Datum: 26.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
3. BM Dr. Zimmer stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 aus dem nichtöffentlichen Teil der Sit
zung in den öffentlichen Teil zu verlegen, da es aus seiner Sicht keinen Grund gibt, diese Punkte nichtöffentlich zu behandeln.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von 3. BM Dr. Zimmer, die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte 15 und 16 in den öffentlichen Teil zu verlegen wird zugestimmt.
Abstimmung: JA-Stimmen 5
NEIN-Stimmen 5
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 21.03.2017 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Aufstellen von Werbeanlagen und Austausch von Werbeschriftzügen auf dem Grundstück Salzstr. 21 (Fl.Nr. 835)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass am Gewerbebetrieb Salzstr. 21 folgende Werbemittel und Schriftzüge erneuert oder neu errichtet werden sollen
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- beleuchteter Werbepylon 6,103 m x 1,20 m (Erneuerung) an der B 20, Abstand zur Fahrbahn
ca. 3,50 m
- beleuchtetes Mercedes-Benz-Einfahrtschild 2,603 x 1,60 m (Neuaufstellung) an der B 20
im Bereich der Einmündung Schloßweg
- beleuchteter Schriftzug "Mercedes-Benz" 5,506 x 0,60 m, (Erneuerung) am Westgiebel
des Werkstattgebäudes
- beleuchteter Schriftzug "Bachfrieder" 3,349 x 0,492 m (Erneuerung) am Nordgiebel
des Werkstattgebäudes.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Erneuerung der Schriftzüge ist unproblematisch. Das Errichten des Pylon anstelle des vorhandenen Pylon bringt nur eine gestalterische Änderung; baulich bleibt alles wie bisher. Dem beantragten Einfahrtsschild kann im Grunde zugestimmt werden, allerdings ist auf die Einhaltung eines ausreichenden Sichtdreieckes zu achten. Bei dem angegebenen Abstand von 2,489 m ergeben sich jedoch keine Probleme.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Erneuern eines Werbepylon, zum Errichten einer Einfahrtbeschilderung (Abstand 4 m von der Fahrbahnkante der B 20) und dem Austauschen zweier Schriftzüge auf dem Grundstück Schloßweg 21 (Fl.Nr. 835) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Holzlagers auf dem Grundstück Hirschloh 1 und 3 (Fl.Nr. 233)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Hirschloh 1 + 3 das bestehende Holzlager erweitert werden soll. Der Anbau soll eine Grundfläche von 34,22 m² und eine Höhe von 3,00 bis 5,21 m (Pultdach) erhalten. Die Bauweise entspricht dem Bestand.
Die zulässige GRZ beträgt 0,55. Mit dem beantragten Vorhaben erhöht sich die GRZ von 0,338 auf 0,34 und liegt damit im zulässigen Bereich.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh". Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, ausgenommen der Baugrenze. Die Baugrenze wird im Süden geringfügig im Mittel um 2,10 m überschritten. Der Bauherr hat eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Dieser Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Abweichung städtebaulich durchaus vertretbar ist.
Das Vorhaben ist somit genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Holzlagers auf dem Grundstück Hirschloh 1 + 3 (Fl.Nr. 233) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 "Behindertenwerkstätte Hirschloh" hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Errichten einer barrierefreien Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten und 12 Wohneinheiten auf dem Grundstück Auenstr. 23 (Fl.Nr. 1034/11)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.9.2016 dem Bau einer barrierefreien Wohnanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1013/11 zugestimmt wurde.
Geplant war der Bau von 15 neuen Wohnungen und die Aufstockung des Bestandsgebäudes Lindenstr. 33/35.
Die Bauherrin hat diesen Bauantrag mittlerweile zurückgezogen und einen neuen Bauantrag für den Bau einer barrierefreien Wohnanlage mit 27 Wohnungen gestellt. Das Bestandsgebäude Lindenstraße 33/35 soll dazu abgebrochen werden. Die Wohnanlage soll wie ursprünglich geplant als zwei miteinander verbundene Baukörper errichtet werden. Die Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe bis zu 114 m² sind alle über Lifte und Laubengänge erreichbar. Die ursprünglich geplante Ansicht verändert sich kaum, die Höhenverhältnisse bleiben im Wesentlichen gleich.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Das geplante Bauwerk ist genehmigungsfähig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Der Neubau soll drei Geschosse haben. Die gegenüberliegenden Gebäude verfügen über vier Geschosse und überragen die geplante Wohnanlage. Ansonsten befinden sich in der näheren Umgebung hauptsächlich Einfamilienhäuser (E + 1 + DG), wodurch sich eine Abstufung ergibt und eine städtebaulich geordnete Entwicklung einstellt.
