Datum: 16.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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ö
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.04.2018
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ö
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beschließend
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung
vom 12.03.2018 wird genehmigt.
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3. Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Stellungnahme zur frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Bahnhof in Mitterfelden"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller berichtet, dass die Gemeinde Ainring beschlossen hat
, den Bebauungsplan „Am Bahnhof in Mitterfelden“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Die Gemeinde Piding als Nachbargemeinde wird im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen zum Errichten von Mehrfamilienhäusern mit 12 – 16 Mietwohnungen und 45 – 50 Eigentumswohnungen geschaffen werden. Der Bebauungsplanentwurf wurde eingehend geprüft. Es konnten keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Im Hinblick auf die Unbedenklichkeit der Bauleitplanung für die Gemeinde Piding kann auf eine weitere Verfahrensbeteiligung verzichtet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Ainring „Am Bahnhof in Mitterfelden“; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine weitere Verfahrensbeteiligung an der Bauleitplanung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Errichten eines Fahrradabstellgebäudes auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 312)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller führt aus, dass auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 an der Südgrenze ein Fahrradstellplatzgebäude mit Ladestation für E-Bikes mit einer Grundfläche von 31 m² und einer Höhe von 3,31 m errichtet werden soll
.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
- Das Gebäude soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden
Die festgesetzte Dachneigung beträgt nur 3° anstelle 5 – 24°
Ein Dachüberstand ist nicht vorgesehen
Die Einfriedung des Grundstücks wird anstelle des festgesetzten Industriegitterzaunes mit zwei Meter Höhe durch die Außenwände des Fahrradabstellgebäudes begrenzt.
Nach den Berechnungen im Bauantrag wird die GRZ um 0,05 überschritten und ist bei der Grundstücksgröße von 3318 m² untergeordnet und damit vertretbar.
Für die nicht einzuhaltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes werden Befreiungen beantragt. Die Begründungen des Befreiungsantrages sind nachvollziehbar. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass den Befreiungsanträgen sowie dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Fahrradstellplatzgebäudes mit Ladestation auf dem Grundstück Hockerfeld 5-8 (Fl.Nr. 312) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hockerfeld“ wird entsprechend dem Antrag zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Nutzungsänderung eines ehemaligen Polizeigebäudes in ein Wohngebäude auf dem Grundstück Bahnhofstr. 25 (Fl.Nr. 680) mit Wiedererrichtung einer Aussenwand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Laut Information von Herrn Schaller steht auf dem Grundstück Bahnhofstraße 25
ein Gebäude, das bis zur Abschaffung der Bayerischen Grenzpolizei als Dienstgebäude Verwendung fand. Das Anwesen wurde veräußert und von Privat erworben und als Wohngebäude umgebaut. Eine entsprechende Nutzungsänderung wurde bislang nicht vorgenommen. Bei Renovierungsarbeiten stürzte die Außenwand des ostseitigen Anbaus ein und muss wiedererrichtet werden.
Nun liegt ein Bauantrag auf Nutzungsänderung von einem Polizei- zu einem Wohngebäude vor. Weiter wird die Zustimmung zur Wiederherstellung der eingestürzten Außenwand beantragt.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Das beantragte Vorhaben steht im Einklang mit den Bestimmungen des § 34 BauGB, dem Antrag kann insoweit zugestimmt werden.
Die Unterschreitung der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Bahnhofstr. 23a wird nach Rücksprache mit dem Landratsamt toleriert, da das Gebäude in dieser Form in seinerzeit zulässiger Weise errichtet wurde. Die Zustimmung der betroffenen Grundstücksnachbarin zum Bauantrag liegt vor.
