Datum: 25.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 14.12.2016 wird genehmigt.
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3. Tektur zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und Errichten eines Carports, einer Garage und einer Tiefgarage am Anwesen Untersbergstraße 23 (Fl.Nr. 727/42)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Staller kommt um 19.04 Uhr zur Sitzung. Somit sind 11 Ausschussmitglieder, inkl. des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Untersbergstraße 23 im Jahr 2015 ein Anbau mit Carport und Garagen sowie der Einbau einer Betriebsleiterwohnung genehmigt wurden. Die Genehmigung des Landratsamtes BGL erfolgte durch ein Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens, da auf Grund der Ausmaße des Gebäudes der Bauausschuss gegen den Bauantrag gestimmt hat.
Nun liegt zu dieser Baugenehmigung eine Tektur mit folgendem Inhalt vor:
- Erhöhung des Dachfirstes um ca. 1,20 m
- Errichten einer Tiefgarage
- Anbau einer Außentreppe ab der Dachterrasse im 1. OG
- Errichten eines Wintergartens im 1. OG
Das Gebäude hat gemäß der vorliegenden Baugenehmigung eine Höhe von 9,70 m. Nach dem Tekturplan soll der Dachstuhl um 1,20 m auf eine Höhe von 10,90 m angehoben werden. Der First würde damit den verbleibenden Bestand des Gebäudes (Firstlänge ca. 23 m) um diese 1,20 m auf eine Länge von rund 19 m überragen. Um 1,20 m würde sich auch der First des Quergiebels an der Ostseite des Gebäudes erhöhen. Ein drittes Vollgeschoß würde sich durch die Firsterhöhung nicht ergeben, da im 1. OG ein Raum bis zum Dach offen ist. Dieser Bereich zählt nicht für die Berechnung eines dritten Geschosses.
Mit der Anhebung des Dachstuhles auf eine Höhe von 10,90 m würde sich die Massivität des ca. 39 m langen Gebäudes mit dem genehmigten Anbau von weiteren 19 m noch weiter erhöhen. Ein vergleichbares Anwesen ist in der weiteren Umgebung nicht vorhanden. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht auszuschließen. Der dominierende Giebel mit einer Breite von 21,78 m gegenüber einer Gebäudelänge von 13,43 m ist absolut unüblich. Zudem besteht die Gefahr einer negativen Vorbildwirkung, da wegen des Gleichbehandlungsgebotes entsprechende weitere Vorhaben positiv zu behandeln wären.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher dem Vorhaben einer Firsterhöhung nicht zugestimmt werden.
Weiter soll auf dem Grundstück eine Tiefgarage mit einer Grundfläche von 607 m² errichtet werden. Die Grundfläche der geplanten Tiefgarage wird derzeit als Parkplatz verwendet. Auf der Tiefgaragendecke entstehen der neue Carport, Garagen und Abstellräume. Aus diesem Grund erfolgt keine zusätzliche Bodenversiegelung, das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Gestalterisch etwas unglücklich ist zwar die Anordnung der Tiefgaragenabfahrt neben der bereits bestehenden Abfahrt, ist jedoch baurechtlich nicht zu beanstanden. Das Baugrundstück liegt höher als die Untersberg- und Rupertistraße. Das vorhandene Gebäude wurde in dieser Höhenlage errichtet. Der Höhenunterschied soll mit einer Natursteinmauer ausgeglichen werden.
Nach Ansicht der Verwaltung kann der Tektur zum Errichten der Tiefgarage zugestimmt werden.
An der Westseite des Gebäudes soll an die Dachterrasse im 1. OG eine Freitreppe angebaut werden. In der Vergangenheit wurde bereits derartigen Vorhaben zugestimmt. Die Treppe wirkt nicht störend und kann deshalb positiv beurteilt werden.
Diskussionsverlauf
GR Geigl äußert, dass bei einer Zustimmung jeder Nachbar das Recht hätte ebenfalls so hoch zu bauen und kann aus diesem Grund der Teilerhöhung des Dachfirstes nicht zustimmen.