Die bereits im Vorverfahren besprochene Erhöhung des inneren Grundstücksbereichs für die Tiefgarage wirkt sich auch im Rahmen der Neuplanung nicht negativ auf die Umgebung aus.
Die geplante Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein, eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ergibt sich nicht.
Für die 27 neuen Wohnungen sind nach der neuen Stellplatzsatzung 42 Stellplätze und 6 Besucherstellplätze notwendig. Beantragt wurde ein Abschlag von 15% im Rahmen des gemeinnützigen Wohnbaus. Zusätzlich sind 17 Bestandsplätze zu ersetzen. Demnach sind 58 Stellplätze zu fordern. Nach der vorliegenden Planung entstehen 12 oberirdische Stellplätze sowie weitere 82 Stellplätze in der Tiefgarage. Somit sind die Anforderungen der Stellplatzsatzung erfüllt. Die Tiefgarage erhält auch einen Zugang zu den nordöstlichen Bestandsbauten, wodurch sich die Parksituation in diesem Bereich entschärfen kann.
Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die Berechnung der Stellplätze nach der neuen Stellplatzsatzung erfolgte und erläutert die Zusammensetzung nochmals.
3. BM Dr. Zimmer möchte wissen, ob es zu diesem Bauantrag einen Grünordnungsplan gibt.
Herr Schaller verneint dies, da es sich hierbei um kein Bebauungsplangebiet handelt und zeigt die Standorte für die 11 geplanten Pflanzkästen auf.
3. BM Dr. Zimmer fragt nach, welche Bäume dort gepflanzt werden und fordert einen Grünordnungsplan, da seiner Meinung nach bei zwei Metern Tiefe zur Garagendecke keine großen Bäume wachsen können.
BM Holzner informiert, dass sich der Bauherr unter den Zuhörern befindet und fragt nach, ob Einverständnis besteht, ihm zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht zu erteilen.
Mehrheitlich besteht damit Einverständnis.
BM Holzner bittet Herrn Brunner (Geschäftsführer vom Wohnbauwerk BGL) Stellung zu der geplanten Grünordnung zu nehmen.
Herr Brunner sichert zu, dass die Bäume, welche aufgrund der Baumaßnahme wegkommen, natürlich wieder ersetzt werden, wenn auch nicht in dieser Größe. Er weist auf die letzten Baumaßnahmen in Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain hin und lässt wissen, dass zudem noch Sitzgruppen um die Pflanzkästen aufgestellt werden, um so die Aufenthaltsqualität zu steigern. Ebenso wurde der bereits vorhandene Spielplatz erneuert und hat die Wohnqualität deutlich verbessert.
GR Geigl steht der Stellplatzsituation kritisch gegenüber, vor allem, wenn sich Mieter gegen einen Tiefgaragenplatz entscheiden, weil sie ihn sich eventuell gar nicht leisten können. Zudem kann er sich mit dem „Riegel-Bau“ nicht anfreunden und kann dem Vorhaben deshalb nicht zustimmen.
GR Lerach fragt nach, ob es von Seiten des Landratsamtes keine Beanstandungen zur Grundflächenzahl bezüglich der Tiefgarage gibt und äußert, dass es aufgrund des Neubaus gegenüber der September-Variante keine Probleme mehr mit den Abstandsflächen geben dürfte. Er hält die vorgelegte Variante für gefälliger und kann dem Vorhaben zustimmen.
Herr Schaller lässt wissen, dass es bezüglich der Grundflächenzahl keine Probleme gibt. Es gilt hier das Einfügegebot des § 34 BauGB.
