Datum: 09.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.07.2022
3 Anträge zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Franz-von-Kobell-Straße"
4 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus Predigtstuhlstr. 1 (Fl. Nr. 758/1)
5 Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses und zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport (Ahornstr. 62, Fl. Nr. 1034/13)
6 Information zu Sachstand Prüfung Erneuerung Brücken beim Alten Almweg
7 Empfehlungsbeschluss für Ausschreibung Anbindung Berchtesgadener Straße an Lattenbergstraße mit Erneuerung Wasserleitung
8 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: Aufstellung des Bebauungsplanes "Römerstraße - Ost", frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
9 Verschiedenes
10 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

GR Steinbrecher wird für den entschuldigten GR Utz zur Sitzung nachkommen. GR. Dr. Zimmer wird ebenfalls zur Sitzung später hinzukommen. Derzeit sind 9 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 12.07.2022 wird genehmigt.

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3. Anträge zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Franz-von-Kobell-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wie Herr Schedlbauer berichtet, gingen bei der Bauverwaltung folgende Anträge bzw. Anfragen zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 ein:

  1. Antrag der db wohnbau  gmbh – projekt vom 27.06.2022:
Die db wohnbau gmbh möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/8 ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichten. Dieses Bauvorhaben entspricht in folgenden Punkten nicht dem aktuellen Bebauungsplan:

Regelung im aktuellen BPl:
Geplantes Bauvorhaben:
2 Vollgeschosse (EG + I oder EG + DG)
2 Vollgeschosse (E + I) + DG (Nachweis, dass kein Vollgeschoss vorliegt, fehlt)
GRZ: 0,25 und GFZ: 0,5
GRZ I: 0,38      Ziel: 0,4
GRZ II: 0,75     Ziel: 0,8   
GFZ (EG und OG): 0,66
Gebäudeform: Rechteck, dessen Längsseite mind. um 1/5 länger sein muss als Breitseite
Gebäudeform: nahezu quadratischer Grundriss
Die Oberkante der Fußpfette darf über der Rohdecke höchstens 40 cm betragen. 
Kniestock 70 cm
max. Geschosshöhe: 2,75 m
Geschosshöhe: 2,90 m
Dachneigung 24 °
Dachneigung 30 °
Pro Wohneinheit 1 Stellplatz oder eine Garage
Insgesamt 17 Stellplätze (14 TG-Stellplätze und 3 oberirdische Stellplätze)

Das Mehrfamilienhaus ist mit einer Firsthöhe von 11,02 m geplant. Die unmittelbar angrenzenden Wohnhäuser im Bebauungsplangebiet haben (nach den uns vorliegenden genehmigten Bauakten) eine Firsthöhe zwischen 7 und 9 m.
In der Tiefgarage sollen 14 Stellplätze errichtet werden, oberirdisch sind 3 Stellplätze geplant.

Um dieses Bauvorhaben genehmigen zu können, müsste der Bebauungsplan geändert werden. 
Eine Bebauungsplanänderung muss städtebaulich begründet werden. Die Schaffung von Wohnraum durch eine Innenraumverdichtung wäre eine derartige Begründung, allerdings nur, wenn die Verdichtung sich nicht nur auf eine Parzelle, sondern auf das gesamte Plangebiet beziehen würde (Stichwort: unzulässige Briefmarkenplanung bzw. Gefälligkeitsplanung). 
Problematisch ist die gewünschte Erhöhung der GRZ II auf 0,8.
Denn nach § 19 Abs. 4 BauNVO darf die Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche grundsätzlich nur bis zu 50 % überschritten werden. Im vorliegenden Fall würde dies bei einer GRZ I von 0,4 bedeuten, dass max. eine GRZ II von 0,6 zulässig ist. Die Gemeinde könnte jedoch in einem Bebauungsplan von dieser Regelung abweichende Bestimmungen treffen. 

