Datum: 17.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2017
3 Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 749/4)
4 Bauvoranfrage zum Errichten einer Doppelgarage auf dem Grundstück Trattbergstr. 3 (Fl.Nr.654/2) außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche
5 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"; Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB sowie Satzungsbeschluss
6 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Bahnhofstr. 10a (Fl.Nr. 669/2)
7 Verschiedenes
8 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.


Herr Schaller merkt an, dass zu TOP 3 „Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Untersbergstraße 3 (Fl.Nr. 749,4)“ erst nach dem Versand der Einladung ein Tekturantrag zur Errichtung einer Tiefgarage eingereicht wurde. Aus diesem Grund steht in der Einladung und der Beschlussvorlage noch „Doppelgarage“ anstatt „Tiefgarage“.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 24.05.2017 wird genehmigt.

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3. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 749/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner weist darauf hin, dass GRin Schönherr persönlich beteiligt ist und es hierzu eine Neuerung gibt. Ab sofort muss über die Anzeige der persönlichen Beteiligung abgestimmt werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass Gemeinderätin Schönherr wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu TOP 3 nicht teilnehmen kann.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

Herr Schaller gibt bekannt, dass das Wohngebäude mit Garage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 abgebrochen werden soll. Anstelle dieses Gebäudes soll ein Neubau mit sechs Wohnungen entstehen.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Das Baugrundstück hat eine Fläche von 957 m², überbaut werden soll eine Fläche von ca. 350 m². Im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken fügt sich diese geplante Bebauung problemlos in die nähere Umgebung ein.
Die Abstandsflächen werden eingehalten, ausgenommen ein kleiner Bereich am Grundstück Fl.Nr. 749/35 (Trafostation). Eine Abstandsflächenübernahme wurde vorgelegt.
Für die sechs Wohnungen mit einer Größe zwischen 50 m² und 100 m² sind neun Stellplätze und zwei Besucherstellplätze notwendig. Diese elf Stellplätze sind nachgewiesen.

Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag abgeändert. Die Planung enthält nun eine Tiefgarage, worin sechs Stellplätze untergebracht werden sollen. Die weiteren drei Stellplätze sowie die beiden Besucherparkplätze sind oberirdisch nördlich des Gebäudes vorgesehen.

Nach Ansicht der Verwaltung ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

GR Schlindwein bittet um Auskunft, weshalb künftig über eine persönliche Betroffenheit abgestimmt werden muss.
Herr Schaller äußert, dass es darum geht, dass die Beteiligung den Tatsachen entspricht und dies durch einen förmlichen Beschluss nach GO festgehalten wird.

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass eine Tiefgarage nicht zwingend vorgeschrieben ist, allerdings eine bessere Lösung darstellt.

BM Holzner informiert, dass die Größenverhältnisse des Quergiebels vom Landratsamt geprüft werden .

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Untersbergstr. 3 (Fl.Nr. 749/4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zum Errichten einer Doppelgarage auf dem Grundstück Trattbergstr. 3 (Fl.Nr.654/2) außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner äußert, dass GRin Wolf und GR Utz persönliche Beteiligung anzeigen.

2. BM Argstatter möchte gerne vor der Abstimmung den Grund der Beteiligung wissen.

BM Holzner lässt wissen, dass es sich hier um den Grundbesitzer und die Käuferin handelt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass Gemeinderat Utz und Gemeinderätin Wolf wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu TOP 4 nicht teilnehmen können.

Abstimmung:        JA-Stimmen        8
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 ein Wohngebäude mit Garage errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 "Gaisbergstraße Süd". Der Bauherr stellt eine Bauvoranfrage zum Errichten einer Doppelgarage außerhalb der dafür vorgesehenen Umgrenzung der Fläche für eine Garage. Dieses Baufenster liegt derzeit in der Nordostecke des Grundstücks nahe der Erschließungsstraße. Aus Sicht des Bauherrn erscheint die Lage der Garagen ungünstig, da geplant ist, wie im Bebauungsplan vorgesehen, ein Doppelhaus zu errichten. So wäre das hinterliegende Grundstück nur erschwert durch die Garage erreichbar. Deshalb soll die Garage weiter nach Westen gerückt werden.

Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Eine Beeinträchtigung der Grundzüge der Planung ist hier nicht erkennbar. Die Garagen der nördlichen Grundstücke sind ebenso angeordnet wie sie auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Somit liegen auch städtebaulich keine Bedenken vor.

