Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022
3 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstaße" (Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
4 Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh" zum Abbruch und Neubau Trafohaus in Hirschloh 1 + 3, Fl. Nr. 232
5 Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 36 "Zollnerleiten" zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Trennwand im Zollnerfeld 14 (Fl. 801/31)
6 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Hackschnitzelhalle auf der Fl. Nr. 217, Untere Eggärten
7 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Ainring - Thundorf"
8 Verschiedenes
8.1 Genehmigungsfreistellung zur Erweiterung der Wohnung im 1. OG durch Aufstockung Garage und Erstellung Außentreppe in der Predigtstuhlstr. 4 (Fl. Nr. 758/5)
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt den neuen Pressevertreter des Reichenhaller Tagblatts, Maiximilan Klapper, vor.
Weiters stellt der Bürgermeister die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. 
Krankheitsbedingt entschuldigt ist 2. BM Kleinert, der von Christian Wagner vertreten wird. Damit sind 11 Mitglieder, inklusive des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.01.2022 wird genehmigt.

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3. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstaße" (Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schuster im Sachvortrag informiert, sollte mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ eine Erweiterung ermöglicht werden, welche dann mit Bauantrag in der Bauausschusssitzung vom 10.08.2021 behandelt wurde.
Im Laufe des Prüfungsprozesses des Landratsamts als Bauaufsichtsbehörde hat sich allerdings eine Abstandsflächenproblematik aufgrund bestehender Abstandflächenübernahmen der Nachbargrundstücke und der Art der Festsetzung zu Abstandsflächen im Bebauungsplan ergeben.

Nach Rücksprachen mit dem Landratsamt und dem beauftragten Architekturbüro ist eine Änderung des Abstandsflächenrechts im Bebauungsplan grundlegend notwendig.
Hierzu soll das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB genutzt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Somit muss keine frühzeitige Beteiligung erfolgen, sondern es kann gleich mit der ersten regulären Beteiligungsphase begonnen werden.

Die 2. Änderung soll sich darauf beschränken, das Abstandsflächenrecht „dynamisch“ zu gestalten, d. h. es wird so formuliert, dass es sich auf die jeweils gültige Fassung der abstandsflächenregelnden BayBO bezieht. Aktuell gilt altes Recht mit dem Abstand von Gebäude zu Grundstücksgrenze von einer Wandhöhe und an zwei Seiten von halber Wandhöhe. Das neue Recht (Änderung BayBO im Mai 2021) ermöglicht einen allseitigen Abstand von lediglich 40% der Wandhöhe. 

Evtl. muss zumindest eine weitere Änderung noch am Bauvorhaben selbst erfolgen, um die Erweiterung wie geplant auch mit neuen Abstandsflächen umsetzen zu können. Dies stellt sich aber erst noch heraus und ist für diese notwendige Bebauungsplanänderung ohne Belang.

Der Inhalt der Änderungssatzung soll lauten:

§ 1

  1. § 1 Nr. 2 Buchstabe a Satz 4 der Satzung vom 12.03.2003 wird aufgehoben und durch folgende neue Fassung ersetzt: 
Die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.

  1. Die übrigen textlichen Festsetzungen der Satzung vom 12.03.2003 bleiben unverändert bestehen.

§ 2

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.


Auf Nachfrage von Herrn Schuster, ob die mitgereichten Anhänge vorgetragen werden sollen, wird einstimmig darauf verzichtet. Mittels einer Planübersicht (siehe Anlage) werden die Abstandsflächen sowie die Stellplatzsituation aufgezeigt.
Laut Herrn Schuster empfiehlt das Landratsamt, die Abstandsflächen auf aktuell gültiges Recht abzuwandeln.  

Diskussionsverlauf

GR Rotter stellt in Frage, dass der Stellplatzschlüssel korrekt berechnet ist. Er schildert seine Beobachtung, dass zeitweise rund 16 bis 18 Pkw auf der Straße vor der Seniorenanlage parken
Herr Schuster erklärt, dass der Stellplatzschlüssel der Satzung entspricht. 
Über die Handhabe gegen Pkw-Nutzer, die ihren Wagen auf der Straße parken, hat der Bauamtsleiter keine Kenntnis. In diesem Zusammenhang thematisiert er, dass vermutlich bei hohem Besucheraufkommen die Straße zum Parken genutzt wird.
BM Holzner fasst zusammen, dass der Stellplatzschlüssel korrekt berechnet ist sowie auch für den privaten Bereich nach dieser Vorgabe geregelt ist.  

