Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt sind:
2. BM Christian Kleinert, vertreten durch GR Christian Wagner
GR Michael Leirer, vertreten durch GR Markus Schlindwein
GR Dr. Zimmer, vertreten durch GRin Christine Brüderl
BM Holzner bittet die anwesenden Zuhörer und die Pressevertreterin wegen des verspäteten Sitzungsbeginns um Nachsicht. Ursächlich war die längere Dauer des Ortstermins, der vor der Sitzung anberaumt war.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 ist noch nicht fertiggestellt. Sie wird bis zur nächsten Bauausschusssitzung nachgereicht.
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3. Abbruch Werkstattgebäude und Errichtung Wohngebäude in der Salzstraße 12 und 14, Fl. Nr. 762, mit vorhergehender Ortsbesichtigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Ortsbesichtigung des Grundstücks Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762), 18:00 bis 18:55 Uhr
Anwesend:
BM Hannes Holzner, GR Hubert Brüderl (ab 19:02 Uhr, bis 18:27 Uhr), GR Maximilian Koch, GR Gerhard Rotter, GR Markus Schmidtmeier, GR Johann Utz, Sachbearbeiter Florian Schuster, Schriftführerin Ursula Koch, für die Bauherrenschaft: Elfriede Huber, Max Huber, Matthias Koch (Bauunternehmer);
Die Anwesenden informierten sich vor Ort über die geplanten Baumaßnahmen und über die in der Planung vorgesehenen Stellplätze. Zu letzteren kristallisierte sich heraus, von den im Plan eingezeichneten Parkplätzen im Bereich Ecke Salz-/Bahnhofstraße sind zwei nicht anfahrbar und laut Stellplatzsatzung auch nicht erforderlich. GR Koch sprach sich dafür aus, nur die drei geforderten Parkplätze in den Plan einzuzeichnen. GR Schmidtmeier pflichtete dem bei. BM Holzner hob die Probleme beim Ein- und Ausparken dieser beiden äußeren Stellplätze hervor. Näher betrachtet wurden auch die Zufahrts- und Parkverhältnisse des Rückgebäudes, in welches nun die Firma Zweirad-Planthaler umgezogen ist. Weil auch dieser Teil des Grundstücks zur Flurnummer des Bauantrags gehört, regte GR Koch hinsichtlich der Zufahrts- und Parkverhältnisse an, die Gesamtsituation in Betracht zu ziehen. GR Schmidtmeier unterstützte diesen Vorschlag. Bauunternehmer Koch gab an, ein Gesamtkonzept vorzulegen, wenn dies vom Gemeinderat gewünscht ist.
In der anschließenden Bauausschusssitzung berichtet Herr Schuster, auf dem Grundstück Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762) soll das bestehende Werkstattgebäude abgebrochen und ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Das neue Haus soll 11,49 x 14,76 – 16,40 m und somit ca. 166 m² Grundfläche bei einer Firsthöhe von 9,13 m erhalten. Es sind zwei Quergiebel auf der Ostseite und zwei Schleppgauben auf der Westseite geplant.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, schon die weiterhin nördlich und südlich anschließenden Bestandsgebäude sind einmal niedriger und einmal höher. Quergiebel sind ebenfalls vorhanden, allerdings keine zwei pro Traufseite, sondern wenn dann einzelne oder zwei Quergiebel auf verschiedenen Dachseiten. Dachgauben gibt es in der näheren Umgebung keine, nach Ansicht der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Die GRZ I liegt laut Berechnungen des Planers bei 0,26 und sollte dem jetzigen Zustand entsprechen, die GRZ II liegt bei 0,42. Eine zusätzliche Versiegelung ist mit dem Bauantrag nicht verbunden.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, gefordert sind 11 Stellplätze. Aufgrund der Alt- bzw. Bestandsgebäude ist hier eine Verrechnung erfolgt, die bereits in großer Zahl vorhandenen Stellplätze führen zu keinem neuen Bedarf.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
BM Holzner geht auf die Diskussion im Ortstermin bezüglich der Parkplätze ein. Dabei stellte sich heraus, relevant für das Bauvorhaben sind die in der Anlage „Stellplätze“ zur Sitzungseinladung in der Farbe Orange dargestellten Stellplätze Nrn. 1 bis 3. Die zusätzlichen Parkplätze Nrn. 4 und 5 sind nicht anfahrbar und unterliegen auch nicht der Stellplatzforderung. Es wurde angeregt, diese aus der Darstellung zu entfernen.