Diskussionsverlauf
Auf Frage von GR Schlindwein erklärt Herr Schaller, dass die Zustimmung der Grundstücksnachbarin bezüglich Unterschreitung der Abstandsfläche bei der Gemeinde Piding, beim Landratsamt und beim Bauherrn hinterlegt ist.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Polizeigebäudes in ein Wohngebäude sowie zur Wiedererrichtung der eingestürzten Außenwand auf dem Grundstück Bahnhofstr. 25 (Fl.Nr. 680) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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6. Nutzungsänderung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/6 an der Högler Straße zu einer Geräte- und Hackschnitzellagerhalle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller erläutert, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/6 an der Högler Straße vor Jahren eine landwirtschaftliche Halle zulässiger Weise errichtet wurde. Im Rahmen einer Baukontrolle durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass die ursächliche Zweckbestimmung des Gebäudes entfallen ist und nun als Geräte- und Hackschnitzellagerhalle des Grundeigentümers dient. Nun liegt ein Bauantrag auf eine entsprechende Nutzungsänderung vor.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Das Gebäude wurde nach Angabe des Bauherrn zulässigerweise in der Zeit errichtet, als noch eine Landwirtschaft bestand. Das Vorhaben kann demnach als teilprivilegiert angesehen und nach § 35 Abs. 4 BauGB beurteilt werden. Die ausgeübte Nutzung entspricht nach wie vor landwirtschaftlichen Aspekten, die sich durch die Aufgabe der Landwirtschaft nicht verändert haben. Zudem ist sichergestellt, dass die Anlage auch weiterhin in der vorgesehenen Art genutzt wird, da der Bauherr seinen gesamten Energiebedarf mit Hackschnitzel deckt.
Unter diesen Gesichtspunkten wird vorgeschlagen, der Nutzungsänderung zuzustimmen.
Im Weiteren schildert Herr Schaller
, dass die Zufahrt zur Halle nach Rücksprache mit dem Landratsamt bis zur notwendigen Breite zurückgebaut wird, damit die Flächenversiegelung auf das Notwendigste beschränkt bleibt.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 509/6 in eine Geräte- und Hackschnitzellagerhalle zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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7. Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Behandlungsraum auf dem Grundstück Roseggerstr. 8 (Fl.Nr. 37)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Auf dem Grundstück Roseggerstr. 8 soll ein Einfamilienhaus (EG und OG) mit einer Grundfläche von 12,20 m x 7,20 m und einer Höhe von 6,65 m errichtet werden, lässt Herr Schaller wissen. Im Erdgeschoss ist ein Behandlungsraum für Osteopathie vorgesehen.
Das Baugrundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB, demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Fläche in die nähere Umgebung einfügt.
Das geplante Bauwerk stellt keinen Gegensatz zur umliegenden Bebauung dar, wenn auch die Dachneigung etwas flacher als jene der umgebenden Gebäude ist. Die überbaute Fläche stellt im Hinblick auf die Grundstücksgröße ebenfalls kein Problem dar. Die Abstandsflächen werden eingehalten, an der Ostseite durch eine Abstandsflächenübernahme auf Fl.Nr. 256/110.
Auf dem Eingabeplan sind drei Stellplätze eingezeichnet, zwei davon parallel zur Roseggerstraße. Diese Stellplätze entsprechen allerdings nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 1 GaStellV, wonach Stellplätze, die mit einer Längsseite an eine Mauer grenzen, eine Breite von 2,40 m haben müssen. Der Bauherr hat schriftlich zugesichert, das geplante Gebäude um 20 cm nach Süden zu verrücken und damit die richtige Stellplatzbreite zu erzielen. Die Anzahl der Stellplätze ist nach der Stellplatzsatzung ausreichend: Für das Einfamilienhaus sind zwei Stellplätze vorhanden, für den Behandlungsraum wird ein Stellplatz angesetzt. Die Anlage zur Stellplatzsatzung sieht keine Regelung für Behandlungsräume vor, lediglich für Arztpraxen mit erheblichem Besucherverkehr. Daher kommt in diesem Fall § 3 Abs. 2 StS zur Anwendung, wonach der Stellplatzbedarf unter sinngemäßer Berücksichtigung von vergleichbaren Stellplatzforderungen festzulegen ist. Auf dieser Basis kann die notwendige Stellplatzzahl nach Nr. 2.1 festgelegt werden, woraus sich ein Stellplatz ergibt (1 Stellplatz für 30 – 40 m² Nutzfläche, der Behandlungsraum hat eine Größe von 13,33 m²).
Diskussionsverlauf
Auf Einwand von GR Lerach soll das Landratsamt darauf hingewiesen werden, dass in der Abstandsflächenübernahme der Balkon fehlt und hier nachgebessert werden muss
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Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Behandlungsraum auf dem Grundstück Roseggerstr. 8 (Fl.Nr. 37) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die parallel zur Roseggerstraße vorgesehenen Stellplätze müssen eine Breite von 2,40 m aufweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es liegt nichts vor.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding)
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44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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16.04.2018
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Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Es folgen keine Wortmeldungen.
Datenstand vom 20.03.2019 14:36 Uhr