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt im Rahmen der Abstandsflächenanpassung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ zur jeweils gültigen Fassung der BayBO, stimmt dem Satzungs- und Begründungsentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte für das Bebauungsplanänderungsverfahren vorzunehmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh" zum Abbruch und Neubau Trafohaus in Hirschloh 1 + 3, Fl. Nr. 232

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Herr Schuster erläutert im Sachvortrag, dass auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl. Nr. 232) das bestehende Trafohaus mit ca. 15 m² durch ein neues ca. 7 m² großes ersetzt werden soll. Das aus den 1980er-Jahren stammende Trafohaus muss erneuert werden, da Bausubstanz und technische Einrichtungen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Um eine lückenlose Stromversorgung zu gewährleisten, kann der Bestand erst abgebrochen werden, wenn das neue Trafohaus fertiggestellt ist und den Betrieb aufgenommen hat, wodurch ein neuer Standort nötig ist.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass eine Umformerstation nur an der Stelle zulässig ist, an der das aktuelle Trafohaus steht, daher ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses Sondergebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, insbesondere die Grundzüge der Planung sind nach Ansicht der Verwaltung durch die Verschiebung um 3 m nicht berührt, hinzu liegt der neue Standort innerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird nur temporär erhöht, bis der Altbestand abgebrochen worden ist, danach liegt sie um gut 8 m² niedriger.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b BayBO.

Im Anschluss an den Sachvortrag zeigt Herr Schuster die mitgereichten Anlagen (Übersicht, Ansicht und Lageplan). 

BM Holzner teilt mit, dass die Optik des neuen Trafohauses in etwa dem neuen Trafohaus an der Berchtesgadener Straße gegenüber dem Feuerwehrhaus-Neubau entspricht. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 „Behindertenwerkstätte Hirschloh“ zu Abbruch und Errichtung eines Trafohauses in Hirschloh 1 und 3 (Fl. Nr. 232) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 36 "Zollnerleiten" zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Trennwand im Zollnerfeld 14 (Fl. 801/31)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schuster informiert im Sachvortrag darüber, dass auf dem Grundstück Zollnerfeld 14, Fl. Nr. 801/31, eine Terrassenüberdachung sowie eine Trennwand zur angrenzenden Doppelhaushälfte entstehen sollen. Dabei soll die Überdachung 4,45 m x 3,64 m und ein zusätzliches Vordach im Bereich der Terrassentür 1,8 m x 1,4 m groß werden, somit insgesamt 18,7 m². Die Trennwand soll auf einer Länge von 3,64 m und einer Höhe bis zu 2,52 m bündig mit der Bedachung abschließen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 „Zollnerleiten“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans besagen, dass die GRZ I maximal 0,25 betragen darf. Mit Terrasse und entsprechender Überdachung liegt sie aber bei 0,27, daher ist eine Befreiung von dieser Festsetzung notwendig.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt, es handelt sich um eine geringfügige Abweichung von 2%. Zudem war der Bebauungsplan für große Einzelhäuser ausgelegt, die meisten Grundstücke wurden allerdings zu Gunsten von Doppelhäusern geteilt.
Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 36 „Zollnerleiten“ kann somit erfolgen.

Das Vorhaben ist ansonsten nicht verfahrensfrei gem. Art. 57 BayBO, da die dortigen Größenbeschränkungen sowohl von der Überdachung als auch von der Trennwand überschritten werden. Somit liegt ein regulärer Bauantrag zu Grunde, der nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig ist.

Herr Schuster zeigt im Anschluss an den Sachvortrag zur Verdeutlichung mitgereichte Anlagen (Grundriss, Schnitt und Ansichten, Übersicht, Lageplan). Die Höhe der Mauer ist aus brandschutztechnischen Gründen und wegen der Profilgleichheit zur benachbarten Doppelhaushälfte im genannten Ausmaß erforderlich, so der Bauamtsleiter
  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der GRZ des Bebauungsplans Nr. 36 „Zollnerleiten“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Trennwand im Zollnerfeld 14 (Fl. Nr. 801/31) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage zur Errichtung einer Hackschnitzelhalle auf der Fl. Nr. 217, Untere Eggärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Sachvortrag erläutert Herr Schuster, dass auf dem Grundstück Untere Eggärten, Fl. Nr. 217, eine Hackschnitzelhalle von ca. 12,5 m x 10 m Grundfläche errichtet werden soll. Diese soll der Lagerung von Erntegut aus den nördlich gelegenen Waldgrundstücken des Antragstellers dienen.
Eine Errichtung bzw. die Nutzung der bestehenden Hütten im Wald kommt für den Antragsteller nicht in Betracht. Es müssen regelmäßig mehrere Tonnen Hackschnitzel zu den Haushalten bewegt werden, aufgrund der Fahrsituation im Winter ist dies bei den 10 bis 30 Höhenmeter höher liegenden Bestandsgebäuden nur schwer möglich. In diesen Hütten sind Fahrzeuge und Geräte zur Waldbewirtschaftung untergebracht.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als ökologisch wertvolle Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB, sind demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist sowie einem forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass die Lage der geplanten Halle am Rand der ökologisch wertvollen Fläche dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang nicht entgegensteht, auch da die näher bezeichnete Fläche für Röhricht, Klein- und Großeggenried erst 30 m weiter östlich des geplanten Standorts beginnt. Zu unterscheiden ist hiervon das Kriterium der Beeinträchtigung öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 2 BauGB, welches nach Ansicht der Verwaltung vorliegen würde, weshalb eine Prüfung nach diesem strengeren Maßstab nicht erfolgt ist.
Die Erschließung ist über einen bestehenden Feld- bzw. Forstweg gesichert, das Vorhaben ist im Vergleich zur Betriebsfläche untergeordnet.
Ob das Vorhaben einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient, also eine Privilegierung vorliegt, muss im weiteren Genehmigungsverfahren erst durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Fachbehörde festgestellt werden.