GR Koch wiederholt seine Forderung aus der Ortsbesichtigung nach einem Stellplatz-Konzept für sämtliche Wohn- und Gewerbeflächen, die sich alle unter einer Flurnummer auf dem Grundstück befinden. Er möchte den Bauantrag, dem er im Übrigen zustimmen kann, bis zur Vorlage einer Gesamtlösung zurückstellen. Den Vorschlag vom Bauamtsleiter, heute die zwei strittigen Parkplätze zu streichen, um abstimmen zu können und die überarbeitete Stellplatzordnung in der Verwaltung zu prüfen und an das Landratsamt weiterzugeben, lehnt GR Koch ab. Er besteht auf Abstimmung im Bauausschuss, denn die Stellplätze sind Bestandteil einer Bebauung.
GR Schmidtmeier unterstützt die von GR Koch vorgeschlagene Vorgehensweise.
GR Lerach schließt sich den Ausführungen von GR Koch an, das komplette Grundstück einzubeziehen. Grundsätzlich hätte er sich hier an der Haupteingangsstraße von Piding eine ansprechendere Bauweise gewünscht.
GR Brüderl hat kein Problem mit den im Bauplan verankerten Parkflächen. Er hält die vorgelegte Planung für ausreichend. Wenn die Parkplätze Nrn. 4 und 5 gestrichen werden, kann er dem Bauantrag zustimmen.
Herr Schuster fasst zusammen, die Parkplätze 4 und 5 sollen entfernt werden, der Rest des Bauantrags ist regelkonform. Wenn die Abstimmung verschoben wird, bis das Gesamtkonzept zu den Stellplätzen vorliegt, muss der Bauantrag von der heutigen Tagesordnung genommen und in nächste BA-Sitzung wieder aufgenommen werden.
BM Holzner unterstützt dieses Ansinnen. Bei einer heutigen Abstimmung besteht die Gefahr, keinen klaren Beschluss zu erhalten.
GR Schmidtmeier stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, wonach Punkt Nr. 3 von der heutigen Tagesordnung entfernt wird.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss gibt dem Antrag zur Geschäftsordnung von GR Schmidtmeier auf Streichung des Tagesordnungspunkts Nr. 3 der heutigen Sitzung statt.
Abstimmung: JA-Stimmen 8
NEIN-Stimmen 3
BM Holzner
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4. Errichtung von Milchlagertanks auf der Decke des Ventilknotens eines Produktionsgebäudes im Hockerfeld 7-8, Fl. Nr. 632/1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster lässt wissen, auf dem Grundstück Hockerfeld 7 – 8, Fl. Nr. 632/1, sollen Milchlagertanks auf der Decke des Ventilknotens eines Produktionsgebäudes errichtet werden.
In der Entstehung wurde in der Sitzung vom 20.04.2021 der grundlegende Umbau der Produktionsgebäude im betreffenden Bereich beschlossen, am 18.01.2022 wurde einer Tektur vom Bauausschuss zugestimmt, in der der Ventilknoten thematisiert wurde. Ursprünglich wären bei dieser Tektur bereits die Milchlagertanks inbegriffen gewesen, aufgrund der damit verbundenen Höhenüberschreitung wurde im Vorfeld zur Bauausschusssitzung des 18.01.2022 aber eine grundlegende Diskussion der Thematik im Gemeinderat angeregt, was von Bürgermeister und Verwaltung umgesetzt wurde. Der Gemeinderat hat die Frage der Höhenüberschreitung der Tanks in seiner Sitzung vom 08.02.2022 wieder an den Bauausschuss verwiesen.
