Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
3 Genehmigung des Entwurfs zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 "Berchtesgadener Straße" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
4 Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 34 "Berchtesgadener Straße Nord" zu Umbau und Erweiterung bestehendes Stallgebäude von Anbindehaltung zu Laufstall und Neubau Güllegrube in der Berchtesgadener Straße 32, Fl. Nr. 1
5 Tektur zu Rückbau des bestehenden Flaschenabfüllgebäudes und Neubau eines Produktionsgebäudes zur Verbindung von Produktion 1 und 2 am Hockerfeld 7 - 8, Fl. Nr. 632/1
6 Tektur zu Neubau eines Einfamilienhauses in der Auenstraße 19, Fl. Nr. 1055
7 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "Winkeln-Ost"
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 14.12.2021 wird genehmigt.

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3. Genehmigung des Entwurfs zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 "Berchtesgadener Straße" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster berichtet, es liegt nun der fertige Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“ vor. Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 14.12.2020 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern, nachdem ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer weiteren Wohneinheit in der Lechsenwiese 3 (Fl. Nr. 269/4), verbunden mit Befreiungen vom Bebauungsplan, vom Landratsamt mit Verweis auf die Grundzüge der Planung abgelehnt wurde.
Die vorliegende Änderung schafft zur Ermöglichung dieses Bauvorhabens gleichzeitig weitere Baufläche bzw. Gestaltungsmöglichkeiten auch für den Kindergarten.

Die Umwandlung des betroffenen Gebietstyps von Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche in Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO hat ein Lärmschutzgutachten notwendig gemacht, dessen Ergebnisse in den Entwurf eingearbeitet wurden.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zuzustimmen, so dass das weitere Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann.

Diskussionsverlauf

BM Holzner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Josef Brüderl, Büro für Bauleitplanung, der den vorliegenden Entwurf zur Bebauungsplanänderung vorgenommen hat und diesen dem Gremium vorstellt. Im Anschluss steht er für Fragen zur Verfügung.

Herr Brüderl erklärt zunächst die Grundzüge des Bebauungsplans aus dem Jahr 1991, der den Bereich des damaligen B-Plans in Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche trennte. Durch die Änderungen entsteht nun der Gebietstyp „Urbanes Gebiet“. Im weiteren Verlauf erläutert der Planer den Änderungsentwurf anhand der Sitzungsvorlagen, insbesondere deren Begründung und Satzung, die per Beamer visualisiert sind.

Durch die Festsetzung als urbanes Gebiet befürchtet GR Rotter mehr Lärm für die bereits bestehende Wohnbebauung.
Die Richtwerte des bisherigen Mischgebiets entsprechen den Werten eines urbanen Gebiets, entkräftet Herr Brüderl die Befürchtung GR Rotters.

2. BM Kleinert erinnert, Auslöser des Verfahrens war ein Bauvorhaben einer jungen Familie in Nachbarschaft des Kindergartens, die so bald wie möglich starten möchten. Er erkundigt sich, wann die Bauwerber mit einer Genehmigung rechnen können und welche Kosten für das Änderungsverfahren zu erwarten sind.
Exakte Zahlen kann Herr Schuster nicht nennen. Er vermutet, die Kosten für die Bauleitplanung und das Lärmgutachten werden unter € 10.000 liegen. 1/3 der Kosten trägt vertragsgemäß der angesprochene Bauwerber. Wenn heute der Entwurf beschlossen wird und die Auslegung gestartet werden kann, rechnet der Bauamtsleiter mit der Vorlage zur Genehmigung der Änderung in der April- bzw. Mai-Sitzung. Sollte der Bauantrag der jungen Familie die Festsetzungen des Bebauungsplans einhalten, wäre eine Behandlung im Freistellungsverfahren möglich. 
Ergänzend teilt Herr Brüderl mit, der Planer des Bauvorhabens besagter Familie habe sich bereits mit ihm abgestimmt. 

GR Lerach stellt in den Raum, ob es nicht sinnvoller sei, die Baugrenzen des MU 3 großzügiger zu gestalten. Er möchte wissen, welche Gründe dagegensprachen.
Das Lärmgutachten spricht sich gegen eine Erweiterung der Baugrenzen in Richtung der Lärmquelle aus, erklärt Herr Brüderl.