Die unmittelbaren Nachbarn des Grundstücks Fl. Nr. 48/8 haben sich gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses ausgesprochen (vgl. beiliegendes Schreiben, Eingang: 11.07.2022), da sie durch die massive Bebauung einen Immobilienwertverlust sowie einen Verlust des Charakters der vorhandenen Wohnsituation befürchten. 

Seitens der Verwaltung wird der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes aus folgenden Gründen kritisch gesehen:
  • Wenn eine massivere Bebauung zugelassen werden soll, dann muss sich diese Möglichkeit auf das gesamte Plangebiet beziehen. Für die angrenzenden Plangebiete würde dadurch dann natürlich auch ein Bezugsfall für eine Innenraumverdichtung entstehen. Damit besteht die Gefahr, dass sich das Ortsbild, das geprägt ist durch freistehende Ein-bzw. Zweifamilienhäuser mit einem gewissen Gartenanteil, zu einem städtischen Charakter mit Mehrfamilienhäusern verändert.
  • Aufgrund der massiven Bebauung verbleibt kaum eine Fläche zur ordnungsgemäßen Entwässerung des Niederschlagswassers.
  • Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn haben sich gegen das geplante Bauvorhaben ausgesprochen.


  1. Anfrage Familie Grobowski/Holzäpfel (Eingang Gemeinde: 09.06.2022):

Die Grundstückseigentümer des Anwesens Fl. Nr. 48/2 (Franz-von-Kobell-Str. 5) möchten folgende Maßnahmen umsetzen:
  • Abbruch der Bestandsgarage, sowie der vorhandenen befestigten Fläche nördlich des Wohnhauses.
  • Errichtung eines Anbaus (Grundfläche 7 x 20 m, parallel zur westlichen Grundstücksgrenze mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss (EG: eine Wohnung mit Doppelgarage, OG: 2 Wohnungen, die über Außentreppe erschlossen werden sollen).
  • GRZ I:  0,285 
GRZ II: 0,44 


Dieses Bauvorhaben entspricht in folgenden Punkten nicht dem aktuellen Bebauungsplan:

Regelung im aktuellen BPl:
Geplantes Bauvorhaben:
Eine Bauparzelle
Anbau komplett außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
2 Vollgeschosse (EG + I)
2 Vollgeschosse (E + OG) + DG (Nachweis, dass DG kein Vollgeschoss vorliegt, fehlt)
GRZ: 0,25 und GFZ: 0,5
GRZ I: 0,285     Ziel: 0,3      
GRZ II: 0,44
GFZ :  0,6         
Pro Wohneinheit 1 Stellplatz oder 1 Garage
Für die insgesamt 6 Wohneinheiten sollen 9 Stellplätze geschaffen werden (7 oberirdische Stellplätze und 2 in einer Doppelgarage)

Schaffung einer Zufahrt über Fl. Nr. 235


Aufgrund der Größe des Baugrundstückes (1518 m²) wäre eine Nachverdichtung grundsätzlich denkbar.
Aber wie auch schon beim vorherigen Antrag erläutert, müsste die Nachverdichtung dann auch bei den übrigen Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans ermöglicht werden (Stichwort: unzulässige Briefmarkenplanung bzw. Gefälligkeitsplanung). 
Aus ortsplanerischer Sicht wird auch die Situierung des Anbaus kritisch bewertet. Geeigneter wäre evtl. die Errichtung eines eigenständigen Gebäudes in einem separaten Baufenster in der nördlichen Grundstückshälfte außerhalb der Anbauverbotszone (= 20 m zur Bundesstraße). Allerdings ist fraglich, ob aufgrund der Lärmimmissionen in diesem Bereich eine Bebauung möglich wäre.


  1. Ergebnis – Vorschlag der Verwaltung:
Es wird vorgeschlagen, beide Anträge zunächst abzulehnen. Allerdings besteht die Bereitschaft eine gewisse Nachverdichtung zu ermöglichen. Hierzu sind neue Konzepte vorzulegen. 

