Datum: 22.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2017
3 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Thundorf B
4 Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Süd"
5 Bauvoranfrage zum Errichten eines Doppelhauses auf dem Grundstück Salzstraße 20 (Fl.Nr. 755)
6 Bauantrag zur teilweisen Aufschüttung des Grundstücks Fl.Nr. 1551/5
7 Information zur teilweisen Aufschüttung des Grundstücks Fl.Nr. 1551/5 am Högl; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
8 Bauantrag zum Erneuern der Kirchenmauer bei der Kirche St. Johannes
9 Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Wiesenweg 9
10 Bauantrag zum Erhöhen des Dachfirstes mit einseitiger Dachanhebung auf dem Grundstück Schloßweg 9 1/2 (Fl.Nr. 893/2)
11 Bauantrag zum Einhausen eines Balkons am Anwesen Bahnhofstr. 21 (Fl.Nr. 675/4)
12 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr. 934)
13 Bauantrag zum Errichten einer Gewerbehalle in Bad Reichenhall, Ortsteil Marzoll; Stellungnahme zum Bauvorhaben gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO
14 Sachstand zur Errichtung eines weiteren Trinkwasserspeichers am Betriebsgelände Birkenstraße
15 Verkehrsregelung in der Hosemannstraße
16 Verschiedenes
17 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und entschuldigt folgende Bauausschussmitglieder:
  • Herr Lerach (Stellvertreter Frau Wolf)
  • Frau Schönherr.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
BM Holzner gibt bekannt, dass Tagesordnungspunkt 11 „Bauantrag zum Einhausen eines Balkons am Anwesen Bahnhofstraße 21“ aufgrund von nicht rechtzeitig eingetroffenen Unterlagen abgesetzt werden muss.

Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis.


Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 11.12.2017 wird genehmigt.

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Thundorf B

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Gemeinde Ainring beschlossen hat, den Bebauungsplan Thundorf B neu aufzustellen. Diese 2. Änderung wird im Verfahren nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Thundorf B soll nach Süden um zwei Parzellen erweitert werden. Neben der Erweiterung soll auf den vorhandenen Parzellen Nachverdichtungspotential für Wohnraumerweiterungen geschaffen werden.

Die Gemeinde Piding wurde um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten.
Der Bebauungsplan wurde eingehend durchgesehen. Es haben sich keine Feststellungen  ergeben, dass Belange der Gemeinde Piding berührt werden.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der 2. Änderung des Bebauungsplanes Thundorf B Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass die Gemeinde Ainring beschlossen hat, den Bebauungsplan „Mitterfelden Süd“ neu aufzustellen. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Bebauungsplan sehr alt ist und den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Deshalb gab es bereits schon über einhundert Änderungsverfahren.

Der Entwurf des künftigen Bebauungsplanes wurde eingehend durchgesehen. Es haben  sich keine Anhaltspunkte ergeben, die Belange der Gemeinde Piding berühren.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird aus Sicht der Verwaltung für nicht notwendig erachtet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Süd“. Einwände werden nicht erhoben, Bedenken werden nicht vorgebracht.
Auf eine weitere Beteiligung am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage zum Errichten eines Doppelhauses auf dem Grundstück Salzstraße 20 (Fl.Nr. 755)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller unterrichtet, dass der Bauantrag auf einen Vorbescheid in der Bauausschusssitzung vom 13.11.2017 bereits mit dem Ergebnis behandelt wurde, dass die Zustimmung in Aussicht gestellt wird, wenn ein Lageplan mit den notwendigen Stellplätzen vorgelegt wird.
Dieser Plan liegt nun vor. Die Stellplätze sind unter Beachtung der vorhandenen Grunddienstbarkeiten (Zufahrtregelung zu den Fl.Nr. 756/2 und 750) angelegt. Auf einen Garagenbau in der Nordecke des Grundstücks wurde verzichtet, da die zulässige Grenzbebauung überschritten worden wäre. Die Zufahrt zu den Stellplätzen führen jeweils von der Salzstraße aus direkt zu den Stellplätzen bzw. über die befestigte Hoffläche.
Nach Ansicht der Verwaltung kann der Bauvoranfrage nun zugestimmt werden.

