Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal, Thomastraße 9
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
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2 |
Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom 22.03. und 12.04.2022
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3 |
Abbruch Werkstattgebäude und Errichtung Wohngebäude in der Salzstraße 12 und 14, Fl. Nr. 762
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4 |
Ausbau des Dachbodens in der Hausmeisterwohnung im Schlossweg 15, Fl. Nr. 894
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5 |
Nutzungsänderung Garage zu Wohnraum in einem Vierfamilienhaus in der Rupertistraße 35, Fl. Nr. 727/3
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6 |
3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 "Jahnstraße", Behandlung der Stellungnahmen aus der öff. Auslegung und der Beteiligung der Träger öff. Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung und Satzungsbeschluss)
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7 |
9. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 "Predigtstuhlstraße", Behandlung der Stellungnahmen aus der öff. Auslegung und der Beteiligung der Träger öff. Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung und Satzungsbeschluss)
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8 |
13. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Göllstraße", Ergebnisse aus Grünordnungsplan und Grundwassergutachten (Satzungsbeschluss)
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9 |
Beteiligung zum Uferrückbau am linken Saalachufer bei Bad Reichenhall des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein
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10 |
Antrag zur Asphaltierung eines Weges durch die Anwohner Staufenbrücke 2a, 2b und 3b, Fl. Nr. 793/3
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11 |
Verschiedenes
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12 |
Anfragen und Anträge
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
GR Koch ist entschuldigt für diese Sitzung. Damit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses – inklusive des Bürgermeisters - anwesend und stimmberechtigt.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom 22.03. und 12.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzungen vom 22.03.2022 sowie vom 12.04.2022 werden genehmigt.
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3. Abbruch Werkstattgebäude und Errichtung Wohngebäude in der Salzstraße 12 und 14, Fl. Nr. 762
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster schickt voraus, dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 12.04.2022 bereits behandelt, allerdings von der Tagesordnung genommen, da ein Gesamtkonzept Stellplätze für das ganze Grundstück mit den im rückwärtigen Bereich von der Bahnhofstraße aus anfahrbaren Gebäuden und Nutzungen vermisst wurde. Dieses wurde nun nachgeliefert, der Rest des Antrages ist unverändert.
Auf dem Grundstück Salzstraße 12 und 14 (Fl. Nr. 762) soll das bestehende Werkstattgebäude abgebrochen und ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten errichtet werden, gibt der Bauamtsleiter bekannt.
Das neue Haus soll 11,49 x 14,76 – 16,40 m und somit ca. 166 m² Grundfläche bei einer Firsthöhe von 9,13 m erhalten. Es sind zwei Quergiebel auf der Ostseite und zwei Schleppgauben auf der Westseite geplant.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, schon die weiterhin nördlich und südlich anschließenden Bestandsgebäude sind einmal niedriger und einmal höher. Quergiebel sind ebenfalls vorhanden, allerdings keine zwei pro Traufseite, sondern wenn dann einzelne oder zwei Quergiebel auf verschiedenen Dachseiten. Dachgauben gibt es in der näheren Umgebung keine, nach Ansicht der Verwaltung wird das Ortsbild dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Die GRZ I liegt laut Berechnungen des Planers bei 0,26 und sollte dem jetzigen Zustand entsprechen, die GRZ II liegt bei 0,42. Eine zusätzliche Versiegelung ist mit dem Bauantrag nicht verbunden.
Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, gefordert sind 11 Stellplätze. Aufgrund der Alt- bzw. Bestandsgebäude ist hier eine Verrechnung erfolgt, die bereits in großer Zahl vorhandenen Stellplätze führen zu keinem neuen Bedarf.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Herr Schuster beschreibt die Stellplätze anhand des vorgelegten Gesamtkonzepts und klärt im Zuge dessen die Frage von GR Rotter nach der Anfahrbarkeit einzelner Parkflächen.
Ob für den Betreiber des Zweirad-Geschäfts Planthaler Nachteile entstanden sind, weil dieser nun vom Frontgebäude in den rückwärtigen, tieferliegenden Gebäudeteil umgezogen ist, will GR Leirer wissen.
Diese Frage kann Herr Schuster nicht beantworten.
