Datum: 11.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2017
3 Tektur zur Baugenehmigung zum Errichten einer Garage und zum Anbau eines Windfangs auf dem Grundstück Neubichel 4 (Fl.Nr. 1587/1)
4 Bauantrag zum Errichten eines Carports mit angebauter Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Trattbergstr. 4 (Fl.Nr. 654/7)
5 Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Trattbergstr. 3 (Fl.Nr. 654/2)
6 Bauvoranfrage zum Errichten eines Betriebsleitergebäudes auf dem Grundstück Lattenbergstr. 9 (Fl.Nr. 322)
7 Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bachstr. 5 (Fl.Nr. 94/1)
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 13.11.2017 wird genehmigt.

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3. Tektur zur Baugenehmigung zum Errichten einer Garage und zum Anbau eines Windfangs auf dem Grundstück Neubichel 4 (Fl.Nr. 1587/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Neubichel 4 ein Wochenendhaus steht.
Eine Baugenehmigung für das Ursprungsgebäude liegt nicht vor, es handelt sich um einen alten Bestand.
Am 31.07.2008 wurde dann einem Garagenersatzbau und einem Windfang zugestimmt. Anlässlich einer Ortsbesichtigung im Juli 2009 wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben planabweichend erstellt wurde. Daraufhin stellt das Landratsamt die Bauarbeiten per Bescheid ein. Der Bauherr wurde dann aufgefordert einen Tekturplan vorzulegen. Die Planänderungen wurden vom Bauausschuss aus mehreren Gründen abgelehnt. Aus diesem Grund forderte das Landratsamt den Bauherrn auf, die nicht genehmigten baulichen Anlagen zurückzubauen. Es folgte ein weiterer Tekturantrag zur Erweiterung der Garage und zum Errichten eines Windfangs. Dieser Tektur wurde vom Bauausschuss zugestimmt., jedoch nicht einer überdachten Treppenverbindung zwischen Wohngebäude und Garage. Für die Genehmigung der Tektur forderte das LRA vom Bauherrn mehrmals verschiedene Unterlagen nach, die jedoch nicht vorgelegt wurden. Aus diesem Grund wurde das Verfahren vom Landratsamt eingestellt. Im weiteren Verlauf wurde im Juli 2016 eine Baukontrolle durchgeführt und festgestellt, dass sich das Bauvorhaben nach wie vor im planabweichenden Zustand befindet. Per Bescheid wurde der Bauherr aufgefordert, das Bauwerk entsprechend dem genehmigten Plan von 2008 wiederherzustellen.

Nun wurde erneut eine Tektur zum Ersatz der bestehenden Garage durch eine neue Garage sowie zum Anbau eines Windfangs eingereicht. Damit soll der bereits errichteten Garage, welche anstelle von 8,00 m nun 9,01 m haben soll, die Zustimmung erteilt werden. Ferner soll am Wohngebäude ein Windfang mit einer Größe von 2,37 x 2,89 m errichtet werden. Die nicht genehmigte Treppe mit Überdachung wird bzw. wurde entfernt.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Nach § 35 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das jetzt zur Tektur anstehenden Vorhaben wurde bereits planabweichend erstellt. Nun soll auf diesem Weg das unzulässige Bauwerk sanktioniert werden. Der Bauausschuss hat am 31.07.2008 dem seinerzeitigen Bauantrag zugestimmt. Nach Ansicht der Verwaltung sollte diese ursprünglich geplante Ausführung für den Nutzungszweck „Ferienhaus“ ausreichen. Einer zusätzlichen Erweiterung stehen öffentliche Belange entgegen (Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung). Eine Teilprivilegierung für ein Ferienhaus (Erweiterung eines Wohngebäudes) scheidet zudem aus.                                                                                                                                             

Diskussionsverlauf

BM Holzner legt dar, dass sich der Bauausschuss „lächerlich“ macht, wenn dem Tekturantrag zugestimmt wird.

GR Rotter und GRin Schöndorfer befürchten, dass das Landratsamt erneut das gemeindliche Einvernehmen ersetzen könnte.

GR Bender könnte dem Antrag zustimmen, zumal das Anwesen nicht einsehbar ist.

BM Holzner kann nicht nachvollziehen, weshalb man dem Tekturantrag zustimmen sollte. Zum einen wurde damals nicht so gebaut, wie beantragt. Zum anderen kam der Bauherr der Abrissverfügung nicht nach und jetzt sollen die Abweichungen einfach so genehmigt werden.

GR Geigl kann GR Bender zustimmen, spricht sich aber dann doch gegen eine Zustimmung aus, da er Bedenken bei einem etwaigen Besitzerwechsel und einem möglichen Neubau hat. 

