Datum: 13.05.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2025
3 Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Wohnung im Bereich der Terrasse im EG auf dem Grundstück Lindenstraße 29 (Fl. Nr. 1056/6)
4 Antrag zum Neubau eines Carports für zwei Stellplätze auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1)
5 Anhörung zur geplanten Ersetzung des gemeindl. Einvernehmens; Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)
6 Bauleitplanung Gemeinde Ainring; 2. Änderung des Bebauungsplans "Mitterfelden Nordwest Gemeinbedarfsflächen" im Zusammenhang mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans
7 Antrag aus der Bürgerversammlung vom 20.03.2025; Radweg Marzoller Weg
8 Verschiedenes
9 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Für die entschuldigten GR Rotter und GR Utz sind GR Dr. Mrohs und GR Steinbrecher anwesend. Ebenso entschuldigt sind GRin Schöndorfer und deren Vertreter GR Wieser. Somit sind 10 Mitglieder des Bauausschusses inklusive des Bürgermeisters anwesend und stimmberechtigt.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 08.04.2025 wird genehmigt.

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3. Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Wohnung im Bereich der Terrasse im EG auf dem Grundstück Lindenstraße 29 (Fl. Nr. 1056/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lindenstraße 29 (Fl. Nr. 1056/6) soll die bestehende Wohnung im Bereich der Terrasse im EG um 21,52 m² erweitert werden. Ebenso soll der Balkon im 1. OG auf die gesamte Länge vergrößert werden. 

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. 
Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die Überbauung des Grundstücks kann in der vorliegenden Form hingenommen werden, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung. Die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Teil einen höheren Versiegelungsgrad auf, sodass die vorgelegte Planung akzeptiert werden kann.

Die erforderlichen 5 Stellplätze gem. Stellplatzsatzung sind mit den 2 Garagen und den 4 Stellplätzen auf dem Freigelände nachgewiesen. Die Erschließung ist gesichert.

Die Prüfung des Bauantrags hat ergeben, dass er genehmigungsfähig ist.

Diskussionsverlauf

Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Wohnung im Bereich der Terrasse im EG auf dem Grundstück Lindenstraße 29 (Fl. Nr. 1056/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Antrag zum Neubau eines Carports für zwei Stellplätze auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1) soll ein Carport für zwei Stellplätze errichtet werden. 

Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Gem. § 35 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb handelt.

Sonstige Vorhaben können gem. § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Der Carport hat eine Grundfläche von 39 m² (6 x 6,50 m) und einen Rauminhalt von 122,07 m³. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage errichtet. 

Die Ausführung beeinträchtigt in keiner Weise öffentliche Belange. Die Erschließung ist gesichert.

Somit kann dem Antrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium folgen keine Einwände oder Rückfragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zur Errichtung eines Carports für zwei Stellplätze auf dem Anwesen Neubichel 3 (Fl. Nr. 1573/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Anhörung zur geplanten Ersetzung des gemeindl. Einvernehmens; Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. Nr. 48/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.05.2025 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. 48/8) mit 5:4 Stimmen abgelehnt.

Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich – auch aus Sicht des Landratsamts – zulässig ist, wurde die Gemeinde Piding mit Schreiben vom 10.04.2025 um Stellungnahme und erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen bis zum 14.05.2025 aufgefordert. 
Erfolgt keine Äußerung oder wird das Einvernehmen erneut verweigert, wird nach Aktenlage entschieden, also das Einvernehmen voraussichtlich vom Landratsamt ersetzt. 

Daher schlägt die Verwaltung aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vor, dem Antrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Die Gründe, die zur bisherigen Ablehnung des Antrags geführt haben, werden von einigen Ausschussmitgliedern wiederholt. Dazu zählen die hohe Anzahl der Personen, für die die geplante Unterkunft (23 Personen in 7 Zimmern) ausgerichtet ist. Das Argument des Landratsamts, bei einem Hotelaufenthalt sind auch mehrere Personen in einem Zimmer untergebracht, erhält keine Anerkennung, denn die künftigen Bewohner bleiben länger in der Gemeinschaftsunterkunft als nur 4 bis 5 Tage. Ablehnung erfährt zudem nach wie vor das Vorgehen des Antragstellers, nach vergeblichen Versuchen außerhalb der Baugrenzen zu bauen, nun dort eine Flüchtlingsunterkunft unterzubringen.
Die Überlegung wird laut, gegen das Ersetzen des Einvernehmens durch das Landratsamt zu klagen. Das wird „spannend“ lautet eine Gegenstimme aus dem Gremium, wenn die Gemeinde gegen das Landratsamt klagt, weil es Baurecht umsetzt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses in eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Anwesen Franz-von-Kobell-Str. 4 (Fl. 48/8) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