Herr Schaller merkt an, dass eine mögliche Zufahrt der Stellplätze über den Schlossgraben noch geprüft werden muss. Zudem stellt sich die Parkplatzanordnung als nicht geeignet dar und soll nochmals neu angeordnet werden. Es steht nur zur Abstimmung, ob dem vorliegenden Bauantrag zugestimmt und die Änderung dann in der Vorlage des Bauantrags geändert werden soll, oder ob an dem Beschluss vom 13.11.2017 festgehalten wird und ein erneuter Plan mit der genauen Stellplatzsituation vorgelegt werden muss.  

Diskussionsverlauf

BM Holzner spricht sich für die bereits im Vorfeld richtig eingezeichneten Stellplätze im Plan aus und kann nicht nachvollziehen, weshalb dies trotz mehrfacher Aufforderungen noch nicht geschehen ist.

GR Pfannerstill und GR Bender können der Bauvoranfrage zustimmen und weisen darauf hin, dass die Stellplatzanordnung im Bauantrag richtig dargestellt werden muss, wobei GR Pfannerstill befürchtet, dass die Autos bei einer nicht geklärten Parkplatzsituation auf der Straße parken werden.

GR Geigl kann der Bauvoranfrage zwar zustimmen, vermisst allerdings die genaue Hauptzufahrt zu dem Gebäude und den Stellplätzen.

3. BM Dr. Zimmer fragt nach der GRZ und hält den Versiegelungsgrad für immens hoch. Aus diesem Grund möchte er auch wissen, wo das Oberflächenwasser versickern soll. Aus diesem Grund soll der Grad der Versiegelung ermittelt und ein Entwässerungsplan vorgelegt werden.

BM Holzner hält fest, dass aufgrund der geführten Diskussion an dem letztmaligen Beschluss festgehalten und die Entwässerung sowie der Grad der Versiegelung neu mit aufgenommen werden soll.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, am Beschluss vom 13.11.2017 weiter festzuhalten. Ferner sollen die Entwässerung und der Grad der Versiegelung geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur teilweisen Aufschüttung des Grundstücks Fl.Nr. 1551/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 1551/5 am Högl im Bereich Nesseltal eine Geländemulde verfüllt wurde. Dieser Vorgang wurde beanstandet und soll nun baurechtlich genehmigt werden.

Die Auffüllung wird nach Angabe des Grundeigentümers seit vielen Jahren vorgenommen, ein genauer Zeitpunkt des Beginns ist nicht mehr bekannt. Das Auffüllmaterial besteht nach Auskunft des Grundeigentümers überwiegend aus reinem Baugrubenaushub von gewachsenem Boden aus Piding und der näheren Umgebung, vor allem aus Bad Reichenhall. Weiter wurde verschiedentlich auch vom Bauhof der Gemeinde Piding Material zum Verfüllen angefahren. Es handelte sich dabei um Material von Bachräumungen und Bodenaushub, z.B. vom Einbau von Spielgeräten. Seit letztem Sommer wurde das Verbringen von Material durch den Bauhof eingestellt. Ferner wurde Aushubmaterial vom Kanalbau Högl eingebracht. Anderes Material wurde und soll nicht verfüllt werden.

Nun liegt der Bauantrag vor. Die Auffüllfläche soll rund 4800 m² betragen, die Auffüllhöhe variiert von 0,00 bis ca. 6,00 m. Das Auffüllmaterial wird planiert und dem vorhandenen Gelände angepasst. Die Fläche wird mit 30 cm Humus überfüllt und mit autochtonem Saatgut eingesät. Die Fläche soll künftig als extensive Viehweide genutzt werden. Der Abfluss des Hangwassers wird durch die veränderte Topografie etwas in Richtung Straße verschoben und in dem bestehenden Abflussgerinne dem Nesselgraben zugeführt. Das Auffüllgelände liegt in keinem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Es handelt sich um kein kartiertes Biotop. Nach Angaben des Antragstellers werden vom Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten und Lebensräume von der Maßnahme nicht berührt. Erhebliche Auswirkungen auf Flora und Fauna sind nach derzeitigem Informationsstand nicht erkennbar und werden im Rahmen des weiteren Baugenehmigungsverfahren detailliert geprüft.

Nachdem durch die Auffüllung grundsätzlich keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, wird nach eingehender Prüfung des Sachverhalts vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass es sich hier nicht um eine Mulde, sondern um einen Hang handelt und die Geländekante durch die Aufschüttungen immer höher wird und kann somit niemals auf „0“ enden.

