Datum: 07.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.07.2017
3 Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2
4 Tektur zum Bauantrag vom 20.12.2016 zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das bestehende Anwesen Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42)
5 Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Steinanger- und Watzmannstraße"
6 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei - nördlich Salzburger Straße -"
7 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Salzburger Str. 27 (Fl.Nr. 53/1)
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 17.07.2017 wird genehmigt.

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3. Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

3. BM Dr. Zimmer kommt um 19.04 Uhr zur Sitzung. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses, inkl. des 1. Bürgermeisters, anwesend und stimmberechtigt.

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller teilt mit, dass für das Grundstück Fl.Nr. 2 an der Berchtesgadener Straße ein Vorbescheid zum Errichten eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung besteht.

Dieser bereits verlängerte Vorbescheid soll nun um weitere zwei Jahre verlängert werden. Eine weitere Verlängerung um weitere zwei Jahre ist zulässig und möglich, da sich die Voraussetzungen für die Erteilung des Vorbescheides nicht verändert haben.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung des bestehenden Vorbescheides zum Errichten eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2 an der Berchtesgadener Straße um weitere zwei Jahre zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Tektur zum Bauantrag vom 20.12.2016 zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in das bestehende Anwesen Untersbergstr. 23 (Fl.Nr. 727/42)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass am Anwesen Untersbergstraße 23 im Jahr 2015 ein Anbau mit Carport und Garagen sowie der Einbau einer Betriebsleiterwohnung genehmigt wurde. Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich des Anbaus wegen der Länge des Baukörpers durch den Bauausschuss nicht erteilt, jedoch durch das Landratsamt ersetzt.

Im Januar 2017 wurde über eine Tektur zu der bestehenden Genehmigung entschieden. Dabei ging es um den Bau einer Tiefgarage, den Anbau einer Außentreppe, dem Errichten eines Wintergartens sowie um die Anhebung des Dachfirstes um ca. 1,20 m. Mit Ausnahme der Dacherhöhung wurde seinerzeit der Tektur zugestimmt, über das nicht erteilte Einvernehmen wurde seitens des Landratsamtes noch nicht entschieden.

Bei der nun aktuell vorliegenden Tektur geht es um den Verzicht des Baus der Tiefgarage. Da die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück entsprechend der ursprünglichen Baugenehmigung vorhanden sind, kann der Tektur zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer ob der Beschluss des Bauausschusses im Hinblick auf die Ablehnung der Teilerhöhung des Dachfirstes um 1,20 m von Seiten des Landratsamtes ersetzt wurde, teilt Herr Schaller mit, dass der Gemeinde noch keine Entscheidung des Landratsamtes vorliegt. Ebenso lässt Herr Schaller wissen, dass das Carport mit einem Satteldach in gleicher Firstrichtung errichtet werden soll.

GR Bender fragt nach, ob über den Beschlussvorschlag in einem oder in zwei Abschnitten abgestimmt wird.

BM Holzner äußert, dass dies in zwei Schritten erfolgen wird.

GR Lerach äußert, dass sich seine Meinung zu diesem Vorhaben nicht geändert hat und er dem Tekturantrag nicht zustimmen kann.

GR Geigl spricht sich vehement gegen eine Erhöhung des Dachfirstes auf 1,20 m aus. Zum einen gibt es in der näheren Umgebung keinen solchen Fall, zum anderen befürchtet er, dadurch für Neubauten einen Präzedenzfall zu schaffen. Zudem hat man auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Nachbarn, welche durch die Erhöhung dann weniger Sonnenlicht haben.

Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die Stellplätze nach der neu en Satzung betrachtet wurden. Für das Labor werden 4 Stellplätze benötigt und für die Wohnungen jeweils 2.

