Datum: 08.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Entschuldigt sind die Räte Maximilien Koch und Johann Schinko sowie deren Vertreter 3. BMin Sabine Wolf und GR Walter Pfannerstill. Somit sind 9 Mitglieder des Gremiums inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 18.03.2025 wird genehmigt.
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3. Bauantrag zur Sanierung der bestehenden 3 Wohneinheiten und Vergrößerung der Bestandsbalkone auf dem Grundstück Salzburger Str. 3 (Fl. Nr. 72)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.04.2025
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Salzburger Str. 3 (Fl. Nr. 72) sollen die bestehenden 3 Wohneinheiten saniert und die Bestandsbalkone vergrößert werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. Das Vorhaben richtet sich daher nach § 34 BauGB. Gem. § 34 BauGB ist ein Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Balkone im 1. OG und Dachgeschoss sollen etwas vergrößert werden. Die Tiefe ändert sich von aktuell ca. 1,00 m auf 1,50 m. Im Innenraum finden nur kleine Veränderungen statt. Die Wohnungen werden saniert und bleiben in Ihren Größen und Aufteilungen nahezu unverändert. Die Südansicht erhält zwei Fenstertüren, von denen aus man die neue Terrasse erreichen kann. Die neue Terrasse im EG hat eine Fläche von 2,75 m²
Gemäß gemeindlicher Stallplatzsatzung sind in Mehrfamilienhäusern je Wohnung mit 51 – 100 m² 1,5 Stellplätze je Wohnung erforderlich. Somit ergibt sich für die 3 Wohneinheiten ein Stellplatzbedarf von 5 Stellplätzen.
Da sich auf der Flurnummer 72 auch noch ein Einfamilienhaus befindet, müssen dafür 2 Stellplätze vorgehalten werden.
Somit sind für das Vorhaben auf der Fl. Nr. 72 insgesamt 7 Stellplätze erforderlich. Laut Planunterlagen werden auf dem Grundstück 8 Stellplätze nachgewiesen.
Da es sich bei den Veränderungen am Bestandsgebäude nur um kleine bauliche Maßnahmen handelt, sich an Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise keine Änderungen ergeben und die Erschließung gesichert ist, kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Lerach zeigt als Planverfasser des Bauantrags seine persönliche Beteiligung an.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass bei Gemeinderat Rüdiger Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 8
NEIN-Stimmen 0
GR Lerach nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.
Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zur Sanierung der bestehenden 3 Wohneinheiten und der Vergrößerung der Bestandsbalkone auf dem Grundstück Salzburger Str. 3 (Fl. Nr. 72) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.03.2025 war der Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in der Franz-von-Kobell-Str. 4 in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf der Tagesordnung.
In der Sitzung vom 18.03.2025 wurde die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt.
Die Beschlussfassung wurde jedoch auf die nächste Sitzung vertagt, da die Unterbringung von 23 Flüchtlingen in dem bestehenden Gebäude als kritisch betrachtet wurde und die Sozialverträglichkeit geprüft und mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land geklärt werden soll.
Am 24.03.2025 ging eine Stellungnahme von Herrn Landrat Kern per Mail ein. Hier die wesentlichen Auszüge:
„Festgestellt werden konnte eine Gesamtnutzfläche von 474 m², drei Zimmer sind zwischen 24 m² und 25 m², zwei Zimmer á 23 m² und jeweils ein Zimmer mit 15 m² und 28 m² zuzüglich jeweils eines Bades von jeweils 5 m². Die weiteren Flächen sind großzügige Aufenthaltsräume und Infrastrukturflächen wie Küche, Flur, Treppenhaus. Bisher wurde das Gebäude seitens des Eigentümers an verschiedene Betreiber vermietet, die in den vorhanden sieben Räumen vierzehn erwachsene Personen untergebracht hatten.
Im Rahmen der Beantragung der Verpflichtungsermächtigung wurde seitens des LRA eine ggf. erweiterbare Kapazität von 7 Zimmern mit jeweils 3 Betten (somit 21 Plätze) angegeben. Hiervon wären jedoch bis zu 9 Personen Kinder, die mit Ihren Eltern zusammen untergebracht werden…..
Seitens des LRA GBL werden seit 2011 dezentrale Unterkünfte betrieben, ein wesentlicher Grundsatz bei der Belegung der Unterkünfte war immer die menschenwürdige Unterbringung unter Vermeidung eines Unterschreitens der vorgegebenen Mindestwohnfläche von 7 m² pro Person. Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen stellt die Belegung eines Zimmers von 23 m² zuzüglich eigenen Bades, beispielweise mit zwei Elternteilen mit Kleinkind bzw. einer alleinerziehenden Mutter mit zwei bis drei Minderjährigen, in keiner Weise eine menschunwürdige Behandlung dar.
