Datum: 15.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 17.09.2024 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Neubau einer Sprinklerzentrale am Grundstück Hockerfeld 7-8 (Fl. Nr. 632/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf der Fl. Nr. 632/1 soll eine neue Sprinklerzentrale mit Pumpengebäude (48,75 m²) und Wasserbehälter (88,07 m²; Firsthöhe 16,85 m) errichtet werden.
Aufgrund einer neuen VDS-Richtlinie, deren Einhaltung für die Unternehmenssicherheit unerlässlich ist, besteht die Notwendigkeit zur Vergrößerung der Sprinklerwasservorhaltung. Zur geplanten Maßnahme ging folgende Stellungnahme bei der Verwaltung ein:
„die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG müssen aufgrund brandschutztechnischer Anforderungen gemäß VdS-Richtlinien die bestehende Sprinklerzentrale für die Hochregalläger 1 und 2 durch Errichtung eines oberirdischen Lagerbehälters für Löschwasser sowie eines zugehörigen Pumpenhauses inkl. Rohrleitungsinfrastruktur erweitern, um somit die notwendig vorzuhaltende Löschwassermenge sicherstellen zu können. Diese ergibt sich aus den Vorgaben der VdS-Richtlinie CEA 4001 : 2024-01 (08), welche für die Dauer von mindestens 90 Minuten zur Verfügung stehen muss.
In dem neuen Behälter werden somit zukünftig rund 1.100 m³ Wasser zu Löschzwecken vorgehalten.
Die Befüllung des Behälters ist (ausgenommen eines Brandfalls) einmalig erforderlich.
Im Rahmen der monatlichen Betriebsprüfungen des Sprinklersystems wird das Wasser im Kreislauf gefahren.
Aufgrund des Chlorid- und Kalkgehaltes im Grundwasser der betriebseigenen Brunnen ist die Befüllung voraussichtlich mit Gemeindewasser erforderlich.
Die Errichtung des Behälters und Pumpenhauses ist dringend erforderlich, da eine Überprüfung der Vorgaben der einschlägigen VdS-Richtlinie CEA 4001 : 2024-01 (08) durch einen VdS-Sachverständigen einen erheblichen Mangel bei der vorgehaltenen Wassermenge ergab und die Milchwerke daher gezwungen sind die bevorratete Löschwassermenge gemäß der Vorgaben der VdS-Richtlinie auszulegen und anzupassen.
Ein alternativer Standort war aufgrund technischer Gegebenheit im Hinblick auf die Anbindung an das bestehende Sprinklersystem leider nicht möglich.“
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“. Da das Pumpengebäude und der Wassertank außerhalb der Baugrenzen errichtet werden sollen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Eine solche Befreiung kann unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Der geplante Standort wurde nach erfolgter Prüfung aller anderen Standorte als optimale Position gewählt, da dadurch die Nähe zur bestehenden Versorgungsleitung gegeben ist.
Der neu zu errichtende Wasserbehälter hat einen Durchmesser von 11 m und eine geplante Firsthöhe von 16,85 m.
Die umliegenden Betriebsgebäude haben eine Firsthöhe von 18,62 und 22 m. Somit ist der neue Wasserbehälter niedriger als die Bestandsgebäude, fügt sich ohne weiteres ein und beeinträchtigt keine Sichtbeziehungen.
Die zulässige GRZ laut Bebauungsplan liegt in diesem Bereich bei 0,95. Laut Berechnung der Milchwerke liegt die GRZ inkl. Tankfundamenten bei 0,708.
Das geplante Vorhaben ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und dem Bauantrag kann zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
An dem Standort der neuen Sprinklerzentrale befand sich bisher eine Transformatorenstation der BayernWerke. Weil diese nicht mehr benötigt wurde, ist sie zwischenzeitlich beseitigt worden, fügt BM Holzner dem Sachvortrag hinzu.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Sprinklerzentrale am Grundstück Hockerfeld 7-8 (Fl. Nr. 632/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Antrag isolierte Befreiung zum Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Roseggerstraße 40 (Fl. Nr. 256/79)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Roseggerstraße 40 (Fl. Nr. 256/79) soll ein Geräteschuppen errichtet werden.
Der in der Sitzung vom 06.08.2024 gestellte Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses EG/DG mit Nebengebäuden sowie anschließendem Neubau auf dem bestehenden Keller wurde mit Bescheid vom 18.09.2024 durch das Landratsamt genehmigt.
Nun soll, wie auch bei dem vorherigen Wohngebäude bereits vorhanden, im Bereich hinter der Garage ein Geräte- und Fahrradschuppen (15,45 m²) außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO). Da sich das Grundstück jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding-Ost“ befindet und der geplante Geräteschuppen außerhalb der darin festgesetzten Baugrenzen liegt, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Das neu zu errichtende und genehmigte Wohngebäude sowie die Garage werden auf dem bestehenbleibenden Keller errichtet, der sich ja ebenfalls bereits außerhalb der Baugrenzen befindet.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung somit zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding-Ost“ zum Bau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Roseggerstraße 40 (Fl. Nr. 256/79) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Stadt Bad Reichenhall; Umbau Reichenhaller Haus mit Ersatzneubau des Anbaus und integrierter Abwasseranlage; Stellungnahme gem. Art. 65 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 BayBO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Im Stadtbauamt der Stadt Bad Reichenhall ging der Antrag zum Umbau des Reichenhaller Hauses mit Ersatzneubau des Anbaus und der Modernisierung der Abwasseranlage ein.
