Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.08.2024
3 Vorbescheid; Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage am Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)
4 Verschiedenes
5 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest

Entschuldigt sind Gemeinderätin d’Heureuse und ihre Vertreterin Gemeinderätin Brüderl ebenso wie die Gemeinderäte Leirer und Schinko sowie deren Vertreter Gemeinderat Schlindwein und Gemeinderat Pfannerstill. Inklusive des Bürgermeisters sind 8 Mitglieder des Bauausschusses anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.08.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 06.08.2024 wird genehmigt.

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3. Vorbescheid; Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage am Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Bereits in mehreren Sitzungen (09.08.2022 und 14.11.2023) wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“ zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/8 behandelt.

Nun ging am 12.08.2024 der Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8) beim Landratsamt ein.

Im Vorbescheid soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entschieden werden.

Über folgende Fragen soll im Vorbescheid entschieden werden:
  1. Ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses zulässig?
  2. Sind 8 Wohneinheiten zulässig?
  3. Wird dem Antrag auf Befreiung für folgende Punkte stattgegeben:
    1. Teilweise Überschreitung der überbaubaren Flächen mit
      1. Hauptgebäude an der nordöstlichen Gebäudeecke?
      2. Balkone und Terrassen an der Südfassade?
      3. Tiefgarageneinfahrt und Tiefgarage gem. Plandarstellung?
    2. Satzung - Art. 3 Nr. 4 Überschreitung der Geschoßhöhe statt 2,75 m mit 2,80 m?
    3. Satzung – Art. 3 Nr. 5 Höhe Oberkante Fußpfette statt 40 cm – 80 cm ü. RD?

Die wesentlichen Änderungen zu den vorherigen Planungen sehen wie folgt aus:


Regelung im aktuellen BPl:
Planung vom 09.08.2022:
NEUE Planung vom 08.08.2023
Planung vom 12.08.2024
2 Vollgeschosse 
(EG + I oder EG + DG)
2 Vollgeschosse 
E + I + DG 
(Nachweis, dass DG kein Vollgeschoss ist, fehlt)
2 Vollgeschosse 
E + I + DG (kein Vollgeschoss)
2 Vollgeschosse 
E + I + DG (kein Vollgeschoss)
GRZ: 0,25 














GFZ: 0,5
(BauNVO 1977)

GRZ I: 0,38       






GRZ II: 0,75 (ohne Spielplatz)         






GFZ (EG und OG): 0,66
GRZ I:  0,38   (gem. BauNVO 2023)
GRZ I:  0,277 (gem. BauNVO 1977)



GRZ II: 0,75 (ohne Spielplatz, inkl. Spielplatz 0,81, gem. BauNVO 2023)



GFZ: 0,554


GRZ I:      0,23 
(gem. BauNVO 1977)











GFZ: 0,46
Gebäudeform: 
Rechteck, dessen Längsseite mind. um 1/5 länger sein muss als Breitseite
Gebäudeform: 
nahezu quadratischer Grundriss
Gebäudeform: 
Rechteckig (~19x14,50)
Gebäudeform:
Rechteckig
/                                                                                               19 x 11,89)
Die Oberkante der Fußpfette darf über der Rohdecke höchstens 40 cm betragen. 
Kniestock 70 cm
Oberkante Fußpfette geplant 
0,80 m
Oberkante Fußpfette geplant
0,80 m
max. Geschosshöhe: 2,75 m
Geschosshöhe: 2,90 m
Geschosshöhe 2,84 m
Geschosshöhe
2,80 m
Dachneigung 24 °
Dachneigung 30 °
Dachneigung 26 °
Dachneigung 24 °
Pro Wohneinheit 1 Stellplatz oder eine Garage
Insgesamt 17 Stellplätze (14 TG-Stellplätze und 3 oberirdische Stellplätze)
Insgesamt 18 Stellplätze (16 TG-Stellplätze und 2 oberirdische)
Geplant
8 Wohneinheiten
2 < 50 m² = 2 STP
6 > 50 m² = 9 STP
Besucher = 2 STP
  • 13 STP
  • Davon 11 TG-STP und 2 oberirdisch


Es wurden zwar zu den bisher vorgelegten Planungen einige Anpassungen vorgenommen, jedoch hält die beabsichtigte Bebauung weiterhin nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Der Bebauungsplan legt für die 2 nördlichen, an die B 20 grenzenden Parzellen fest, dass diese je mit einem Doppelhaus mit bis zu je 2 WE oder Einzelhäusern mit bis zu 4 WE bebaut werden. Für die restlichen Parzellen wurde die Bebauung durch E + 1 sowie die Festlegung der Geschoßhöhen mit 2,75 m sowie der Fußpfetten eingeschränkt.
Damit sollte eine Bebauung mit großen Mehrfamilienhäusern verhindert werden.

