Datum: 19.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 22.01.2018
wird genehmigt.
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3. Bauantrag zum Einbau von zwei Dachgauben in das Anwesen Hosemannstr. 15 (Fl.Nr. 777/14)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass im bestehenden Wohnhaus Hosemannstraße 15 zwei Schleppgauben eingebaut werden sollen. Damit soll eine Erweiterung der vorhandenen Wohnfläche für den Eigengebrauch im Speicher des Hauses um ca. 30,5 m² erreicht werden. Es handelt sich um keine abgeschlossene Wohneinheit.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügen.
Der Einbau von Schleppgauben ist im Ortsgebiet nicht unbekannt. Deshalb erscheint hier eine Zustimmung grundsätzlich möglich. Allerdings sollen nach dem Bauantrag zwei verschieden große Gauben errichtet werden, wobei die nördliche Gaube im Hinblick auf Höhe und Dachneigung mit dem Dach des Anbaus in Konkurrenz steht und optisch kein positives Bild mehr abgibt. Zudem gibt es weder in der näheren Umgebung noch im Gemeindegebiet eine vergleichbare Anordnung von Dachgauben, weshalb der Einbau zweier Dachgauben nicht dem Einfügegebot entspricht. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher nur dem Einbau der südseitigen Dachgaube zugestimmt werden.
Auf dem Grundstück sind vier Stellplätze vorhanden; damit werden auch die Vorgaben der Stellplatzsatzung erfüllt.
Diskussionsverlauf
GR Lerach kann der südseitigen Schleppgaube zustimmen. Die Nordseitige fügt sich seiner Meinung nach nicht ein.
GRin Schöndorfer, GR Bender und GR Geigl können beiden Schleppgauben zustimmen, zumal hier ohne zusätzliche Versiegelung von Grünflächen neuer Wohnraum geschaffen wird.
Beschluss 1
Der Bauausschuss stimmt dem Einbau der südseitigen Schleppgaube im Dach des Wohnhauses Hosemannstr. 15 (Fl.Nr. 777/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bauausschuss stimmt dem Einbau der nordseitigen Schleppgaube im Dach des Wohnhauses Hosemannstr. 15 (Fl.Nr. 777/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5
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4. Bauantrag zur Einhausung eines bestehenden Balkons am Anwesen Bahnhofstr. 21 (Fl.Nr. 675/14)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass im Anwesen Bahnhofstr. 21 im 1. OG ein bestehender Balkon zur Erweiterung der Bürofläche mit Glas eingehaust werden und eine Art Wintergarten entstehen soll. Die Bürofläche erweitert sich dadurch um 5,48 m².
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Bahnhof-/Auenstraße“. Das Vorhaben steht den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen mit Ausnahme der Baugrenze. Mit der Erweiterung der Bürofläche auf den bestehenden Balkon hinaus wird das Baufenster überschritten. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Die GRZ bleibt unverändert, die GFZ verändert sich nur unwesentlich und bleibt im zulässigen Bereich.
Der Bauherr beantragt nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Nach § 31 Abs. 2 BauGB ist eine Befreiung möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Da dies nicht der Fall ist und auch die weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB gegeben sind, kann der beantragten Befreiung zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
3. BM Dr. Zimmer bittet um Auskunft, ob die im Plan dargestellte Werbung an der Einhausung angebracht wird oder nicht und ob diese dann nicht genehmigungsfähig sei. Wenn dem so sein sollte, soll im Beschluss festgehalten werden, dass die Werbung nicht in der jetzigen Genehmigung enthalten ist.
Herr Schaller äußert, dass auf dem „kleinen“ Plan keine Werbung erkennbar und auch im Bauantrag nicht aufgeführt ist. Aus diesem Grund kann im Beschluss auch nicht darauf hingewiesen werden.
BM Holzner kann dem Vorhaben nicht zustimmen, da die Gestaltung des Gesamthauses verändert wird.
GR Lerach fragt nach, ob von Seiten der Gemeinde die Genehmigung zum Umbau vom damaligen Architekten eingeholt wurde, da es sich hier um die Veränderung der ästhetischen Ansicht handelt. Er möchte aus diesem Grund im Beschluss mit aufnehmen, dass der damalige Architekt dem Vorhaben zustimmt.
Herr Schaller teilt mit, dass dies nicht Sache des Baurechts ist und die Gemeinde über das Urheberrecht nicht entscheiden kann.
