Datum: 09.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt sind GR Dr. Zimmer sowie seine Vertreterin GRin Unger. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 05.06.2024 wird genehmigt.
zum Seitenanfang
3. Tektur zu BV 618-2022; Abbruch des alten Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Salzstr. 12/14 (Fl. Nr. 762)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Zum Bauantrag zum Abbruch des alten Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Salzstr. 12/14 (Fl. Nr. 762) wurde eine Tektur eingereicht.
Es wurde zusätzlich ein Vordach im Eingangsbereich mit einer Tiefe von 2,80 auf der gesamten Hauslänge geplant. Die nach gemeindlicher Stellplatzsatzung erforderlichen 9 Stellplätze sowie 2 Besucherstellplätze können auf dem Baugrundstück ausgewiesen werden. Die notwendigen 5 m Tiefe und 2,50 m Breite pro Stellplatz werden eingehalten.
Die durch das Vordach geänderten Abstandsflächen liegen weiterhin auf dem eigenen Grundstück.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung der Tektur zu BV 618-2022 zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Auf Fragen aus dem Gremium erläutert BM Holzner, die im Tekturplan eingezeichneten Gauben befanden sich bereits im Bestandsplan. Zudem löst das Vordach keine Änderung bei den Stellplätzen aus. Die Stellplatzordnung wird nach wie vor eingehalten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Tektur zu BV 618-2022 zum Abbruch des alten Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Salzstraße 12/14 (Fl. Nr. 762) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 "Franz-von-Kobell-Straße" zum Bau eines Carports am Grundstück Carossastr. 3 (Fl. Nr. 48/10)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Carossastraße 3 soll ein Carport (3,5 x 5,5 m = 19,25 m²) aus Holz mit Flachdach und Rasengittersteinen als Boden errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“ und ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Grundsätzlich ist die Errichtung eines Carports gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b) BayBO verfahrensfrei. Da der Carport allerdings außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.
Eine solche Befreiung kann gem. § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die vorgeschriebene GRZ lt. Bebauungsplan (0,25) wird mit dem Bau des Carports weiterhin eingehalten (nach überschlägiger Berechnung der Verwaltung 0,19). Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
GR Utz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“ zum Bau eines Carports auf dem Grundstück Carossastraße 3 (Fl. Nr. 48/10) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Eisenbahn-Bundesamt: Plangenehmigung nach § 18 Abs. 1 AEG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Bauvorhaben "Änderung (Erneuerung) Bahnübergang Hirschloh"; Herstellung des Benehmens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Durch die Errichtung des ESTW-R (elektronisches Stellwerk) Berchtesgadener Land müssen alle in dessen Einzugsgebiet liegenden Bahnübergänge auf ihre Richtlinienkonformität überprüft werden. Als Resultat ist die Bahnübergangssicherungstechnik am BÜ Hirschloh zu erneuern und die kreuzende Straße anzupassen.
Gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, das Benehmen herzustellen.
Die Planungsunterlagen liegen den Sitzungsunterlagen bei.
Die Gemeinde Piding (Straßenbaulastträger) und das Wasserwerk Piding wurden zur Stellungnahme bis zum 19.07.2024 aufgefordert.
Bezüglich der Umbaumaßnahmen fanden bereits Besprechungen der Bahn mit dem technischen Bauamt und dem Wasserwerk Piding statt. Hier wurde die Notwendigkeit von zwei Leerrohren für die Trinkwasserleitung gefordert. Diese wurden in der Planung wie gewünscht vorgesehen (siehe Seite 16 Erläuterungsbericht).
Weitere Vorgaben oder Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen von Seiten des technischen Bauamts und des Wasserwerks nicht.
Somit kann aus Sicht der Veraltung das Benehmen für die Erneuerung des Bahnübergangs Hirschloh erteilt werden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage lässt BM Holzner wissen, während der Dauer der Erneuerung des Bahnübergangs Hirschloh wird die Bichlbrucker Straße gesperrt werden. Künftig wird dieser Bahnübergang mit einer Halbschranke ausgestattet sein.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Erneuerung des Bahnübergangs Hirschloh, wie im Erläuterungsbericht vom 13.05.2024 vorgestellt, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beratend
|
6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
|
47. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beratend
|
7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es folgen keine Wortbeiträge.
Datenstand vom 20.08.2024 12:44 Uhr