Mit der Errichtung der Milchlagertanks ist eine Befreiung von der Festsetzung der maximal zulässigen Höhe baulicher Anlagen des Bebauungsplans Nr. 15 Hockerfeld verbunden und beantragt.
Die Höhenüberschreitung ist technisch notwendig, da ein zusätzlicher Ventilknotenraum im ursprünglichen Aufstellungsbereich der neuen Milchlagertanks errichtet werden muss. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen können die Tanks aber nicht kleiner ausfallen und sollen auf der Decke des Ventilknotenraums platziert werden. Es ergibt sich dadurch eine Überschreitung der auf 472,60 m ü NN festgelegten Maximalhöhe von 3,68 m bzw. 4,68 m inkl. Geländer. Die Gesamthöhe der Tanks über der Oberkante Fußboden würde somit 26,55 m bzw. 27,55 m inkl. Geländer betragen.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Nach Ansicht der Verwaltung treffen diese Voraussetzungen zu, da es sich um eine einzelne Ausnahme von der ansonsten weiterhin gültigen Höhenbeschränkung handelt und der Grundzug der Planung so weiter erhalten bleibt. Diese Ansicht wird auch vom Landratsamt geteilt.
Die Abweichung ist auch städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar, da es sich nach wie vor um ein Industriegebäude handelt, dessen Überschreitung der Maximalhöhe sich lediglich auf den inneren Teil der Gebäudestruktur bezieht und die Tanks aufgrund ihrer Lage keine Rand- oder Nachbarbeziehungen aufweisen.
Im Bereich der GRZ gibt es keine Veränderungen zum bisher genehmigten Plan. Das Vorhaben in Verbindung mit dem darunter befindlichen Ventilknotenraum führt zu einer GRZ von 0,7 bei erlaubten 0,95. Es werden dabei keine neuen Flächen versiegelt, lediglich bereits versiegelte Flächen neu überbaut.
Das Vorhaben ist genehmigungsfähig, es wird empfohlen, diesem zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
BM Holzner hebt hervor, die beantragte Höhenüberschreitung der Milchlagertanks dient dazu, den Anforderungen an die Milchqualität gerecht zu werden und den Flächenverbrauch insgesamt zu minimieren. Die höheren Gebäudeteile liegen im „Herzen“ der Molkerei und sind von außen fast nicht zu sehen. Deshalb kann er dieser Abweichung von Bebauungsplan zustimmen. Gleichzeitig stellt der Bürgermeister klar, es gibt keine weitere Ausnahmegenehmigung mehr, auch entsteht für diese Erhöhung kein Bezugsfall bzw. keine Ableitung für weitere Vorhaben. Insofern sieht er seine Entscheidung als Kompromisslösung.
Dieses „Stück-für-Stück-höher-Werden“ kann GR Rotter nicht mehr akzeptieren. Weil stets zwingende, wirtschaftliche Gründe angeführt wurden, sah sich der Gemeinderat gezwungen, den Vorhaben zuzustimmen. Im Hinblick auf die Zukunft, regt er ein Überdenken an.
Nach diversen Ausnahmegenehmigungen ist für GR Koch jetzt der Punkt erreicht, wo er nicht mehr zustimmt. Er lässt die Bauanträge zu diesem TOP Revue passieren, wonach in der BA-Sitzung vom 20.04.2021 die Errichtung eines Produktionsgebäudes einschließlich Milchlagertanks mit einer maximalen Höhe von 472,6 m ü. NN beantragt wurde. In der Sitzung vom 18.01.2022 lagen neue Pläne vor, in denen die Milchlagertanks entfernt wurden und ein zusätzlicher Raum für einen Ventilknotenpunkt vorgesehen war. In dieser Sitzung war nie die Rede davon, dass die Tanks möglicherweise höher werden. Nun stellt sich heraus, die Milchlagertanks werden um 3,68 m höher als die Maximalhöhe. GR Koch sieht bei einer Zustimmung eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Bauwerbern, bei denen diese Toleranz nicht gewährt wird. Er wird deshalb dem Bauantrag nicht zustimmen.
