Datum: 22.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 25.01.2017
wird genehmigt.
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3. Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Hotel- und Gaststättenbetriebes Gaisbergstr.9 (Fl.Nr. 744) in eine Asylbewerberunterkunft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller teilt mit, dass das Anwesen Gaisbergstraße 9 als Hotel- und Gaststättenbetrieb genehmigt wurde und seit einiger Zeit als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt wird. Das Landratsamt BGL hat bisher die Auffassung vertreten, dass durch die Nutzung als Asylbewerberunterkunft die mögliche Variationsbreite der vorliegenden Genehmigung nicht verlassen wird.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29.4.2014 in einem ähnlichen Fall wurde jedoch klargestellt, dass eine Asylbewerberunterkunft regelmäßig eine Anlage für soziale Zwecke darstellt. Damit liegt eine Nutzungsänderung sowohl im bauordnungsrechtlichen als auch im bauplanungsrechtlichen Sinn vor.
Anders als Erholungssuchende halten sich Asylbewerber nicht nur wenige Wochen sondern für die gesamte Dauer des Asylverfahrens, das sind in der Regel mehrere Monate, im Wohnheim auf. Für diese Zeit stellt sich das Wohnheim als räumlicher Mittelpunkt des Asylbewerbers dar. Zudem ist dessen Aufenthalt nicht freiwillig, sondern erfolgt nach einer Zuweisungsentscheidung der zuständigen Behörde.
Das betreffende Grundstück liegt in einem Mischgebiet, Anlage für soziale Zwecke sind zulässig. Der Nutzungsänderung kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des bisherigen Hotel- und Gaststättenbetriebes zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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4. Tektur zur Einzäunung und teilweiser Überdachung eines Müllcontainerplatzes und eines Palettenlagers auf dem Grundstück Lattenbergstr. 6 (Fl.Nr. 318/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Lattenbergstraße 6 eine Baugenehmigung für eine Einzäunung der Müllcontainer und ein Palettenlager an der Nordseite des Gebäudes erteilt wurde. Nun liegt ein Tekturantrag vor mit dem Ziel, einen weiteren Container, der ansonsten im Freien stehen würde, ebenfalls in die 2,78 m hohe Umzäunung zu integrieren. Bedingt durch eine andere Anordnung der Container verschmälert sich die Breite der Einzäunung um 1,10 m, verlängert sich aber um 3,60 m. Die beanspruchte Fläche erhöht sich dadurch um 15 m².
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße". Das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, bedarf aber einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der GRZ. Ein entsprechender Antrag liegt dem Bauantrag bei. Begründet wurde der Befreiungsantrag u.a. damit, dass die Einzäunung des Containerplatzes wegen wilder Müllablagerungen, Palettendiebstahl etc. notwendig ist. Die Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung wegen der vergleichsweise geringen Überschreitung des Baufensters nicht berührt werden und auch städtebaulich vertretbar ist. Die optische Aufwertung der Ortseinfahrt ist positiv zu beurteilen. Die geringe Erhöhung der Grundflächenzahl durch die Änderung der Planung um 0,01 auf 0,32 ist verträglich.
Der Wegfall von sieben anstelle bisher drei Stellplätzen ist vertretbar, da mit der Baugenehmigung nur 31 Stellplätze gefordert wurden, auf dem Grundstück nach der Baumaßnahme aber noch 71 vorhanden sind.
Diskussionsverlauf
GR Rotter fragt nach brandschutzrechtlichen Vorgaben, da die Container direkt am Haus stehen.
Herr Schaller informiert, dass der 'Brandschutz
vom Landratsamt geprüft wird.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur zu Erweiterung der Einzäunung des Müllcontainerplatzes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße" hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters und der GRZ wird zugestimmt; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Tektur zur Nutzungsänderung im 1. OG zum Einbau einer Sauermilchproduktion, zum Einbau einer Lüftungsanlage, zur Aufstockung des Bürotraktes für einen Schulungsbereich und zum Bau einer Medienbrücke auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 632/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG eine Baugenehmigung für die Erweiterung der Produktion 1 erhielten. Das Baugenehmigungsverfahren wurde im Verfahren gemäß § 10 BImSchG abgewickelt. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben am 5. August 2015 zu.
