Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 11.10.2022 und vom 15.11.2022.
3 Bauantrag zum Neubau eines Funktionsgebäudes für den ASV Piding (Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280)
4 Bauantrag zum Anbau eines Heizhauses samt Biomasselager mit Austragung für die Versorgung eines Wärmenetzes zur bestehenden Sägehalle auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 19a/21/23 (Fl. Nr. 2)
5 Teilnutzungsänderung des bestehenden Mitarbeiterparkplatzes in eine Parkplatz für PKW- und LKW-Stellplätze sowie als Lagerfläche für Flaschenleergut (Hockerfeld 5-8, Fl. Nrn. 1085 und 632/4)
6 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans
7 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplans "Feldkirchen"
8 Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mozartgarten"
9 Antrag Bayernwerk Netz GmbH auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung und zum Betrieb einer Trafostation am Grundstück Fl. Nr. 309 (Nähe Ganghoferstraße)
10 Antrag von Umweltreferent Dr. Bernhard Zimmer vom 05.12.2022 auf Aufbau bzw. Erweiterung der Ladeinfrastruktur in der Gemeinde Piding in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse
11 Verschiedenes
12 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Wegen Erkrankung entschuldigt sind GRin Bärbel Schöndorfer, deren Vertreter GR Anton Wieser, GR Maximilian Koch sowie GR Michael Leirer, der durch GR Markus Schlindwein vertreten ist. GR Dr. Zimmer wird zur Sitzung hinzukommen. Derzeit sind 8 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 11.10.2022 und vom 15.11.2022.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzungen vom 11.10.2022 sowie vom 15.11.2022 werden genehmigt.

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3. Bauantrag zum Neubau eines Funktionsgebäudes für den ASV Piding (Jahnstr. 6, Fl. Nr. 280)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Neubau des Funktionsgebäudes bereits vorgestellt. Vom ASV Piding wurde zwischenzeitlich der Bauantrag eingereicht. 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich angrenzend an ein allgemeines Wohngebiet. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Diese Voraussetzungen liegen vor:
Nach § 4 Abs. 2 BauNVO sind in einem allgemeinen Wohngebiet Anlagen für sportliche Zwecke zulässig.
Die Bauweise mit Erdgeschoß und Obergeschoß fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.  Ebenso ist die Erschließung gesichert. 

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Sportstätten ein Stellplatz je 250 m² Sportfläche erforderlich. Im vorliegenden Fall sind daher 32 Stellplätze notwendig. Diese werden in den Planunterlagen nachgewiesen (47 Stellplätze). 

Dem Bauausschuss wird vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt als Planer des vorliegenden Bauantrags persönliche Beteiligung an.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Rüdiger Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        7
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der anschließenden Beratung und Abstimmung nicht teil.

GR Rotter missfällt, dass für das neue Funktionsgebäude im Gegensatz zum bisherigen kein Keller geplant ist und Lagerflächen in der Oberfläche angelegt sind. Die Beseitigung des bisherigen Kellers bedeutet einen Wertverlust von 100.000 bis 150.000 €. Wenn die Räte das Vorhaben unterstützen, wird er dennoch seine Zustimmung nicht verweigern.
BM Holzner verweist auf die bisherigen Ausführungen des Architekten. Weil keine Gegenstimmen aus dem Gremium erfolgen, bittet der Sitzungsleiter GR Lerach, zum Einwurf von GR Rotter Stellung zu nehmen.
GR Lerach wiederholt die Argumente gegen die Übernahme des vorhandenen Kellers, die bereits in einer Gemeinderatssitzung vorgetragen wurden: Wie eine Bodenuntersuchung ergab, befindet sich in ca. einem Meter Tiefe eine tragfähige Kiesschicht. Beim Bau eines neuen Kellers würden demnach höhere Kosten entstehen als beim Neubau mit Obergeschoss. Dazu kommt das Abdichtungsproblem wegen der Feuchtebelastung sowie die mangelnde Überfahrbarkeit des alten Kellers. Kein Statiker würde dies garantieren.
GR Rotter nimmt dies zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zum Neubau eines Funktionsgebäudes für den ASV Piding auf dem Grundstück Jahnstraße 6 (Fl. Nr. 280) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Anbau eines Heizhauses samt Biomasselager mit Austragung für die Versorgung eines Wärmenetzes zur bestehenden Sägehalle auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 19a/21/23 (Fl. Nr. 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Dr. Zimmer kommt um 19:09 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit sind 9 Mitglieder des Bauausschusses einschließlich des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