Herr Schuster stimmt den Ausführungen GR Kochs zur Entstehungsgeschichte zu.
GR Brüderl erklärt, auch ihm ist das beantragte Bauwerk zu hoch. Er wird dennoch seine Zustimmung erteilen, ist jedoch an seiner Grenze dessen angelangt, was er befürworten kann.
GR Wagner kann dem Vorhaben zustimmen, weil die Erhöhung nach seiner Sichtweise an der beantragten Stelle nicht stört. Er regt an, im Beschluss zu verdeutlichen, dass die Erhöhung ausschließlich für diese Milchlagertanks genehmigt wird.
Für GR Lerach ist mit der beantragten Höhenüberschreitung eine Grenze erreicht. Die Hochhausgrenze liegt in Deutschland bei 22 Metern, hier in Piding, einem Dorf mit ca. 5.500 Einwohnern, ist man mit den beantragten Milchlagertanks nun bei 27 Meter angekommen. Er spricht sich dafür aus, diesen Umstand in einem Gespräch mit den Milchwerken zu kommunizieren.
GR Schlindwein kündigt an, dem Antrag seine Zustimmung nicht zu erteilen und erklärt seine Übereinkunft mit den Ausführungen GR Kochs. Das Wachstum der Milchwerke ruft auch Unmut in der Bevölkerung hervor.
GR Utz pflichtet ebenfalls GR Koch bei. Hinter der Aufteilung der Anträge zu diesem Bauvorhaben steht eine Taktik, mutmaßt er.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung der Milchlagertanks auf dem Grundstück Hockerfeld 7 - 8 (Fl. Nr. 632/1) mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“ in der Art zu, dass ausschließlich nur für diese acht Milchlagertanks einer Befreiung von der Höhenfestsetzung, wie im Bauantrag dargestellt, zugestimmt wird und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
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5. Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 22 "Ganghoferstraße" und Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Errichtung eines Doppelcarports in der Ganghoferstr. 49, Fl. Nr. 313/6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Ganghoferstr. 49 (Fl. Nr. 313/6) soll ein Doppelcarport errichtet werden, so Herr Schuster. Das Carport soll auf der Fläche von vorhandenen Stellplätzen ca. 5 m x 5,2 m und somit 26 m² erhalten.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplans schreiben mindestens 1,5 Stellplätze vor, wobei drei vorhanden sind und verbieten aber eine Überdachung. Daher beantragt der Bauherr eine Befreiung von dieser Festsetzung nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.
Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Diese Bedingungen sind erfüllt, dem Verbot einer Stellplatzüberdachung kann entgegengehalten werden, dass in gleich gelagerten Fällen innerhalb des Gebiets des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ bereits Carports genehmigt wurden (zuletzt in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021). Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“ kann somit erfolgen.
Ebenfalls abgewichen werden müsste in diesem Zug von der Stellplatzsatzung, da bei dem nördlichen Stellplatz der geforderte Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 5 m nicht eingehalten werden kann (§ 6 Abs. 3 Stellplatzsatzung). Gleichzeitig ist gem. § 8 der Satzung eine Abweichung bei ansonsten verfahrensfreien Vorhaben wie diesem Carport möglich, wenn die Gemeinde diese erlässt.