Durch die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sollen die Fluchtwege sowie die Abwasserreinigung und die Unterbringung von Hüttenpächter und Personal verbessert und den heutigen Vorschriften angepasst werden.
Durch die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ergibt sich eine zusätzlich benötigte Fläche von insgesamt ca. 100 m².
Je Stockwerk wird ein zweiter baulicher Fluchtweg erstellt.
Die neue Trockentoilettenanlage samt Abwasserreinigung hat einen deutlich erhöhten Platzbedarf gegenüber den bisherigen Toiletten. Das Konzept für die notwendige Abwasser- und Reststoffbehandlung wird wie folgt umgesetzt:
- Sammlung von Sanitärabwässern in flugtauglichen Entwässerungsbehältern zum Abtransport ins Tal
Getrennte Sammlung von Urin in geschlossenen Behältern zum Abtransport ins Tal
Biologische Behandlung des reduzierten Abwasserstroms mit Behälteranlage in separatem Betriebsraum mit technischer Belüftung, mit Kreislaufführung und Kontrollschacht
Ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung wurde separat gestellt.
Vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung und evtl. Auflagen und Hinweise des Wasserwirtschaftsamts bzgl. des Quellgebiets der Gemeinde Piding kann aus Sicht der Verwaltung dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Die Wasserversorgung erfolgt durch aufbereitetes Regenwasser, informiert BM Holzner aufgrund einer Nachfrage aus dem Gremium. Die Gemeinde Piding ist nicht an den Kosten für die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beteiligt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erhebt vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung und der sich daraus ergebenden Auflagen und Hinweise keine Einwände gegen den Umbau des Reichenhaller Hauses mit Ersatzneubau des Anbaus und integrierter Abwasseranlage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Informationen zum Sachstand bzgl. Ausweichverkehr aufgrund der Baumaßnahmen B20
Wir möchten heute kurz über die bisher erfolgten Maßnahmen informieren. Die ausführliche Behandlung der Thematik erfolgt dann in der Novembersitzung des Gemeinderats am 05.11.2024.
- Informationen der Kommunalen Verkehrsüberwachung
Die KVÜ selbst hat keine Handhabe, um ein Durchfahrtsverbot zu kontrollieren. Sie dürfen ausschließlich Geschwindigkeiten im fließenden und die Parksituationen im ruhenden Verkehr überprüfen.
Die Kontrolle eines evtl. angeordneten Durchfahrtsverbots müsste mit der zuständigen Polizeiinspektion geklärt werden.
- Rücksprache mit dem Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall bzgl. evtl. Durchfahrtsverbot
Zum einen könnten Kontrollen durch die Gemeinde selbst durchgeführt werden, wobei hier die Verhältnismäßigkeit des personellen Aufwands nicht mit dem zu erwartenden Erfolg in Einklang steht. Für die anschließende Ahndung der Verstöße durch die Polizei ist eine ausreichende Beweislage notwendig (Fahrer- und Fahrzeugprofil, Nachweis der „Widerrechtlichen Durchfahrt“, Zeugen etc.).
Eine Kontrolle durch die Polizei selbst könnte vereinzelt (1-2 Termine) stattfinden, oder falls sich während der Verbotslaufzeit ein entsprechender Bedarf auftut (z. B. durch kompletten Verkehrsstillstand im Ortsgebiet). Dazu müsste vorab festgestellt werden, wo eine sinnvolle Kontrollzone entstehen könnte.
- Anfragen bzgl. Angeboten von Verkehrsplanern
Es wurden zwei Verkehrsplaner (gevas humberg & partner; Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr) bzgl. Angeboten zur Verkehrsplanung angefragt.
Hier ist die Problematik, dass beide Planer eine Konkretisierung der gewünschten Maßnahmen benötigen.
Allerdings kam von der Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr der Vorschlag, einen
Vor-Ort-Termin inkl. anschließender Besprechung anzusetzen, um ggf. daraus erste Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten.
Stundenansatz netto 100,- €/Std. pro Mann einschließlich Reisezeit
- Termin Staatliches Bauamt
Am Dienstag, den 22.10.2024 findet noch eine Besprechung der Bauphasen und dem gesamten Ablauf der Baustelle im Staatlichen Bauamt Traunstein statt. Hier werden BM Holzner und Frau Burger teilnehmen.
Derzeit werden noch verschiedenste Maßnahmen durch die Verwaltung geprüft. Diese werden in der Gemeinderatssitzung am 05.11.2024 vorgestellt.
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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15.10.2024
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Rotter thematisiert TOP 10 der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024. Er fragt nach, ob die Gemeinde Piding rechtlich abgesichert ist, wenn sie den Milchwerken nicht mehr genügend Wasser zu Verfügung stellen kann, zum Beispiel zu Zeiten einer Trockenphase.
Grundsätzlich ja, bestätigt der Bürgermeister und bemerkt, dass der Antrag abgelehnt worden ist.
Vertragsangelegenheiten werden generell nichtöffentlich behandelt. Derzeit befindet sich die Beratung jedoch in öffentlicher Sitzung, wirft GR Dr. Zimmer ein.
GR Rotter übergibt dem Bürgermeister sein Schreiben vom 14.10.2024, in welchem er seine Bedenken untermauert. Er möchte in der nächsten Sitzung eine Rückmeldung erhalten.
BM Holzner nimmt das Schreiben entgegen und sichert zu, das Anliegen aus der Sitzung mitzunehmen.
Datenstand vom 18.12.2024 08:53 Uhr