Frau Hirsch verliest, an der bestehende Sägehalle soll ein Heizhaus samt Biomasselager angebaut werden (Grundfläche 16,70 x 4,30 m). 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Nach § 34 BauGB ist ein  Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewebebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Ein Sägewerk ist jedoch als störender Betrieb einzustufen.
Nach § 34 Abs. 3a BauGB kann aber vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung im Einzelfall abgewichen werden,  wenn die Abweichung der Erweiterung eines zulässig errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebes  dient, städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Sägewerkshalle ist baurechtlich genehmigt. Aufgrund der Lage neben der Autobahn am Ortrand ist sie städtebaulich vertretbar.  Die geplante Nutzung hat keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft (geschlossener Heizraum).

Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Heizhauses samt Biomasselager mit Austragung für die Versorgung eines Wärmenetzes zur bestehenden Sägewerkshalle auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 19a/21/23 (Fl. Nr. 2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Teilnutzungsänderung des bestehenden Mitarbeiterparkplatzes in eine Parkplatz für PKW- und LKW-Stellplätze sowie als Lagerfläche für Flaschenleergut (Hockerfeld 5-8, Fl. Nrn. 1085 und 632/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Milchwerke möchten den Mitarbeiter PKW-Parkplatz am Hockerfeld 5 -8 temporär weiterhin als Parkplatz für PKW nutzen, jedoch auch für die Nutzung von 9 LKW-Stellplätzen umgestalten.
Dadurch sollen LKWs, die bisher evtl. auf der Zufahrtsstraße auf eine Einfahrt in das Betriebsgelände warten müssen, auf die geplanten Stellplätze ausweichen können, wodurch ein Rückstau auf der Zufahrtsstraße verhindert werden kann.
Außerdem können nach Auffassung der Milchwerke auf der neu gestalteten Fläche LKWs ohne rückwärtsfahren/ rückwärts rangieren zu müssen den Parkplatz als Wendehammer nutzen und somit den Einfahrtsbereich leichter verlassen.
Die bisherigen PKW-Stellplätze sollen, bis auf die nördlichste Reihe (= 12 Stellplätze) aufgelassen werden, die neuen Fahrwege asphaltiert und die LKW-Stellplätze mit Stelcon-Platten ausgeführt werden.
Zur Abgrenzung der LKW-Stellplätze sollen diese zu beiden Seiten mit Grünstreifen von den Fahrwegen abgegrenzt werden.
Weiters ist geplant, die östlichste PKW-Stellplatzreihe bis ca. zur Hälfte der derzeitigen Stellplätze mit Beton-Pflastersteinen auszuführen und den Werkszaun an diese neue Grenze zu versetzen.
Dieser gepflasterte Bereich soll zur Lagerung von Flaschenleergut genutzt werden.

Die Entwässerung der Fläche ist über eine Stahlbetonschlitzrinne geplant. Die Ableitung des Niederschlagswassers soll im weiteren Verlauf nach einer Vorreinigung über 2 geplante Absetzschächte über die bestehende Regenwasserkanalisation der Milchwerke zur Saalach erfolgen. Für die Saalach-Einleitung läuft nach Mitteilung der Milchwerke aktuell ein Wasserrechtsverfahren.

Zu den Lärmauswirkungen durch die Umnutzung des Parkplatzes wurde eine Stellungnahme der TÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 24.11.2022 vorgelegt. Der TÜV kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich durch das geplante Vorhaben für die maßgebliche Nachtzeit eine geringfügige Verbesserung der Immissionssituation gegenüber dem Status quo ergibt. Eingesetzt in das Lärmkataster führt die Maßnahme zu keiner ganzzahligen Erhöhung der im Gutachten vom 27.10.2022 ermittelten Immissionspegel. Somit ist im Sinne einer Gesamtbetrachtung die schalltechnische Irrelevanz/Verträglichkeit der Maßnahmen gegeben.


Das geplante Bauvorhaben stellt grundsätzlich eine baurechtlich genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.
Daher reichten die Milchwerke einen Bauantrag ein, der im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden soll.

Gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ist ein Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt, wenn es im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, es den Festsetzungen dieses Bebauungsplans nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 „Hockerfeld“.
Die Milchwerke teilten mit, dass das Bauvorhaben allen Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht. Die Erschließung ist gesichert.
Aus der Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Behandlung des Antrags im Genehmigungsfreistellungsverfahrens. Dem Bauausschuss wird daher vorgeschlagen, keine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens zu verlangen.

Anmerkung:
Die Verantwortung dafür, dass ein im Genehmigungsfreistellungsverfahren laufendes Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
 

Diskussionsverlauf

BM Holzner sieht durch die vorgestellte Teilnutzungsänderung einen Nutzen für sämtliche Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich, insbesondere im Hinblick auf den angrenzenden Schul- und Radweg. Dort entstanden immer wieder schwierige Situationen, wenn Lkw rückwärts in dessen Bereich rangieren mussten.

GR Steinbrecher bringt Einwände vor, wenn das Flaschenleergut gelagert wird wie in Hammerau, dem weiteren Standort der Milchwerke für Leergut. Die Molkerei solle das Lager kaschieren, lautet seine Forderung. Mit gutem Willen ist dies möglich. GR Steinbrecher sieht den Platz als „Visitenkarte“ der Milchwerke.
BM Holzner sagt zu, die Forderung weiterzugeben.

2. BM Kleinert betont vorweg die Bedeutung der Verkehrssicherheit des Schulwegs. Daneben erinnert er daran, dass für die von der Teilnutzungsänderung betroffenen Flächen eine Halle für eine Flaschenabfüllanlage genehmigt wurde. Nachdem im Sachvortrag nun von einer „temporären“ Nutzung der Flächen als Pkw- bzw. Lkw-Stellflächen die Rede ist, möchte er wissen, ob Informationen vorliegen, wann diese Anlage gebaut wird. Bei dem damaligen Antrag auf Baugenehmigung der Anlage wurden aufgrund der Marktlage Mehrwegverpackungen als sehr wichtig eingestuft.
Es gibt keine zeitliche Beschränkung, so der Bürgermeister. Kenntnisse über den Hintergrund der geänderten Nutzung liegen nicht vor.
GR Dr. Zimmer stellt richtig, bei dem Antrag für die Flaschenabfüllanlage handelte es sich nicht nur um eine Baugenehmigung, es wurde auch der Bebauungsplan geändert.

Ob bei dem vorliegenden Antrag die Festsetzungen des neuen rechtsgültigen Bebauungsplans eingehalten sind bzw. ob dies überprüft wurde, will GR Dr. Zimmer wissen.
Grundsätzlich besteht bei einem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren keine Prüfpflicht seitens der Gemeinde, verdeutlicht Frau Hirsch. Dennoch habe sie diesen geprüft und dabei keine Unstimmigkeiten festgestellt.
GR Dr. Zimmer nimmt dies dankend zur Kenntnis.

GR Rotter schließt sich der Forderung von GR Steinbrecher nach einem Sichtschutz an. Dies dient ebenso zur Absicherung in Richtung Ganghoferstraße.
Auch für Frau Hirsch wäre dies wünschenswert, kann jedoch lediglich angeregt werden, nachdem der Bebauungsplan keinen Sichtschutz vorschreibt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt Vorschlag der Verwaltung zu und fordert keine Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring beschloss die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einige Teilbereiche im Ortsteil Feldkirchen. Der derzeit rechtsverbindliche Flächennutzungsplan weist in diesen Bereichen unterschiedliche Gebietstypen auf, die im Wesentlichen im zentralen Bereich aus Dorfgebieten, Mischgebieten und Gemeindebedarfsflächen bestehen und in den Randlagen überwiegend Allgemeine Wohngebiete darstellen. Durch den mit dem Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.06.21 neu eingeführten Gebietstyp MDW (dörfliches Wohngebiet), sieht die Gemeinde eine Möglichkeit, bereits im Flächennutzungsplan eine Gebietsnutzug darzustellen, die der tatsächlich ausgeübten Nutzung der Bestandsgebiete wesentlich mehr entspricht, als in der bisher dargestellten Dorf- und Mischgebieten und die durch den Wegfall einer gleichgewichtigen Mischung auch flexibler in der Handhabung ist. Zusätzlich erfolgen verschiedene Anpassungen des Flächennutzungsplans, wo Korrekturen bezüglich der tatsächlichen Nutzung oder graphische Überarbeitungen der Darstellung erforderlich sind. 



