräume) genutzt.  Die Wohnung im EG soll nun jedoch als Ferienwohnung umgenutzt werden.
Nach § 4 Abs. 3 BauNVO können in einem allgemeinen Wohngebiet Betriebe des Beherbergungswesens oder sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden. 
§ 13 a BauNVO legt fest, dass Ferienwohnungen in der Regel zu diesen nicht störenden Gewerbebetrieben gehören.
Der Bauausschuss hat hier zu entscheiden, ob diese Ausnahme zugelassen werden soll. Bei dieser Entscheidung sind die städtebauliche Bedeutung und die Wirkung der Nutzung zu berücksichtigen. Bei Ferienwohnungen ist städtebaulich nutzungsprägend der ständige Wechsel der Wohnungsnutzer. 

Zur Stellplatzsituation:
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung müssen 3 Stellplätze ausgewiesen werden (2 Stellplätze für die Wohneinheit und 1 Stellplatz für die Ferienwohnung).
Die linke der beiden Garagen soll nach Angaben der Eigentümerin wieder als Garage umgebaut werden. Unabhängig davon, können die 3 notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen werden, da die Fläche vor den Garagen sowie vor dem Haus von der Länge her den Vorgaben (5 m) entsprechen.


Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag auf Umnutzung des Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit einer Ferienwohnung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Nach ursprünglich gewerblicher Nutzung folgte die Nutzung als Wohnraum, erläutert Frau Burger. Eine Genehmigung der Umnutzung wurde bisher nicht eingeholt.

Im Gemeinderat wird mit Verweis auf die bestehende Sozialraumanalyse der Wohnraumerhaltung für Einheimische eine höhere Priorität eingeräumt als der Schaffung einer weiteren Ferienwohnung. Die aktive Umwandlung einer bestehenden Wohnung in eine Fewo angesichts des prekären Wohnungsmarkts in Piding wird mit einer Stimme deutlich abgelehnt. Der Markt Berchtesgaden erließ zum Schutz von Wohnungen diesbezüglich eine Satzung, wird aufgezeigt.
Nachdem der Charakter eines allgemeinen Wohngebiets nicht als gefährdet einzustufen ist und die BauNVO nicht dagegenspricht, wird mehrfach Zustimmung geäußert und hingewiesen, die Gemeinde hat sich mit der Ortsentwicklungsplanung neben den Bereichen „Wohnen, Landwirtschaft und Gewerbe“ auch für den Sektor „Tourismus“ entschieden. Dies rechtfertigt die Schaffung einer weiteren Ferienwohnung.

Gegenüber dem Gebäude Wiesenweg 33 befindet sich ein Gewerbebetrieb, der sich ebenso wenig störend auf die übrige Wohnbebauung auswirkt wie von der beantragten Ferienwohnung zu erwarten ist. Beide sind daher zulässig, wertet BM Holzner und sieht zur Ablehnung des Antrags liegt keine rechtliche Handhabe.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Umnutzung des Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit einer Ferienwohnung am Grundstück Wiesenweg 33 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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4. Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstraße 16 ( Fl. Nr. 687/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt als Planer des Bauantrags seine persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.

Auf dem Anwesen Göllstraße 16 (Fl. Nr. 687/22) soll ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten errichtet werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans mit Ausnahme der Einhaltung von § 1 Ziffer 6:
„Garagen und Stellplätze sind in ausreichender Zahl und Größe herzustellen. Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 1,5 Stellplätze je Wohnung nachzuweisen. Für mindesten 50 % der Wohnungen sind die Stellplätze als Garagenstellplätze herzustellen.“

Der Bebauungsplan erlaubt bei maximal zwei Vollgeschossen eine GFZ von 0,50 (4. Änderung vom 08.01.1985). Bei dem geplanten Bauvorhaben liegt die GFZ bei 0,483 und einer Wohnfläche von 464 m², die mit Wohnungen zwischen 66 und 85 m² in insgesamt 6 Wohneinheiten aufgeteilt werden sollen. Die GRZ beträgt 0,242.
Das Dachgeschoss wird bei der Berechnung nicht mit angesetzt, da es sich um kein Vollgeschoß handelt.

Für die 6 Wohneinheiten sind insgesamt 9 Stellplätze erforderlich (1,5 x 6). Laut Bebauungsplan müssten somit 5 Stellplätze in Garagen und 4 Außenstellplätze errichtet werden. 