GR Dr. Zimmer geht auf die Grünordnung des Änderungsentwurfs ein, worin die Erhaltung der Grünstrukturen vorgeschrieben ist. Er vermisst die Darstellung der bestehenden Pflanzen. Bereits 1991 galt es, Bäume zu pflanzen und zu erhalten. Es ist notwendig, die bestehenden Pflanzen im Bebauungsplan einzuzeichnen, wenigstens die größeren, um deren Schutz zu definieren, auch gegenüber den Eigentümern. GR Dr. Zimmer möchte dies im Beschluss festgehalten wissen und schiebt die Forderung nach, der in der Satzung vorgeschriebene Wert „1 Baum pro 300 m²“ muss erreicht werden. 
BM Holzner steht dem ablehnend gegenüber. Er sieht die Gefahr, dass heute kein Beschluss über den Entwurf gefasst werden kann.
Der Beschluss kann heute gefasst werden, widerspricht GR Dr. Zimmer. Die untere Naturschutzbehörde könnte eine Beanstandung vornehmen, untermauert er seine Forderung nach Ergänzung des Änderungsentwurfs.  
Für den Planer, Herrn Brüderl, ist es machbar, den Bestand in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
Herr Schuster schlägt eine Erweiterung des Beschlusses dahingehend vor, die vorhandene Grünordnung in den Änderungsentwurf aufzunehmen.
BM Holzner äußert, grundsätzlich anderer Meinung zu sein. Er befürchtet Probleme mit den einzelnen Grundstücksbesitzern. 
GR Utz spricht sich dafür aus abzustimmen, ob die Erweiterung des Beschlusses aufgenommen werden soll. Er hält es für „überzogen“, wegen der Aufnahme der Grünordnung den Beschluss zu erweitern und stellt einen Antrag dagegen.
GR Dr. Zimmer erachtet dies als unnötig.
GR Utz fordert zur Einhaltung der Regeln auf. 
GR Dr. Zimmer bringt einen Verfahrenshinweis an. In der Begründung und der Satzung des Änderungsentwurfes ist die Aussage zur Erhaltung der vorhandenen Grünordnung getroffen. So heißt es in der Satzung: „je angefangene 300 m² ist ein Laub- oder Obstbaum standortgerechter heimischer Sorten zu pflanzen bzw. zu pflegen und zu erhalten.“ Um dies beschließen zu können, ist es zwingend notwendig, dass der Bestand an Pflanzen eingezeichnet ist. Dieser „Mangel“ muss nachgearbeitet werden. GR Dr. Zimmer kann die Diskussion darüber nicht nachvollziehen.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Geschäftsordnung von GR Utz auf, wonach dieser beantragt, keine Änderung des Beschlussvorschlags vorzunehmen. GR Utz spricht sich gegen die Aufnahme des vorhandenen Baumbestands in den Änderungsentwurf aus, weil er Nachteile für künftige Bauwerber sieht.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag auf Geschäftsordnung von GR Utz statt, wonach der vorhandene Baumbestand nicht in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen werden soll.
Abstimmung:        JA-Stimmen                4
                       NEIN-Stimmen        7

Der Antrag ist abgelehnt.

Nach Beendigung dieses Tagesordnungspunkts verlässt Herr Brüderl, Büro für Bauleitplanung, den Sitzungssaal.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“ in der Fassung vom 15.12.2021 mit Ergänzung des bestehenden Baumbestands zu und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte für das Bebauungsplanänderungsverfahren vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 34 "Berchtesgadener Straße Nord" zu Umbau und Erweiterung bestehendes Stallgebäude von Anbindehaltung zu Laufstall und Neubau Güllegrube in der Berchtesgadener Straße 32, Fl. Nr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs an der Berchtesgadener Straße 32, Fl. Nr. 1, will seinen Milchviehstall umbauen, um im Sinne des Tierwohls anstatt Anbinde- zukünftig Laufstallhaltung zu betreiben, lässt Herr Schuster wissen.
Dabei soll der Stall L-förmig mit 26,75 x 18,71 m, somit ca. 274 m², vergrößert werden. Der aktuelle Stall ist ca. 216 m², der neue Stall dann ca. 490 m² groß. Der First des Anbaus soll ca. zwei Meter niedriger werden als der des Hauptstalls. Die Anzahl der Tiere bleibt gleich. Im Zuge dieses Anbaus würde die Güllegrube mit einer Größe von 113 m² (zwölf Meter Durchmesser, vier Meter Gesamthöhe) nach Westen verlegt.
Dieses Vorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage mit Befreiungsantrag bereits in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021 positiv behandelt, ein Bauvorbescheid des Landratsamtes mit Auflagen liegt mittlerweile vor, weshalb nun ein Bauantrag gestellt wird.

Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 34 „Berchtesgadener Straße Nord“ und ist als Dorfgebiet (MD) eingestuft.
Mit diesem Bauantrag ist deshalb auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans verbunden, da die Baugrenzen exakt an den Außenkanten des bestehenden Hofgebäudes entlangführen und die geltende GRZ von 0,2 überschritten wird: Sie liegt bei 0,27.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist gem. § 31 Abs. 2 BauGB möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses Dorfgebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere den Grundzügen der Planung kann entgegengehalten werden, dass der Bebauungsplan von 1998 dem Hof aus dem Jahr 1988 mit seinen Festsetzungen übergestülpt bzw. der Hof miteinbezogen wurde, um den dörflichen Charakter zu erhalten. Wäre der Hof damals schon größer gewesen, hätte die Absicht der räumlichen Vergrößerung bestanden oder wäre die rechtliche Auslegung der Grundzüge der Planung ähnlich scharf gewesen wie heute, wäre der Hof entweder gar nicht oder mit weitaus üppigeren Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt worden.
Die Gemeindeverwaltung sieht die Grundzüge der Planung daher nicht verletzt, die Größeneinschränkung des Hofs war laut Satzungsbegründung nicht beabsichtigt.
Städtebaulich spricht nichts gegen die Vergrößerung der Stallanlagen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs, aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Auflagen im Bauvorbescheid sind die nachbarlichen Interessen auch gewahrt.
Zudem ist gem. § 5 BauNVO innerhalb von Dorfgebieten auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 34 „Berchtesgadener Straße Nord“ kann somit erfolgen.

Die Güllegrube befindet sich außerhalb des Bebauungsplans, richtet sich im Außenbereich somit nach § 35 Abs. 1 BauGB. Da diese dem privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, ist die Güllegrube ebenfalls genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiungen von den Baugrenzen und der GRZ des Bebauungsplans Nr. 34 „Berchtesgadener Straße Nord“ zur Umsetzung des Bauvorhabens Erweiterung des Milchviehstalls sowie zur Errichtung der Güllegrube in der Berchtesgadener Straße 32 (Fl. Nr. 1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Tektur zu Rückbau des bestehenden Flaschenabfüllgebäudes und Neubau eines Produktionsgebäudes zur Verbindung von Produktion 1 und 2 am Hockerfeld 7 - 8, Fl. Nr. 632/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll das bestehende Flaschenabfüllgebäude auf dem Grundstück Hockerfeld 7 – 8, Fl. Nr. 632/1 zurückgebaut und dafür ein Produktionsgebäude zur Verbindung von Produktion 1 und 2 errichtet werden. Dieser Antrag wurde in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021 positiv behandelt, auch eine Baugenehmigung existiert bereits.
Da die Detailplanungen weiter fortgeschritten sind, wird nun im Rahmen einer Tektur der Bereich der ursprünglichen Milchlagertanks geändert, auch im Inneren der Gebäudestruktur wurden Änderungen vorgenommen.

Da ein zusätzlicher Ventilknotenraum im ursprünglichen Aufstellungsbereich der neuen Milchlagertanks errichtet werden muss, wurden diese Tanks nun vorerst gestrichen, um den grundsätzlichen Baubeginn der betriebswirtschaftlich notwendigen Änderungen nicht zu verzögern und eine Lösung für die evtl. notwendige Höhenüberschreitung der Tanks zu den Festsetzungen des Bebauungsplans zu finden.

Im Bereich der GRZ gibt es keine Veränderungen zum bisher genehmigten Plan mit ca. 970 m² Grundfläche und einer GRZ von 0,702 bei erlaubten 0,95. Es werden dabei keine neuen Flächen versiegelt, lediglich bereits versiegelte Flächen neu überbaut.

Der Tektur kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

GR Rotter verlässt um 19:50 den Sitzungssaal und kehrt um 19.55 Uhr wieder zurück.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Tektur für den Rückbau des bestehenden Flaschenabfüllgebäudes und der Errichtung eines Produktionsgebäudes zur Verbindung von Produktion 1 und 2 auf dem Grundstück Hockerfeld 7 - 8 (Fl. Nr. 632/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Tektur zu Neubau eines Einfamilienhauses in der Auenstraße 19, Fl. Nr. 1055