Dies betrifft nicht den Bauantrag, schiebt BM Holzner nach.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu Abbruch eines Werkstattgebäudes und Errichtung eines Wohngebäudes in der Salzstr. 12 und 14, Fl. Nr. 762, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Ausbau des Dachbodens in der Hausmeisterwohnung im Schlossweg 15, Fl. Nr. 894
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Schlossweg 15, Fl. Nr. 894, soll der Dachboden der Hausmeisterwohnung ausgebaut werden, informiert Herr Schuster. Auf einer Grundfläche von ca. 30 m² soll zusätzliche Wohnfläche geschaffen bzw. nutzbar gemacht werden, welche bisher mittels Leiter und Dachluke nur schwer zugänglich und aufgrund der satteldachform eingeschränkt nutzbar ist. Deshalb soll nun die zum Lichthof geneigte Dachseite durch ein Mansardendach ersetzt werden und eine zusätzliche Treppe im Innern der Wohnung errichtet werden. Das Schloss steht unter Denkmalschutz.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist es als Acker / Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, ist demnach nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden sowie die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass eine solche Beeinträchtigung nicht vorliegt, insbesondere nicht durch Verfestigung einer Splittersiedlung. Laut Aussage des Architekten wurde die Untere Denkmalschutzbehörde an dem Vorhaben beteiligt, dabei wurde bereits ein beidseitiges Mansardendach verwehrt. Somit sollte auch eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange aufgrund des Denkmalschutzes nicht vorliegen.
Da das Gebäude Schloss Staufeneck unter Denkmalschutz steht, ist eine weitere Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt erforderlich und auch beantragt (Art. 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 BayDSchG).
Eine Stellplatzberechnung wurde nicht durchgeführt und ist nach Ansicht der Verwaltung auch nicht notwendig bzw. verhältnismäßig: Im Gespräch mit dem Architekten hat sich ergeben, dass im Schlossbereich mehr als zehn Stellplätze existieren, während es nur zwei Wohneinheiten gibt, auch wenn zumindest eine davon gebäudebedingt sehr hohe Quadratmeterzahlen aufweist. Zudem wäre der Aufwand für die Berechnung anrechenbarer Wohnfläche im Schloss sehr hoch.
Der Bauantrag ist nach Ansicht der Verwaltung genehmigungsfähig, ihm kann zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Auf Rückfrage von GR Rotter zeigt der Bauamtsleiter auf, der Weg zur Genehmigung dieses Bauantrags geht über den Fachbereich „Bauen und Wohnen“ des Landratsamts und von dort an die beteiligten Fachbehörden, darunter die Denkmalschutzbehörde.
BM Holzner fügt hinzu, im Bauausschuss sind die Baurichtlinien zu betrachten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Dachbodenausbau der Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück Schlossweg 15, Fl. Nr. 894, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Nutzungsänderung Garage zu Wohnraum in einem Vierfamilienhaus in der Rupertistraße 35, Fl. Nr. 727/3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Rupertistraße 35 (Fl. Nr. 727/3) eine bestehende Garage in Wohnraum umgebaut werden.
Diese Nutzungsänderung führt zu 16,10 m² mehr Wohnfläche.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Die vorgesehene Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Somit kann die vorgelegte Planung akzeptiert werden.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden eingehalten, es sind acht Plätze gefordert und acht nachgewiesen.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Herr Schuster erklärt auf Nachhaken von GR Rotter die Platzierung der einzelnen Stellplätze.
GR Rotter spricht die Problematik der parkenden Fahrzeuge auf den Gemeindestraßen allgemein und in der Rupertistraße im Besonderen an. Auf einer Seite ist diese Straße ständig zugeparkt. Eine Anwohnerin beschwerte sich bei ihm. GR Rotter bittet eindringlich, die Situation zu prüfen und für Abhilfe zu sorgen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung von Garage zu Wohnraum in der Rupertistraße 35, Fl. Nr. 727/3, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 "Jahnstraße", Behandlung der Stellungnahmen aus der öff. Auslegung und der Beteiligung der Träger öff. Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung und Satzungsbeschluss)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Jahnstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB weiter voranzubringen, liegt nun im Rahmen der Abwägung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, so Herr Schuster.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 30. März bis 2. Mai 2022 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Der letzte Beschluss hierzu findet sich in der Bauausschusssitzung vom 23.02.2021.
Es wird vorgeschlagen, auf das Verlesen der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten und lediglich die Bewertungen und Beschlussvorschläge zu verlesen. Dies wurde bereits im Vorgespräch zu dieser Sitzung mit den dabei anwesenden Fraktionssprechern abgestimmt.
BM Holzner bittet das Gremium um Abstimmung über diese Vorgehensweise.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- 8 Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben.