Die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren  können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de/1-aenderung-flaechennutzungsplan-feldkirchenhttps://www.ainring.de/bauleitplanverfahren-laufend  eingesehen werden.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 05.01.2023  gebeten.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; hier: frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplans "Feldkirchen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring fasste den Beschluss den Bebauungsplan „Feldkirchen“ neu aufzustellen. Für den Ortsteil Feldkirchen existiert ein Bebauungsplan „Feldkirchen“ aus dem Jahr 1986. Dieser Bebauungsplan umfasste damals im Wesentlichen den gesamten zusammenhängend bebauten Ortsteil. Durch die zunehmende Nachfrage nach Bauland wurde der ursprüngliche Geltungsbereich in Form der 40. Änderung nach Osten ausgeweitet. Insgesamt wurden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Feldkirchen“ 72 Bebauungsplanänderungen durchgeführt. Aufgrund der vielen verschiedenen Planwerke und Bebauungsplanänderungen und der anhaltenden Nachverdichtungswünsche, sieht sich die Gemeinde Ainring genötigt, einen qualifizierten Bebauungsplan neu aufzustellen, der die bisherigen Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen ersetzt. In diesem Zuge wird auch die Anfang des Jahres 2021 geänderte Abstandsflächenregelung berücksichtigt, welche erhebliche Verkürzungen der Abstandsflächen beinhaltet. Dadurch ergeben sich für viele Grundstücke Nachverdichtungspotenziale, die in dieser Form vorher nicht vorhanden waren. Davon ausgenommen bleibt der Bebauungsplan „Lattenbergstraße“ da dort keine nennenswerten Nachverdichtungspotenziale mehr enthalten sind. 

Die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren  können auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de/bebauungsplan-feldkirchen eingesehen werden.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 05.01.2023  gebeten.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplans „Feldkirchen“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Mozartgarten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Stadtrat der Stadt Bad Reichenhall hat beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 1/4  (Münchner Allee 2), 1/3 (Mozartstr. 1), 1/2, 65/21 (Teilfläche), jeweils Gemarkung St. Zeno die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mozartgarten“ beschlossen.
Ziel und Zweck dieser Planung ist, auf dem Grundstück Mozartstr. 1 ein ein- bis siebengeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude zu errichten. In diesem Zusammenhang sollen 42 Mietwohnungen errichtet werden und ca. 4.800 m² Büroflächen entstehen. Mit der Planung kann dem Ziel der Stadt entsprochen werden, die Kapazitäten des Wohnungsbestands zu erweitern, da laut Statistischem Landesamt mit einem Bevölkerungszuwachs in den nächsten Jahren zu rechnen ist und der derzeitige Mietwohnungsmarkt gem. der Gebietsbestimmungsverordnung Bau vom 22.09.2022 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt wurde.

 


Die Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren  können auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter https://www.stadt-bad-reichenhall.de/rathaus-online/bauleitplaene/aktuelle-verfahrensbeteiligungen eingesehen werden.
Als Nachbarkommune wurde die Gemeinde Piding nach § 4 Abs. 2 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 30.12.2022  gebeten.

Da aus der Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mozartgarten“. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag Bayernwerk Netz GmbH auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung und zum Betrieb einer Trafostation am Grundstück Fl. Nr. 309 (Nähe Ganghoferstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Bayernwerk Netz GmbH möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 309 eine Trafostation errichten und unterhalten.

Hierzu beantragten Sie zu ihren Gunsten die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit folgenden Inhalts:

  1. Der Inhaber der Dienstbarkeit ist berechtigt:
a) auf dem genannten Grundeigentum die Trafostation zu errichten,
b) diese Einrichtung nebst Zubehör dauernd zu belassen und zu betreiben,
c) die erforderlichen Bau-, Betriebs-, Unterhaltungs- und Auswechslungsarbeiten einschl. Erdarbeiten vorzunehmen, Ersatzmaßnahmen durchzuführen und das Grundeigentum zu diesen Zwecken begehen und zu befahren – hierbei entstehende Beschädigungen (Flurschäden usw.) werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen vergütet,
d)  die Ausübung der Dienstbarkeit Dritten zu überlassen.