Im vorliegenden Fall empfiehlt die Verwaltung einer Abweichung von der Satzung zuzustimmen, da die Ausfahrt nicht wie bei anderen, früheren Fällen (vgl. Mauthauser Str. in der Bauausschusssitzung vom 16.11.2020) auf eine Durchgangsstraße führt, sondern an einer Ecke des Wendehammers des Wohnquartiers liegt. Der Verkehr wird somit nicht beeinträchtigt.
Die Grundflächenzahl wird nicht erhöht, da die vorhandenen Stellplätze bereits versiegelt sind.
Das Vorhaben ist ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.
Diskussionsverlauf
GR Lerach weist auf die seit 2017 bestehende Stellplatzsatzung hin, wonach Carports zu behandeln sind wie Garagen. Er findet es schlecht, einzelne Grundstücke des Bebauungsplans von der Regelung zu befreien, nach der keine überdachten Stellplätze errichtet werden dürfen.
GR Koch sieht kein Problem, hier die Überdachung eines Stellplatzes zuzulassen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Ganghoferstraße“ und Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Errichtung eines Carports in der Ganghoferstr. 49 (Fl. Nr. 313/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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6. Nutzungsänderung Küche zu Kinderzimmer und Einhausung einer Überdachung zum Koch-Essraum als Wohnerweiterung in der Staufenbrücke 11, Fl. Nr. 791/4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Staufenbrücke 11 (Fl. Nr. 791/4) eine Nutzungsänderung eines Raumes von Küche zu Kinderzimmer erfolgen sowie die vorhandene Terrassenüberdachung eingehaust werden, um einen Koch- und Essraum zur Wohnraumerweiterung zu schaffen.
Die betroffene Wohnraumerweiterung betrifft eine Fläche von 3,485 m x 7,36 m und somit 25,65 m² Grundfläche, davon 22,6 m² Nettowohnfläche.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die einzuhausende Terrassenüberdachung ist bereits vorhanden und wird an zwei Seiten vom Bestandsgebäude eingerahmt.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die Nutzungsänderung betrifft sowohl vor als auch nach der Änderung Aufenthaltsräume gem. Art. 45 BayBO, für die Gemeinde ergeben sich hieraus keine Prüfungstatbestände.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, es sind vier Plätze gefordert und fünf vorhanden.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von Küche zu Kinderzimmer und Einhausung einer Überdachung zum Koch- / Essraum als Wohnerweiterung in der Staufenbrücke 11, Fl. Nr. 791/4, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstraße", Behandlung der Stellungnahmen aus der öff. Auslegung und der Beteiligung der Träger öff. Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung und Satzungsbeschluss)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB weiter voranzubringen, liegt nun im Rahmen der Abwägung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, informiert Herr Schuster.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 3. März bis 4. April 2022 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Der letzte Beschluss hierzu findet sich in der Bauausschusssitzung vom 15.02.2022.
Es wird vorgeschlagen, auf das Verlesen der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten und lediglich die Bewertungen und Beschlussvorschläge zu verlesen. Dies wurde bereits im Vorgespräch zu dieser Sitzung mit den dabei anwesenden Fraktionssprechern abgestimmt.
BM Holzner bittet das Gremium um Abstimmung über diese Vorgehensweise.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
- 9 Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben.
- Keine Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Gemeinde Ainring, 28.02.2022
- Gemeinde Anger, 10.03.2022
- Stadt Bad Reichenhall, 01.03.2022
- Kreisbrandinspektion BGL, 26.02.2022
- Regierung von Oberbayern, 29.03.2022
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, 30.03.2022
- Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Wasserwirtschaftsamt Traunstein, 21.03.2022:
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstraße" der Gemeinde Piding zuletzt mit Schreiben Az.: 3-4622-BGL Pid-23356/2019 vom 04.12.2019 im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung Stellung genommen.