- Keine Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Gemeinde Ainring, 04.04.2022
- Gemeinde Anger, 07.04.2022
- Stadt Bad Reichenhall, 20.04.2022
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, 30.03.2022
- Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Landratsamt Berchtesgadener Land, 28.04.2022:
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Es empfiehlt sich zur besseren Zuordenbarkeit, alle Flurnummern, die von der Änderung betroffen sind (wohl der gesamte Geltungsbereich) zumindest in der Begründung anzugeben.
Darüber hinaus werden zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
FB 33 Naturschutz
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Traunstein ist zu beachten. Darüber hinaus werden zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Flurnummern werden ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, 26.04.2022:
Die Möglichkeit ohne Verbrauch von landwirtschaftlich genutzten Flächen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen ist aus landwirtschaftlicher Sicht sehr zu begrüßen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Kreisbrandinspektion BGL, 09.04.2022:
Belange des abwehrenden Brandschutzes sind nicht betroffen. Es ergeht keine Stellungnahme.
Auf Art. 35 (4) Satz 2 der BayBO (Abstand von der Traufkante) wird verwiesen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Regierung von Oberbayern, 29.03.2022:
Mit der vorliegenden Bauleitplanung soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Jahnstraße“ die Errichtung von Dachgauben zugelassen werden, um die Möglichkeit für zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,7 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Jahnstraße“ steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Jahnstraße“, bestehend aus der Begründung und Satzung in der Fassung vom 04.05.2022 als Satzung und die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und die Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. 9. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 "Predigtstuhlstraße", Behandlung der Stellungnahmen aus der öff. Auslegung und der Beteiligung der Träger öff. Belange nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung und Satzungsbeschluss)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster berichtet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB weiter voranzubringen, liegt nun im Rahmen der Abwägung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor.
Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 30. März bis 2. Mai 2022 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Der letzte Beschluss hierzu findet sich in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021.
Es wird vorgeschlagen, auf das Verlesen der kompletten Sitzungsvorlage zu verzichten und lediglich die Bewertungen und Beschlussvorschläge zu verlesen. Dies wurde bereits im Vorgespräch zu dieser Sitzung mit den dabei anwesenden Fraktionssprechern abgestimmt.
BM Holzner bittet das Gremium um Abstimmung über diese Vorgehensweise.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- 7 Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben.
- Keine Hinweise oder Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Gemeinde Ainring, 04.04.2022
- Gemeinde Anger, 07.04.2022
- Stadt Bad Reichenhall, 20.04.2022
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, 30.03.2022
- Anregungen zur Planung vorgebracht haben:
- Landratsamt Berchtesgadener Land, 28.04.2022:
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Es empfiehlt sich zur besseren Zuordenbarkeit, alle Flurnummern, die von der Änderung betroffen sind (wohl der gesamte Geltungsbereich) zumindest in der Begründung anzugeben.
Darüber hinaus werden zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
FB 33 Naturschutz
Zum aktuellen Planstand werden weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Traunstein ist zu beachten. Darüber hinaus werden zum aktuellen Planstand weder Anregungen noch Einwendungen vorgebracht.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Flurnummern werden ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Kreisbrandinspektion BGL, 09.04.2022:
Belange des abwehrenden Brandschutzes sind nicht betroffen. Es ergeht keine Stellungnahme.
Auf Art. 35 (4) Satz 2 der BayBO (Abstand von der Traufkante) wird verwiesen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Regierung von Oberbayern, 29.03.2022:
Mit der vorliegenden Bauleitplanung soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ die Errichtung von Dachgauben zugelassen werden, um die Möglichkeit für zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,5 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan - nach unserem Kenntnisstand - über-wiegend als Wohnbaufläche sowie zum Teil als gemischte Baufläche dargestellt.
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Bewertung:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss schließt sich der im Sachverhalt dargestellten Bewertung und dem Vorschlag der Verwaltung an.
Abstimmung: Ja-Stimmen 10
Nein-Stimmen 0
- Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“, bestehend aus der Begründung und Satzung in der Fassung vom 04.05.2022 als Satzung und die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und die Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. 13. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Göllstraße", Ergebnisse aus Grünordnungsplan und Grundwassergutachten (Satzungsbeschluss)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
|
ö
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schuster lässt wissen, bei der Abwägung der Stellungahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zur 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“ in der Sitzung vom 22.03.2022 blieben zwei Punkte offen.
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde führte zum Beschluss, einen qualifizierten Grünordnungsplan auf privaten Flächen zu erarbeiten und in den Bebauungsplan zu integrieren. Dies wurde umgesetzt, indem die vorhandenen Baumstandorte mit Baumarten und Pflanzqualitäten ergänzt wurden.