Herr Brunner informiert, dass die Tiefgaragenstellplätze rund 45 € im Monat kosten und versuchen, die Mieter zu einem Tiefgaragenstellplatz zu verpflichten.
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass das Wasserwirtschaftsamt am Genehmigungsverfahren beteiligt wird und Stellung dazu bezieht.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Abbruch des Anwesens Lindenstraße 33/35 und der Errichtung einer barrierefreien Wohnanlage mit 27 Wohneinheiten und einer Tiefgarage zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
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6. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungname gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 2. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Achenweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass die Gemeinde Anger beschlossen hat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Achenweg" im beschleunigten Verfahren zu ändern. Die Gemeinde Piding wird hierzu um Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes im Ortsteil Aufham geschaffen werden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde eingehend geprüft. Für die Gemeinde Piding sind durch die Änderung keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten; Belange der Gemeinde Piding werden nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der 2. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Achenweg" der Gemeinde Anger Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Am Hammerbach Nord und zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Ainring beschlossen hat, den Bebauungsplan "Am Hammerb
ach Nord" zu erweitern und gleichzeitig für diesen Bereich den Flächennutzungsplan zu ändern.
Das Plangebiet befindet sich im Norden von Feldkirchen. Zum Schaffen von Baugrundstücken für Wohngebäude soll der bestehende Bebauungsplan erweitert werden. Die Erweiterung des Bebauungsplanes zieht eine Anpassung des Flächennutzungsplanes nach sich. Die Gemeinde Piding wird als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 um Stellungnahme gebeten.
Die vorgelegten Unterlagen und Planentwürfe wurden geprüft. Weder durch die Bebauungsplanänderung noch durch die Flächennutzungsplanänderung werden Belange der Gemeinde Piding berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Hammerbach Nord“ und der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und zur Änderung der Erschließungsstraße mit den angeschlossenen Grundstücken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller lässt wissen, dass das südlich der Bach- und Heurungstraße liegende Quartier des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" überarbeitet werden soll, da sich die Planungen für die Bebauung grundlegend geändert haben. Die Parzellen 17 und 18 wurden verschmolzen.
Auf diesem Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus errichtet und beim vorhandenen alten Bauernhaus der Wirtschaftstrakt abgebrochen werden. Der verbleibende Wohnteil soll mit einem Anbau versehen werden, wodurch wieder ein rechteckiges Gebäude entstehen soll. Die Zufahrt zu diesem Quartier soll östlich des bestehenden Bauernhauses verlegt werden. Dadurch wird auch eine Neusituierung der Grundstücke und der Baugrenzen erforderlich. An den bestehenden Festsetzungen soll nichts geändert werden.
Ein entsprechender Änderungsantrag der Grundeigentümer liegt vor. Grundsätzlich ist gegen die Änderung des Bebauungsplanes nichts einzuwenden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass schon bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen wurde, die dargestellte Straße als Privatstraße zu führen und daran ändert sich nichts. Damit ist beispielsweise der gemeindliche Bauhof für den Winterdienst nicht zuständig
.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" zu und beauftragt den Architekten Rüdiger Lerach mit der Planung zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird zur Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des Bebauungsplanes beauftragt. Die Kosten der Bebauungsplanänderung haben die Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"; hier: Vorstellung Entwurf der Änderungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller erläutert anhand des Plans die Bebauungsplanänderung.
BM Holzner fragt, ob die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" vorgelesen werden soll. Desweiteren merkt er an, dass beim Bauernhaus und Bestandshaus eine GRZ von 0,3, im restlichen Teil des aufgezeigten Bebauungsplanes eine GRZ von 0,25 gilt.
Mehrheitlich spricht man sich dafür aus, die Begründung nicht vorzulesen, da die Darstellung von Herrn Schaller ausreichend ist.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass ein Spielplatz nur bei Wohnanlagen mit 7 Wohneinheiten gefordert wird. Ob in dem aufgezeigten Bebauungsplanbereich einer errichtet werden muss, kann erst bei Eingang der Bauanträge festgestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ mit Begründung Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden weiteren Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude Salzstr. 16 a (Fl.Nr. 756/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller teilt mit, dass an das bestehende Einfamilienhaus Salzstr. 16 a ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 14,92 m² angebaut werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.