Im Gegenteil, auch in Hotels der mittleren Preisklasse werden Familienzimmer in vergleichbarer Größe angeboten.“
Dem geplanten Vorhaben können keine bauplanungsrechtlichen Gründe entgegenhalten werden.
Diskussionsverlauf
BM Holzner zeigt sich „nicht glücklich“ mit dem Beschlussvorschlag, sieht aber nach geltendem Baurecht keine andere Möglichkeit, als dem Antrag zuzustimmen. Auf die begrenzten Kapazitäten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Kindergarten hat er mehrfach hingewiesen und bereits angekündigt, um diesbezüglich eventuell entstehende Probleme muss sich der Landkreis kümmern. Schwierigkeiten dürfen nicht zu Lasten der hiesigen Bevölkerung gehen.
2. BM Kleinert kündigt sein negatives Votum an. Er macht klar, dass eine Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften in Wohngebieten vor 2015 nicht zulässig gewesen war. Seine Bereitschaft zur Hilfe von benachteiligten Flüchtlingen stellt er dennoch nicht in Abrede. Er kritisiert, aus Gründen der Gewinnmaximierung reichte der Antragsteller zunächst Bauanträge mit überschrittenen Baugrenzen ein, nach Ablehnung will er nun – wie in anderen Kommunen - die Gemeinde zu Verhandlungen drängen. Gegen die Flüchtlingsunterkunft spricht, dass Baugrund und Wohnungen in Piding knapp sind. Dies war auch aus der Bürgerschaft zu hören.
GR Dr. Zimmer lehnt öffentliches „Eigentümer-Bashing“ ab. Auch will er dem Eigentümer keine Nutzung vorschreiben. Die Nutzungsänderung befindet er baurechtlich in Ordnung.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5
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5. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung einer Holzlege mit Schallschutz auf dem Anwesen Carossastr. 7 (Fl. Nr. 48/6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.04.2025
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Carossastraße 7 (Fl. Nr. 48/6) soll eine Holzlege (Plan siehe Anlage) mit Schallschutz errichtet werden.
Das Vorhaben ist grundsätzlich verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Straße“. Da die geplante Holzlege außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB unter anderem dann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die geplante Holzlege soll in einem Abstand von 0,80 m von der Grundstücksgrenze zu den Flur Nr. 48/7 und 48/9 errichtet werden. Die beiden Nachbarn der Flurstücke haben dem Vorhaben zugestimmt.
Durch die geplante Holzlege werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, somit kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium erfolgt die Frage nach der Schallquelle.
Wie Frau Burger erklärt, soll die Holzlege möglichen Lärm des Grundstücks Franz-Kobell-Straße 4 abschirmen (siehe TOP 4 heutiger Sitzung).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Franz-von-Kobell-Str.“ zur Errichtung einer Holzlege mit Schallschutz auf dem Grundstück Carossastr. 7 (Fl. Nr. 48/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.04.2025
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ö
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
- Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Bauausschusssitzung gefassten Beschlüsse
Die jährliche Kanalschachtsanierung wurde laut Frau Burger durch die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung in 82178 Puchheim im Februar ausgeführt und freigegeben (Bruttorechnungsbetrag 39.350,75 EUR).
- Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 20.03.2025
In der Bürgerversammlung am 20.03.2025 wurden zwei Anträge aus der Bürgerschaft eingebracht. Zum einen wurden nochmals der Radweg Marzoller Weg thematisiert und ein Antrag auf 30 km/h in der Hosemannstraße gestellt, so die Bauamtsleiterin.
Zu beiden Anträgen werden aktuell Stellungnahmen von der Polizei eingeholt sowie eine Vor-Ort Besichtigung mit dem Sachbearbeiter Verkehr der PI Bad Reichenhall vereinbart, informiert Frau Burger. Sobald hier die Stellungnahmen vorliegen, werden wir die beiden Themen in einer der nächsten Sitzungen behandeln.
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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55. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.04.2025
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
2. BM Kleinert hakt aufgrund von Fragen aus der Bevölkerung zu den noch fehlenden 30-km-h-Schildern in der Ahornstraße sowie zur Anordnung 20 km/h im Schulbereich nach.
Bei der Schule gibt es eine Bodenmarkierung mit 30 km/h, so Frau Burger. Ein Schild mit 20 km/h aufzustellen würde zu widersprüchlichen Aussagen und Verwirrung für die Verkehrsteilnehmer führen. Es kann auch nichts durch die kommunale Verkehrsüberwachung geahndet werden.
GR Dr. Zimmer weiß aus der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024 zu berichten, dass in der Ahornstraße die Vorschrift auf 30 km/h angedacht bzw. eine „kreative Lösung“ beabsichtigt war.
BM Holzner nimmt die Fragen zur Prüfung auf.
Datenstand vom 14.05.2025 12:52 Uhr