3. BM Dr. Zimmer merkt an, dass die Frage der Werbung geklärt werden muss.
Herr Schaller wird dies in der Stellungnahme vermerken, da, wie bereits erwähnt, die Werbung nicht Gegenstand des Bauantrags ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Einhausen eines Balkons mit Glas am Anwesen Bahnhofstr. 21 (Fl.Nr. 675/14) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Bahnhof-/Auenstraße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird ebenfalls zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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5. Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Blumengasse 9 (Fl.Nr. 696/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Blumengasse 9 über der bestehenden Terrasse eine Überdachung mit einer Seitenwand aus Glas errichtet werden soll.
Die überdachte Fläche soll eine Breite von 6,00 m und eine Tiefe von 2,92 m erhalten. Die Grundfläche beträgt somit 17,52 m². Das Vorhaben ist nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe g grundsätzlich verfahrensfrei.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Blumengasse“. Das Vorhaben liegt außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Baufensters und widerspricht dadurch den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dafür hat der Bauherr einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden kann. Terrassenüberdachungen sind keine Besonderheit und wurden im Gemeindegebiet vielfach genehmigt.
Die GRZ bleibt unverändert bei 0,35, da die Terrassenfläche bereits in die ursprüngliche Berechnung einbezogen war.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung mit einer verglasten Seitenwand zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf eine isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 „Blumengasse“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Errichten einer Gewerbehalle in Bad Reichenhall, Ortsteil Marzoll; Stellungnahme zum Bauvorhaben gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass, wie bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.1.2018 angekündigt, nun der zweite Bauantrag für eine Gewerbehalle in Bad Reichenhall/Schwarzbach an der B 21 zur Stellungnahme vorliegt.
Die Sachlage hat sich seither nicht verändert, neue Erkenntnisse hinsichtlich eines Autobahnanschlusses haben sich nicht ergeben, die geforderten Antworten sind bis dato nicht eingegangen. Es wird daher vorgeschlagen, den Beschluss vom 22.1.2018 für diese Stellungnahme zu wiederholen.
Diskussionsverlauf
BM Holzner kann die Missachtung der Stadt Bad Reichenhall gegenüber den Stellungnahmen der Gemeinde Piding nicht verstehen. Seiner Meinung nach
kann man trotzdem eine Antwort hierzu abgeben, auch wenn man anderer Meinung ist.
GR Geigl regt an, sich diesbezüglich beim Landratsamt BGL zu beschweren und findet die Formulierung des Beschlusses nicht so gut.
3. BM Dr. Zimmer fragt nach, ob es sich bei dem zweiten Bauantrag um ein produzierendes Gewerbe oder wieder um einen Logistiker mit Spedition handelt.
Herr Schaller gibt bekannt, dass es sich in dem Fall um ein produzierendes Gewerbe handelt.
Für 3. BM Dr. Zimmer macht dies einen großen Unterschied, da bei einem produzierenden Gewerbe weniger Verkehr fließt als bei einer Spedition. Er möchte nicht beide Bauanträge zusammen vermischen und hält daher die Beschlussfassung für nicht glücklich, da er keine Einwände gegen die gewerbliche Entwicklung, sondern gegen Speditionen hat.
BM Holzner legt dar, das mit diesem Beschluss ausgedrückt werden soll, dass man nicht generell gegen eine Gewerbeerweiterung ist, auch nicht gegen Produzierendes, aber ein Anschluss der B 21 an die Autobahn dringend erforderlich ist und sich der Einwand nur auf das zunehmende Verkehrsaufkommen beschränkt.
3. BM Dr. Zimmer äußert, dass der Beschluss nicht so formuliert ist, wie gerade von BM Holzner dargelegt.
Beschluss
Die Gemeinde Piding erhebt weiterhin erhebliche Einwände gegen eine weitere gewerbliche Entwicklung im Stadtgebiet von Bad Reichenhall wegen der damit verbundenen ständigen Zunahme des Schwerverkehrs auf der B 20 im Gemeindegebiet Piding. Die Stadt Bad Reichenhall wird aufgefordert, zur Vermeidung von weiteren Nachteilen für die Gemeinde Piding sich bei den zuständigen Behörden nachdrücklich für einen Anschluss der B 21 an die Bundesautobahn A 8 einzusetzen und die Gemeinde Piding über den jeweiligen Sachstand zu informieren.