Diskussionsverlauf

An dieser Stelle gibt BM Holzner bekannt, dass Sachbearbeiterin Frau Hirsch krankheitsbedingt nicht an dieser Sitzung teilnehmen kann. Die Sachvorträge und Beschlussvorschläge, die von ihr ausgearbeitet wurden, trägt stellvertretend Herr Schedlbauer vor.
 
BM Holzner schließt sich der Verwaltung an und lehnt die Anträge ab.

GR Lerach geht voll umfänglich mit dem Sachvortrag d’accord. Zum Antrag Nr. 1 merkt er an, der Bauträger müsste eigentlich wissen, dass aus formalen Gründen keine Möglichkeit besteht, für diesen Baurecht zu erlangen. GR Lerach wundert sich und kritisiert das unnötige Produzieren von Arbeit für die Verwaltung. Ein Bebauungsplan beinhaltet Vorgaben. Wenn diese eingehalten sind, besteht Baurecht. Hier wurde „über das Ziel hinausgeschossen“.

GR Steinbrecher kommt um 19:08 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

Für den Antrag Nr. 2 sieht GR Lerach die Möglichkeit, bei geringerer Überschreitung der Vorgaben mit Befreiungen zu arbeiten.

GR Rotter bedankt sich bei der Verwaltung für ihren „Vorgriff“ und teilt die Meinung von GR Lerach. Er spricht sich dafür aus, den Dorf-Charakter zu erhalten und nennt als negatives Beispiel den Bauantrag „Zwieselstraße 3“ (Anmerkung: BA-Sitzungen vom 22.03.2022 und 21.06.2022). Nachverdichtung und Wohnraumschaffung sind zu unterstützen, jedoch nicht in dieser Form, unterstreicht GR Rotter.
GR Schmidtmeier pflichtet den Argumenten seines Vorredners bei.
Obwohl grundsätzlich Innenraumverdichtung gewünscht ist, steht 2. BM Kleinert den Anträgen angesichts der Größe des Bauvorhabens ablehnend gegenüber. In Piding existieren viele alte Bebauungspläne. Diese sollten in die Ortsentwicklungsplanung aufgenommen werden und darüber diskutiert werden, wo deren Grenzen liegen.
GR Lerach gibt dem zweiten Bürgermeister Recht und hält es für wichtig festzulegen, wo man eine höhere Bauweise zulässt. Für den vorliegenden Bereich zeigt er keine Akzeptanz, nachdem das Grundstück am Ortsrand liegt. In der Göllstraße hingegen macht es durchaus Sinn, so GR Lerach.

Beschluss

Der Bauausschuss lehnt die im Sachvortrag vorgestellten Anträge zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“ ab. Eine Nachverdichtung in geringerem Umfang kann geprüft werden, sofern entsprechende neue Konzepte vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus Predigtstuhlstr. 1 (Fl. Nr. 758/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Wintergartens (bestehend aus zwei Räumen) an der Südseite des bereits bestehenden Wohnhauses, berichtet Herr Schedlbauer. Der Wintergarten soll eine Grundfläche von 9,8 m x 3,6 m und eine Höhe von 2,90 m haben. An der Oberkante des Wintergartens soll eine Terrasse entstehen, die vom Obergeschoss aus betreten werden kann.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 Predigtstuhlstraße, der für das Plangebiet ein reines Wohngebiet festsetzt. Da durch den geplanten Anbau der Wohnraum des bestehenden Gebäudes erweitert wird, unterliegt die Baumaßnahme grundsätzlich der Genehmigungspflicht. 

Gem. § 30 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall werden die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten, da der Anbau komplett außerhalb der Baugrenzen errichtet werden soll. 

Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung die Befreiung erfordern, oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,2 und GFZ von 0,5 werden eingehalten, das Bauvorhaben dient Wohnzwecken und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Die unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben per Unterschrift zugestimmt. 
Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB liegen vor.

Das nach § 36 BauGB zum Bauantrag erforderliche Einvernehmen kann erteilt werden.


 

Diskussionsverlauf

GR Lerach stimmt dem Antrag absolut zu, weil die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind. Allerdings werden die Baugrenzen um drei Meter überschritten, weshalb er das Gremium informiert wissen will, sollte das Landratsamt diese Überschreitung nicht akzeptieren.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis.
GR Steinbrecher sieht bei dem vorliegenden Bauantrag keine Probleme.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens am Anwesen Predigtstuhlstr. 1 (Fl. Nr. 758/1) sowie einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Predigtstuhlstraße“ zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses und zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport (Ahornstr. 62, Fl. Nr. 1034/13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schedlbauer lässt wissen, das bestehende Wohnhaus in der Ahornstr. 62 (Fl. Nr. 1034/13) soll bis auf das Kellergeschoss abgebrochen und dafür ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Carport errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich.

Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile u.a. dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Diese Voraussetzungen werden erfüllt. Es handelt sich um ein Wohngebäude, das in einem allgemeinen Wohngebiet errichtet werden soll. Das Maß der baulichen Nutzung liegt bei GRZ I:  0,11 und GRZ II: 0,28. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Außerdem ist die Erschließung gesichert.

Allerdings ist die Lage des geplanten Hackschnitzelbunkers an der nördlichen Grundstücksseite nicht möglich, da in diesem Bereich der gemeindliche Kanal verläuft. Der Hackschnitzelbunker ist daher anders zu situieren.

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass der Hackschnitzelbunker so situiert wird, dass er den durch das Baugrundstück verlaufenden gemeindlichen Abwasserkanal nicht beeinträchtigt, stimmt der Bauausschuss dem Antrag auf Teilabbruch des bestehenden Wohnhauses und der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Ahornstr. 62 (Fl. Nr. 1034/13) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Information zu Sachstand Prüfung Erneuerung Brücken beim Alten Almweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Um 19:23 Uhr kommt GR Dr. Zimmer zur Sitzung hinzu. Somit sind 11 Mitglieder des Bauausschusses (inkl. des Bürgermeisters) anwesend und stimmberechtigt.

Sachvortrag „Alter Almweg“, gehalten von Herrn Schedlbauer.

Zur Problematik bzgl. der Instandsetzung des „Alten Almwegs“ wurden Informationen von verschiedenen Stellen eingeholt:

Auskunft Bayerischer Gemeindetag:
Bei atypischen Gefahren – also künstlich geschaffenen Gefahren wie z. B. Wegschranken, Brücken, Stegen etc. - haftet der Errichter. Dieser ist auch verpflichtet, die „Bauwerke“ regelmäßig zu kontrollieren, solange diese bestehen.
Der Nutzer darf hier den Anspruch haben, dass sie ohne Gefahr genutzt werden können.

Gleichlautende Auskunft erhielten wir auch von der Gemeinde Berchtesgaden.

Die DAV Ortssektion Bad Reichenhall betreut Wege und Steige nach der Arbeitsgebietskarte des DAV. Hierbei geht es primär um die regelmäßige Kontrolle der Steige und Einrichtungen. 
Eine größere feste Einbauarbeit (am Alpgartensteig) wurde von einer Fachfirma übernommen, die auch für die Einhaltung der geltenden Fachvorschriften verantwortlich ist. 
Die Antwort vom DAV Referat Hütten & Wege steht aufgrund Urlaubs noch aus.

Von unserer Versicherung bekamen wir die Auskunft, dass die für diese Bauwerke geltenden Bau- und Prüfvorschriften eingehalten werden müssen.
Bei einem eintretenden Versicherungsfall prüft die Versicherung, ob die Gemeinde ein Verschulden trifft oder nicht.
Sind z. B. o.g. Vorschriften nicht eingehalten, zahlt die Versicherung zwar, aber übernimmt keine weiteren Abwehrmaßnahmen (z. B. strafrechtliche Vertretung etc.).