Auf Nachfrage von GR Lerach bezüglich der Versiegelung teilt Herr Schaller mit, dass es sich hier um ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen handelt, welches Schritt für Schritt verändert wurde. Hinsichtlich der Versiegelung ändert sich gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag kaum etwas.
GR Lerach kann keinem der vorgestellten Beschlüsse zustimmen, da seiner Meinung nach zum einen das Einfügegebot nicht gegeben ist. Zum anderen ist das Gebäude zu lange und zu hoch und die versiegelten Flächen nicht tragbar.
GR Rotter schließt sich der Meinung von GR Lerach an und fragt nach, von welcher Seite aus man die Mauer sieht und wie hoch diese wird.
Herr Schaller zeigt nochmals die Pläne auf und lässt wissen, dass bei Unklarheiten der Antrag zurückgestellt werden kann bis diese geklärt sind.
GR Staller kann die ganze Diskussion nicht nachvollziehen, da seiner Meinung nach Wert auf eine Innenverdichtung gelegt werden soll und dies hier geschieht.
GR Pfannerstill stellt den Antrag auf Beendigung der Diskussion und auf Abstimmung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von GR Pfannerstill auf Beendigung der Diskussion und auf Abstimmung wird zugestimmt.
Abstimmung: JA-Stimmen 11
NEIN-Stimmen 0
Beschluss 1
Dem Bauantrag (Tektur) zur Teilerhöhung des Dachfirstes um ca. 1,20 m des Anwesens Untersbergstraße 23 (Fl.Nr. 727/42) wird nicht zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Beschluss 2
Dem Bauantrag (Tektur) zum Errichten einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 23 wird zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Beschluss 3
Dem Bauantrag (Tektur) zum Anbau einer Außentreppe an der Westseite des Gebäudes sowie eines Wintergartens im 1. OG wird zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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4. Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garage und eines Carports auf den Grundstücken Fl.Nr. 298/21 und 1055 an der Auenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 298/21 an der Auenstraße ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und einem Carport errichtet werden soll. Bereits im Jahr 2005 wurde eine Baugenehmigung für ein ähnliches Vorhaben erteilt, wobei allerdings nur die Garagen mit Abstellräumen errichtet wurden. Dieses Gebäude ist zur Zeit an einen Baggerbetrieb verpachtet mit den bekannt unschönen Begleiterscheinungen. Die Baugenehmigung für das geplante Wohngebäude ist zwischenzeitlich erloschen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Vorhaben sind zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Gebäude soll eine Grundfläche von 13,00 x 10,10 m erhalten mit einem Garagenanbau 8,50 x 7,00 m. Im EG und im 1. OG soll jeweils eine Wohneinheit entstehen. Für die beiden Wohnungen sind 4 Stellplätze notwendig. Zwei Stellplätze sind in der angebauten Garage und weitere zwei Stellplätze im geplanten Carport neben den bestehenden Garagen vorgesehen.
Das Baugrundstück hat eine Grundfläche von 494 m². Die angrenzenden Grundstücke Fl.Nr. 1055, 298/28 und 298/11 stehen ebenfalls im Eigentum des Bauherrn. Grundsätzlich ist jedoch für das Einfügen eines Gebäudes das Buchgrundstück maßgebend. So gesehen ist das Hauptgrundstück für die geplante Bebauung zu klein. Zudem liegen die geplanten Carportstellplätze auf einem anderen Grundstück. Es wäre deshalb zweckmäßig, die vier genannten Grundstücke zu einem Grundstück zu verschmelzen und damit ein Grundstück mit einer Fläche von 748 m² entstehen zu lassen. Zudem sollte auf den geplanten Carport verzichtet und diese Stellplätze in den beiden vorhandenen Garagen untergebracht werden. Damit könnte der Versiegelungsgrad auf ein vertretbares Maß reduziert werden.
Die Grundstücksausfahrt sollte etwa mittig zwischen den beiden Garagen angelegt werden, um eine ausreichende Sicht in den Kurvenbereich der Auenstraße zu erzielen.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Utz teilt Herr Schaller mit, dass eine Abstandsflächenübernahme bereits vorliegt.
