Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
3 Errichtung eines oberirdischen Heizöltanks und eines oberirdischen Dieseltanks auf dem Grundstück Am Gänslehen 1 (Fl. Nr. 304)
4 Errichtung einer Lärmschutzwand an der bestehenden Schreinerei am Grundstück Hirschloh 1+3 (Fl. Nrn. 232 +233)
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

zum Seitenanfang

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Wegen Erkrankung des 1. Bürgermeisters leitet die Sitzung der 2. Bürgermeister Christian Kleinert.

2. BM Kleinert begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Entschuldigt sind der 1. Bürgermeister Hannes Holzner sowie die Gemeinderäte Hubert Brüderl (vertreten durch GRin Birgid d’Heureuse) und Johann Utz (vertreten durch GR Johann Steinbrecher). Somit sind einschließlich des 2. Bürgermeisters 10 Mitglieder des Bauausschusses anwesend und stimmberechtigt.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 20.09.2022 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

3. Errichtung eines oberirdischen Heizöltanks und eines oberirdischen Dieseltanks auf dem Grundstück Am Gänslehen 1 (Fl. Nr. 304)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG möchten am Grundstück Am Gänslehen 1 einen oberirdischen Heizöltank (Inhalt: 50.000 l) errichten. Dieser Tank soll im Falle eines Ausfalls der Gasversorgung die bestehende Heizungsanlage im Gebäude der Kfz-Werkstatt / Tanksammelwagen (TSW)- Waschhalle, welche mit Zweistoff-Brenner ausgerüstet ist, mit Heizöl versorgen, um den notwendigen Warmwasserbedarf für die TSW-CIP-Prozesse (TSW-Reinigung) aufrechterhalten zu können.

Dieser Heizöltank soll im Anschluss an die bestehende Halle neben einem bereits errichteten oberirdischen Dieseltank aufgestellt werden. Dieser Dieseltank wurde ursprünglich mit der BImSchG-Änderungsgenehmigung vom 16.07.2012 als unterirdischer Tank genehmigt. Aufgrund der hohen Grundwasserstände und der dadurch gegebenen Gefahr des Auftriebs wurde er dann aber letztlich oberirdisch errichtet.
Nach Auskunft der Milchwerke soll nach Rücksprache mit dem Landratsamt dieser Dieseltank im vorliegenden Bauantrag als bauliche Anlage miterfasst werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“. Das geplante Bauvorhaben hält jedoch die Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht ein, da die Errichtung dieses Tanks außerhalb der Baugrenzen in einem Bereich der vorgesehen ist, der im Bebauungsplan als „Fläche für die Erhaltung von Gehölzen“ festgesetzt ist. Außerdem wird die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,8 durch die Nebenanlagen (=Dieseltank, Heizöltank, versiegelte Wege und Zufahrten) um 0,07 überschritten (GRZ II: 0,87).

Die Milchwerke haben mit dem Bauantrag zwei Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit eingereicht. Zur Begründung dieser Anträge wird im Wesentlichen aufgeführt:

  1. Zum Widerspruch zur Festsetzung „Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Gehölzen“:

 „…Die technisch erforderliche Nähe zur Tankstelle lässt nur eine Anordnung des Tanks in der im Bebauungsplan festgesetzten Erhaltungsfläche für Gehölze zu. 
Der neu zu errichtende Heizöltank soll ebenfalls in dieser Fläche oberirdisch neben dem bestehenden Dieseltank angeordnet werden, um die vorhandene Infrastruktur der Leitungsanbindungen und Abtankflächen optimal nutzen zu können.
Die Platzierung der Tankbehälter an einem gemeinsamen Standort ist zudem logistisch sinnvoll und aufgrund des geringen benötigten Anteils der Gehölzerhaltungsfläche von ca. 45 m² unseres Erachtens städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbart.“

  1. Zur Überschreitung der GRZ:

„…Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,8 wird durch die Nebenanlagen um 0,07 überschritten. Aufgrund des erforderlichen Platzbedarfs für die dringend benötigten Lagerflächen ist die Befestigung der Freiflächen in Form von asphaltierten Verkehrsflächen erforderlich. Da sich die erforderliche Befreiung lediglich aus der geringen Überschreitung durch die Nebenanlagen und nicht durch zusätzliche Baukörper ergibt, erachten wir die Überschreitung als städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen für vereinbar.“

Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.  
Die Festsetzungen zur Grünordnung im Bebauungsplan erfolgten mit dem Ziel der Ein- und Durchgrünung des Baugebiets. Die beiden Tanks werden in einem Bereich errichtet, der von benachbarten Grundstücken nicht einsehbar ist. Die Reduzierung der Eingrünung in diesem Bereich ist daher vertretbar. Allerdings sollte aus Naturschutzgründen das verlorengehende Gehölz durch geeignete Ersatzpflanzungen ersetzt werden.
Die geringfügige Überschreitung der GRZ ist aus der Sicht der Verwaltung vertretbar.  

Diskussionsverlauf

2. BM Kleinert gibt an, der Antrag wurde in der BA-Vorbesprechung sowie in den Fraktionen erörtert.

Wie GRin d’Heureuse vermutet, sind bereits Tatsachen geschaffen worden. In ihrer heutigen Inaugenscheinnahme konnte sie feststellen, dass der neue Container schon steht und bereits das Fundament dafür gesetzt wurde. Sie hätte es besser gefunden, wenn damit bis zur Beschlussfassung gewartet worden wäre.
Des Weiteren sind ihr bei dem Gang über das Gelände der Molkerei die vielen Dachflächen aufgefallen. Sie appelliert an die Milchwerke, diese zur Gewinnung von regenerativer und nachhaltiger Energie zu nutzen.
GR Dr. Zimmer schlägt in die gleiche Kerbe und fügt hinzu, es wird ein Antrag auf Befreiung gestellt, dabei ist die Baumaßnahme bereits umgesetzt. Er bezeichnet dies als „irritierend“ und mahnt an, abgesehen von der Überschreitung der GRZ befindet sich die Maßnahme im Bereich eines HQ100-Überschwimmungsgebiets. In seiner Eigenschaft als Umweltreferent äußert er Missfallen, wenn hier Diesel und Heizöl gelagert wird. GR Dr. Zimmer stellt die rhetorische Frage, wie die Behörden reagieren würden, wenn „normale“ Bürger so vorgehen würden. Er wird dem Bauantrag nicht zustimmen mit der Begründung, generell Schwarzbauten nicht im Nachhinein zu tolerieren.

2. BM Kleinert berichtet, nach seinen Informationen ist dem Anschein nach das Fundament zwar betoniert, der zweite Tank jedoch noch nicht angeschlossen. Damit für die Beschlussfassung klare Verhältnisse vorliegen, regt er an darüber abzustimmen, ob der anwesenden Vertreterin der Milchwerke, Frau Empl, Rederecht für eine kurze Stellungnahme erteilt wird, ob der Tank montiert ist.
GR Dr. Zimmer sieht keine Notwendigkeit, Frau Empl ein Rederecht zu erteilen und wiederholt seine Feststellung, es liegt ein Schwarzbau vor; die Gehölze sind entfernt worden, der Tank steht auf fundamentiertem Boden, von daher sind bereits alle baulichen Maßnahmen getroffen worden. Er führt den allgemeinen Eindruck der Bürger vor Augen, die Milchwerke hätten mehr Rechte als sie.
Auf Frage von GR Dr. Zimmer lässt Frau Hirsch wissen, der heute zu behandelnde Antrag ist am 27.09.202 in der Gemeindeverwaltung eingegangen.
Wochen zuvor wurde darüber in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung geschrieben, wirft GR Dr. Zimmer ein.

2. BM Kleinert bringt seinen Vorschlag, Frau Empl das Rederecht zu erteilen, zur Abstimmung.

Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, der an der Sitzung als Zuhörerin anwesenden Vertreterin der Pidinger Milchwerke, Frau Empl, das Rederecht zu erteilen.
Abstimmung: Ja-Stimmen                8
                Nein-Stimmen        2

2. BM Kleinert erteilt Frau Empl das Rederecht und bittet um ihre Stellungnahme, ob der zweite Tank bereits montiert ist.