Herr Schaller kann es nur so bestätigen, wie es aus dem Bauantrag hervorgeht.

BM Holzner äußert, dass der Hang nach Westen hängt und somit schon auf „0“ enden kann. Allerdings muss diese Sache vom Landratsamt geprüft werden.

3. BM Dr. Zimmer kann nicht nachvollziehen, weshalb erst auf Nachfrage im Bauausschuss im Sommer letzten Jahres geprüft wurde, ob für die Auffüllung überhaupt eine Genehmigung vorliegt. Da die Auffüllungen bereits seit 10 Jahren durchgeführt werden soll nun plötzlich eine illegale Aufschüttung legalisiert werden. Zudem merkt er an, dass eventuell vorhandene geschützte Arten bereits zugeschüttet wurden, ebenso ein wasserführender Graben, welcher im Bayernatlas noch geführt wird. Er hat das Vertrauen in den Bauherren verloren und kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Schaller erwidert, dass im Vorfeld Gespräche zwischen dem Grundbesitzer und dem Landratsamt stattfanden. Daraufhin wurde dem Grundeigentümer nahegelegt, einen Bauantrag zu stellen. Aufgrund dieses Bauantrages wird dann alles näher untersucht und das Wasserwirtschaftsamt sowie die Abfallwirtschaft um Stellungnahme gebeten. Jetzt geht es darum, ob der Bauausschuss dem Bauantrag zustimmt oder nicht.
 
Für GR Geigl stellt sich die Frage, ob es zielführend ist, wenn der Bauausschuss darüber abstimmt. Seiner Meinung nach sollte das Landratsamt über die Baumaßnahme entscheiden. Ebenso weist er auf die Aufschüttung am Steinhögl hin, welche aufgrund des öffentlichen Drucks wieder zurückgebaut werden musste.

GR Schlindwein kritisiert in diesem Zusammenhang das Landratsamt, da diese schon über einen längeren Zeitraum darüber Bescheid wissen und erst jetzt auf einen Bauantrag bestehen. Er kann dem nicht zustimmen, da die Mulde bereits zugefüllt wurde und es sich wieder um eine nachträgliche Genehmigung handelt.

GRin Wolf kann auch einer Legalisierung im Nachgang nicht zustimmen und hinterfragt den Sinn der Auffüllung, ob dies für den landwirtschaftlichen Betrieb überhaupt notwendig ist.

GR Bender äußert, dass jedem der Sachstand erläutert wurde und nun eine nachträgliche Verfüllung genehmigt werden soll, damit das Landratsamt die nächsten Schritte einleiten kann.

Für 3. BM Dr. Zimmer stellt sich die Frage, ob man sich hier überhaupt noch im Rahmen der Gesetzte bewegt und kann dem nicht zustimmen. Ebenso möchte er auch geklärt haben, wie sich die Auffüllung mit dem Hochwasser und eventuellen Murenabgängen verhält.

BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass eine Fläche von 500 m² genehmigungsfrei ist und eventuell eine höhere Auffüllung am Anfang nicht angedacht war. Die Sache ist nicht ideal gelaufen, aber trotzdem stellt sich die Frage, ob man einer Verfüllung unter normalen Voraussetzungen zustimmen würde oder nicht.

GR Pfannerstill hält es für sinnvoller, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und den Antrag durch das Landratsamt prüfen zu lassen.

3. BM Dr. Zimmer kann dem Beschlussvorschlag trotzdem nicht zustimmen, da keine Voraussetzungen enthalten sind, unter denen der Bauausschuss zustimmen könnte.

GR Bender weist darauf hin, dass auch bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlags das Landratsamt immer noch das gemeindliche Einvernehmen ersetzten kann und stellt den Antrag auf Beendigung der Diskussion und Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von GR Bender auf Beendigung der Diskussion und Abstimmung wird zugestimmt.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Verfüllen einer Geländemulde mit einer Fläche von ca. 4800 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 1551/5 am Högl im Bereich Nesseltal zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

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7. Information zur teilweisen Aufschüttung des Grundstücks Fl.Nr. 1551/5 am Högl; Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner bittet 3. BM Dr. Zimmer um Vorstellung des Antrags.