GR Dr. Zimmer kritisiert aus rechtlichen Gründen hier den Begriff „private Flächen“ und bittet um Streichung.
Herr Schuster stellt klar, der Wortlaut „private Flächen“ fand nicht Eingang in die Begründung und in die Satzung zur Bebauungsplanänderung. Vielmehr ist dort verankert, dass zur Durchgrünung des Plangebiets Baumpflanzungen auf allen „Baugrundstücken“ vorgesehen sind.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss akzeptiert den erarbeiteten Grünordnungsplan, wie er in der Satzung zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 09.05.2022 dargestellt ist.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ergaben nach sorgsamer Abwägung den Bedarf einer Untersuchung des Grundwasserstandes im Bebauungsplangebiet. Hierzu liegt ein Ergebnis im Rahmen einer hydrogeologisch – geotechnischen Beurteilung der Bodenverhältnisse vor, welche zu dem Schluss gelangt, dass die Situation der Nachbarn durch die erhöhte Bebauungsdichte nicht verschlechtert wird. Auszug:
Auf ein ausführliches hydrogeologisches Gutachten mit einer Grundwassermodellierung konnte verzichtet werden. Es wurde vom beauftragten Geologen bereits am 18.05.2020 eine ähnliche hydrogeologisch – geotechnische Beurteilung für den Bau des Gebäudes Göllstraße 10 erstellt.
Bei normalen Wasserständen in der Saalach und im kommunizierenden Grundwasser liegen die zu errichtenden Baukörper auf etwa einer Höhe von 0,5 bis 1,5 m über Bauwerksunterkante im Grundwasser. Dabei spiegelt sich das Grundwasser über die Flächendrainage unter der Bodenplatte sowie über die Verfüllung des Arbeitsraumes zwischen Kellergeschoß und Baugrubenböschung mit sehr gut durchlässigem Schotter mit dem umgebenden Grundwasser im Saalachschotter aus.
Bei Hochwassersituation steigt der Grundwasserspiegel im Boden bis zur Unterkante der weniger gut durchlässigen Auelehm und Feinsandlagen oder auch darüber an. Die Geländeoberfläche wird vom Grundwasser nicht erreicht, wie die Hochwassermodellierung zeigt.
In diesem Fall wird das von Südwest nach Nordost strömende Grundwasser vom weniger durchlässigen Auelehm gestaut und fließt dann im Bereich der Bauwerke bevorzugt über die Flächendrainage und die seitliche Verfüllung der Baugrube nach Nordosten ab.
Die Baukörper wirken dann trotz ihrer durch das Bauwerk verursachten Verringerung des unterirdischen Strömungsquerschnittes wie ein unterirdisches Drainagebauwerk.
Die gegenüber dem Saalachkies und dem Auelehm erhöhte Wasserdurchlässigkeit der Flächendrainage und der Arbeitsraumverfüllung führt bei Hochwassersituationen zu einem verstärkten Grundwasserabfluss entlang der zu errichtenden Bauwerke.
Ein Grundwasseraufstau durch die neu zu errichtenden Gebäude und eine dadurch verursachte Beeinträchtigung der Nachbargebäude findet nicht statt.
Bei der Wasserhaltung in der Baugrube während der Erstellung der Baugruben ist keine Ausschwemmung von Feinanteilen zu befürchten. Der Saalachkies enthält im Gründungsniveau praktisch keine Feinanteile. Bei den Wasserhaltungen der beiden Baumaßnahmen Watzmannstraße 1 und Göllstraße 10 wurde auch keine länger anhaltende Trübung des abgepumpten Wassers beobachtet. Eine Beeinträchtigung (Gelände- bzw. Bauwerkssenkung) der Nachbarbebauung ist daher auszuschließen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Beurteilung zur Grundwasserproblematik zur Kenntnis, eine Verschlechterung der Situation für die Nachbarn ist damit ausgeräumt.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 1
Diskussionsverlauf
Weil er Zweifel an der Versickerungsfläche hat, spricht GR Utz das Foto zum „Bodenaufbau der Baugrube in der Göllstraße 1“ aus der hydrologisch-geotechnischen Beurteilung der Bodenverhältnisse an.
Herr Schuster klärt auf, das Bild stellt die Versickerungsfläche während der Bauzeit des Gebäudes Watzmannstraße 1 dar. Der Gutachter hat die Namen der Göll- und Watzmannstraße verwechselt.
