Datum: 12.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden
und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 19.02.2018
wird genehmigt.
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3. Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung für eine Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5-6 (Fl.Nr. 1815 und 1816)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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3 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an, weil er den Plan gezeichnet hat.
Dazu führt BM Holzner aus, dass über diesen Tagesordnungspunkt bereits grundsätzlich abgestimmt wurde und er deshalb keine Beteiligung sieht.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauauschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 0
NEIN-Stimmen 10
Herr Schaller teilt mit
, dass für das Grundstück Neubichel 5 - 6 eine Baugenehmigung zum Bau einer Reithalle vorliegt. Da die Gültigkeit der Baugenehmigung im Juni ausläuft, soll sie um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Voraussetzungen für die ursprüngliche Erteilung der Baugenehmigung sind nach wie vor vorhanden, öffentliche-rechtliche Vorschriften stehen dem Antrag nicht entgegen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung zum Errichten einer Reithalle auf dem Grundstück Neubichel 5 - 6 (Fl.Nr. 1815 und 1816) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Erweitern eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Salzburger Str. 13 (Fl.Nr. 65)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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4 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller trägt vor, dass auf dem Grundstück Salzburger Str. 13 ein bestehender Geräteschuppen durch einen Anbau erweitert werden soll
. Der bestehende Schuppen hat eine Grundfläche von 37 m², die Erweiterung soll eine Grundfläche von 48 m² und eine Firsthöhe von 5,01 m erhalten.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der Bebauung in die nähere Umgebung einfügt. Geräteschuppen sind in den umgebenden Grundstücken vorhanden und stellen keine Besonderheit dar. Die Bauweise ist ortsüblich, das Maß der Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksgröße angemessen.
Die Prüfung des Antrages ergab, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Geräteschuppenanbaus auf dem Grundstück Salzburger Str. 13 (Fl.Nr. 65) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes Lattenbergstraße Ost; Vorstellung Entwurf Bebauungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 16. Oktober 2017 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses und gewerbliche Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 beschlossen wurde. Nun liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Satzung und Plan vor.
BM Holzner hält fest, dass den Gemeinderäten sämtliche Planentwurfsunterlagen zugegangen und vorliegend sind und Einverständnis besteht, dass ohne Verlesen der Satzung und der Begründung des Planentwurfes in die Beratung gegangen wird. Außerdem bittet er Herrn Brüderl vom Büro für Bauleitplanung, der die Entwurfsplanung „Aufstellung Bebauungsplan Lattenbergstraße Ost“ aufgestellt hat, diese in groben Zügen vorzustellen.
Herr Brüderl fasst die wichtigsten Details der Begründung des Vorentwurfes zusammen.
GR Geigl wirft die Frage auf, ob etwaige Veränderungen hinsichtlich der Autobahn schon berücksichtigt sind. Dann ist das Gebiet Lattenbergstraße Ost auf jeden Fall beeinträchtigt.
BM Holzner und Herr Brüderl unterstreichen, dass die Gemeinde bei der planerischen Tätigkeit vom aktuellen Rechtsstand ausgehen muss und derzeit keine konkreten Ausbaupläne der BAB A 8 im Bereich Piding vorliegen.
Im Weiteren betont BM Holzner, dass bei der Bebauung eine 40-Meter-Anbauverbotszone zur Autobahn eingehalten werden muss. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange – darunter auch der Autobahndirektion – sind abzuwarten.
3. BM Dr. Zimmer regt an, bereits im Entwurf zum Bebauungsplan eine Fläche für die Grünordnung zu reservieren. Dies braucht nicht punktgenau zu erfolgen, jedoch unter Angabe der Flächengröße sowie Vorgaben für Begrünung.
Darüber hinaus weist 3. BM Dr. Zimmer darauf hin, dass unter Punkt 2a der Begründung des Bebauungsplanentwurfes korrigiert werden muss, weil Freilassing kein Mittelzentrum sondern ein Oberzentrum ist.
Auf Nachfrage von GR Lerach zum Thema „Hochwasser“ im betroffenen Gebiet erklärt BM Holzner das Überflutungsszenario des Büros BPR vom 07.03.2018, welches ebenfalls als Sitzungsvorlage zur Verfügung steht. Damit führt die Gemeinde den Gegenbeweis zur derzeit vorliegenden Hochwassergefahrenkarte
des Wasserwirtschaftsamtes (siehe Nr. 2 d der Sitzungsvorlage „Begründung des Bebauungsplanentwurfes Lattenbergstraße Ost“). Laut BM Holzner ist die Gemeinde auf dem formell richtigen Weg und wird die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes als Träger öffentlicher Belange abwarten.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lattenbergstraße Ost“ und beauftragt die Verwaltung die weiteren Verfahrensschritte (öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) für das Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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beratend
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6 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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43. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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12.03.2018
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ö
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beratend
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Hauhaltsrechtliche Auswirkungen
Laut GR Rotter ist die Straße Am Bahnhof in einem desolaten Zustand. Wegen großer Schlaglöcher sind Radfahrer in Gefahr. Die Sanierung der Straße soll nicht so lange aufgeschoben werden, bis der Standort des neuen Rathauses festgelegt ist.
BM Holzner führt dazu aus, dass das Verkehrskonzept abzuwarten ist, das laut Landratsamt bis zum Juli dieses Jahres vorliegen soll. Im Übrigen kontrolliert der Bauhof diesen Bereich regelmäßig und bessert aus.
GR Pfannerstill erinnert an die Sondersitzung des Gemeinderates vom 20.11.2017 zum Thema „Verkehrssystem Lattenbergstraße“ und erkundigt sich, ob das in dieser Sitzung angesprochene Angebot über Verkehrsleitsysteme vorliegt. Der Gemeinderat soll dieses Thema dringend
wieder aufgreifen.
GR Geigl stellt fest, dass die Baumaßnahme der Milchwerke in der Pidingerau schon lange dauert und das FFH-Gebiet dadurch sehr beeinträchtigt ist.
Wie BM Holzner ausführt, macht das Einziehen der Leitungen für Kühlwasser Probleme. Die Baumaßnahme wird jedoch vom Landratsamt als der Genehmigungsbehörde überwacht.
Zudem bemerkt GR Geigl, dass viele Eschen in der Au an der Saalach einfach umfallen, weil die Wurzeln zu schwach sind. Er sieht eine große Gefahr für Wanderer und empfiehlt die Sperrung einzelner Wege.
BM Holzner erklärt, dass in diesem Fall das Forstamt als Grundstücksbesitzer zuständig ist.
Datenstand vom 20.03.2019 14:49 Uhr