Das im Bebauungsplan vorgesehene Baufeld von ca. 6 x 6 Metern für Garagen lässt nur die Errichtung von 2 oberirdischen Garagen zu.  Der Bauherr beantragt daher die Ausnahme vom Bebauungsplan und möchte 2 Garagenstellplätze und die restlichen 7 als Außenstellplätze errichten.
Es wird noch ein zusätzlicher Außenstellplatz zu den nach Bebauungsplan geforderten 9 Stellplätzen errichtet.

Da alle anderen Vorgaben des Bebauungsplans bei dem geplanten Vorhaben eingehalten werden, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Ausnahme von der Festsetzung des Bebauungsplans zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Die Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Stell- und Garagenplätze sind erfüllt, wird im Gremium festgehalten. Eine Anmerkung legt dem Planer nahe, über die Errichtung von Duplex-Garagen nachzudenken.
Nachdem zur Berechnung der GRZ für das Dachgeschoss nachgehakt wird, ersucht BM Holzner das Gremium um seine Erlaubnis, den Planer zu befragen.
Es folgen keine Einwände, daher erhält GR Lerach als Planer des vorliegenden Bauantrags das Rederecht.
Die Nichtberechnung des Dachgeschosses bezieht sich laut GR Lerach ausschließlich auf die GFZ. Diese liegt mit 0,48 unterhalb der im Bebauungsplan erlaubten GFZ von 0,5.

Bedenken zur Straßenanbindung an die Göllstraße werden im Gremium vorgetragen und überlegt, ob diese Ringstraße künftig als Einbahnstraße ausgewiesen werden soll; durch die Anzahl der neu hinzukommenden Wohnungen wird die Straße sehr belastet sein, Fahrzeuge werden vermehrt auf der Straße parken. Grundsätzlich kann der Verkehrsausschuss eine Einbahnstraßenregelung festlegen. Es ist jedoch sinnvoller, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nach Fertigstellung des Mehrfamilienhauses abzuwarten.
Wie BM Holzner aufzeigt, liegen an der Straße viele Hauseinfahrten, bei denen das Parken auf der gegenüberliegenden Seite nicht erlaubt ist. Insofern sieht er die Möglichkeiten des Parkens auf der Straße allein schon durch die Straßenverkehrsordnung begrenzt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses und dem Antrag auf Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Stellplätze auf dem Grundstück Göllstraße 16 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung Stadt Bad Reichenhall; Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Poststraße 32/34; Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 14.05.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Poststraße 32/34“ gebilligt.

Ziel des Bebauungsplans ist die geordnete städtebauliche Entwicklung und Wiedernutzbarmachung der brachgefallenen Grundstücksflächen in zentraler Innenstadtlage in Bad Reichenhall.
Der Geltungsbereich liegt in der Fußgängerzone der Stadt Bad Reichenhall und umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 197, 198, 206 (Teilfläche Poststraße), 233, 240 (Teilfläche Ludwigstraße) und 240/2.

Die Gemeinde Piding wurde als Nachbargemeinde zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 01.07.2024 gebeten.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bad Reichenhall unter https://www.stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.

Da aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Poststraße 32/34“ der Stadt Bad Reichenhall. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Burger informiert zum Bauantrag zur Sanierung und Umbau eines bestehenden Zweifamilienhauses mit Erweiterung der Wohnfläche der bestehenden 2 WE durch Aufstockung des Gebäudes am Grundstück Haindlstraße 15 (Fl. Nr. 256/16) wie folgt:

Zu diesem Bauantrag erfolgte die Zustimmung des Bauausschusses bereits in der Sitzung vom 15.11.2022. Das Landratsamt forderte den Bauherrn im Nachgang auf, verschiedene Umplanungen vorzunehmen, da diese nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen.

Der Bauherr reichte die Tektur am 23.02.2024 beim Landratsamt ein. Die Gemeinde Piding wurde am 11.04.2024 erneut zum gemeindlichen Einvernehmen aufgefordert.
Da die Umplanung, bis auf minimal höhere Firsthöhen, kleiner ausfiel als in der Ursprungsplanung, wurde das gemeindliche Einvernehmen am 17.04.2024 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

Tektur:
  • Keine Gaube mehr bei der Außen Treppe
  • Keine Aluminium Dacheindeckung, sondern Ziegel
  • Firsthöhe Anbau vorher 6,01        Tektur 5,18 m (- 0,83 m)
  • Firsthöhe Mittelteil vorher 5,90 Tektur 6,20 m (+ 0,30 m)
  • Firsthöhe Haupthaus vorher 7,19 Tektur 7,44 (+0,25 m) 

Die Baugenehmigung wurde mittlerweile vom Landratsamt erteilt.

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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 46. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2024 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 10.07.2024 14:15 Uhr