Beschluss 1

Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag vom 5.7.2017 (Verzicht auf den Bau der Tiefgarage) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 2

Das in der Bauausschusssitzung vom 25.1.2017 versagte Einvernehmen hinsichtlich der Teilerhöhung des Dachfirstes um 1,20 m wird auch weiterhin aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Anger; Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplanes "Steinanger- und Watzmannstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller informiert, dass die Gemeinde Anger am 3.11.2016 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Steinanger- und Watzmannstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Die Gemeinde Piding wurde hierzu um eine Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Vergrößerung der Baufenster, damit im Rahmen der festgesetzten Grundflächenzahl die Grundstücke baulich besser genutzt werden können. Dadurch wird eine Nachverdichtung im Sinn des flächensparenden Umgangs mit Grund und Boden ermöglicht.

Der Entwurf der Bauleitplanung wurde mit dem Ergebnis geprüft, das durch die Änderung des Bebauungsplanes für die Gemeinde Piding keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Belange der Gemeinde Piding werden nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Steinanger- und Watzmannstraße“ der Gemeinde Anger Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei - nördlich Salzburger Straße -"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Ainring die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei-nördlich Salzburger Straße- im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Die Gemeinde Piding wurde hierzu um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

Anlass für diesen Bebauungsplan ist die Tatsache, dass die Einrichtungen der Bayerischen Polizei am Standort Mitterfelden an ihre räumlichen Grenzen stoßen. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den technischen Anforderungen an eine zeitgemäße Fortbildungseinrichtung.
Der Freistaat Bayern strebt daher an, auf dem Gelände des Fortbildungsinstitutes bestehende Gebäude weiter zu nutzen und abschnittweise Neubauten für Sport und Fortbildung zu errichten.

Der Entwurf der Bauleitplanung wurde geprüft. Es ist festzustellen, dass durch die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind und Belange der Gemeinde Piding nicht berührt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei -nördlich Salzburger Straße- der Gemeinde Ainring“ Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das Anwesen Salzburger Str. 27 (Fl.Nr. 53/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass an das bestehende Wohnhaus Salzburger Straße 27 an der Südseite ein Wintergarten mit einer Größe von 4,00 m x 2,40 m und einer Höhe von 2,60 m angebaut werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.

Das Baugrundstück hat eine Größe von 580 m² und ist relativ dicht bebaut. Dies gilt allerdings auch für angrenzende Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung. Zudem ist die Grundfläche für den Wintergarten bereits als Terrasse befestigt, so dass durch das Vorhaben keine weitere Versiegelung erfolgt. Unter diesen Umständen ergab die Prüfung, dass dem Bauantrag zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Geigl und GR Rotter bitten um Auskunft, ob die GRZ in diesem Fall wichtig ist.

Herr Schaller äußert, dass die GRZ bei ca. 0,5 liegen dürfte. In diesem Fall aber das Einfügegebot gem. § 34 BauGB zu beachten ist. Zudem wird hier eine bestehende Terrasse überbaut. Die Grundstücke in der näheren Umgebung sind ebenfalls dicht bebaut und sind zum Vergleich heranzuziehen.


Auf Nachfrage von GR Lerach, hinsichtlich der notwendigen Stellplätze, lässt Herr Schaller wissen, da es sich hier um ein Einfamilienhaus handelt. Der Wintergarten hat keine Auswirkung auf den Stellplatzschlüssel. Anders würde es sich bei einem Mehrfamilienhaus verhalten, wenn die Wohnfläche eine bestimmte Grenze überschreiten wüde .
 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wintergartens auf dem Grundstück Salzburger Str. 27 (Fl.Nr. 53/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Ho lzner gibt bekannt, dass das Teilstück Wisbacherstraße – Petersplatz – Salzburger Straße und Berchtesgadener Straße morgen mit der Tragschicht asphaltiert wird und die Strecke ab Mittwoch wieder befahrbar ist. Anschließend wird mit dem Umbau der Heurungstraße begonnen.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.08.2017 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf Nachfrage von GR Schlindwein erläutert Herr Schaller die Definition eines Wintergartens.

Datenstand vom 19.09.2017 09:59 Uhr