3. BM Dr. Zimmer äußert, dass der Bauherr bis jetzt keiner einzigen Aufforderung nachgekommen ist und der Bauausschuss daher konsequent bleiben und den Antrag ablehnen sollte. Ansonsten sind diejenigen, die sich an die Regeln halten immer die Dummen. 

GR Lerach kann dem Antrag nicht zustimmen, da ansonsten die Ehrlichen die Dummen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag zum Ersatz einer bestehenden Garage und zum Anbau eines Windfangs nicht zu, da s gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Das Bauvorhaben soll entsprechend der Genehmigung vom 18.11.2008 ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Bauantrag zum Errichten eines Carports mit angebauter Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Trattbergstr. 4 (Fl.Nr. 654/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller informiert, dass am Anwesen Trattbergstr. 4 ein Carport sowie eine Eingangsüberdachung errichtet werden soll.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstr. Süd“.
Das Vorhaben überschreitet mit der Eingangsüberdachung an der Nordseite das Baufensters um etwa 3,5 m². Durch diese vergleichsweise geringfügige Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt; die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Der beantragten isolierten Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Lerach teilt Herr Schaller mit, dass di e Grundflächenzahl eingehalten wird.

GR Pfannerstill weist darauf hin, dass die vorhandenen Garagen immer noch Flachdächer haben.
Herr Schaller wird dem nachgehen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Carports mit angefügter Eingangsüberdachung zu, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der isolierten Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für die Eingangsüberdachung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Errichten eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Trattbergstr. 3 (Fl.Nr. 654/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 ein Doppelhaus entstehen soll. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich geteilt, so dass auf jeder Flurnummer eine Doppelhaushälfte entstehen soll. Die Fläche für die Garagen und die Stellplätze wurden ebenfalls aus dem Bestandsgrundstück herausgemessen und gehören den Bauherren zu gleichen Teilen. Damit ist der Nachweis für die vier notwendigen Stellplätze erbracht.

Dass Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstraße Süd“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit folgender Ausnahme:
Die Lage der Garage soll verändert werden. Dazu wurde im Rahmen einer Voranfrage am 17.07.2017 die Zustimmung durch den Bauausschuss bereits in Aussicht gestellt.
Nun liegt der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Die beantragte Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt nicht die Grundzüge der Planung. Somit kann dem Befreiungsantrag zugestimmt werden, das Bauvorhaben ist insgesamt genehmigungsfähig.


Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 (Fl.Nr. 654/2) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage der Garagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauvoranfrage zum Errichten eines Betriebsleitergebäudes auf dem Grundstück Lattenbergstr. 9 (Fl.Nr. 322)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass für das Grundstück Lattenbergstraße 9 eine Bauanfrage zum Errichten einer Betriebsleiterwohnung vorliegt. Das Gebäude soll in der südwestlichen Grundstücksecke anstelle des vorgesehenen Carports errichtet werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet Gaisberg-/Lattenbergstraße“. In § 1 Abs. 1 der Satzung zum Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Ausnahmen im Sinne von § 8 Abs. 2 BauNVO wie Wohnungen und Vergnügungsstätten nicht zugelassen werden.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall wurde umgekehrt die Ausnahme durch Festsetzung kategorisch ausgeschlossen. Damit hat die Gemeinde den Ausschluss der Ausnahme zur Errichtung von Wohnungen in das bauleitplanerische Konzept einbezogen. So gesehen gehört der ausgeschlossene Wohnungsbau zu den Grundzügen der Planung, die nur im Rahmen einer Bebauungsplanänderung gelöst werden könnte.

Nicht zuletzt zur Vermeidung von Bezugsfällen sollte der Bauvoranfrage nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten eines Betriebsleiterwohngebäudes auf dem Grundstück Lattenbergstraße 9 (Fl.Nr. 322) nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bachstr. 5 (Fl.Nr. 94/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner lässt wissen, dass nach int erner Prüfung der Bauantrag im Freistellungsverfahren an das Landratsamt weitergeleitet wurde.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.12.2017 ö beratend 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

a)        Auf Nachfrage von GR Pfannerstill informiert BM Holzner, dass die Absperrung an der Einmündung W isbacherstraße auf Wunsch der Gemeinde aufgestellt wurde, um so den LKW-Verkehr, aufgrund der Baustellenampel bezüglich der Brückenbauarbeiten B 20/ A 8, durch das Dorf fern zu halten.

b)        GRin Schönherr fragt nach, wie es sich verhält, wenn man vorhandene Rasengittersteine entfernt und dafür Pflastersteine verlegt.
       Herr Schaller lässt wissen, dass man hierzu keine pauschale Aussage treffen kann, sondern aufgrund verschiedener Gegebenheiten, dies immer geprüft werden muss.

Datenstand vom 23.01.2018 09:09 Uhr