Datum: 06.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Anwesend und stimmberechtigt sind einschließlich des Bürgermeisters 11 Mitglieder des Gemeinderats.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2024 wird genehmigt.
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3. Errichtung einer Lager- und Einstellhalle als Erweiterung (Anbau) des bestehenden Hauptgebäudes und Verlagerung von 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Ahornstraße 7a und 9a (Fl. Nrn. 1028/9 und 1028/10)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf den Grundstücken Ahornstraße 7a (Fl. Nr. 1028/9) und Ahornstraße 9a (Fl. Nr. 1028/10) soll zwischen dem bestehenden Hauptgebäude Ahornstraße 7a und der bestehenden Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/10) eine Lager- und Einstellhalle mit einer Länge von 16 m und einer Breite von 8 m errichtet werden.
Die Höhe der geplanten Halle soll 4,28 m betragen.
Die beiden Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Das geplante Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die umliegenden Gebäude bestehen zu einem Großteil aus Gewerbebetrieben mit Lagerhallen. Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung sowie dem Maß in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert.
Durch den Bau der Lager- und Einstellhalle entfallen zwei bisherige Stellplätze vor dem Hauptgebäude. Diese werden jedoch in der neu errichteten Halle nachgewiesen. Durch die Errichtung der Halle wird kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Das Gremium hat keine Fragen oder Anmerkungen zum Sachverhalt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung einer Lager- und Einstellhalle als Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes sowie der Verlagerung von 2 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 1028/9 und 1028/10 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Teilabbbruch des bestehenden Wohnhauses EG/DG mit Nebengebäuden sowie anschließendem Neubau auf dem bestehenden Keller am Grundstück Roseggerstraße 40 (Fl. Nr. 256/79)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Roseggerstraße 40 soll das bestehende Wohnhaus (EG/DG) inklusive der Nebengebäude abgerissen und auf dem bestehenden Keller anschließend neu errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding-Ost“.
Der Bestand mit seinen Nebengebäuden wurde, wie der des östlichen Nachbarn, bereits in den 80er Jahren außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters errichtet.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes befürwortet die Verwaltung die Überschreitung der Baugrenzen mit Weiternutzung des bestehenden Kellers.
Zur Ermöglichung eines Homeoffice Arbeitsplatzes im Keller ist zur Sicherstellung der ausreichenden Belüftung und Belichtung und als Fluchtweg ein dementsprechend großes Fenster mit Lichtgraben geplant. Für diesen Lichtgraben wird eine Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan § 1 Abs. 5 beantragt.
Ebenfalls wird eine Befreiung von der Überschreibung der fiktiven Baugrenzen für eine Terrassenüberdachung an der südlichen Fassade beantragt. Die fiktive Baumgrenze entsteht, wenn man das Baufenster an die nördliche Grenze des bestehenden Kellers verschiebt.
Da im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach Überschreitungen der Baufenster für Wintergärten und Terrassenüberdachungen bestehen, spricht von Seiten der Verwaltung nichts gegen diese Befreiung.
Die im Bebauungsplan vorgeschriebene GRZ von 0,25 wird mit 0,17 ebenso wie die GFZ (lt. Bebauungsplan 0,50) mit 0,34 eingehalten.
Ebenso werden die Vorgaben zu Garagen und Stellplätzen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 4 des Bebauungsplans mit 1 Garage und einem Stellplatz sowie die Abstandflächen eingehalten.
Somit kann aus Sicht der Verwaltung der Bauantrag und den beantragten Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplans zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Das Gremium findet es ebenfalls sinnvoll, auf den bestehenden Keller aufzubauen.
GR Lerach weist drauf hin, dass das Landratsamt die alte Baugenehmigung verlangen und prüfen wird und erkundigt sich, wie es beim bestehenden Wohnhaus zur Genehmigung gekommen ist.
BM Holzner und Frau Burger erklären, dass der damalige Bauherr die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans bestätigt hat. Nach dem Bau kam es bis heute zu keiner Überprüfung durch die Behörden. Es geht konkret um einen halben Meter, um den sich der Keller außerhalb des Baufensters befindet.
GR Lerach bittet interessehalber um Unterrichtung über das weitere Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt.
Frau Burger erklärt auf Anfrage weiter, dass durch den Bauherrn bzw. Planer bereits ein Gespräch mit dem Landratsamt erfolgte und das Landratsamt die Genehmigung der Gemeinde voraussetzt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses EG/DG mit Nebengebäuden und dem anschließenden Neubau auf dem bestehenden Keller am Grundstück Roseggerstr. 40 (Fl. Nr.256/79) sowie den beantragten Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenzen mit Weiternutzung des bestehenden Kellers, zur Errichtung eines Lichtgrabens und zur Überschreitung des fiktiven Baufensters zur Errichtung der Terrassenüberdachung an der südlichen Fassade zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung Stadt Bad Reichenhall; Aufstellung des Bebauungsplans "Reber"; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat in seiner Sitzung am 09.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Reber“ gebilligt.
Ziel des Bebauungsplans ist die Möglichkeit zur betrieblichen Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebs.
Die Gemeinde Piding wurde als Nachbarkommune gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme bis zum 26.08.2024 gebeten.