Mit der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung vom 09.02.2022, zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Seniorenanlage Lindenstraße" der Gemeinde Piding werden keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Belange berührt. Ergänzungen sind daher aus unserer Sicht nicht erforderlich, allerdings dürfen wir – wie bereits in unserer Stellungnahme vom 04.12.2019 ausgeführt – insbesondere auf eine Betroffenheit bei einem Extremhochwasser (HQextrem) durch die Saalach erinnern. Deshalb empfehlen wir weiterhin dringend in den Überschwemmungsflächen des HQextrem (für die noch unbebauten Bereiche) eine hochwasserangepasste Bauweise. Darüber hinaus ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten (HQextrem) grundsätzlich verboten (§ 78c WHG).
Bewertung:
Die Erinnerung des Wasserwirtschaftsamtes ist in die Begründung der 1. Änderung eingearbeitet worden, die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, 21.03.2022
Für die 2. Änderung bestehen aufgrund der einzigen Änderung der Anpassung der Abstandsflächen keine forstlichen Bedenken. Für die neue Bebauung selbst ist aus den Plänen ein leicht (ca. 2 - 3 m) nach Osten erweitertes Baufeld ausgewiesen. Der Wald im Südosten beginnt erst nach dem Damm. Der minimale Abstand zum Wald i. S. d. Art. 2 Abs. 1 BayWaldG zur bereits bestehenden Bebauung beträgt ca. 23 Meter. Die Bebauung rückt daher auf ca. 21 – 20 Meter zum bestehenden Wald heran. Es handelt sich um einen ca. 20 – 24 Meter hohen Auwald aus Winterlinde, Spitzahorn, Birke, Hainbuche, Bergahorn, Eiche, Weide, Esche, Ulme, Fichte und Robinie mit reichlicher Naturverjüngung aus typischen Baum- und Straucharten (Spitzahorn, Ulme, Weide, Fichte, Tanne, Heckenkirsche, Pfaffenhut, Liguster, Hasel, Wachholder). Der Bestand ist stabil und liegt im Südosten. Die Gefahr von Sturmwurf ist als gering zu bewerten. Alte Eschen wurden in der Vergangenheit fast komplett entnommen.
Nach Waldfunktionskartierung (Art. 6 BayWaldG) handelt es sich um Erholungswald der Stu-fe I und Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Zudem liegt der Wald (Flur-Nr. 1048/0) im „Landschaftsschutzgebiet Saalachauen“ nördlich von Bad Reichenhall. Es handelt sich nicht um ein FFH Gebiet (beginnt erst mit der Saalach).
→ Der Waldbestand in räumlichem Zusammenhang bzw. Nähe zum Bauvorhaben leistet also gewichtige Gemeinwohl- und Schutzfunktionen.
Ergebnis:
Die untere Forstbehörde am AELF Traunstein erteilt der 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“ ihr Einvernehmen, sofern folgende Auflagen beachtet werden:
i. Mindestabstand zum o. g. Wald: 25 Meter
ii. Eine etwaige Entfernung / Rodung des benachbarten Waldbestandes zur Vergrößerung des Waldabstandes würde den Tatbestand einer unerlaubten Rodung erfüllen. Das AELF Traunstein weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass eine unerlaubte Rodung gem. Art. 46 Abs. 1 Nr. 2 BayWaldG mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € belegt werden kann.
iii. Bei den Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass angrenzende Bäume nicht beschädigt werden (Verletzung von Wurzeln oder Wurzelanläufe, Übererdung von Stämmen, Beschädigung von Rinde, usw.).
iv. Die Bewirtschaftung des angrenzenden Waldes darf durch das o. g. Bauvorhaben nicht erschwert oder beeinträchtigt werden (Erreichbarkeit, Befahrbarkeit, Bewirtschaftbarkeit, usw.).