3. BM Dr. Zimmer äußert, dass er eine Anfrage zur „Kippe“ stellte und diese nicht zufriedenstellend war. Aus diesem Grund hat er einen erneuten Antrag gestellt, welcher dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Herr Schaller teilt mit, dass in dieser Angelegenheit zunächst auf die Ausführungen in der Vorlage zu TOP 6 verwiesen wird.

Die Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
zu Ziffer 1:        Die Gemeinde Piding -Bauhof- hat Aushubmaterial von Baumaßnahmen, z.B. vom Einbau von Spielgeräten (gewachsener Boden) und Material von Bachräumungen abgelagert. Dabei handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle.

zu Ziffer 2:        Die Menge lässt sich nicht mehr genau nachvollziehen. Es dürfte sich um ca. 1.000 m³ handeln.

zu Ziffer 3:        Die Auffüllungen wurden von etwa 2007 bis 2017 vorgenommen.

zu Ziffer 4:        Verantwortlich waren der jeweilige Bauhofleiter und Abteilungsleiter.

zu Ziffer 5:        Diese Frage wird im nichtöffentlichen Teil beantwortet.

zu Ziffer 6:        Die Führung von Entsorgungsnachweisen ist nicht erforderlich.
Erdaushub oder Baggergut ist Material, dem wir uns entledigen wollen. Dieses Material ist grundsätzlich Abfall. Da es als Auffüllmaterial verwendet werden soll, handelt es sich um Abfall zur Verwertung. Wenn dieses Material nicht mit Schadstoffen oder sonstigen gefährlichen Stoffen verunreinigt ist, handelt es sich um keinen gefährlichen Abfall zur Verwertung. Deshalb ist kein Entsorgungsnachweis erforderlich.

Fortführung Frage 1: Der Grundeigentümer hat zu Beginn der Aufschüttungsmaßnahme auf die Frage erklärt, dass die Aufschüttung zulässig sei. Es gab keinen Grund, diese Auskunft anzuzweifeln.

Die vorgeschlagene Beschlussfassung erübrigt sich durch den Bauantrag. Im Zug des Genehmigungsverfahrens werden ohnehin Stellungnahmen aller relevanten Fachstellen und Fachbehörden eingeholt und vom Landratsamt bewertet. Außerdem ist eine Zuständigkeit der Gemeinde nicht gegeben.


Herr Schaller teilt zudem mit, dass zur Entsorgung von Erdaushub oder Baggergut, folgendes gilt:
  • Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
  • Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind A bfälle zur Beseitigung.
  • Gem. § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle zu führen.  Dies gilt nicht für private Haushaltungen. Fallen bei einem nicht privaten Abfallerzeuger pro Jahr insgesamt nicht mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall an, gibt es Sonderregelungen.
  • Über die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen ist nur ein Nachweis zu führen, wenn die zuständige Behörde eine Nachweisführung anordnet (vgl. § 51 KrW).
  • Wie diese Entsorgungsnachweise geführt werden müssen regelt die Nachweisverordnung (NachwV).
  • Nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) gilt Boden, Steine und Baggergut, wenn keine gefährlichen Stoffe enthalten sind, als nicht gefährlicher Abfall.
Also:
  • Erdaushub oder Baggergut ist Material, das wir „loshaben wollen“. Dieses Material ist somit grundsätzlich Abfall. Da es als Auffüllmaterial verwendet werden soll, handelt es sich um Abfall zur Verwertung.
  • Wenn dieses Material nicht mit Schadstoffen oder sonstigen gefährlichen Stoffen verunreinigt ist, handelt es sich um keinen gefährlichen Abfall zur Verwertung.
  • Die Führung von Entsorgungsnachweisen ist nicht erforderlich.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer bemerkt, dass die Antworten zeigen, dass der Verwaltung seit über 10 Jahren bekannt ist, dass im Bereich Nesseltal eine Auffüllung stattfindet mit über 1.000 m³, wobei lediglich 500 m² genehmigungsfrei sind, und man immer noch in dem Glauben ist, dass dies alles rechtens ist. Es stellt sich für ihn die Frage, weshalb nicht schon sehr viel früher die Gemeinde selbst auf eine Überprüfung einer Genehmigung gekommen ist, zumal auch Aushubmaterial durch den gemeindlichen Bauhof dort abgeladen wurde. Er zeigt sich empört darüber, dass die Gemeinde erst im letzten Sommer auf mehrmalige Nachfrage tätig wurde und für das gemeindliche Abladen dafür der Bauhofleiter verantwortlich gemacht wird.