Weiter wird die Stadt Bad Reichenhall nochmals gebeten über das Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen vom 22.9.2016, 22.2.2017 und 22.1.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
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7. Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 17 (Fl.Nr. 919/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 17 (Fl.Nr. 919/1) ein Einfamilienhaus mit einer Größe von 9,49 x 6,99 m und einer Firsthöhe von 6,36 m errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass sich das geplante Gebäude problemlos in die nähere Umgebung einfügt und daher genehmigungsfähig ist.
Für das Wohnhaus mit einer Wohneinheit sind nach der Stellplatzsatzung zwei Stellplätze notwendig. Diese beiden Plätze waren zunächst in einem Carport vorgesehen. Allerdings kann der Carport nicht errichtet werden, da nach § 6 Abs. 3 der Stellplatzsatzung vor Garagen und Carports 5 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden sein muss. Das ist durch den Grundstückszuschnitt nicht möglich, auf den Bau des Carports wurde daher verzichtet und stattdessen sind nun zwei Stellplätze im Freien vorgesehen.
Da die für den Neubau notwendige Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück nicht ausreichend ist, liegt eine Abstandsflächenübernahme durch das Nachbargrundstück vor.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 17 (Fl.Nr. 919/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Erneuerung von 21 Balkonen an den Gebäuden Baumeisterfeld 5 und 7 (Fl.Nr. 811/7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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8 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, dass an den Mehrfamilienhäusern Baumeisterfeld 5 und 7 an der Südseite 21 Balkone erneuert werden sollen. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Teilfläche aus Fl.Nr. 811“.
Der Bauantrag sollte ursprünglich im Freistellungsverfahren erledigt werden. Bei der Prüfung des Bauantrages hat sich jedoch ergeben, dass die vorhandenen Balkone über das Baufenster hinausragen und daher von Anfang an eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig gewesen wäre. Zudem löst ein Teil der Balkone eine Abstandsfläche aus.
Zu dem bereits eingereichten Bauantrag liegt nun ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5a hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung durch die Balkone vor. Da die Balkone an den 1970 errichteten Mehrfamilienhäusern immer schon angebracht waren, kann einer Erneuerung der Balkone und der beantragten Befreiung zugestimmt werden. Die fehlende Abstandsfläche an der Ostseite des Anwesens Baumeisterfeld 5 wurde vom Nachbargrundstück 811/5 übernommen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Erneuern der Balkone an den Mehrfamilienhäusern Baumeisterfeld 5 und 7 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5a „Teilfläche aus Fl.Nr. 811“ hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Bauvoranfrage zum Errichten eines Doppelhauses auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl.Nr.755)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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ö
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9 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass die Bauvoranfrage bereits in den Sitzungen vom 13.11.2017 und 22.1.2018 behandelt wurde.
Offen war bisher immer die Frage der Anordnung der notwendigen Stellplätze. Zusätzlich sollte geklärt werden, wie die Entwässerung des Neubaus erfolgen soll und wie sich das geplante Bauwerk in die nähere Umgebung einfügt.
Der Bauherr hat nun einen neuen Plan vorgelegt, in dem die Anordnung der Stellplätze neu festgelegt wurde. Die Stellplätze sind nun alle anfahrbar, wenn auch bei einigen Stellplätzen ein Stück rückwärtsgefahren werden muss. Die Anzahl der Stellplätze entspricht nun für die gesamten Nutzungseinheiten den Anforderungen der Stellplatzsatzung.
Die Grundstücksentwässerung soll über eine Rigolenanlage erfolgen.
Eingehend geprüft wurde, wie sich die weitere Bebauung des Grundstückes hinsichtlich der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügt. Die neu hinzukommenden Verkehrs- und Stellplatzflächen sollen mit einem sickerfähigen Belag versehen werden. Unter diesem Aspekt und im Vergleich mit der Bebauung in der näheren Umgebung, z.B. Am Staufeneck, Anwesen Salzstr. 13, 15, 17 und Autohaus fügt sich die überbaute Fläche in die nähere Umgebung ein.