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Nähe Auenstraße (Fl. Nr. 1055), zukünftig Auenstr. 19, soll ein Einfamilienhaus errichtet werden, verliest Herr Schuster.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 8,49 m x 12,99 m und dem Vorhaben wurde in der Sitzung vom 20.04.2021 zugestimmt, eine Baugenehmigung vom Landratsamt in der Folge erteilt.
Nun beantragt der Bauherr eine Tektur bezüglich Anhebung des Dachstuhls um 25 cm, womit die neue Firsthöhe bei 8,05 m, vormals 7,80 m, liegt. Zudem sollte der Innenkamin durch einen Außenkamin ersetzt werden und anstelle der geplanten Böschung an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Geländeauffüllung mit Böschungswinkelsteinen entstehen.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Tektur ist vor allem aufgrund der Anhebung der Firsthöhe zu betrachten und fügt sich dabei immer noch problemlos in die nähere Umgebung ein: Hier finden sich diverse Formen und Größen, das betroffene Wohnvorhaben gehört dabei immer noch zu den kleineren Gebäuden.
Der Versiegelungsgrad ändert sich nicht und liegt weiterhin im mittleren Bereich der umgebenden Bebauung.
Somit kann die vorgelegte Tektur akzeptiert werden.

Die notwendigen zwei Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit der bereits bestehenden Doppelgarage nachgewiesen. Die Abstandsflächen werden weiterhin eingehalten.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Tektur zum Bauantrag zur Errichtung eines 
Einfamilienhauses auf dem Grundstück Nähe Auenstraße (Fl. Nr. 1055), zukünftig Auenstr. 19, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "Winkeln-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster gibt bekannt, der Bauausschuss der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 07.12.2021 die Änderung der Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ beschlossen.
Die Änderung ist notwendig geworden, da sich im Zuge der Prüfung eines Bauwunsches herausgestellt hat, dass die seit 2010 rechtskräftige Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ nicht mit der aktuellen Rechtsprechung in Einklang ist und daher insbesondere der Gelzungsbereich aktuellen Erfordernissen angepasst werden muss.
Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Außenbereichssatzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss beauftragte in der nichtöffentlichen Sitzung am 14.12.2021 die Firma Brandschutz Holzner, Salzburger Str. 10, 83451 Piding mit der Installation einer Gefahrenmeldeanlage mit Weiterleitung in der Mehrweckhalle zum Bruttopreis von 10.157,78 €, gibt Herr Schuster bekannt.

Bezugnehmend auf die letzte Gemeinderatssitzung vom 11.01.2022 schildert Herr Schuster, für den Neubau der Kinderkrippe an der Lattenbergstraße sind die Bauleit- und Änderung der Flächennutzungsplanung komplett vergeben. Die Vergabe der Gebäudeplanung ist bis Phase 4 erfolgt.
2. BM Kleinert ruft ins Gedächtnis, laut Aussage in der letzten GR-Sitzung wäre die Planung komplett vergeben worden.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.01.2022 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Rotter erinnert an die Gemeinderatssitzungen vom 07.12.2021 und 11.01.2022. An der Sitzung am 07.12.2021 konnte Bürgermeister Holzner wegen Erkrankung nicht teilnehmen. Deshalb beantragte GR Dr. Zimmer in der Sitzung vom 07.12.2021 die Vertagung des Tagesordnungspunktes 3, der sich u. a. mit der Genehmigung der Kostenmehrungen beim Feuerwehrhausneubau in Höhe von € 200.000 befasste, auf die Sitzung am 11.01.2022. Dazu nimmt GR Rotter Stellung: Jeder Gemeinderat war sich der Kostenmehrungen bewusst. GR Rotter treibt um, dass Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat in dem Bericht des Reichenhaller Tagblatts vom 14.01.2022 diskreditiert wurden. Um dies künftig zu vermeiden, tritt er dafür ein, offene Fragen vorab mit der Verwaltung zu klären. Ihn ärgert, von Gemeinderäten anderer Kommunen über die „Zustände“ im Pidinger Gemeinderat angesprochen worden zu sein. Er hofft auf bessere Verhältnisse im Gemeinderat für das neue Jahr und appelliert an die Räte daran zu denken, ein Gemeinderat tritt im Namen der Bürger auf.

GR Dr. Zimmer meldet sich zum Bebauungsplan Nr. 7 „Göllstraße“. Nachdem die Auslegungsfrist zur 13. Änderung beendet ist, hatte er erwartet, dass das Thema heute auf der Tagesordnung steht. Er setzt voraus, dass dies nun in der Februarsitzung geschehen wird.
Herr Schuster bestätigt die Beendigung der Auslegungsfrist. Eine Hereinnahme auf die Tagesordnung der Februarsitzung ist angestrebt, kann jedoch nicht garantiert werden. Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bestehen noch offene Punkte, die es gilt, intern und auch mit den Grundstückseigentümern zu besprechen.
Der Gesprächstermin mit den Eigentümern ist noch nicht fixiert, führt der Bauamtsleiter auf Nachfrage von GR Leirer an. Dazu müssen die Stellungnahmen ausgewertet sein.

Datenstand vom 16.02.2022 12:57 Uhr