Die Prüfung der Bauvoranfrage ergab, dass eine Zustimmung erteilt werden kann.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten einer Garage auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 (Fl.Nr. 654/2) gemäß der vorgelegten Planung außerhalb der festgesetzten Umgrenzung der Fläche für eine Garage zu. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 "Gaisbergstraße Süd" wird hinsichtlich der Umgrenzung der Fläche für eine Garage zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße"; Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner lässt wissen, dass GR Lerach als Planer persönliche Beteiligung anzeigt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass Gemeinderat Lerach wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu TOP 5 nicht teilnehmen kann.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller teilt mit, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der neu geschaffenen Fl.Nr. 94/1 mit einem Mehrfamilienhaus und der damit verbundenen Neuordnung des gesamten Quartiers der Bauausschuss am 26.4.2017 die                  2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" beschlossen hat.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wurde in der Zeit vom 14. Juni 2017 bis 13. Juli 2017 öffentlich ausgelegt. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

BM Holzner äußert, dass der Sachverhalt jedem Bauauschussmitglied vorab zugesandt wurde und er aus diesem Grund nachfragt, ob man auf das Vortragen des Sachverhalts verzichten kann.

Mehrheitlich stimmt man zu, auf den Vortrag des Sachverhalts zu verzichten und diesen nur in der Niederschrift festzuhalten.



Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht.

Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergab folgendes:

Keine Äußerung oder Einwendungen erhoben haben:
- Stadt Bad Reichenhall
- Gemeinde Ainring
- Gemeinde Anger
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freilassing

Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 14.6.2017:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.
Im UmweltAtlas Bayern (Naturgefahren) sind südlich des Plangebietes Wildbachereignisse (Stoißer Ache) erfasst. Den Belangen des Hochwasserschutzes ist in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rechnung zu tragen (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5 G).
Um den Belangen des Lärmschutzes aufgrund der Lage östlich der Bundesstraße
20 gerecht zu werden, bitten wir ferner um Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7).

Bewertung:
Vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein sowie von der Immissionsschutzbehörde (LRA BGL) wurde jeweils eine Stellungnahme eingeholt. Sie werden nachfolgend behandelt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Kenntnis und schließt sich der Bewertung der Verwaltung an.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0


Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 5.7.2017
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" der Gemeinde Piding bereits mehrfach im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung Stellung genommen. Diese bisherigen Stellungnahmen gelten auch weiterhin.
Ergänzend wird der aktuelle Stand mitgeteilt: Das WWA Traunstein überprüft derzeit das rechnerisch ermittelte Überschwemmungsgebiet der Stoißer Ache und wird voraussichtlich in Jahr 2018 ein neues Überschwemmungsgebiet ermittelt haben. Inwieweit dieses wesentlich vom bisher berechneten Überschwemmungsgebiet abweichen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Insbesondere ob sich im Bereich der gegenständlichen Vorhaben Änderungen ergeben ist noch offen.

Bewertung:
Der Bebauungsplan wurde auch unter Einbeziehung der Stellungnahmen des WWA Traunstein erstellt. Hinsichtlich der Überschwemmungsgefahr ändert sich mit der Bebauungsplanänderung gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan nichts. Somit ist dieser Hinweis zur Kenntnis zu nehmen, hat jedoch keine Auswirkung auf das Änderungsverfahren.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Traunstein Kenntnis und schließt sich der Bewertung der Verwaltung an.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

Landratsamt Berchtesgadener Land, Schreiben vom 21.6.2017

AB 321 Immissionsschutz
Auf den Parzellen 17-24 sind verschiedene bauliche bzw. planerische Änderungen vorgesehen in Folge dessen auch der geplante Wendehammer verschoben werden muss. An der Festsetzung als WA soll jedoch festgehalten werden.
Die Änderungen sind aus fachtechnischer Sicht offenbar nur von untergeordneter Bedeutung.
Aus fachtechnischer Sicht bestehen daher keine grundlegenden Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Stellungnahme des AB 321 Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

AB 322 Wasserrecht
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein (WWA) ist zu beachten.
Diese liegt dem AB 322 allerdings derzeit noch nicht vor. Zum Bauleitplanverfahren kann erst nach Vorliegen der Stellungnahme des WWA evtl. noch zusätzlich Stellung genommen werden, da nicht bekannt ist, was vom WWA berücksichtig wird.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich Bauparzellen innerhalb des 60m-Bereichs von der Uferlinie der Stoißer Ache sowie des Nesseltalgrabens. Beim Bau im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist hier eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 20 BayWG zu beantragen.