BM Holzner will nichts beschönigen, merkt aber an, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetzt 2007 noch nicht in der Form vorhanden war wie jetzt. Ebenso lässt er wissen, dass von gemeindlicher Seite her alle Lieferungen nachvollziehbar und dokumentiert sind und alle Materialien ordnungsgemäß entsorgt wurden.

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8. Bauantrag zum Erneuern der Kirchenmauer bei der Kirche St. Johannes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner teilt mit, dass Gemeinderat Utz, aufgrund seines Amtes als Kirchenpfleger, persönliche Beteiligung anzeigt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen wird.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauauschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller lässt wissen, dass um die Kirche St. Johannes am Johannishögl eine Kirchenmauer aus Högler Sandstein besteht. Die Kirchenmauer dürfte seit Jahrhunderten bestehen, ist teilweise verfallen und soll nun saniert werden. Dafür liegt ein entsprechender Bauantrag vor.

Das Bauwerk liegt im Außenbereich. Dort sind grundsätzlich Vorhaben nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Außenbereich können sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt. Daher wird vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.
 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass derzeit noch kein Zuschussantrag der Kirche vorliegt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Sanierung bzw. Teilerneuerung der Kirchenmauer der Kirche St. Johannishögl zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Wiesenweg 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 9

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller unterrichtet, dass an das vorhandene Wohnhaus Wiesenweg 9 an der Westseite ein Anbau mit einer Größe von ca. 27 m² über zwei Ebenen angebaut werden soll. Damit soll die bestehende Wohnung über den Garagen erweitert werden. Die sonstige Bebauung soll unverändert bleiben.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Gemäß § 34 BauGB sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen. Das Grundstück hat eine Fläche von
961 m², die überbaute Fläche vergrößert sich von 196,52 m² auf 233.77 m². Im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken fügt sich das geplante Vorhaben problemlos in die nähere Umgebung ein.
Für die drei Wohnungen mit Grundflächen zwischen 50 und 100 m² sind 4,5 Stellplätze und einem Besucherparkplatz notwendig, aufgerundet also sechs Stellplätze. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Nach Ansicht der Verwaltung ist der Bauantrag genehmigungsfähig.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer hält die geplant Dachneigung für spannend und ist auf die Reaktion des Landratsamtes gespannt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Anbaus an das bestehende Gebäude Wiesenweg 9 (Fl.Nr. 696) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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10. Bauantrag zum Erhöhen des Dachfirstes mit einseitiger Dachanhebung auf dem Grundstück Schloßweg 9 1/2 (Fl.Nr. 893/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass das ältere Gebäude Schloßweg 9 ½ vor kurzer Zeit von der Bauherrin erworben wurde und derzeit saniert wird.
Im Zug dieser Sanierung wurde bereits eine Dachgaube genehmigt und eingebaut. Bei der weiteren Sanierung kam nun zu Tage, dass die Raumhöhe des Kniestockes auf der Südseite des Gebäudes zu gering ist. Aus diesem Grund soll nun der Dachfirst um etwa 80 cm angehoben werden. Das Dach soll jedoch nur auf der Südseite angehoben werden; der entstehende Spalt soll als Lichtleiste zur Belichtung des Obergeschosses dienen. Dadurch können auch Dachfenster entfallen und das Dach kann für die Solarplatten für die Heizungsunterstützung verwendet werden. Die Dacherhöhung soll auch über das Garagendach gezogen werden. Der in diesem Bereich stehende Pavillon wurde bereits abgebrochen und wird nicht mehr errichtet.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, das Anwesen wurde bisher immer bewohnt und wurde auch rechtmäßig errichtet.
Allerdings besteht das Problem, dass das Anwesen Schloßweg 9 ½ mit dem Nachbargebäude zusammengebaut wurde und somit ein Doppelhaus bildet. Der erhöhte Dachfirst würde das Dach des Nachbargebäudes überragen, wodurch zusammen mit dem Lichtband und dem über der Garage freistehenden Dach eine sehr unruhige Dachlandschaft entstehen würde. In der näheren Umgebung sind derartige Dachkonstruktionen nicht vorhanden, schon gar nicht mit Lichtband. Ähnliche Vorhaben wurden bislang immer abgelehnt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Schlindwein teilt Herr Schaller mit, dass der Nachbar dem Vorhaben immer zustimmen muss. Es hierfür aber zwei Möglichkeiten gibt. Entweder der Nachbar unterschreibt gleich auf dem Bauplan, oder er bekommt eine Abschrift der Baugenehmigung vom Landratsamt und kann dann gegebenenfalls innerhalb von vier Wochen Klage gegen die Baumaßnahme einreichen.