Prüfung durch das technische Bauamt: 

Die DIN 1076 „Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen“ ist gemäß Definition bei Brücken anzuwenden, deren Widerlager einen größeren Abstand als 2 m besitzen. 
Hauptprüfungen sind hiernach alle 6 Jahre und einfache Prüfungen alle weiteren 3 Jahre vorzunehmen. Sonderprüfungen sind nach gegebenem Anlass vorzunehmen.
Die Verkehrssicherheit ist durch laufende Beobachtungen im Zuge der Streckenkontrolle festzustellen. 
Nach gesetzlicher Unfallversicherung GUV-R 2103 „Sicherheitsregeln Brücken-Instandhaltung“ sind Umwehrungen z. B. Geländer nötig, wenn Verkehrswege mehr als 1,0 m über dem Boden liegen oder an Gefahrenbereiche angrenzen. 
Derzeit wird durch das technische Bauamt geprüft, ob eine wasserrechtliche Genehmigung (Wildbachverbau) eingeholt werden muss.

Für eine detaillierte Kostenschätzung sollte zuerst der Arbeitsumfang definiert werden.

Diskussionsverlauf

Bei den Informationen handelt es sich um einen Zwischenbericht, stellt BM Holzner klar.  Ergänzungen werden in den nächsten Sitzungen erfolgen.

Herr Hartl von der Steiner Alm hat ihm gegenüber von der angedachten Beseitigung des Fußwegs über Flächen der Steineralm gesprochen, so Herr Stadler. Es hätten sich heuer bereits drei Unfälle ereignet, für die er haftbar gemacht wurde. Die Gemeinde solle sich kümmern, verlangt Herr Hartl.
Hier handelt es sich um einen Weg in Richtung Staufen bzw. Parkplatz zu den „Arzkasten“, präzisiert der Bürgermeister und hält fest, auch dieser Punkt ist abzuarbeiten, hat jedoch mit dem Almweg nichts zu tun.
2. BM Kleinert nimmt die Forderung Hartls zur Kenntnis, sieht aber nur einen indirekten Zusammenhang zur Angelegenheit im vorliegenden TOP. Für die Erhaltung des Alten Almwegs sprechen viele Gründe. Hier gibt es keine Radfahrer und er ist Teil eines schönen Rundwegs. Der zweite Bürgermeister zeigt kein Verständnis für das schnelle Abbauen der alten Brücke, nachdem diese keiner Prüfung unterzogen wurde. Er macht sich für die Errichtung einer neuen Brücke stark und bittet, das Angebot des DAV anzunehmen.
BM Holzner äußert sein grundsätzliches Verständnis, allerdings trüge er das persönliche Haftungsrisiko.
Die Brücke verbindet Gemeindegrund mit Forstgrund, wirft 2. BM Kleinert ein. Er wiederholt seine an die Gemeinde gerichtete Kritik am Abbauen einer Brücke, die ihr nicht gehört.
Wie BM Holzner wissen lässt, wurde die Brücke vor seiner Amtszeit von der Gemeinde errichtet.
2. BM Kleinert bleibt bei seiner Aussage, mit dem Nichtwissen, wer sie errichtete, wurde die Brücke beseitigt.

GR Steinbrecher schlägt vor, den Alten Almweg als „Steig“ zu bezeichnen, dieser würde möglicherweise rechtlich andere Voraussetzungen bieten.
Wie BM Holzner ausführt, muss auch dies und weitere Themen der Prüfung unterzogen werden.
GR Schmidtmeier schließt sich GR Steinbrechers Vorschlag an.
Auch GR Kleinert stimmt dem zu. Wäre der Weg ein Steig, bräuchte man keine Brücke, sondern eine Querungshilfe errichten.
BM Holzner wird die Vorschläge prüfen lassen.
     