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6. Bauleitplanung Gemeinde Ainring; 2. Änderung des Bebauungsplans "Mitterfelden Nordwest Gemeinbedarfsflächen" im Zusammenhang mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Gemeinderat Ainring hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Mitterfelden Nordwest - Gemeinbedarfsflächen“ beschlossen. Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel in siedlungsintegrierter Lage zu schaffen, um bestehende Einzelhandelsstrukturen in der Gemeinde zu ersetzen und bedarfs- und nachfragegerecht zu ergänzen.
Die derzeit in diesem Bereich festgesetzten Freizeit- bzw. Sportanlagen sollen im unmittelbaren Umfeld jedoch weiterhin nachgewiesen werden. Hierzu werden im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans die bestehenden und geplanten Schul- und Freizeitanlagen neu organisiert, wobei auch Bereiche nördlich der Kreisstraße BGL 18, unmittelbar am Schwimmbad und dessen Stellplätzen gelegen, einbezogen werden. 
Am 18.02.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung gefasst. 

Für die geplanten Nutzungen im Bereich Mitterfelden, Nähe Kreisverkehr Schmidinger Weiher, südlich und nördlich der Schwimmbadstraße, ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Am 18.02.2025 hat der Gemeinderat Ainring daher auch die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren des Bebauungsplans beschlossen. Durch diese Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung der Freizeitanlagen im Süden der Schwimmbadstraße, die Neuschaffung von Pkw-Stellplätzen östlich des Schwimmbadgeländes und für die Ausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel geschaffen werden. 

Die Gemeinde Piding wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 19. Mai 2025 zur Stellungnahme aufgefordert. 

Die Unterlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Ainring unter ainring.de/neu-bauleitplanverfahren-laufend/2-aenderung-bbp-mitterfelden-nordwest-gemeinbedarfsflaechen bereit.

Aus Sicht der Verwaltung entstehen durch die geplanten Änderungen keinen negativen Auswirkungen für die Gemeinde Piding. Dem Bauausschuss wird daher vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. 

Diskussionsverlauf

Es folgen keine Rückfragen oder Einwände aus dem Gremium.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante 2. Änderung des Bebauungsplans „Mitterfelden Nordwest Gemeinbedarfsflächen im Zusammenhang mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ainring“. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Antrag aus der Bürgerversammlung vom 20.03.2025; Radweg Marzoller Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Bürgerversammlung am 20.03.2025 wurde der Radweg vom Bahnhof Richtung Milchwerke angesprochen. Hier läge aus Sicht des Bürgers eine Gefahrenstelle im Bereich der Einmündung des Radwegs in den Marzoller Weg vor.

Bereits in verschiedenen Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses (zuletzt in der Sitzung vom 05.06.2024) wurde eine Verlegung des Radwegs am Bahndamm/Marzoller Weg thematisiert.

Der damalige Beschlussvorschlag zur Verlegung des Radwegs wurde aufgrund der hohen Kosten und der damaligen Einschätzung der Polizei, dass keine Gefahrenstelle vorliegt, mit 9:1 Stimmen abgelehnt.

Aufgrund des Antrags aus der Bürgerversammlung vom 20.03.2025 wurde nochmals eine aktuelle Stellungnahme des Sachbearbeiters Verkehr der PI Bad Reichenhall eingeholt. Diese lautet wie folgt:

Eine Analyse im VU-Verfahren ergab seit 01.01.2015 zwei Unfälle mit Radfahrern im relevanten Bereich.

1. Hundeleine von Hundeführerin übersehen und gestürzt (Örtlichkeit nicht ganz klar)
2. Geparkter Pkw von unbekannter Radfahrerin angefahren

Es liegen also keine Hinweise auf Unfälle im Zusammenhang mit der Vorfahrtsregelung/ Einmündung des gemeinsamen Geh- und Radwegs vor. M. E. gilt hier die rechts-vor-links Regel und bedarf deshalb nicht einer besonderen Beschilderung oder Regelung. Sollte es bei Ihnen Erkenntnisse über Gefahrensituationen geben, die hier aufgrund von Unklarheiten der Verkehrsregelung bestehen, könnte man über eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Zeichen „Kreuzung oder Einmündung“ Z. 102 nachdenken. 


Da keine neuen Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verlegung des Radwegs rechtfertigen, regt die Verwaltung zur Absicherung an, den Bereich am Radweg mit dem Zeichen „Kreuzung oder Einmündung“ Z 102, wie von der Polizei vorgeschlagen, zu kennzeichnen.