So gesehen ist die Bauvoranfrage nun entscheidungsreif. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Bauvoranfrage nun zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Salzstr. 20 (Fl.Nr. 722) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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10. Bauantrag zum Errichten von Werbeanlagen auf dem Grundstück Reichenhaller Str. 25 (Fl.Nr. 822)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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ö
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10 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Reichenhaller Str. 25 an der Grundstückszufahrt ein Pylon für Werbung mit einer Höhe von ca. 6,28 m aufgestellt werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet Reichenhaller Sttraße“. In festgesetzten Gewerbegebieten, wie im vorliegenden Fall, sind nach
§ 57 Abs. 1 Nr. 12 g Werbeanlagen mit einer freien Höhe bis zu 10 m verfahrensfrei. Dem steht jedoch § 2 Abs. 3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan entgegen, wonach das Aufstellen von Pylonen nicht zulässig ist. Eine Befreiung von dieser Festsetzung ist möglich, der Bauherr hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
In der Vergangenheit sind wiederholt Zustimmungen zum Aufstellen von Pylonen erteilt worden, beispielsweise an der B 20 im Bereich Schloßweg. Dieser Pylon hat eine Höhe von 6,10 m. Dem Aufstellen eines Pylons an der Stätte der Leistung steht grundsätzlich nichts entgegen, da Bezugsfälle vorhanden sind. Die Mehrhöhe von 18 cm ist auf die Bodenfreiheit der Werbeanlage zurückzuführen und und ist hinnehmbar.
Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Aufstellen eines Pylonen an der Zufahrt zum Grundstück Reichenhaller Str. 25 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 hinsichtlich des Aufstellens von Pylonen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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11. Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl.Nr. 687/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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ö
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller teilt mit, dass das bestehende Anwesen Göllstraße demnächst abgebrochen werden soll. An dessen Stelle soll nun ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und Garagen entstehen.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben u.a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt.
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 16,86 m x 12,86 m haben. Die Firsthöhe des Bauwerks ist mit 10,44 m angegeben. Das dritte Geschoß soll als Kniestock mit einer Wandhöhe von 1,80 m ausgeführt werden soll, um eine vernünftige Raumhöhe zu erzielen. Die Gebäudehöhe und die Anzahl der Geschosse orientiert sich an verschiedenen Gebäuden in der näheren Umgebung, beispielsweise Baugebiet Sudetenstraße (Firsthöhe 10,80 m) oder Egerländerstr. 2 -10 (Firsthöhe ca. 10,40 m). So gesehen folgt der Bauantrag dem Einfügegebot des § 34 BauGB. Zudem spricht das Ortsentwicklungskonzept von einer Innenraumverdichtung in diesem Bereich. Im Hinblick auf die große Nachfrage nach Wohnraum und sparsamen Umgang mit Grund und Boden in unserer Gemeinde erscheint dies auch angemessen.
Auch das Maß der Bebauung fügt sich im Verhältnis zur Grundstücksgröße von 894 m² in die nähere Umgebung ein.
Für die sechs Wohnungen zwischen 50 und 100 m² Wohnfläche sind nach der Stellplatzsatzung neun Stellplätze und zwei Besucherparkplätze notwendig. Diese elf Stellplätze sind mit drei geplanten Garagen und 8 Stellplätzen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen sind in der Planung angegeben und in Ordnung.
Nach genauer Prüfung ist nach Ansicht der Verwaltung der Bauantrag genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und drei Garagen auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl.Nr. 687/3) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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12. Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Högler Straße (Kreisstraße BGL 7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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ö
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12 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller liest nachstehenden Antrag vor und teilt mit, dass am 5. Dezember 2017 beim Landratsamt Berchtesgadener Land als zuständige Behörde für die Kreisstraße BGL 7 (Högler Straße) eine Geschwindigkeitsbeschränkung beantragt wurde. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung wurde bereits in den Jahren 2003, 2007 und 2009 abgelehnt.
Da es keine gravierenden Änderungen zu den Verhältnissen in der Vergangenheit gibt wurde logischerweise auch diesmal eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgelehnt.
Herr Schaller liest das Schreiben des Landratsamtes vom 02.01.2018 bezüglich der gemeindlichen Anfrage vor:
„Sehr geehrter Herr Reiter,
leider ist unser Geschwindigkeitsmessgerät derzeit defekt. Eine aktuelle Messung zu den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten kann deshalb nicht durchgeführt werden.