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7. Empfehlungsbeschluss für Ausschreibung Anbindung Berchtesgadener Straße an Lattenbergstraße mit Erneuerung Wasserleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Um die Umsetzung der Baumaßnahme bezüglich der Anbindung Berchtesgadener Straße an den Neubau Feuerwehrgerätehaus möglichst zeitnah starten zu können, ist es notwendig schnellstmöglich mit der Ausschreibung zu beginnen, so Herr Schedlbauer. Daher strebt die Verwaltung, wie bereits bei der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 angekündigt, einen Empfehlungsbeschluss zur Genehmigung der Kostenberechnung sowie zur Ausschreibung der entsprechenden Baumaßnahmen an.

Diskussionsverlauf

Herr Stadler erläutert die Kostenberechnung sowie den Lageplan, die der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt waren.
Für eine zügige Ausschreibung ist der Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses notwendig, betont BM Holzner. Wenn diese erst im September erfolgen würde, wäre die Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr umsetzbar.

Vor der Einfahrt zum Feuerwehrhaus liegt die Bushaltestelle, erinnert GR Brüderl. Wenn hier die Leistensteine gesetzt werden, sollte an die Barrierefreiheit für den Buszustieg gedacht werden. 
Laut Herrn Stadler ist dies nicht geplant.
Das Ansinnen lag vor, so BM Holzner. Die Barrierefreiheit bei der Bushaltestelle ist jedoch schwierig umzusetzen, denn im Anschluss an die Brücke befindet sich der Zufahrtsbereich zum Feuerwehrhaus.

Die Frage von GR Lerach, wie lange die Berchtesgadener Straße für die Baumaßnahme gesperrt werden muss, bleibt unbeantwortet. 
BM Holzner geht davon aus, dass die Straße nur kurzfristig für die Asphaltierung komplett gesperrt werden muss und ansonsten einspurig befahrbar bleibt. Wichtig ist die Durchführung der Arbeiten vor Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses.
   

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Ausschreibungen bezüglich der Anbindung Berchtesgadener Straße an den Neubau Feuerwehrgerätehaus umzusetzen sowie die Kostenberechnung zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: Aufstellung des Bebauungsplanes "Römerstraße - Ost", frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schedlbauer trägt vor, die Gemeinde Ainring hat die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße-Ost“ beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Einheimische ermöglicht werden. 
Das diesem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende Planungskonzept sieht im Norden des Plangebietes in 4 Wohnanlagen 16 Reihenhäuser und 8 Dachgeschosswohnungen vor (mit insgesamt 48 Stellplätzen, wovon 31 in einer Tiefgarage errichtet werden sollen). Im Süden des Plangebietes sollen 4 Einfamilienhäuser als Übergangszone zur bestehenden Splitterbebauung entlang des Römerwegs anschließen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Bruch der Gemeinde Ainring und umfasst insgesamt ca.0,83 ha.

Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf:                Luftbild mit Geltungsbereich:
         

Weitere Informationen können den Planunterlagen entnommen werden, die auf der  Internetseite der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de – Aktuelles – Bauleitplanverfahren – „Römerstraße-Ost“ eingestellt worden sind.

Die Gemeinde Ainring informierte die Gemeinde mit E-Mail vom 02.08.2022 über die geplante Aufstellung dieses Bebauungsplans und gab der Gemeinde Gelegenheit zur Stellungnahme.
Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.

Diskussionsverlauf

BM Holzner erhielt zwei Anrufe von besorgten Bürgern, die als Direktanlieger zwischen Ainring und Freilassing betroffen sind und durch die geplante Bebauung mehr Verkehr befürchten. Die Gemeinde Piding wird als Träger öffentlicher Belange in dem Verfahren angehört, gemeindliche Einwände sind nicht geboten. Den Anrufern empfahl der Bürgermeister, sich an die Gemeinde Ainring oder die Stadt Freilassing zu wenden.