Zusätzlich könnte noch das Zeichen „Radverkehr“ Z 138 im Bereich des Marzoller Weges angebracht werden (siehe beigefügter Lageplan).

Diskussionsverlauf

BM Holzner kann sich ein Verkehrsschild vorstellen, drei Schilder hält er für übertrieben.

Aus dem Ausschuss erfolgt der Vorschlag, der Einschätzung der Polizei zu folgen und keine Beschilderung vorzunehmen. Ein Beschlussvorschlag zu dieser Variante wird vermisst. Die beiden Unfälle, die seit dem 01.01.2015 aufgetreten sind, hätten durch kein Verkehrsschild verhindert werden können. Die Situation ist in Ordnung, es besteht kein Handlungsbedarf.
Sich dem anschließend, spricht sich der Bürgermeister für einen derart formulierten Beschlussvorschlag aus (kein Handlungsbedarf, Situation belassen so wie sie ist).

Im Gremium wird an die Diskussion in der Bauausschusssitzung vom 05.06.2024 erinnert und aufgegriffen, den bisherigen Radweg unter Nutzung der vorhandenen Kiesfläche in Richtung Saalachstraße zu verlängern. Mit wenig Aufwand kann die bereits bestehende Kiesstrecke entsprechend befestigt werden. Dies wäre eine Alternative für Radfahrer, die nicht in den Marzoller Weg einfädeln, sondern direkt den als Schulweg genutzten Weg bei den Milchwerken ansteuern wollen.
BM Holzner bittet Herrn Stadler um seine Einschätzung zur Präparierung der Kiesfläche.
Das ist mit wenig Mitteln machbar, so der Leiter des Technischen Bauamts, sofern keine Asphaltierung erfolgen soll. Hier ist auch kein Beschluss des Gremiums erforderlich. Herr Stadler weist hin, dass für diese Fläche kein Winterdienst geleistet wird. Auch kann diese Maßnahme erst durchgeführt werden, wenn der Bereich nicht mehr als Zwischenlager für den Aushub u. a. der Baumaßnahmen Birkenstraße genutzt wird.
Auf Nachfrage schätzt BM Holzner die Dauer der Baustelle auf ein Jahr ein.

 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Frau Burger gibt die in der letzten nichtöffentlichen Bauausschusssitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

  1. Vergabe Sonnenschutz Westseite Mehrzweckhalle
Die Firma Stieber wurden für den westseitigen Sonnenschutz der Mehrzweckhalle mit einer Angebotssumme von € 20.451,82 brutto beauftragt. 
Die Firma Elektro Wallner wurden für den Elektroanschluss des Sonnenschutzes inkl. Steuerung mit einer Angebotssumme von € 7.750,71 brutto beauftragt.

  1. Vergabe Sonnenschutz Gata
Die Firma Stieber wurde beauftragt, zwei Sonnenschirme mit einer Angebotssumme von 18.408,35 € brutto anzuschaffen.
Angedacht ist hier, nach Möglichkeit nur einen Sonnenschirm anzuschaffen und anstatt des zweiten Schirms einen Baum zu pflanzen.

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 56. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.05.2025 ö beratend 9

Diskussionsverlauf

GR Dr. Zimmer vermeldet ein Anliegen zum Kneippbecken:
Das Kneippbecken enthält derzeit kein Wasser – ein erklärendes Schild fehlt. Es ist davon auszugehen, dass es die aktuelle Quellenlage nicht zulässt, dieses Bassin mit Trinkwasser zu befüllen. Die Anlage mit Bachwasser zu betreiben und dazu dieses zuvor einer Vorreinigung zu unterziehen, lautet der Vorschlag von GR Dr. Zimmer. Die Verwaltung wird gebeten, die Anregung zu prüfen. Die Kneippanlage stellt eine Institution im Tourismusbereich dar und zählt zu den Punkten, die Piding als Kur- und Urlaubsort auszeichnen, stellt der Grünen-Vertreter heraus.  Des Weiteren ist der Fußfühlpfad als solcher nicht mehr vorhanden. Es stellt sich die Frage, ob dieser wie ursprünglich geplant wiederhergestellt – mit anschließendem hohen Pflegeaufwand - oder mit Kies befüllt werden soll. Weil die Kneippanlage im Übrigen „schön hergerichtet ist und der Sommer kommt“, regt GR Dr. Zimmer an, in nächster Bauausschusssitzung über die angesprochenen Punkte zu beschließen.
BM Holzner nimmt die Anregung mit und will das Tourismusbüro einbeziehen.

Datenstand vom 05.06.2025 13:10 Uhr