Datum: 16.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2017
3 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei - nördlich Salzburger Straße"
4 Bauleitplanung, Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses und gewerbliche Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317
5 Verschiedenes
6 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.09.2017 wird genehmigt.

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei - nördlich Salzburger Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Ainring die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei – nördlich Salzburger Straße“ beschlossen hat. Die Gemeinde Piding wird hierzu gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Freistaat Bayern will auf dem Gelände des Fortbildungsinstitutes Neubauten errichten und bestehende Gebäude weiter nutzen.

Im Verhältnis zur vorliegenden Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung hat der Bauausschuss am 7.8.2017 weder Einwände noch Bedenken erhoben. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wurde eingehend geprüft. Es ist festzustellen, dass durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes Belange der Gemeinde Piding nicht berührt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei- nördlich Salzburger Straße“ Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung, Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses und gewerbliche Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 an der Lattenbergstraße ein Feuerwehr-Gerätehaus und weitere gewerbliche Anlagen errichtet werden sollen.
Das Grundstück hat eine Größe von 11.531 m² und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Für dieses Vorhaben soll ein qualifizierter Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Das Bebauungsplangebiet soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer teilt Herr Schaller mit, dass im Aufstellungsbeschluss keine Angaben zu Festsetzungen des Bebauungsplanes gefasst werden müssen, da dies bei der Vorlge des Entwurfs behandelt wird.

GR Geigl fragt nach, ob auch andere Gemeinden wie Ainring hierzu Stellung nehmen müssen.

Herr Schaller bejaht dies und erläutert den Verfahrensablauf der Bauleitplanung.

BM Holzner weist auf die Verknüpfung im Notarvertrag hin und äußert, dass heute nur ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst werden muss. Zudem lässt er wissen, dass man ewig auf den „Startschuss“ hingearbeitet hat, man noch Hürden nehmen muss, aber jetzt doch wieder einen Schritt weitergehen kann. Ebenso macht er darauf aufmerksam, dass der Bebauungsplan in Anlehnung an den Bebauungsplan „Gaisberg-/Lattenbergstraße“ errichtet wird, allerdings mit dem Zusatz, dass LKW- und PKW-Stellplätze geschaffen werden können. Abschließend äußert er, dass die Gemeinde das Grundstück nur dann bekommt, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.

Auf Nachfrage von GR Rotter teilt Herr Schaller mit, dass die 40 m Anbauverbotszone in Richtung Autobahn im Plan dargestellt und somit zu 100% berücksichtigt wird.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 317 an der Lattenbergstraße. Das Bebauungsplangebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö beratend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 38. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.10.2017 ö beratend 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 14.11.2017 08:59 Uhr