  1. Der Grundstückseigentümer hat – insb. nach Maßgabe der VDE-Vorschriften – alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage gefährden oder beeinträchtigen können, insb. dafür zu sorgen, dass der Zugang und die Zufahrt zur Anlage jederzeit gewährleistet sind.

Die Kosten der Eintragung trägt die Bayernwerk Netz GmbH.

Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit.

Diskussionsverlauf

BM Holzner informiert, dass die Trafostation bereits errichtet wurde. Die Gemeinde ist zu der Genehmigung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeitsbestellung nicht verpflichtet, sieht sich aber in der Pflicht gegenüber dem Bayernwerk als Stromversorger der Allgemeinheit sowie des Feuerwehr- und des Parkhauses der Milchwerke.

Warum der Antrag erst jetzt gestellt wird, obwohl die Trafostation bereits errichtet ist, will GR Dr. Zimmer wissen.
Ein Antrag wurde bereits gestellt und diesem wurde zugestimmt, klärt Frau Hirsch auf. Für die notarielle Abwicklung ist ein Gremiumsbeschluss erforderlich.
  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der im Sachvortrag vorgestellten Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit auf dem Grundstück Fl. Nr. 309 zu Gunsten der Bayernwerk Netz GmbH zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag von Umweltreferent Dr. Bernhard Zimmer vom 05.12.2022 auf Aufbau bzw. Erweiterung der Ladeinfrastruktur in der Gemeinde Piding in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Umweltreferent Dr. Bernhard Zimmer reichte mit E-Mail vom 05.12.2022 folgenden Antrag ein:

Aufbau bzw. Erweiterung der Ladeinfrastruktur in der Gemeinde Piding in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Antrag zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur für E-Mobility in Piding und beauftragt die Verwaltung wirtschaftlich sinnvolle Standorte vorzuschlagen sowie die Fördermöglichkeiten des Programms "S-eMobility" der Kreissparkasse BGL vorzustellen und Mittel in den Haushalt 2023 einzuplanen.

Begründung:

Mit der Erweiterung im Fuhrpark der E-Fahrzeuge im Fuhrpark, aber auch der Erweiterung der PV-Produktionsanlagen ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur ein wichtiger Baustein zur Wirtschaftlichkeit der Gemeinde Piding. Die Verwendung des vor Ort produzierten PV-Stromes sowie ein regionales Angebot an Ladeinfrastruktur ist zukunftsfähig und zielführend. Es wird der Eigenverbrauch der PV-Anlagen erhöht und es werden in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse regionale Wertschöpfungskreisläufe aktiviert.“

Diskussionsverlauf

Wie GR Dr. Zimmer erläutert, entstand das Ansinnen in einem Gespräch mit dem Kämmerer zu dem Zeitpunkt, als die Beschaffung eines weiteren E-Autos beschlossen wurde. Herr Schedlbauer nahm an einer Kämmerer-Tagung der Sparkasse BGL teil, in dem u. a. das Programm „S-eMobility“ vorgestellt wurde. Das Projekt besticht durch seine Bürgerfreundlichkeit, das Ladesystem ist einfach handzuhaben, die Bezahlung erfolgt mittels einer EC-Karte, fasst GR Dr. Zimmer zusammen und unterstreicht die Sinnhaftigkeit, wenn der auf gemeindlichen Dächern produzierte Strom vor Ort vermarktet wird und die gemeindeeigenen E-Autos hier geladen werden können. Dazu müssen die Strukturen geschaffen werden.
GR Dr. Zimmer regt an, das Programm in den Haushalt aufzunehmen und hierfür einen Beschluss zu fassen. Anschließend sollte ein Standort gesucht und das Projekt mit der Sparkasse vorbereitet werden, sodass im nächsten Jahr die Umsetzung erfolgen kann.
BM Holzner dankt GR Dr. Zimmer für seine Ausführungen und pflichtet ihm bei.
Die Sparkasse ist eine gute Partnerin, schiebt GR Dr. Zimmer nach.
Auch GR Steinbrecher hält das Vorhaben für „eine gute Sache“, wenngleich er bedauert, dass beim neuen Feuerwehrhaus Parkplätze gestrichen wurden. Diese hätten sich als Standort für Ladesäulen gut geeignet.
2. BM Kleinert begrüßt das vorgestellte Konzept und bittet GR Dr. Zimmer, der mit dem Thema bereits befasst ist, geeignete Standorte vorzuschlagen.
GR Dr. Zimmer gibt an, die Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Kämmerer vorzunehmen.