Frau Empl führt an, mit GRin d’Heureuse vor Ort gewesen zu sein und bestätigt deren in der Sitzung vorgebrachte Aussage. Sie weist hin auf die derzeit schwierige Lage in den Stahlgewerken und die damit einhergehenden schlechten Verfügbarkeiten sowie die langen Lieferzeiten. Die Planungen liefen im Sommer. Um überhaupt einen Tank zu erhalten, musste die Bestellung ausgelöst werden. Parallel wurden die Genehmigungsunterlagen erstellt und die Genehmigung bei den Fachstellen für Wasserrecht und Emissionsschutz des LRA eingeholt. Bedauerlicherweise erfolgt die Vorlage beim Bauausschuss der Gemeinde erst jetzt. Ursächlich sind „unglückliche“ Urlaubszeiten, die sich überschnitten haben. Frau Empl räumt ein, dass das Fundament vor einer Woche betoniert wurde. Der besagte Tank sei jedoch weder befüllt noch angeschlossen. Im Gegenzug kritisiert die Vertreterin der Milchwerke die Vorgehensweise „Böschungen zu erklimmen, um Fotos zu bekommen“. Zu dem von Dr. Zimmer angesprochenen Zeitungsbericht stellt Frau Empl klar, der Tank kam darin nicht vor.

GR Rotter hat kein Problem mit der Aufstellung des zweiten Tanks, wenn er entsprechend gesichert ist.

GR Koch hätte dem Antrag eigentlich zugestimmt, weil der Schritt für ihn nachvollziehbar ist. Nach den Wortmeldungen von Dr. Zimmer und Frau d’Heureuse ergibt sich für ihn eine andere Ausgangslage. Die schwierige Situation, die Frau Empl anführt, gilt nicht nur für die Molkerei, sondern auch für den „kleinen Häuselbauer“, der sich eine derartige Vorgehensweise nicht erlauben kann. Nun eine nachträgliche Genehmigung zu erteilen, erscheint ihm „sehr unglücklich“.
GR Dr. Zimmer schließt sich seinem Vorredner an und wiederholt seine Aussage, dem Antrag nicht zuzustimmen. Nachdem die Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, hätte zuerst die Gemeinde eingeschaltet werden müssen. Der Gemeinderat hätte daraufhin „ehrlich und aufrichtig“ zustimmen können.
Bei der Äußerung von Frau Empl „Böschungen zu erklimmen, um Fotos zu bekommen“ fühlt sich GR Dr. Zimmer persönlich angegriffen und verbietet sich diesen Vorwurf. Ihm ging es um die Beschau der Gehölze, für die Ersatz geschaffen werden muss. Als er sich dem Gelände näherte, musste er feststellen, die Gehölze waren entfernt und stattdessen war dort ein Tank abgestellt.

2. BM Kleinert schlägt vor, die Aussagen so stehen zu lassen.
 
GR Steinbrecher zeigt Verständnis für seine Vorredner, sieht jedoch die Notwendigkeit der bereits erfolgten Umsetzung der Maßnahme. In seinen Augen hat die Molkerei richtig gehandelt. Dass die Ersatzpflanzung erfolgen wird, steht für ihn außer Frage. Das Setzen des Tanks auf das vorbereitete Fundament bei dessen Anlieferung erscheint ihm logisch. So muss der Kranwagen kein zweites Mal eingesetzt werden. Dass die Vorgehensweise der Antragstellung nicht korrekt erfolgte, ist ihm klar, dennoch will GR Steinbrecher zustimmen.
Verständnis bringt ebenso GRin d’Heureuse auf, stößt sich aber an der Vorgehensweise. Die Verwaltung hätte informiert werden müssen.
D’accord geht GR Koch, was die Notwendigkeit der Baumaßnahme betrifft. Auch berichtet er von guten Erfahrungen mit den Milchwerken hinsichtlich Ersatzbepflanzungen. Die Vorgehensweise bzw. die fehlende Transparenz zwinge ihn allerdings, seine Zustimmung zu verweigern.

Gefragt ist – wie so oft – eine gute Kommunikation, resümiert der 2. Bürgermeister. Er regt an, diese Erkenntnis aus der heutigen Sitzung mitzunehmen und ruft die Antragsteller auf, kurzfristige Änderungen von Anträgen der Verwaltung zu melden.