Der Bauherr hat nun einen Tekturantrag mit folgendem Inhalt eingereicht:
- Nutzungsänderung Produktion 1: Einbau einer Sauermilchabteilung
- Einbau einer Lüftungsanlage für das EG und 1. OG im Dachgeschoss Produktion 1
- Aufstockung des Bürotrakts um ein Stockwerk für einen Schulungsbereich
- Errichten einer Medienbrücke für Versorgungsleitungen über den Altbestand der Produktion 1
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 "Hockerfeld". Die Prüfung des Antrages ergab, dass die Tektur den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht:
- Die Höhenentwicklung bleibt unverändert
- Die zulässige GRZ von 0,95 wird eingehalten
- Die Nutzungsänderung zu einer Sauermilchabteilung ist bebauungsplankonform
- Der Einbau der Lüftungsanlage innerhalb des Gebäudes ist bebauungsplankonform
- Die Erhöhung des Bürotraktes um ein Stockwerk ist bebauungsplankonform
- Die Medienbrücke mit Sockelbauwerk widerspricht nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes
Der Tektur kann somit zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Geigl äußert die Befürchtung, dass man aufgrund des Namens Sauermilchproduktion dies in Zusammenhang mit Geruchsbelästigung bringt und Piding hiervon bereits stark betroffen ist. Es wird daher nachgefragt, wie es hier mit den Geruchsemmissionen aussieht.
BM Holzner teilt mit, dass hier im Rahmen des Immissionsschutzes ein ähnliches Verfahren wie beim Lärmschutz
gilt und die Anlage entsprechend geprüft und evtl. ein Gutachten erstellt wird.
GR Steinbrecher pflichtet GR Geigl bei und bittet um Aufnahme dieser Bedenken in die Stellungnahme.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Tektur zur Genehmigung vom 17.8.2016 für die Erweiterung der Produktion 1 der Milchwerke Berchtesgadener Land/Chiemgau eG auf der FlNr. 273 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Gebäude Lindenstr. 46 (Fl.Nr. 1056)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass an das bestehende Gebäude Lindenstr. 46 an der Südseite im Erdgeschoss ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 20,67 m² angebaut werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 "Senioren-Anlage Lindenstraße. Durch das geplante Bauwerk wird die Baugrenze auf einer Länge von 7,60 m um ca. 1,70 m überschritten. Durch diese geringfügige Überschreitung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze kann zugestimmt werden. Die GRZ erhöht sich um nur 0,004, eine Überschreitung der zulässigen GRZ liegt nicht vor. Im Übrigen werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten, so dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wintergarten am Anwesen Lindenstr. 46 (Fl.Nr. 1056) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 40 "Senioren-Anlage Lindenstraße" hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Abbruch des Anwesens Berchtesgadener Str. 10 und Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 10 (Fl.Nr. 21)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass das Anwesen Berchtesgadener Str. 10 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden soll.
Das Baugrundstück, im Flächennutzungsplan als Mischgebiet festgesetzt, liegt im unbeplanten Innenbereich; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das neue Gebäude soll annähernd wie der Altbestand eine Grundfläche von 15,99 m x 12,36 m haben (197,63 m², Altbestand 207,44 m²). Die Höhe des Bauwerks soll 11,72 m betragen (EG, 1. OG und 2. OG, Dachgeschoß nicht ausgebaut).
Die Bauweise des Vorhabens entspricht der historisch gewachsenen Bebauung. Die im Grund ungewöhnliche Höhe des Gebäudes fällt durch das vorhandene Gelände und die umliegende hohe Bebauung nicht negativ auf. Durch die Bauweise wird zudem das gewohnte Ortsbild im wesentlichen erhalten. Gleiches gilt für die überbaute Fläche. Mehrere Grundstücke in der näheren Umgebung weisen eine vergleichbare dichte Bebauung auf, die ebenfalls in der Historie ihren Ursprung haben. So gesehen fügt sich das geplante Ersatzbauwerk problemlos in die nähere Umgebung ein.
Für die Anzahl der notwendigen Stellplätze gilt die neue Stellplatzsatzung. Im vorliegenden Fall sind zwei Wohnungen vorgesehen. Die bereinigte Wohnfläche, auf die in der neuen Satzung abgestellt wird, beträgt für die Hauptwohnung 247 m² und für die Mietwohnung 144 m². Daraus errechnen sich für die Hauptwohnung vier Stellplätze und für die Mietwohnung zwei Stellplätze zuzüglich eines Besucherparkplatzes. Die sieben Stellplätze sind im korrigierten Stellplatzplan vorhanden.
Das Wohngebäude steht in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit Gastgarten. Es ist festzustellen, dass die Einteilung der Wohnräume so getroffen wurde, dass Aufenthalts- und Schlafräume auf der vom Gastgarten abgewandten Seite angeordnet sind oder über nicht zu öffnende Schallschutzfenster verfügen. Auf diese Weise können gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden.