Bei dem vorgelegten Vorhaben ist eine Wandhöhe mit 6,67 m geplant.  Die Wandhöhen der umliegenden Wohngebäude betragen max. 6,05 m. 

Das Wohngebiet zeichnet sich durch Ein- und Zweifamilienhäuser aus. Dieser Charakter soll unbedingt beibehalten werden.
Das vorgelegte Vorhaben mit 8 geplanten Wohneinheiten, der Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der Geschosshöhe sowie der geplanten Wandhöhe von 6,67 m fügt sich aus Sicht der Verwaltung nicht in den durch den Bebauungsplan gewünschten Charakter des Wohngebiets ein.

Somit sollte aus Sicht der Verwaltung den im Antrag gewünschten Befreiungen (Frage Nr. 3) nicht zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

GR Lerach dankt vorab für den Sachvortrag, wertet diesen an ein bis zwei Stellen als „zu scharf“. Er stellt sein Missfallen zum taktisch nicht idealen Vorgehen des Bauträgers dennoch klar, denn viermal wurden Planungen gestellt, wobei Maximalforderungen peu à peu reduziert worden sind. Dass mehr Stellplätze vorhanden sind als notwendig, findet bei ihm Anklang. Weil er einzelne Überschreitungen tolerieren kann, wie bei der Geschosshöhe (2,80 Meter sind seiner Meinung nach heutzutage üblich) und bei den Baugrenzen, stellt er den Antrag, den Beschlussvorschlag aufzusplitten und über jede Überschreitung einzeln abzustimmen. 
BM Holzner erschließt sich die Notwendigkeit einer Aufsplittung des Beschlussvorschlags nicht. Die Planung ist als Gesamtpaket anzusehen, so der Bürgermeister.

Den Antrag von GR Lerach aufgreifend, bittet BM Holzner das Gremium um Abstimmung darüber, ob der Beschlussvorschlag aufgesplittet und über die Überschreitungen einzeln abgestimmt werden soll.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Abstimmung über die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufzusplitten in Überschreitung der Baugrenzen, Überschreitung der Geschoßhöhe sowie Überschreitung der Oberkante Fußpfette.
Abstimmung:   Ja-Stimmen        2
                          Nein-Stimmen     6

Der Antrag ist abgelehnt.

Mit der Zustimmung zum vorgelegten Antrag würde ein Vergleichsfall geschaffen und die Ortsabrundung gefährdet werden, wird im Gemeinderat ins Blickfeld gerückt und hervorgehoben, dass der Antrag auch in einem Bescheid behandelt wird, weshalb die Aufsplittung des Beschlussvorschlags nicht sinnvoll erscheint. Auch das „scheibchenweise“ Minimieren der ursprünglichen Planung ruft Unmut hervor und verstärkt die ablehnende Haltung des Gremiums.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Überschreitung der Baugrenzen, der Überschreitung der Geschoßhöhe sowie der Überschreitung der Oberkante Fußpfette nicht zu und lehnt eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beratend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Information Stellungnahmen Bauleitplanung Nachbarkommunen aufgrund Sommerpause:
Aufgrund der Sommerpause wurden folgende Stellungnahmen auf dem Verwaltungsweg erledigt, um die Fristen zu wahren:

  • Bauleitplanung Gemeinde Ainring; Neuaufstellung Bebauungsplan „östlich der Kirchenstraße“

  • Stadt Bad Reichenhall städtebauliches Entwicklungskonzept

Diskussionsverlauf

Die Bauleitplanung der Gemeinde Ainring befasst sich mit der Anpassung des Bebauungsplans „östlich der Kirchenstraße“, fügt Frau Burger dem Sachvortrag an.

Zum städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Bad Reichenhall lässt die Bauamtsleiterin verlauten, der Ausbau des Bahnhofs am Kirchberg wird positiv gesehen ebenso wie die Absicht, die Anbindung der B 21 an die Autobahn zu forcieren.

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5. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2024 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf Nachfrage von GR Rotter lässt BM Holzner wissen, dass sich die Stadt Bad Reichenhall zu der Stellungnahme der Gemeinde Piding bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans „Reber“ noch nicht geäußert hat; die Gemeinde Piding hatte keine Einwände erhoben, sofern der vollständige Ausbau des Anschlusses der B 21 an die A 8 erfolgt. 

Datenstand vom 16.10.2024 13:03 Uhr