Beschluss

Der Bauausschuss erhebt keine Einwände gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans „Römerstraße - Ost“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schedlbauer unterrichtet das Gremium über folgende Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO:

Neubau von 4 Garagen, einer Überdachung und einer Garten- und Gerätehütte auf den Grundstücken Göllstr. 5 (Fl. Nr.  678) und Watzmannstr. 1 (Fl. Nr. 678/29).

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10. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.08.2022 ö beratend 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

An GRin Schöndorfer ist herangetragen worden, an der Stoißer Ache im Bereich Klingerweg haben Biber massive Löcher im Uferbereich verursacht. Sie bittet, dies dem Wasserwirtschaftsamt zu melden. Es besteht die Gefahr, dass der Boden hier einbricht.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis und wird die Warnung weitergeben. Das Problem ist seit Jahren bekannt und wurde mehrfach von Betroffenen an das WWA herangetragen. Es fand bereits ein Ortstermin mit ihm und Vertretern des WWA statt, so der Bürgermeister. Der Naturschutz lässt Gegenmaßnahmen nicht zu.

GR Brüderl gibt massive Beschwerden eines Anwohners der Jahnstraße bezüglich eines Problems im Verteilerschacht des Kanals weiter. Die zugesagte Beseitigung des Schadens wurde nicht ausgeführt.
In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Beschwerdeführer wurde zwischenzeitlich festgehalten, dass die Reparatur bis Ende September vorgenommen wird, versichert BM Holzner.

Mitarbeiter des Heilpädagogischen Zentrums in Piding-Mauthausen sprachen ihn wegen des fehlenden Sonnenschutzes für die Kinder an den Spielstationen des Spielplatzes unterhalb der Mauthauser Kirche an, lässt GR Rotter wissen und gibt den Wunsch nach Aufstellung von Sonnensegeln weiter. 
BM Holzner kennt das Problem. Die heuer gepflanzten Bäume spenden noch keinen Schatten. Er rät den Eltern, im Bedarfsfall einen eigenen Schirm mitzubringen. Vom Setzen eines Sonnensegels ist abgeraten worden, weil die Verankerungen sehr windanfällig sind und es sich dabei um eine ordentliche Baumaßnahme handelt. Der Gemeinde wurde zu natürlichen Schattenspendern geraten.
GR Dr. Zimmer ruft das Pflanzen der Bäume zusammen mit Eltern in Erinnerung. In zwei bis drei Jahren ist bereits mit einer deutlichen Verbesserung der Situation zu rechnen.

GR Lerach bittet um den Sachstand bezüglich der Fenster beim Neubau Feuerwehrhaus.
Bis zum vergangenen Wochenende sollten sämtliche Rahmen eingebaut werden, vermeldet Herr Stadler, allerdings wurden nicht alle geschafft. Das neue Ziel für das Setzen von Fensterrahmen und -blechen ist der Donnerstag dieser Woche. Nach Aussage Stadlers laufe es bei den Fenstern „nicht optimal“. Die Alternative wäre gewesen, nach einer neuen Firma zu schauen. Dies wurde vergeblich versucht.
Ob sich daraus Probleme mit den Nachfolgegewerken ergeben, lautet die Frage von GR Lerach.
Für den Innenausbau nicht, aber für die Außenarbeiten schon, entgegnet Herr Stadler. Er berichtet von angefallenen Mehrkosten, zum Beispiel für das Gerüst, die der Fensterbauer zu übernehmen hat.

Nach dem Sachstand „Gewerke Fliesen“ erkundigt sich GR Brüderl.
Wie Herr Stadler äußert, endet die Submissionsfrist morgen. Bislang liegt ein Angebot vor. 
  

Datenstand vom 21.09.2022 13:22 Uhr