Bewertung:
Die Stellungnahme des AB 322 Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen. Eine zusätzliche Stellungnahme ist nicht mehr zu erwarten, da das WWA Traunstein auf den Bestand verwiesen hat.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Stellungnahme des AB 322 Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

FB 41 Gesundheitswesen
Es werden keine Einwendungen erhoben.
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Zu der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Bauch- und Heurungstraße“ haben wir folgende Anmerkungen:
1. Dem Landratsamt liegt kein Satzungstext vor.
2. Die Wendeanlage erscheint eng bemessen. Wir bitten hier um Überprüfung und Vermaßung im Plan.
3. Inwiefern ist die Parzelle 23 verkehrlich angebunden?
4. Festsetzung Nr. 9.1: Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf die 2. Änderung, nicht auf den gesamten Bebauungsplan.
5. Es wird empfohlen, die Planzeichendarstellung der Ursprungsfassung zu verwenden (z. B. Nr. 2 Baugrenzen, Nr. 10.8 20 KV-Kabel).
6. Hinweis Nr. 10.12: Dieses Planzeichen ist neu, allerdings befindet es sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs der Änderung.

Bewertungen:
zu 1: Der gesamte Satzungstext des Ursprungsplanes bleibt unverändert für das gesamte Plangebiet bestehen. Im neu eingefügten Teil C -Textliche Festsetzungen- wird darauf verwiesen.
zu 2:  Die Wendeanlage wurde in Gestalt und Größe unverändert belassen und wurde nur spiegelverkehrt neu platziert. Sie entspricht somit der Ursprungsfassung.
zu 3: Die Zufahrt zur Parzelle 23 wurde bereits im Urplan geregelt, sie führt über das gemeindeeigene Flurstück 98/7 ab der Heurungstraße.
zu 4: Der Geltungsbereich der Änderung zur Festsetzung 9.1 wurde auf das Gebiet der 2. Änderung beschränkt.
zu 5: Die Planzeichendarstellung der Ursprungsfassung wurde übernommen.
zu 6: Die Oberkante der Böschung der Stoißer Ache ist nicht konform mit den Flurstücksgrenzen. Das Planzeichen dient nur als Kennzeichnung für die Bemessung des Freibordes von 5 m zur Stoißer Ache und ist bebauungsplanmäßig nicht relevant. Deshalb spielt die Lage außerhalb des Änderungsbereichs keine Rolle.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von den fachlichen Informationen und Empfehlungen des Landratsamtes Berchtesgadener Land Kenntnis und schließt sich den Bewertungen der Verwaltung an. Den vorgenommenen Änderungen wird zugestimmt.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

Der vorliegende Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde bereits entsprechend den Bewertungen angepasst. Da allen Bewertungen beschlussmäßig zugestimmt wurde, kann die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den planerischen Festsetzungen und Hinweisen der Lerach Planungsgesellschaft mbH, Anger, in der Fassung vom 17.7.2017 als Satzung und die Begründung hierzu.
Die Verwaltung wird beauftragt,
a) den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Ergebnis ihrer Stellungnahme zu unterrichten und
b) die Änderung des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Bahnhofstr. 10a (Fl.Nr. 669/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass an das bestehende Wohngebäude Bahnhofstr. 10 a ein Wintergarten mit einer Größe von 3,20 m x 2,40 m auf die bestehende Terrasse angebaut werden soll. Das Bauwerk springt 1,26 über die Hausfront hinaus und ist größtenteils vom Balkon überdeckt.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass sich das Vorhaben in Größe und Gestalt in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Nach Ansicht der Verwaltung ist das Vorhaben genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude Bahnhofstr. 10a (Fl.Nr.669/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner weist darauf hin, dass am kommenden Donnerstag ein Leuchtbrunnenkonzert am Kirchenplatz abgehalten wird.
GR Pfannerstill bittet diesbezüglich, dies auf der Homepage des Tourismusbüros und der Gemeinde zu veröffentlichen.

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8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.07.2017 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es fo lgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 10.08.2017 15:34 Uhr