3. BM Dr. Zimmer hinterfragt die Statik und den Windfang.

GRin Schöndorfer kann aufgrund der Lage des Hauses ein Lichtband befürworten.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Erhöhen des Dachfirstes und Anhebung der südlichen Dachhälfte am Anwesen Schloßweg 9 ½  (Fl.Nr. 893/2 und 1103) nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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11. Bauantrag zum Einhausen eines Balkons am Anwesen Bahnhofstr. 21 (Fl.Nr. 675/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 11

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da die Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht wurden.

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12. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr. 934)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 12

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass der Bauausschuss am 21.1.2015 dem Vorbescheid zum Errichten eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 zugestimmt hat.

Der Vorbescheid des Landratsamtes erging dazu am 14.7.2015. Der Bauherr beantragt nun die Geltungsdauer des Vorbescheides zu verlängern. Gemäß Art. 71 BayBO kann ein Vorbescheid auf Antrag um zwei Jahre verlängert werden.

Die Voraussetzungen für die Zustimmung zum Vorbescheid haben sich nicht geändert. Daher wird vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Verlängerung des Vorbescheides für die Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 6 (Fl.Nr. 934) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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13. Bauantrag zum Errichten einer Gewerbehalle in Bad Reichenhall, Ortsteil Marzoll; Stellungnahme zum Bauvorhaben gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass in Bad Reichenhall Ortsteil Schwarzbach im Bereich zwischen Autobahn und B 21 südwestlich der Fa. Reber ein Gewerbebetrieb errichtet werden soll. Die Gemeinde Piding wurde von der Stadt Bad Reichenhall gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO um Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben gebeten.

Das Baugrundstück liegt an der B 21. Wegen des Fehlens einer Autobahnausfahrt im Stadtgebiet führt der Zielverkehr zu diesem und weiteren Gewerbebetrieben von der Autobahn zwangsweise von der BAB-Ausfahrt in Piding über die B 20 zur B 21.
Wie bereits bei anderen Gelegenheiten, z.B. bei den Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Marzoll Türk-West“ vom 22.9.2016 und 22.2.2017, erhebt die Gemeinde Piding nach wie vor erhebliche Bedenken gegen eine weitere Zunahme des Lkw-Verkehrs auf der B 20 im Gemeindegebiet Piding.
Die Ansiedlung von Gewerbegebieten im Stadtgebiet Bad Reichenhall, vor allem im Ortsteil Marzoll, erhöht sich zunehmend. Auf dem Nachbargrundstück des vorliegenden Vorhabens wird in Kürze ein weiterer Großbetrieb entstehen. Der durch diese Betriebe ständig wachsende Schwerverkehr belastet die Anlieger der B 20 auf ein mittlerweile unzumutbares Maß; die B 20 ist absolut überlastet.
Die Gemeinde Piding fordert daher wiederholt und eindringlich einen Autobahnanschluss der B 21 im Stadtgebiet von Bad Reichenhall. Die Stadt Bad Reichenhall wird aufgefordert, sich nachdrücklich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen. Verweise auf die ausschließlichen Zuständigkeiten anderer Behörden können nicht mehr akzeptiert werden. Der Anstoß für einen Autobahnanschluss muss von der Stadt Bad Reichenhall kommen.

Im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme ist noch zu bemerken, dass zu den angeführten Stellungnahmen aus den Jahren 2016 und 2017 die Gemeinde Piding bislang noch keine Auskünfte über die Bewertung der Stellungnahmen erhalten hat. Die Stadt Bad Reichenhall soll gebeten werden dies nachzuholen.

Diskussionsverlauf

BM Holzner betont, dass Piding nicht gegen die Ansiedlung von Gewerbe ist. Allerdings soll endlich in der Stadt Bad Reichenhall das Anliegen der Gemeinde, die B 21 an die A 8 anzuschließen, gehört bzw. umgesetzt und nicht vor sich hergeschoben werden.