Nach Beschlussfassung schiebt Frau Hirsch nach, sie werde dem Landratsamt den Antrag sowie das heutige Ergebnis weiterleiten.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines oberirdischen Heizöltanks und eines oberirdischen Dieseltanks auf dem Grundstück Am Gänslehen 1 (Fl. Nr. 304) zu. Den Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Gänslehen“ bezüglich der Überschreitung der GRZ sowie der Überbauung von Flächen für die Erhaltung von Gehölzen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass  im Gemeindegebiet in Abstimmung mit der Gemeinde geeignete Ersatzplanzungen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

4. Errichtung einer Lärmschutzwand an der bestehenden Schreinerei am Grundstück Hirschloh 1+3 (Fl. Nrn. 232 +233)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe BGL möchten im Bereich des Innenhofs zwischen Hauptgebäude und Schreinerei eine Lärmschutzwand errichten. Die Lärmschutzwand ist mit einer Länge von 10,50 m und einer Höhe von 4 m geplant. 

Die Lärmschutzwand ist erforderlich, weil ausgelöst durch die Holz-Heizzentrale (Absaugung Holzabfälle und Häckslerbetrieb) die zugelassenen Lärmgrenzwerte massiv überschritten werden. Die geplante Errichtung dieser Lärmschutzwand würde dieses Lärmproblem lösen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 „Erweiterung der Werkstätte für Behinderte“.

Da das Bauvorhaben außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche liegt, wurde vom Bauherrn mit dem Bauantrag gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.  In der Begründung zu dieser Befreiung wird angeführt, dass die Errichtung der Lärmschutzwand aufgrund des Höhenunterschieds Hauptgebäude – Schreinerei und der Vielzahl der im Erdreich verlaufenden betrieblichen Versorgungsleitungen nur an der eingereichten Lage möglich ist. 

Die geplante Errichtung der Lärmschutzwand entspricht bis auf die Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche den Festsetzungen des Bebauungsplans. 
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen liegen vor.

Dem Bauantrag sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugestimmt werden. 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand an der bestehenden Schreinerei am Grundstück Hirschloh 1+3 (Fl. Nrn. 232 + 233) zu. Außerdem wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

zum Seitenanfang

6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.10.2022 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Rotter verliest ein Schreiben der Naturfreunde Teisendorf, die um die Pacht der Moar-Alm anfragen. Er verweist auf die positive Wirkung für Piding, wenn die Alm bewirtschaftet wäre. Sie ist besonders für Familien mit Kindern geeignet, der einheimische Tourismus erfährt dadurch eine Aufwertung.
Wie Frau Hirsch entgegnet, hatte sie den Sachverhalt bereits mit GR Rotter gesprochen. Sie nimmt das erneute Ersuchen zur Kenntnis. Für die Moar-Alm besteht ein unbefristeter Pachtvertrag. Sollten sich Änderungen ergeben, kann neu entschieden werden.
Die Alm ist verpachtet an die Berg- und Sportfreunde Feldkirchen, die sich um die Alm gut kümmern, so 2. BM Kleinert. Die bestehende Verpachtung hat sich bewährt. Darin sind Vorrechte zur Nutzung für Pidinger Vereine vorgesehen. Die Frage einer möglichen Bewirtung müsste ohnehin erst im Gemeinderat geklärt werden.
Nachdem ein Pachtvertrag besteht, schlägt GR Dr. Zimmer vor, die Diskussion hier abzubrechen.
Auf den Rat des zweiten Bürgermeisters an GR Rotter, den Vertrag in der Verwaltung einzusehen, stellt Frau Hirsch klar, das Recht auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Thema Teil der Tagesordnung ist.

GR Koch macht aufmerksam auf das aktuelle Förderprogramm für Streuobst der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Neben Vereinen und Privatpersonen können auch Kommunen teilnehmen. Er bittet die Verwaltung, geeignete Flächen zu eruieren.
2. BM Kleinert stößt an, mit dem Umweltreferenten GR Dr. Zimmer Kontakt aufzunehmen, um das Thema im Gremium fundiert besprechen zu können.
Ihm ist das Thema bekannt, tut GR Dr. Zimmer kund.

Datenstand vom 14.12.2022 13:47 Uhr