Beschluss
Zusammen mit der Beschlussfassung im Rahmen der Abwägung in der Bauausschusssitzung vom 22.03.2022 beschließt der Bauausschuss die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Göllstraße“, bestehend aus der Begründung und Satzung in der Fassung vom 09.05.2022 als Satzung und die Begründung hierzu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und die Änderung des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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9. Beteiligung zum Uferrückbau am linken Saalachufer bei Bad Reichenhall des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
In der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 informierten Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein über die Planungen zum Uferrückbau an der Saalach, verbalisiert Herr Schuster. In der Sitzung vom 08.02.2022 wurde über eine E-Mail zum aktuellen Planungsstand informiert, wonach die beiden Bauabschnitte oberhalb der Einmündung des Hoswaschbaches und oberhalb des Campingplatzes Staufeneck für das weitere Verfahren voneinander entkoppelt werden.
Daher bittet das Wasserwirtschaftsamt Traunstein die Gemeinde Piding nun um Stellungnahme als Nachbar- bzw. Unterliegergemeinde für den Bauabschnitt Hoswaschbach. Der untere Aufweitungsbereich wird vorerst nicht gebaut, sondern bleibt weiterhin in Planung.
Baulich ist das Gemeindegebiet nicht betroffen, daher wird vorgeschlagen mit dem einzigen Hinweis der Nichtverschlechterung für die Gemeinde Piding Stellung zu nehmen, wobei dies bereits gesetzlich geregelt ist.
Beschluss
Die Gemeinde Piding hat keine Ergänzungen oder Einwände, solange durch die Baumaßnahme „Uferrückbau am linken Saalachufer zwischen Flusskilometer 16,40 und 17,00 in Bad Reichenhall“ das Gemeindegebiet Piding und ihr Uferbereich nicht schlechter gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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10. Antrag zur Asphaltierung eines Weges durch die Anwohner Staufenbrücke 2a, 2b und 3b, Fl. Nr. 793/3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Vortrag von Herrn Schuster beantragen die Anwohner des Grundstücks Nähe Staufenbrücke, Fl. Nr. 793/3, von Staufenbrücke 2a, 2b und 3b die Asphaltierung eines Teilstücks des dortigen Radwegs, ca. 140 m².
Die Anwohner erhoffen sich dadurch eine bessere Verkehrssicherheit im Winter.
Die Kosten wollen die Anwohner selbst tragen.
Von Seiten der Verwaltung spricht nichts gegen diesen Antrag, eine erste Besichtigung hat ergeben, dass eine Asphaltierung technisch möglich ist.
Ein Kostenvoranschlag nach Besprechung zwischen ausführender Firma und Anwohnern liegt bei etwa 8.000,00 €.
Die genauen Absprachen wo und wie genau asphaltiert wird, müssen durch die Gemeinde mit Antragstellern und ausführender Firma noch besprochen werden. Eine belastbare Kostenschätzung ist daher noch nicht möglich.
Des Weiteren werden im Rahmen eines einfachen Vertrags noch diese ausstehenden Inhalte festgehalten.
Diskussionsverlauf
GR Leirer thematisiert Haftung und Instandhaltung nach Asphaltierung mit dem Hinweis, dass es sich hier um einen öffentlichen Weg handelt.
Für den entsprechenden Vertrag werden noch Verhandlungen geführt werden, entgegnet BM Holzner. Inhalt ist auch der Haftungsausschluss der Gemeinde für Schäden, die aufgrund der Asphaltierung auftreten. Durch das Vorhaben darf diese nicht schlechter gestellt sein, betont er.
GR Rotter erkundigt sich nach der Grunddienstbarkeit, die für die Wasserleitung auf dem Grundstück eingetragen ist.
Das Leitungsrecht ist nicht betroffen, der Weg bleibt im Eigentum der Gemeinde Piding.
Für das noch unbebaute Nachbargrundstück wäre dieser Weg die Zufahrt, stellt GR Utz fest.
Herr Schuster stimmt dem zu.
Auf Einwurf von 2. BM Kleinert bestätigt BM Holzner, der Weg unterliegt der Räumpflicht der Gemeinde.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag der Anwohner von Staufenbrücke 2a, 2b und 3b zur Asphaltierung auf eigene Kosten eines Teilstücks des dortigen Radwegs auf dem Grundstück Nähe Staufenbrücke, Fl. Nr. 793/3, zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Schritte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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beratend
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11 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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12. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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10.05.2022
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ö
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beratend
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12 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es erfolgen keine Wortbeiträge.
Datenstand vom 22.06.2022 13:38 Uhr