GR Pfannerstill legt dar, dass die Stadt Bad Reichenhall einen Betrieb nach dem anderen ansiedeln und sich vehement gegen einen Anschluss der B 21 an die A 8 weigern und diesen mit allen Mitteln verhindern wollen.

GR Geigl merkt an, dass es sich hier um keine gute Nachbarschaft handelt, wenn nicht einmal Stellungnahmen beantwortet werden.

GRin Wolf und GR Rotter halten es für angebracht, dass die Stadt Bad Reichenhall endlich überlegen soll, welche Konsequenzen diese Auswirkungen auf die Gemeinde Piding hat.

Beschluss

Die Gemeinde Piding erhebt weiterhin erhebliche Einwände gegen eine weitere gewerbliche Entwicklung im Stadtgebiet von Bad Reichenhall wegen der damit verbundenen ständigen Zunahme des Schwerverkehrs auf der B 20 im Gemeindegebiet Piding. Die Stadt Bad Reichenhall wird aufgefordert, zur Vermeidung von weiteren Nachteilen für die Gemeinde Piding sich bei den zuständigen Behörden nachdrücklich für einen Anschluss der B 21 an die Bundesautobahn A 8 einzusetzen und die Gemeinde Piding über den jeweiligen Sachstand zu informieren.
Weiter wird die Stadt Bad Reichenhall gebeten über das Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen vom 22.9.2016 und 22.2.2017 zu berichten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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14. Sachstand zur Errichtung eines weiteren Trinkwasserspeichers am Betriebsgelände Birkenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 14

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner bittet 3. BM Dr. Zimmer um Vorstellung des Antrags.

3. BM Dr. Zimmer unterrichtet, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag stellten mit der Bitte um Aufklärung der Sachlage zur Erweiterung der Trinkwasserspeicherung in der Birkenstraße, da dieser Punkt in der GR-Sitzung vom 02.08.2017 mit einer hohen Dringlichkeit behandelt aber dem Beschluss nicht zugestimmt und seitdem nicht mehr beraten wurde.

Herr Schaller erklärt, dass die Ausgangslage für die geplante Baumaßnahme zunächst die war, die Speicherkapazität für Trinkwasser zu erhöhen, um bei einer niederschlagsbedingten schwächeren Quellschüttung mehr Wasser vorhalten zu können, d.h. eine bessere Nutzung der abnahmeschwachen Zeiten zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gab es eine Ausschreibung für die notwendigen Ingenieurleistungen, die jedoch in der Bauausschusssitzung vom 18.9.2017 aus verschiedenen Gründen nicht vergeben wurden.

In Anschluss an die Sitzung haben sich neue Aspekte ergeben, die eine neue und detailliertere Grundlagenermittlung erfordern. Nach verschiedenen Vorbesprechungen wurde in einem Gespräch mit allen Führungskräften der Milchwerke am 14.12.2017 die Zukunft des notwendigen Wasserverbrauchs anhand der geplanten weiteren Entwicklung eruiert. Dabei stellte sich heraus, dass in den nächsten Jahren u.U. auch grundsätzliche strukturelle Änderungen erforderlich werden können. Zur genaueren Erörterung der künftigen Rahmenbedingungen für die Wasserversorgung der Milchwerke findet am 18.1.2018 ein weiteres Fachgespräch statt. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses soll eine genaue Grundlagenermittlung durchgeführt werden, die nach Abstimmung mit dem Gemeinderat als Grundlage für eine neue Ausschreibung der Ingenieurleistungen für das Gesamtprojekt dienen soll.

Diskussionsverlauf

BM Holzner äußert, dass zwischenzeitlich mit sämtlichen zuständigen Stellen gesprochen wurde und nun in einer der nächsten Sitzungen die Grundlagenermittlung für die Planung an ein Ing.-Büro vergeben werden kann.

3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass mit der Errichtung eines Trinkwasserspeichers am Betriebsgelände der Birkenstraße nochmal neu begonnen wird.

GR Geigl hält den Bau eines zusätzlichen Speichers für sehr wichtig und fragt nach, wieviel Kubikmeter Wasser im Jahr 2017 von der Stadt Bad Reichenhall zugekauft werden musste.