Bewertung:
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat keine Bedenken, formuliert aber gleichzeitig Auflagen. Vor allem der Mindestabstand von 25 m von Bäumen zu Bebauung ist hervorzuheben, welcher allerdings bereits mit dem Bestand unterschritten ist, was das AELF auch selbst im Schreiben aufführt. Eine telefonische Rückfrage hat ergeben, dass die Auflagen Standardtext sind, welcher formuliert werden muss. Dem Sachbearbeiter ist bewusst, dass es bereits Bestandsbauten gibt, welchen den Mindestabstand unterschreiten und teilt mit, dass keine Bedenken zur 2. Änderung bestehen.
Ansonsten wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen, eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
- Landratsamt Berchtesgadener Land, 17.03.2022
Nach den Angaben in den Unterlagen ist folgendes vorgesehen und die Situation stellt sich wie folgt dar:
Anlass der 2. Änderung ist die Ermöglichung der Kapazitätserweiterung der Pflegeplätze durch Baumaßnahmen an der Seniorenanlage in der Lindenstraße 46. Diese sollte bereits mit der 1. Änderung aus dem Jahr 2020 möglich sein, im Rahmen des entsprechenden Bauantrags im Jahr 2021 wurde allerdings eine Abstandsflächenproblematik festgestellt, welche nun behoben werden soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flurnummern 1056 und 1056/26 wird dabei nicht verändert, es werden lediglich textliche Festsetzungen getroffen, um die Abstandsflächen auf die jeweils gültige Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festzulegen.
Lärmtechnisch relevante Verkehrswege oder störende Betriebe bzw. Anlagen befinden sich nach vorliegendem Kenntnisstand weiterhin nicht im Nahbereich Planungsareals. Die Planungen der 1. Änderung sind weiterhin aktuell. Immissionsschutzfachlich relevante Belange sind durch die Planungen daher offenbar nicht betroffen.
Aus fachtechnischer Sicht bestehen deshalb keine grundsätzlichen Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplans „Seniorenanlage Lindenstraße“ der Gemeinde Piding.
- FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Redaktionell:
In der Präambel sollte der Rechtsstand der jeweiligen Normen angegeben werden.
Im Übrigen bestehen zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen.
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Das Grundstück auf dem sich das Seniorenheim Vivaldo befindet, Lindenstr. 46, Piding, liegt in einem Überschwemmungsgebiet HQextrem (Extremhochwasser), aufgrund der Lage an der Saalach. Wie aus dem Umweltatlas Bayern entnommen, ist der Standort von der Saalach bei einem seltenen Extremereignis gefährdet.
in HQextrem ist ein Hochwasserereignis mit einem Abfluss (Q), das statistisch gesehen selten auftritt und zu deutlich höheren Wasserständen als ein HQ100 führen kann. Hierfür wird ein Abfluss angenommen, welcher in etwa der 1,5-fachen Wassermenge des HQ100 entspricht. Dieses Szenario kann auch Hinweise liefern, welche Gebiete in Falle des Versagens von ggf. vorhandenen Hochwasserschutzanlagen überflutet werden könnten. Hochwassergefahrenflächen für das seltene Extremereignis haben vorwiegend informativen Charakter. Für Informationen zur rechtlichen Wirkung berät im konkreten Einzelfall die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Gewässername: Saalach Am gewählten Standort ist bei einem HQextrem mit einer Wassertiefe von voraussichtlich größer 0,5 - 1,0 m zu rechnen.
Nach § 77 Abs. 1 Satz 1 WHG sind Überschwemmungsgebiete als Rückhalteflächen zu erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung von Überschwemmungsgebieten gilt sowohl für festgesetzte als auf für nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete (BayVGH, Urt.v.14.12.2016 – 15 N 15.120). Bebaute Flächen haben die Funktion als Rückhaltung verloren.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Traunstein ist zu beachten.
Die betroffenen Grundstücke sind nicht im Altlastenkataster erfasst. Sollten aufgrund von Bodenuntersuchungen oder während der Baumaßnahmen Bodenauffälligkeiten dennoch angetroffen werden, welche auf eine Altlast o.ä. hinweisen, ist das Landratsamt Berchtesgadener Land oder das Wasserwirtschaftsamt Traunstein sofort zu verständigen.