GRin Schönherr kritisiert die Zufahrt im Kurvenbereich.
GR Geigl weist auf den Immissionsschutz hin.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt seine Zustimmung zum beantragen Bauvorhaben in Aussicht, wenn der Bauherr die Fl.Nr. 298/21, 1055, 298/11 und 298/28 zu einer Flurnummer verschmelzen lässt, die Grundstücksausfahrt so anordnet, dass eine ausreichende Einsicht in die Auenstraße gewährleistet ist sowie auf den Bau des Carports verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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5. Bauantrag zum Errichten eines Werbepylons sowie einer Fassadenwerbung auf dem Grundstück Ganghoferstr. 9 (Fl.Nr. 643/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass das Anwesen Ganghoferstr. 9 einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt wird.
Zu diesem Zweck sollen an der Fassade zur Ganghoferstraße hin zwei Schriftzüge mit einer Größe von ca. 4,00 x 0,50 m angebracht werden. Ferner soll im Abstand von ca. 1,50 m vom Gehweg ein Werbepylon (Höhe 2,20 m, Breite 0,81 m) aufgestellt werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.
Gründe, die dem beantragten Vorhaben entgegenstehen liegen nicht vor.
Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Geigl hat nichts gegen die Anbringung des Werbepylons, hegt aber die Befürchtung, dass andere Grundstückseigentümer ihre Grundstücke für Werbung vermieten könnten.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Werbepylon sowie zum Anbringen von zwei Werbeschriftzügen auf dem Grundstück Ganghoferstr. 9 (Fl.Nr. 643/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Errichten eines Betriebsleiterhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Jechlinger Str. 3 (Fl.Nr. 426)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Jechlinger Str. 3 vor einigen Jahren ein Rinderstall errichtet wurde. Nun soll zu diesem landwirtschaftlichen Anwesen ein Betriebsleitergebäude mit einer Einliegerwohnung errichtet werden. Zu diesem Vorhaben wurde bereits einer Bauvoranfrage zugestimmt; der Vorbescheid wurde durch das LRA BGL erteilt.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Vorhaben sind zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, wenn es u.a. einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Ferner muss die ausreichende Erschließung gesichert sein.
Der Bauherr ist bekanntermaßen ein aktiver Landwirt, das Vorhaben ist privilegiert. Die abschließende Prüfung erfolgt durch das Landratsamt.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.
Das geplante zweigeschossige Betriebsleitergebäude mit Einliegerwohnung soll eine Größe von 17,20 x 12,24 m haben. Zwei Stellplätze sind in der angebauten Garage untergebracht, Flächen für zwei weitere Stellplätze sind auf dem Grundstück ausreichend vorhanden.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass das Baugrundstück bereits an die Wasserversorgung angeschlossen ist. In Hinblick auf den Kanal muss der Bauherr entweder eine Kleinkläranlage errichten oder an den gemeindlichen Kanal Innebergweg oder Bachstraße anschließen. Da für eine Kleinkläranlage das Abwasserkonzept der Gemeinde Piding geändert werden müsste, wird dem Bauherrn vorgeschlagen, an den Kanal in der Bachstraße anzuschließen, zumal die hier berührten Grundstücke, ausgenommen der B 20, dem Bauherrn selber gehören.
GR Geigl stellt die Frage, ob das Betriebsleiterhaus mit Einliegerwohnung aufgrund der Privilegierung auch vermietet werden darf.
GR Staller äußert hierzu, dass eine Fremdvermietung aufgrund des Milchviehstalles sehr unwahrscheinlich sein wird.
BM Holzner informiert, dass die Privilegierung vom Vorhaben abhängt und somit der aktive Landwirt selbst einziehen wird.