Bereits in der Sitzung vom 08.08.2023 wurde die Gemeinde um frühzeitige Stellungnahme bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ gebeten.
Diese wurde in der Abwägung der Stadt Bad Reichenhall wie folgt behandelt:
30. Gemeinde Piding, 09.08.2023
„In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.08.2023 gab es folgende Anmerkungen: Mit der Erweiterung des bestehenden Betriebes ist auch mit einer Zunahme des LKW Verkehrs zu rechnen. Die B 20 ist jedoch bereits völlig überlastet und kann keinen weiteren Verkehr mehr aufnehmen. Daher sollte auf den vollständigen Ausbau der Anbindung der B 21 an die A8 gedrängt werden, um somit eine Entlastung der B 20 zu erreichen.
Der Beschluss lautet wie folgt:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ unter der Voraussetzung, dass eine vollständige Anbindung der B 21 an die A 8 ausgebaut wird.“
ABWÄGUNGSVORSCHLAG:
Das staatliche Bauamt Traunstein wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beteiligt und gab eine Stellungnahme ab. „Der zur Aufstellung vorgelegte Bebauungsplan „Reber“ berührt die Planungen zur A8 B21 AS Schwarzbach des Staatlichen Bauamts Traunstein. Das Staatliche Bauamt Traunstein befindet sich derzeit in der Variantenuntersuchung (Voruntersuchung). Hierbei wurde festgestellt, dass der vorgelegte Bebauungsplan mit einer Variante zum Umbau der Anschlussstelle Schwarzbach kollidiert. In Abhängigkeit des Ergebnisses des Variantenvergleichs kann ein späterer Eingriff in den westlichen Bereich des Bebauungsplans notwendig werden, um eine entsprechende Zufahrt zur Firma Reber GmbH zu gewährleisten. …“ Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt, muss die entsprechend kollidierende Variante auf Grund des Bebauungsplans im Rahmen der Variantenprüfung zur A8 B21 AS Schwarzbach nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit der Durchführung dieser Variante ist weiterhin gegeben. Es wird auf die Stellungnahme Nr. 28 des Staatlichen Bauamts Traunstein verwiesen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN BAULEITPLAN: Änderungen an den Planunterlagen sind nicht veranlasst.
25. Staatliches Bauamt Traunstein, 03.08.2023 „Der zur Aufstellung vorgelegte Bebauungsplan „Reber“ berührt die Planungen zur A8 B21 AS Schwarzbach des Staatlichen Bauamts Traunstein. Das Staatliche Bauamt Traunstein befindet sich derzeit in der Variantenuntersuchung (Voruntersuchung). Hierbei wurde festgestellt, dass der vorgelegte Bebauungsplan mit einer Variante zum Umbau der Anschlussstelle Schwarzbach kollidiert. In Abhängigkeit des Ergebnisses des Variantenvergleichs kann ein späterer Eingriff in den westlichen Bereich des Bebauungsplans notwendig werden, um eine entsprechende Zufahrt zur Firma Reber GmbH zu gewährleisten. Nähere Auskünfte hierzu kann Ihnen die Planungsabteilung vom Staatlichen Bauamt Traunstein erteilen.“
ABWÄGUNGSVORSCHLAG:
Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt, muss die entsprechend kollidierenden Variante auf Grund des Bebauungsplans im Rahmen der Variantenprüfung zur A8 B21 AS Schwarzbach nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit der Durchführung ist weiterhin gegeben. Sollte die geplante Anschlussstelle künftig mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes kollidieren ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, nochmals auf den damaligen Beschluss aus der Sitzung vom 08.08.2023 zu verweisen.
Diskussionsverlauf
GR Rotter gibt zu bedenken, dass als erstes der Anschluss der B21 an die A8 umgesetzt bzw. genehmigt werden muss, bevor Reber mit den Baumaßnahmen startet. Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, ist möglicherweise der Anschluss aufgrund Platzmangels nicht mehr möglich. Durch die Genehmigung des Bebauungsplans „Reber“ würde der Anschluss der B21 an die A8 riskiert werden.
2. BM Kleinert fügt hinzu, dass bzgl. Autobahnausbau mehrere Varianten im Raum stehen, die geprüft werden. Solange es hierzu keine Beschlüsse gibt, sollte die Gemeinde Piding nicht zustimmen.
Auch das weitere Gremium teilt die Meinung, dass erst die Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmen zum Autobahnausbau, insbesondere der Anschluss der B21 an die A8, erfolgen sollen, bevor dem Bebauungsplan Reber zugestimmt wird und schlägt die Änderung des Beschlussvorschlags vor.
Frau Burger formuliert den Beschlussvorschlag wie folgt neu:
Aufgrund einer Kollision des Anschlusses der B21 an die A8 mit den Planungen lehnt die Gemeinde Piding den Entwurf des Bebauungsplans „Reber“ zum derzeitigen Zeitpunkt ab.
Beschluss
Aufgrund einer Kollision des Anschlusses der B21 an die A8 mit den Planungen lehnt die Gemeinde Piding den Entwurf des Bebauungsplans „Reber“ zum derzeitigen Zeitpunkt ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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06.08.2024
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
Datenstand vom 18.09.2024 13:29 Uhr