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Rechtsstände der jeweiligen Normen werden in der Präambel ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 11
Nein-Stimmen 0
II. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Seniorenanlage Lindenstraße“, bestehend aus der Begründung und Satzung in der Fassung vom 08.04.2022 als Satzung und die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und die Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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ö
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beratend
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster teilt mit, im nichtöffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 22.03.2022 wurde die Firma Malerbetrieb Ewald Pfülb, Frühlingstraße 103 in 83435 Bad Reichenhall, mit der Ausführung der Malerarbeiten im Kindergarten laut den Angeboten vom 13./20.07.2021 mit einer Angebotssumme von 41.219,89 € brutto beauftragt. Die Auftragserteilung kann erst mit der Genehmigung des Haushaltsplans 2022 durch die Rechtsaufsicht erfolgen.
Ergänzung hierzu: Mittlerweile liegt der von der Rechtsaufsicht genehmigte Haushaltsplan vor.
Ebenso im nichtöffentlichen Teil vom 22.03.2022 wurde die Firma Enthofer, Scheibenstr. 21, 83278 Traunstein, mit der Installation von Sirenen im Rahmen der Verbesserung der Warninfrastruktur beauftragt, äußert der Bauamtsleiter. Dies erfolgte in drei Beschlüssen für die vorgesehenen drei Standorte. Auf dem Schuldach laut dem Angebot vom 08.03.2022 mit einer Angebotssumme von 12.570,44 € brutto, auf dem Dach des Feuerwehrhauses (Neubau) laut dem Angebot vom 08.03.2022 mit einer Angebotssumme von 12.325,51 € brutto und auf dem Dach des Bahnhofsgebäudes laut dem Angebot vom 08.03.2022 mit einer Angebotssumme von 12.509,23 € brutto.
In der Vorbesprechung zur Bauausschusssitzung wurde die Frage geäußert, wann der Huberfeldweg instandgesetzt wird, so Herr Schuster. Er hat dazu die Aussage der Bayernwerke eingeholt, nach der die Sanierung zeitnah erledigt wird.
Derzeit ist dies noch nicht umgesetzt, fügt BM Holzner hinzu.
BM Holzner gibt bekannt, dass die Sirenenanlage am neuen Feuerwehrhaus bereits installiert ist.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.04.2022
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ö
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beratend
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Wagner erkundigt sich nach dem Stand des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“.
Die Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung sind eingegangen und bedürfen noch der Bearbeitung, führt Herr Schuster aus. So liegen Äußerungen von Nachbarn vor, die geprüft werden müssen. Auch sind Nacharbeiten zum Lärmgutachten erforderlich. Gegebenenfalls ist eine weitere Auslegung notwendig.
GR Rotter regt an, in der Lindenstraße im Bereich Altenheim in Richtung Auwald ein Verkehrsschild „Sackgasse“ aufzustellen. In diese Stichstraße fuhr kürzlich ein Lkw, dem das Zurückfahren Probleme bereitete.
BM Holzner gibt an, die Anregung weiterzugeben.
Zu TOP 3 weist GR Rotter hin, für den Gewerbebetrieb, der nun zum tieferliegenden Teil des Gebäudes verlegt wurde, sind Stellplätze vorzusehen.
Herr Schuster bestätigt, dies wurde bei der Ortsbesichtigung ebenfalls angesprochen.
GR Wagner vermisst im Bereich Bahnübergang / Auenstraße das bis vor kurzem aufgestellte Verkehrsschild mit dem Hinweis zur Höchstgeschwindigkeit „Tempo 30“.
BM Holzner nimmt diesen Hinweis mit zum morgigen Ortstermin am Bahnübergang Auenstraße, an dem Vertreter der Bahn teilnehmen werden.
Datenstand vom 11.05.2022 13:11 Uhr