BM Holzner antwortet, dass lediglich das Wasser für die nötigen Spülungen der beiden Notverbunde gebraucht wurde  und sonst kein Wasser zugekauft werden musste.

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15. Verkehrsregelung in der Hosemannstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2016 unter Top 4.2 der Antrag von Verkehrsreferent Geigl behandelt wurde, in dem dieser beantragt, dass in der Hosemannstraße Schilder aufgestellt werden sollen, die auf die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" hinweisen. Im Verlauf der Diskussion stellte GR Grünäugl gemäß der Geschäftsordnung einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt "Vorfahrtsregelung in der Hosemannstraße". Eine Abstimmung über diesen Antrag wurde nicht durchgeführt.
Zunächst wurde dann die von Verkehrsreferent Geigl beantragte Beschilderung mehrheitlich abgelehnt.
Nachfolgend wurde beschlossen, in der Hosemannstraße einer Änderung der Vorfahrt von "rechts vor links" auf "Vorfahrtsstraße" zuzustimmen. Dieser Beschluss ist aus Sicht der Geschäftsleitung der Gemeinde Piding wegen einer fehlenden Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung ungültig.
Zwischenzeitlich wurde eine Stellungnahme vom Sachbearbeiter Verkehr von der Polizei Bad Reichenhall zur Situation in der Hosemannstraße angefordert. In dieser Stellungnahme spricht sich der Sachbearbeiter gegen eine Änderung der Vorfahrtsregelung aus. Die "rechts vor links" Regelung soll aus Sicht der Polizei beibehalten werden.
Auch bezüglich der von Verkehrsreferent Geigl beantragten Hinweisschilder auf eine "rechts vor links" Regelung äußert sich der Sachbearbeiter Verkehr negativ.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer hält die jetzige „rechts vor links“ für sinnvoll, zumal auch kein Unfallpotenzial gegeben ist und somit sogar langsamer gefahren wird. Diesbezüglich spricht er sich dafür aus, die Vorfahrtsänderung in der Untersbergstraße von „Vorfahrtsstraße“ auf „rechts vor links“ wieder zu ändern. Da beide Straßen unter anderem „Schulwegstraßen“ sind und hier auf langsames und sicheres Fahren geachtet werden muss.

GR Geigl äußert, dass er nichts gegen die Beibehaltung der jetzigen Verkehrsregelung in der Hosemannstraße hat und lediglich auf eine Bürgeranfrage hin eine Vorfahrtsänderung beantragte.

GR Rotter spricht sich dafür aus, die Hosemann- und Untersbergstraße gleichzustellen.

BM Holzner nimmt zur Kenntnis, dass in einer der nächsten Sitzungen über die Vorfahrtsänderung in der Untersbergstraße beraten werden soll.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Vorfahrtsänderung in der Hosemannstraße an allen Einmündungen von "rechts vor links" auf "Vorfahrtsstraße" zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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16. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö beratend 16

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner spricht den Brand der Bauhof-Maschinenhalle an und lässt wissen, dass die Brandstelle derzeit von der Kripo und den Versicherungen noch nicht freigegeben wurde. Ebenso ist die Brandursache sowie die genaue Schadenshöhe noch nicht bekannt. Die in der Presse genannte Summe kann er nicht bestätigen, da ihm diese zu gering erscheint. Die gemeindlichen  Gebäude-, Inventar- und Fahrzeugversicherungen werden jeweils für den entstandenen Schaden aufkommen. Die auf dem Dach der Maschinenhalle angebrachten PV-Anlage gehört nicht der Gemeinde, sondern wird vom Bürgersolarkraftwerk Piding betrieben. Für diesen Schaden muss deren Versicherung aufkommen.

BM Holzner bedankt sich in diesem Zusammenhang recht herzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Piding und den nach alarmierten Feuerwehren für ihre sehr gut geleistete Arbeit und ist froh, dass keine Personen zu Schaden kamen.  Desweiteren informiert er, dass die Halle beim Eintreffen der Feuerwehr bereits lichterloh in Flammen stand und durch die Feuerwehren eine Gasexplosion des angrenzenden Faulgastanks des AZV verhindert werden konnte.
 

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17. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö beratend 17

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es folgen keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 20.03.2019 10:44 Uhr