Die Erweiterung der Grundfläche des Hauses führt zu keinen nachteiligen Veränderungen für das Grundstück, das geplante Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Prüfung ergab, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Gebäude Salzstr. 16 a (Fl.Nr. 756/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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ö
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beratend
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11 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- Herr Schaller gibt bekannt, dass einer Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderung der Gemeinde Ainring bezüglich des Kindergartenneubaus der Firma Stahlwerk Annahütte auf dem Verwaltungsweg zugestimmt wurde, da Seitens der Gemeinde Piding nichts dagegensteht.
- Herr Schaller informiert, dass auf dem Parkplatz des Gemeindefriedhofs sechs abgestorbene
Bäume ersetzt wurden und sich die Firma Chiba daran beteiligte.
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12. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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33. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2017
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beratend
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12 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- 3. BM Dr. Zimmer spricht die Baumpflanzung am Gemeindefriedhof an und kritisiert, dass die Ersatzpflanzungen nicht in der entsprechenden Baumgröße ausgeführt und die Pflanzlöcher nicht nach der passenden DIN-Norm ausgegraben wurden, zumal es sich hier um einen Parkplatz handelt. Zudem weist er darauf hin, dass er
bat, einen Meter des Stammes bezüglich der Beschädigung aufzubewahren und zu beschriften, was allerdings nicht geschah.
Herr Schaller äußert, dass die neu gepflanzten Bäume alle im Grünflächenbereich und nicht im Asphalt stehen. Mit den Pflanzarbeiten wurde die Baumschule Kreuzer als Fachfirma mit Fachpersonal beauftragt und er geht davon aus, dass die Pflanzarbeiten deshalb auch ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die Pflanzgruben wurden nach Angabe der Fa. Kreuzer ausgehoben. Die Beschädigungen der Bäume wurde anhand von Bildern festgehalten. Einen Nachweis zu führen, dass die Schäden von der Firma stammen, welche den Parkplatz umgebaut hat, hält er für nicht möglich.
3. BM Dr. Zimmer merkt zu dem an, dass die Linde am Friedhof gefällt wurde und bittet um Auskunft weshalb und wann hier eine Ersatzpflanzung erfolgt.
BM Holzner informiert, dass es Gründe für die Fällung der Linde gab, auf die er jetzt nicht näher eingehen wird. Zudem lässt er wissen, dass die Hecke entlang der Gaisbergstraße neu gepflanzt wurde und es seine Zeit dauert, bis diese größer wird. Auch merkt er an, dass immer wieder Bäume im Gemeindegebiet gefällt, aber auch neu gepflanzt werden.
- Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass der noch immer fehlende Kinderspielplatz in der Wohnanlage Untersbergstraße bereits mehrfach angemahnt wurde und die Gemeinde bis jetzt noch keine Rückmeldung vom Landratsamt diesbezüglich erhielt.
- GR Geigl weist darauf hin, dass die Bahn von 02. bis 04. Mai nachts die Gleise im Bahnhofsbereich abschleift und es hier zu einer massiven Lärmbelästigung kommt. Er möchte deshalb wissen, weshalb die Arbeiten nicht am Tag durchgeführt werden können.
BM Holzner kann dies nicht beantworten, vermutet aber, dass dies mit dem Begegnungsverkehr zusammenhängen könnte.
GR Geigl äußert, dass seit fast 2 Monaten kein Zug mehr auf Gleis 2 gefahren ist und es somit auch keinen Begegnungsverkehr gab.
- GR Schlindwein weist darauf hin, dass im Zuge des Breitbandausbaus am Högl die Eigentümer ein Schreiben der Telekom erhielten aus dem hervorgeht, dass man sich angeblich dazu verpflichtet, 10 Jahre Glasfaserprodukte der Telekom zu kaufen, wenn man das Schreiben unterzeichnet zurücksendet. Seiner Meinung nach dürfte dies nicht sein, da es sich um ein gefördertes Projekt handelt.
BM Holzner kann hierzu keine Auskunft geben und bittet darum, das Schreiben der Verwaltung vorzulegen.
Datenstand vom 10.08.2017 15:33 Uhr