Für die nicht ausreichende Abstandsfläche auf der Südseite liegt eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 20 vor.
Die abschließende Prüfung ergab, das dem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
GR Geigl vertritt den Standpunkt, dass zu öffnende Schallschutzfenster auf der Seite zum Gastgarten ausreichend erscheinen.
3. BM Dr. Zimmer spricht die Stellplätze an, welche nach der neuen Satzung ausgelegt sind und möchte wissen, ob zum einen die Zufahrt zu den hinteren Parkplätzen gesichert ist. Zum anderen fragt er nach, ob die vorderen Parkplätze eine genügend große Parkfläche haben.
Herr Schaller äußert, dass eine neue Zufahrt zum hinter liegenden Haus geplant ist und das Geh- und Fahrtrecht bereits im Kaufvertrag mit enthalten ist. Bezüglich der Größe der Parkflächen verweist er auf die gemeindliche Stellplatzverordnung, in der auf die Vorschriften der Garagen- und Stellplatzverordnung Bezug genommen wird und diese Maße eingehalten werden müssen.
GR Lerach bittet um Prüfung der GRZ.
Herr Schaller verweist auf das für diesen Bauantrag maßgebliche Einfügegebot des § 34 BauGB.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Abbruch und der Neuerrichtung des Anwesens Berchtesgadener Str. 10 (Fl.Nr. 21) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen auf Information zur Bewerbung der Stadt Bad Reichenhall zur Landesgartenschau 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner bittet 3. BM Dr. Zimmer um Erläuterung des Antrags.
3. BM Dr. Zimmer stellt den in der Anlage beigefügten Antrag vor und betont, dass es nicht darum geht, über das Konzept der Landesgartenschau zu diskutieren, sondern vielmehr auf die Verkehrssituation der B 20 in Piding hinzuweisen und vor allem darum, dass die B 21 in das Verkehrskonzept zur Landesgartenschau mit aufgenommen wird.
Diskussionsverlauf
BM Holzner äußert, dass das Konzept der Landesgartenschau 2022 jederzeit in der Gemeinde einsehbar, aber nicht nach außen getragen worden ist und Piding in keinster Weise erwähnt wird. Zudem möchte er sich nicht an Spekulationen beteiligen, sondern sich lediglich über Fakten unterhalten. Auch lässt er wissen, dass Herr Aicher des Öfteren mit ihm über diverse Vorschläge spricht, allerdings hört er heute zum ersten Mal von einem möglichen Bahnhaltepunkt in Hirschloh bezüglich der Landesgartenschau. Er informiert, dass es derzeit von Seiten der Bahn keine Anstrengungen gibt, einen zusätzlichen Bahnhaltepunkt in Piding zu errichten, wobei im Ortsentwicklungskonzept ein Bahnhaltepunkt in Piding-Ost angeregt wurde. Aus diesem Grund sieht er keinen Anlass eine Stellungnahme ins „Blaue hinein“ abzugeben.
3. BM Dr. Zimmer betont nochmals, dass er den Beschlussvorschlag fasste, als er noch keinen Einblick in das Konzept hatte. Allerdings soll heute auch nicht entschieden werden, ob Piding sich positiv oder negativ zu der Landesgartenschau äußert, sondern wie bereits erwähnt, in dem vorliegenden Konzept die B 21 in keinster Weise erwähnt und in der Plandarstellung weggelassen wurde. Die Gemeinde soll daher fordern, zur Entlastung der B 20 die B 21 mit in das Verkehrskonzept aufzunehmen und die Tonnagebeschränkung aufzuheben.
BM Holzner sieht dies lediglich als Beschreibung des Verkehrs und nicht als fertiges Konzept an.
GR Geigl kann 3. BM Dr. Zimmer nur unterstützen. Er spricht sich für eine Landesgartenschau aus, da er vermutet, dass alle davon mehr oder weniger profitieren können. Allerdings hält er es für fair, wenn die B 21 auch mit eingebunden wird, da mit Sicherheit auch viele Besucher aus Österreich erwartet werden, welche mit Bussen anreisen.
BM Holzner lässt wissen, dass, vorausgesetzt die Stadt Bad Reichenhall erhält den Zuschlag für die Landesgartenschau 2022, die Nachbargemeinden mit eingebunden werden und dann von der Stadt mit Sicherheit auch die Erstellung eines Verkehrskonzeptes in Auftrag gegeben wird. Ab diesem Zeitpunkt hält er dann die Abgabe der Stellungnahem bezüglich des Verkehrs für richtig.