Die Bauvoranfrage ist nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig, ihr kann mit dem Vorbehalt der Erteilung einer Privilegierung zugestimmt werden.
Diese Vorgehensweise ist mit dem Landratsamt als gangbarste Lösung abgesprochen. 


Herr Schuster zeigt im Anschluss an den Sachvortrag mitgereichte Anlagen (Übersicht Eggärten und Lageskizze), um die Situierung der Hackschnitzelhalle zu verdeutlichen. Da es sich um eine Bauvoranfrage handelt, müssen Lageskizze und Übersicht nicht dem üblichen Standard entsprechen, erklärt der Bauamtsleiter. Ob das Vorhaben tatsächlich genehmigungsfähig ist, werde sich durch die Prüfung am Landratsamt ergeben. 
  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Hackschnitzelhalle auf dem Grundstück Untere Eggärten, Fl. Nr. 217, unter der Bedingung, dass es einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung der Einbeziehungssatzung "Ainring - Thundorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schuster im Sachvortrag mitteilt, hat der Bauausschuss der Gemeinde Ainring in seiner Sitzung vom 16.11.2021 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Ainring - Thundorf“ beschlossen.

Mit der Einbeziehungssatzung soll ein Grundstück am nordöstlichen Rand des Ortsteils Thundorf in der Gemeinde Ainring in den Innenbereich i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB einbezogen und somit der bestehende Hauptort kleinräumig erweitert werden, um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage zu ermöglichen.

Die Gemeinde Piding wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Die Einbeziehungssatzung wurde geprüft, es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Daher wird vorgeschlagen, auf die weitere Verfahrensbeteiligung zu verzichten.

Herr Schuster stellt im Anschluss an den Sachvortrag die mitgereichten Anlagen vor und verweist darauf, dass auf dem Lageplan Thundorf in schwarzer Markierung die Erweiterung dargestellt ist

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Einbeziehungssatzung „Ainring - Thundorf“ der Gemeinde Ainring. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beratend 8
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8.1. Genehmigungsfreistellung zur Erweiterung der Wohnung im 1. OG durch Aufstockung Garage und Erstellung Außentreppe in der Predigtstuhlstr. 4 (Fl. Nr. 758/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 8.1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

  1. Herr Schuster informiert über das Vorhaben zur Erweiterung der Wohnung im 1. OG durch Aufstockung der Garage und Erstellung einer Außentreppe in der Predigtstuhlstraße 4 (Fl. Nr. 758/5). Zusätzlich sollen auch zwei weitere Stellplätze entstehen. Eine Genehmigung im Freistellungsverfahren ist laut Bauamtsleiter möglich, wenn die Festsetzungen im Bebauungsplan eingehalten werden. Dann kann der Bürgermeister nach Prüfung durch das Bauamt die Genehmigung erteilen. 

  1. In Sachen Bebauungsplan Göllstraße teilt Herr Schuster den aktuellen Verfahrensstand mit. Demnach war das Ergebnis einer Besprechung mit den Eigentümern, dass man sich zunächst auf eine Zurückstellung des Themas bis März verständigt hat. Zum Hintergrund erläutert der Bauamtsleiter, dass sowohl Verwaltung als auch der Planer die Notwendigkeit für weitere Gutachten sehen. 

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö beratend 9

Diskussionsverlauf

GR Lerach bittet um Auskunft, welche weiteren Gutachten hinsichtlich des Bebauungsplans Göllstraße notwendig sind. 
Wie Herr Schuster mitteilt, ist zum einen ein ausgearbeiteter Grünordnungsplan von Nöten, um etwa die Rückzugsmöglichkeiten für Insekten darzustellen. Zum anderen liegen seitens des Wasserwirtschaftsamts keine Daten für Gegebenheiten des Grundwassers vor. Bei der Prüfung von Einwänden der Nachbarn haben sich allerdings Hinweise ergeben, dass das Grundwasser zeitweise sehr hoch steht. Weitere Hinweise konnten einvernehmlich zwischen Bauherr und Gemeinde geklärt werden. So hat man beispielsweise zugunsten der Anbringung von Feuerwehrdrehleitern die Geschossigkeit von drei Geschossen auf zwei Geschosse reduziert, erklärt der Bauamtsleiter. Die geplante Firsthöhe könne gehalten werden, wenn das Dachgeschoss als Lagerfläche genutzt wird und nicht als Wohnfläche.

GR Wagner fragt nach, an welcher Stelle die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans „Berchtesgadener Straße“ derzeit „hängt“.
Herr Schuster räumt ein, dass er mangels verfügbarer Zeit die Bearbeitung noch nicht abschließen konnte.
   

Datenstand vom 23.03.2022 13:07 Uhr