Auf Nachfrage von GR Utz teilt Herr Schaller mit, dass das Gebäude auch geringfügig anders als in der Bauvoranfrage platziert
werden kann. Grundsätzlich muss das Gebäude innerhalb der vom Wasserwirtschaftsamt festgelegten Hochwasserlinie errichtet werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Betriebsleiterhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Jechlinger Str. 3 (Fl.Nr. 426) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Erlass der Satzung über die Herstelllung von Stellplätzen und deren Ablösung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass der Entwurf der "Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung" in der Sitzung des Bauausschusses vom 14.12.2016 behandelt wurde. Die Anregungen aus dieser Sitzung wurden in den anliegenden Satzungsentwurf und der Anlage eingearbeitet. Die Änderungen gegenüber dem Erstentwurf sind kursiv geschrieben und unterstrichen.
Herr Schaller liest den geänderten Satzungsentwurf vor.
Hierzu regt GR Pfannerstill an, in § 2, 2. Alternative den letzten Satz ab „Dies gilt …“ zu streichen.
BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass nicht über jeden einzelnen Änderungspunkt abgestimmt, sondern abschließend ein gemeinsamer Beschluss gefasst wird. Mehrheitlich stimmt man der Streichung des letzten Satzes von § 2 zu.
BM Holzner spricht sich dafür aus, in § 3 Abs. 1 den letzten Halbsatz „Abweichungen hiervon …“ zu streichen.
GR Pfannerstill macht darauf aufmerksam, dass der letztmals vorgestellte neue § 9 „Ordnungswidrigkeit“ nicht mit in die vorliegende Fassung aufgenommen wurde und bittet um Ergänzung.
Herr Schaller erklärt, dass der § 9 „Ordnungswidrigkeiten“ in die Satzung aufgenommen wird.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt den ergänzten Entwurf mit den besprochenen Änderungen der Satzung mit Anlage über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Aktueller Stand der Bau- und Bodendenkmäler in der Gemeinde Piding
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Liste der Bau- und Bodendenkmäler in der Gemeinde Piding aktualisiert hat.
Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, sachliche Ergänzungen oder Anmerkungen dem Landesamt mitzuteilen. Eine Durchsicht der Listen hat keine Bedürfnisse für Ergänzungen oder Anmerkungen ergeben.
Die Bau- und Bodendenkmäler sind im Bayerischen Denkmalatlas verzeichnet und öffentlich einsehbar: http://www.denkmal.bayern.de
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt von der aktualisierten Denkmalliste der Bau- und Bodendenkmäler in Piding Kenntnis. Ergänzungen und Anmerkungen haben sich nicht ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beratend
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- Herr Schaller teilt mit, dass
das Landratsamt BGL das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf das Bauvorhaben „Grundstückseinfriedung Lindenstraße 3 – Familie Barthel“ ersetzt hat.
- BM Holzner gibt bekannt, dass die Telekom derzeit in der Untersbergstraße Kabelstörungen behebt und somit der neu asphaltierte Seitenstreifen wieder aufgerissen wurde.
- BM Holzner informiert, dass, aufgrund der Zwischeninformation zum Markenprozess, die Bauausschusssitzung am Mittwoch, 22.03.2017 verschoben werden muss. Es wird mehrheitlich zugestimmt die Bauausschusssitzung am Dienstag, 21.03.2017 um 19.00 Uhr abzuhalten.
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10. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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30. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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25.01.2017
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- GR Geigl bittet um Prüfung, ob es nicht künftig möglich wäre, wie
bei einer derzeitig kalten Witterung, den Eisstockasphaltplatz als Eislauffläche zu präparieren.
BM Holzner äußert, dass die Fläche gerne von Seiten der Gemeinde vom Schnee befreit und zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzung ist, dass sich ehrenamtliche Bürger finden, welche die Präparation übernehmen würden. Allerdings gibt er zu bedenken, dass der Asphalt für dieses Vorhaben Untergrund ungeeignet ist.
- GR Schlindwein möchte wissen, ob die Gemeinde die Möglichkeit hat, die Entscheidung des Landratsamtes, im Hinblick auf die Bauangelegenheit Lindenstraße 3, überprüfen lassen zu können.
Herr Schaller informiert, dass dies nur durch eine Klage möglich ist.
Datenstand vom 10.08.2017 15:32 Uhr