GR Pfannerstill vertritt die Meinung, besser jetzt schon eine Stellungnahme abzugeben als zu lange zu warten. Zum einen kann es nicht schaden und zum anderen kann man auch das Straßenbauamt mit einbeziehen, da diese immer darauf hinweisen, dass die B 20 keinen zusätzlichen Verkehr mehr aufnehmen kann.
GR Lerach geht der Beschlussvorschlag von 3. BM Dr. Zimmer zu weit. Er spricht sich dafür aus, lediglich über den Hinweis bezüglich der Aufnahme der B 21 in das Konzept abzustimmen.
GRin Schönherr äußert, dass sich Bad Reichenhall erst einmal beworben und noch keinen Zuschlag bekommen hat. Sie hält es nicht für gut, gleich bei der Bewerbung zu sagen, dass man das nicht will. Ihrer Meinung nach sollte erst bei der Aufstellung des Konzepts darauf aufmerksam gemacht werden, den Verkehr von Piding fern zu halten.
3. BM Dr. Zimmer legt dar, dass sein Beschlussvorschlag lediglich aussagt, dass Piding Stellung bezieht
und die Landesgartenschau weder abgelehnt noch befürwortet werden soll. Die Stellungnahme soll sich ausschließlich auf die Einbindung der B 21 beziehen. Nicht mehr und nicht weniger.
BM Holzner schlägt vor, über den Beschlussvorschlag abzustimmen, ob die Gemeinde in dem jetzigen Stadium schon Stellung beziehen möchte. Wenn ja, kann ein weiterer Beschluss gefasst werden, aus dem hervorgeht, dass die Gemeinde Piding grundsätzlich die Bewerbung zur Landesgartenschau unterstützt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die B 21 mit in das Verkehrskonzept aufgenommen wird.
3. BM Dr. Zimmer hält es nicht für sinnvoll jetzt schon darüber abzustimmen ob Piding für oder gegen eine Landesgartenschau ist. Es soll in erster Linie zuerst darum gebeten werden, die B 21 in das Verkehrskonzept mit aufzunehmen.
GR Steinbrecher pflichtet BM Holzner bei und regt an, die Stellungnahme auch an die Entscheidungsstellen zu schicken.
GR Pfannerstill spricht sich zum jetzigen Zeitpunkt für die Abgabe einer Stellungnahme bezüglich der Aufnahme der B 21 in das Konzept aus. Wenn sichergestellt ist, dass die Stadt Bad Reichenhall den Zuschlag erhält, kann sich der Gemeinderat immer noch zu der Landesgartenschau im Allgemeinen äußern, ob sie dieser positiv oder negativ gegenübersteht.
GRin Schöndorfer vertritt die Meinung, dass man nicht „bitten“ sondern „verlangen“ soll, dass die B 21 mit aufgenommen wird.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt aufgrund der vorliegenden Planungen Stellung zur Bewerbung der Stadt Bad Reichenhall um die Landesgartenschau 2022 zu beziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding fordert die Stadt Bad Reichenhall auf bei der Erstellung des Verkehrskonzepts zur Landesgartenschau 2022 die B 21 mit in das Konzept aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; erneute Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Marzoll Türk-West"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass die Stadt Bad Reichenhall derzeit die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Marzoll Türk-West durchführt. Die Gemeinde Piding erhält im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Änderungen des Teilbebauungsplanes.
In der Sitzung vom 22.9.2016 fasste der Bauausschuss folgenden Beschluss:
"Der Bauausschuss erhebt Einwände gegen die Aufstellung des Teilbebauungsplanes "Marzoll Türk-West" wegen der durch die geplante Gewerbeansiedlung weiter zunehmenden Schwerverkehrsbelastung im Gemeindegebiet Piding und fordert deshalb einen Anschluss der
B 21 an die BAB A 8 im Stadtgebiet Bad Reichenhall. Bis zur Erstellung des Autobahnanschlusses wird das Vorhaben abgelehnt."
Die Stadt Bad Reichenhall nahm dazu folgendermaßen Stellung:
"Die Erstellung eines Autobahnvollanschlusses für eine Bundes
fernstraße 8 (A 8) unter Einbeziehung der Bundesstraße 21 (B 21) im Stadtgebiet Bad Reichenhall liegt in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Laut Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein entsteht durch die Anlage ein erhöhtes Verkehrsaufkommen für Piding. Ein Autobahnvollanschluss oder bauliche Maßnahmen an der B 21 vor Inbetriebnahme der Anlage wurden in diesem Zusammenhang von der Straßenbaubehörde nicht gefordert.
Die Einwände wurden zur Kenntnis genommen und abgewogen. Eine Änderung der Planunterlagen wurde durch diesen Belang nicht veranlasst."