Ob das Vorhaben eine Werbung für die Sparkasse beinhaltet, will GR Rotter in Erfahrung bringen.
Der Betrieb der Ladesäulen und das Abrechnungssystem laufen über die Sparkasse, lässt GR Dr. Zimmer wissen. Er ist überzeugt von dem Projekt. Noch sind die Gemeinden des Landkreises nicht ins Handeln gekommen, deshalb möchte es GR Dr. Zimmer forcieren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Antrag zur Erweiterung der Ladeinfrastruktur für E-Mobility in Piding und beauftragt die Verwaltung wirtschaftlich sinnvolle Standorte vorzuschlagen sowie die Fördermöglichkeiten des Programms "S-eMobility" der Kreissparkasse BGL vorzustellen und Mittel in den Haushalt 2023 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beratend 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der BA-Sitzung vom 09.08.2022 wurde unter TOP 4 zum Bauantrag „Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus Predigtstuhlstr. 1 (Fl. Nr. 758/1)“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt und auch der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt, informiert Frau Hirsch.
Dieser Bauantrag wurde nach Beratung durch das Landratsamt zurückgezogen. Die Planung wurde überarbeitet und ein neuer Bauantrag vorgelegt. Da das neue Bauvorhaben (Anbau einer geschlossenen Terrassenüberdachung – kalter Wintergarten) kleiner ausgeführt wird, als der bisherige Wintergarten (Grundfläche bisher 9,8 m x 3,6 m, neu 9,0 m x 3,0 m) wurde der Bauantrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt weitergeleitet.  

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12. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2022 ö beratend 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Dr. Zimmer berichtet von der kürzlich durchgeführten Ortsbegehung im Schutzwaldgebiet des Fuderheubergs und den dabei gewonnenen Erkenntnissen, wie man das Projekt unterstützen könnte. Unter Federführung von GRin d’Heureuse formulierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu einen Antrag, den GR Dr. Zimmer an Frau Hirsch übergibt mit der Bitte, diesen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zur Diskussion zu stellen. Dem Antrag liegt eine Unterschriftenliste bei, auf der die betroffenen Anwohner unterzeichnet haben. Besonders für die Anwohner der Staufenbrücke ist das Gelingen der Schutzwaldsanierung wichtig.
Für 2. BM Kleinert ist es wünschenswert, hierzu das Hintergrundwissen der Jagdgenossenschaft zu erfragen. 
GR Dr. Zimmer unterstreicht die Dringlichkeit des Themas. In den nächsten fünf bis zehn Jahren muss der Schutzwald stabil stehen. Die Verbiss-Situation gefährdet das Projekt. Hier könnte eine Jagdabrundung Abhilfe schaffen. Weitere Sicherungsmaßnahmen durch Zäune sind nicht mehr finanzierbar.
BM Holzner nimmt den Antrag zur Kenntnis. Er wird diesen im Gemeinderat vorstellen und dabei die Jagdgenossenschaft beteiligen.

Ob ein Beschluss des Gemeinderats seine Gültigkeit behält oder ob dieser „verfallen“ kann, interessiert GR Schlindwein. Anlass seiner Frage ist ein seit 2013 errichteter Schwarzbau in seiner Nachbarschaft, der noch immer nicht beseitigt ist, obwohl ein Verwaltungsgerichtsurteil vorliegt, welches den Abbau fordert. Anwohner sprechen ihn immer wieder darauf an, nachdem diese Mauer bei Hochwasser ein Risiko darstellt.
Gegen dieses Urteil ist eine Gegenklage eingereicht worden, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, entgegnet BM Holzner. Solange kein Urteil vorliegt, kann nichts unternommen werden.
GR Schlindwein hakt nach zur noch ausstehenden Machbarkeitsstudie in Sachen Hochwasserschutz am Panoramaweg.
Wie BM Holzner in letzter Woche in Erfahrung bringen konnte, soll diese soll bis zum nächsten Frühjahr vorliegen und aufzeigen, wie die Situation verbessert werden kann.    

Datenstand vom 15.02.2023 12:59 Uhr