Jedoch wurde mit der Polizei bereits das Unfallgeschehen analysiert. In dem Bereich von Hs.Nr. 30-40 gibt es keine Unfallauffälligkeiten die auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind. Auch ist nach Überprüfung des Streckenverlaufes die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers gefordert, denn es handelt sich um einen schmalen Streckenabschnitt, mit zum Teil unübersichtlichem Kurvenverlauf. Die Geschwindigkeit muss vom Verkehrsteilnehmer daher eigenverantwortlich an den Streckenverlauf angepasst werden (vgl. § 3 StVO). Ein Erfordernis für die Anordnung von Verkehrszeichen gibt es wegen des erkennbaren Straßenzustandes nicht.
Von den Eigentümern der Grundstückszufahrten und einmündenden Straßen sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass die Bepflanzungen niedrig gehalten werden, damit die Sichtbeziehungen zur Kreisstraße ausreichend vorhanden sind.
Bei der Landkreisverkehrsschau am 14.11.2017 wurde der Straßenzustand am Högl zusammen mit der Polizei und dem Staatlichen Bauamt begutachtet. Große bauliche Veränderungen wurden in den letzten Jahren nicht vorgenommen, es wurden einige Bankette befestigt und Richtungstafeln hinzugefügt um den Streckenverlauf zu verdeutlichen. Die vorhandene Beschilderung, Markierung und Verkehrseinrichtung entspricht dem Erfordernis nach der Straßenverkehrsordnung.
Die Zustimmung für die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigegeräten wird grundsätzlich nur innerorts erteilt. Eine geschlossene Ortslage liegt nicht vor. Insbesondere in der Nacht führt ein Anzeigegerät zu Irritation und Ablenkung vom Verkehrsgeschehen. Zudem besteht keine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich, da die Geschwindigkeit wie oben bereits erwähnt an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden muss. Die Anzeige einer Geschwindigkeit ist für Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar und sorgt für eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, was wiederum die Verkehrssicherheit gefährdet.
Gerne hätten wir noch die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Sobald ein neues Gerät beschafft wurde, werden wir dies nachholen.“
BM Holzner weist darauf hin, dass der Antrag erst am 15.01.2018 bei der Gemeinde einging, man sich aber schon in der Gemeinderatssitzung im Dezember darüber unterhalten hat und Herr Reiter vom Ordnungsamt schon im Dezember das Landratsamt um Stellungnahme zu diesem Thema gebeten hat.
BM Holzner bittet GR Lerach um Vorstellung des Antrags.
GR Lerach äußert, dass der Antrag nicht mehr vorgestellt werden muss, da dies ja bereits durch Herrn Schaller erfolgte. Allerdings ist dem Antrag ein Beschluss beigefügt und bittet daher, dieses Thema im Gemeinderat nochmals zu beraten. Ebenso kann er nicht nachvollziehen, weshalb das Landratsamt in anderen Gemeinden eine Kreisstraße von der Geschwindigkeit beschränken kann und hier nicht.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Högler Straße (Kreisstraße BGL 7) zu behandeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
13. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
zum Seitenanfang
14. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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19.02.2018
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beratend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
a) 3. BM Dr. Zimmer spricht den Lärmschutzwall an der B 20/Heurungstraße-Mühlenweg an und fragt nach, wann dieser endlich fertiggestellt wird und ob man diesen dann bienenfreundlich bepflanzen kann.
BM Holzner teilt mit, dass dies Sache des Bauherrn ist und der Lärmschutzwall erst dann fertiggestellt werden kann, we
nn alle Häuser gebaut wurden.
Im Hinblick auf den Lärmschutz bezüglich der bereits bestehenden Häuser weist Herr Schaller darauf hin, dass dem Bauherrn die Festsetzungen des Bebauungsplanes bekannt sind, diese eingehalten werden müssen und der Bauherr hier selbst dafür verantwortlich ist.
b) GR Lerach spricht den Doppelolympiasieger aus Piding an und fragt nach, wann eine Würdigung durch die Gemeinde erfolgt.
BM Holzner äußert, dass erst mit der betreffenden Person abgeklärt werden muss, ob ein Banner oder ähnliches überhaupt gewünscht wird.
3. BM Dr. Zimmer schlägt vor, dem Doppelolympiasieger aus dieser Runde heraus einfach zu gratulieren.
c) Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass bezüglich der Straßenausbaubeitragssatzung noch keine näheren Informationen vorliegen wie sich die Regierung diesbezüglich entscheidet.
Datenstand vom 20.03.2019 10:47 Uhr