Es ist natürlich richtig, dass die Zuständigkeit für einen Autobahnanschluss der B 21 an die A 8 nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bad Reichenhall liegt. Dennoch könnte die Stadt Bad Reichenhall sich für einen entsprechenden Anschluss verwenden, denn ohne deren zutun wird sich an der derzeitigen Situation nichts ändern.
Deshalb wird vorgeschlagen, als Stellungnahme wieder den bereits gefassten Beschluss an die Stadt Bad Reichenhall zu übermitteln.
Diskussionsverlauf
GR Geigl äußert, am letztmals gefassten Beschluss festzuhalten. Allerdings soll zudem gefordert werden, die Tonnagebeschränkung aufzuheben, da es sich hier um einen Betrieb mit Schwerlastverkehr handelt.
GR Steinbrecher kann dem nur zustimmen und befürchtet zudem, dass der Logistikverkehr meistens in der Nacht durch Piding hindurch fahren wird.
GR Pfannerstill regt an, darauf hinzuweisen, dass der Lastwagenverkehr nur rechts abbiegen soll und somit gleich auf die Autobahn fahren kann.
3. BM Dr. Zimmer weist daraufhin, dass der Verkehr auch über Österreich abfließen soll.
Beschluss
Der Bauausschuss erhebt auch weiterhin Einwände gegen die Aufstellung des Teilbebauungsplanes "Marzoll Türk-West" wegen der durch die geplante Gewerbeansiedlung weiter zunehmenden Schwerverkehrsbelastung im Gemeindegebiet Piding und fordert deshalb wiederholt einen Anschluss der B 21 an die BAB A 8 im Stadtgebiet Bad Reichenhall sowie die Aufhebung der 3,5-Tonnen-Beschränkung auf der gesamten B 21 zwischen Grenzübergang und dem Knoten B 20/21. Es ist sicherzustellen, dass der Verkehr auf der B 21 in Richtung Autobahn und Österreich abfließen kann. Bis zur Erstellung eines Autobahnvollanschlusses und der Aufhebung der Gewichtsbeschränkung wird das Vorhaben weiterhin abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- Herr Schaller gibt bekannt, dass ein Bauantrag für Mühlenweg 4, sowie ein Bauantrag für Heurungstraße 20 b im Freistellungsverfahren auf dem Verwaltungsweg an das Landratsamt BGL weitergeleitet wurden.
- Herr Schaller informiert, dass das Ingenieurbüro darauf aufmerksam machte, dass im Zuge der Sanierung „Heurungstraße bis Kirchenplatz“ die Telefonzelle und der Briefkasten beim „Reisebüro Enzinger“ weg müssen. Wenn es gewünscht wird, würde die Telekom an dieser Stelle ein Kartentelefon aufstellen. In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass der Briefkasten auch während der Bauzeit an der Stelle bleiben muss, eventuell kann ein kleiner wieder ans Gebäude angebracht werden. Bezüglich eines öffentlichen Telefones wäre es wünschenswert, wenn das gleiche wie bei der Ecke Bahnhof-/Dachsteinstraße, dass auch mit Münzen betrieben werden kann, aufgestellt wird.
BM Holzner ergänzt, dass die Telefonzelle sowie der Briefkasten aufgrund der barrierefreien Höhenanbindung der Bushaltestelle weg müssen. Der Briefkasten wird an dem Standort sehr gut angenommen und soll auch wieder angebrach
t werden, allerdings wird während der Bauzeit nach einer anderen Lösung, wie vorgeschlagen mit Anbringung am Gebäude, nachgedacht. Im Hinblick auf die Telefonzelle wird nur wieder eine aufgestellt, wenn die Gemeinde dies auch wünscht. Obwohl man sich im „Handy-Zeitalter“ befindet, würde er für Notfälle ein Telefon, wie auch in der Bahnhof-/Dachsteinstraße errichtet, befürworten.
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11. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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22.02.2017
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- GR Geigl bittet darum, die Bänke sobald als möglich wieder aufzustellen.
- GR Geigl bittet um Auskunft, wie man künftig das Überqueren des Bahnsteigs entlang des Geh- und Radwegs aus Richtung Bahnübergang Auenstraße verhindern kann.
BM Holzner informiert, dass die Bahn im Bereich Bahnübergang bis Stellwerk, sobald der Frost aus dem Boden ist, eine Zaunanlage errichten wird.
- GR Geigl weist darauf hin, dass am Bahnübergang Auenstraße das Hinweisschild „Motorabstellen“ nicht mehr vorhanden ist und ein neues angebracht werden soll.
Datenstand vom 10.08.2017 15:32 Uhr