Datum: 21.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2017
3 Bauantrag zum Errichten eines Gülle-Stahlbetonbehälters auf dem Grundstück Bahnhofstr. 12 (Fl.Nr.670)
4 Verschiedenes
5 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 22.02.2017 wird genehmigt.

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3. Bauantrag zum Errichten eines Gülle-Stahlbetonbehälters auf dem Grundstück Bahnhofstr. 12 (Fl.Nr.670)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Bahnhofstr. 12 ein geschlossener, unterirdischer Güllebehälter mit einem Durchmesser von 11,40 m und einer Tiefe von 2,42 m (Inhalt 263 m³) errichtet werden soll. Der Bauherr ist aktiver Landwirt, die Güllegrube wird für die Viehhaltung benötigt.

Das Grundstück liegt im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Errichten eines Güllebehälters auf dem Grundstück Bahnhofstr. 12 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2017 ö beratend 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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5. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2017 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

  1. 3. BM Dr. Zimmer weist nochmals auf die Lindenbäume am Parkplatz Lattenbergstraße bzw. entlang des Gewerbebetriebes Chiba hin und bittet um Auskunft bezüglich des Sachstands.
Herr Schaller äußert, dass sich die Situation schwierig verhält, zumal die Gemeinde keine Baumschutzverordnung hat und jeder nach der Rechtsgrundlage fragt. Das größte Problem sieht er allerdings darin, dass die Bäume auf privatem Grund stehen und lediglich unter der Regie der Gemeinde gepflanzt wurden. Um genau klären zu können, welcher Baum auf welchem Grundstück steht, müsste das Vermessungsamt hinzugezogen werden.
3. BM Dr. Zimmer bittet um Prüfung, auf welchem Grundstück die Lindenbäume nun stehen und spricht sich für eine Vermessung durch das Vermessungsamt aus, da er nicht glaubt, dass alle Bäume auf privatem Grund gepflanzt sind. Er macht zudem darauf aufmerksam, dass die Bäume im Bebauungsplan mit genehmigt wurden und deshalb wieder neue gepflanzt werden müssen.
  1. GR Rotter bittet um Auskunft, wie es sich nach der neuen Stellplatzsatzung bei der Baumaßnahme „Egerländerstraße“ verhält, da hier ein bestehendes Gebäude aufgestockt wird und zudem die Parkmöglichkeit sehr begrenzt ist.
Herr Schaller teilt mit, dass es sich hier um Bestandschutz handelt; die Aufstockung wurde mit der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Stellplatzsatzung behandelt (pro neu entstehende Wohneinheit 2 Stellplätze).
BM Holzner äußert, dass in der Baugenehmigung schon auf eine verbesserte Parklösung (inkl. der vorhandenen Stellplätze) geachtet wurde .
 
  1. GR Geigl regt an, in nächster Zeit, den Geh- und Radweg zwischen Neuwirtsbrücke und Autobahnbrücke mit zwei Lampen auszustatten.

Datenstand vom 10.08.2017 15:33 Uhr