Datum: 14.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Piding, Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Piding
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2018
3 Erweiterung des Betriebsgebäudes Produktion 1 auf dem Grundstück Hockerfeld 6-8 (Fl.Nr. 632/1); Verlängerung der Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG
4 Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Lindenstr. 13b (Fl.Nr. 1041/3)
5 Errichten einer Toilettenanlage an der Lattenbergstraße
6 Anordnung eines Halteverbotes in der Straße Am Staufeneck
7 Verschiedenes
8 Anfragen und Anträge

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1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder sowie der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Ebenso stellt er die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

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2. Genehmigung der Tagesordnung sowie der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Genehmigung der Tagesordnung:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Genehmigung der Niederschrift:
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 16.04.2018 wird genehmigt.

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3. Erweiterung des Betriebsgebäudes Produktion 1 auf dem Grundstück Hockerfeld 6-8 (Fl.Nr. 632/1); Verlängerung der Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass für die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG eine Genehmigung nach dem BImSchG zur Erweiterung der Produktion 1 zur räumlichen Verlagerung der Anlage zur Flaschenreinigung und -abfüllung sowie Flaschenvorreinigung besteht. Die Milchwerke haben nun aus betrieblichen Gründen einen Antrag auf Verlängerung des Genehmigungsbescheides um zwei Jahre gestellt. Die Gemeinde Piding wird nun als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur beantragten Verlängerung gebeten.
Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass sich an der Sachlage nichts geändert hat und auch sonst keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Bedingungen oder Auflagen seitens der Gemeinde sind nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich. Deshalb wird vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag zur Verlängerung der Genehmigung vom 17.0 8.2016 zur Erweiterung der Produktion 1 um zwei Jahre zu. Bedingungen oder Auflagen werden nicht benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Lindenstr. 13b (Fl.Nr. 1041/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Lindenstraße 13 b soll eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von 15,5 m² (Breite 4,50 m, Tiefe 3,45 m) errichtet werden, so Herr Schaller. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Genehmigung von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben u.a. zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Terrassenüberdachungen sind in der näheren Umgebung vielfach vorhanden, so dass auch in diesem Fall nichts dagegen steht. Da die notwendigen Abstandsflächen auf dem Grundstück nicht vorhanden sind, wurden Abstandsflächenübernahmen der beiden Nachbarn vorgelegt. Die Prüfung des Bauantrages ergab, dass er genehmigungsfähig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Lindenstraße 13 b (Fl.Nr. 1041/13) zu und erteilt da gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Errichten einer Toilettenanlage an der Lattenbergstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller berichtet, dass auf Antrag der FWG über die Problematik fehlender Toiletten im Verkaufsbereich Adidas, Chiba, Hammer-Schuh, Nike sowie Jack & Jones beraten werden soll.
Die Angelegenheit wurde bereits im Herbst 2017 mit den betroffenen Gewerbetreibenden besprochen. Dabei wurde die grundsätzliche Notwendigkeit einer Toilettenanlage erkannt. Zwischenzeitlich hat sich folgender Lösungsvorschlag ergeben:
Die Fa. Chiba hat sich bereit erklärt, an der Westseite des Gebäudes einen Toilettencontainer aufstellen zu lassen. Dies hätte den Vorteil, dass die vorhandenen Kanal-, Wasser- und Stromanschlüsse der Fa. Chiba verwendet werden könnten. Damit könnte ein beträchtlicher Teil an Kosten eingespart werden. Zu regeln wäre grundsätzlich wie die Anschaffung und, ganz besonders, der Unterhalt geregelt werden soll. Dazu bedarf es der Abstimmung mit allen Beteiligten. Eine mehrmalige tägliche Reinigung wäre in jedem Fall notwendig. Die Kosten für einen beispielhaften Sanitärcontainer würden sich auf ca. 8.000 € belaufen. Offen ist die Frage, ob ein derartiger Container evtl. eingehaust werden sollte, um eine bessere optische Wirkung zu erzielen.
Nun noch zu den Fragen im Antrag der FWG:
  • Das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 322/1 wäre auch grundsätzlich für eine Toilettenanlage denkbar, allerdings müssten hier die notwendigen Versorgungsanschlüsse wie Strom, Wasser und Kanal aufwändig im Straßenbereich hergestellt werden.
  • Bei den Kosten für die notwendige Infrastruktur wäre, vorsichtig geschätzt, mit ca. 15.000 bis 20.000 € zu rechnen zuzüglich der Kosten für einen Container oder einer baulichen Anlage.
  • Eine erste Besprechung hat bereits stattgefunden. Die grundsätzliche Notwendigkeit wurde allgemein erkannt.
  • Ein Sanitärcontainer als Übergangslösung könnte erspart werden, wenn eine Containerlösung grundsätzlich in Erwägung gezogen würde.
Zu überlegen wäre auch eine Lösung im Zusammenhang mit der künftigen gewerblichen Entwicklung auf der Fl.Nr. 317.
Es wird vorgeschlagen in der Sitzung folgende Fragen zu erörtern:
  • Soll eine Lösung für das Grundstück Fl.Nr. 322/1 gesucht werden, wenn ja in welcher Form: Container oder Festbau?
  • Ist eine Lösung nach dem Angebot der Fa. Chiba denkbar?
  • Soll eine Lösung mit der gewerblichen Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 verfolgt werden? Dazu wäre allerdings eine Übergangslösung notwendig.

Diskussionsverlauf

BM Holzner vertritt die Meinung, dass sich das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 322/1 für eine öffentliche Toilettenanlage wegen fehlender Infrastruktur nicht eignet. Bei dem Grundstück Fl.Nr. 317 ist der weite Weg zu bedenken. Als Lösung bietet sich das Angebot der Firma Chiba an. Hier können am kostengünstigsten Kanal-, Wasser- und Stromanschlüsse vorgenommen werden. Allerdings müssen Unterhalt und Reinigung der WC-Anlagen geklärt werden.
 
BM Holzner weist darauf hin, dass grundsätzlich weder die Firmen im Outlet-Center noch die Gemeinde Piding gesetzlich verpflichtet sind, hier öffentliche Toilettenanlagen einzurichten.  

GR Pfannerstill spricht sich für eine Beteiligung der Gemeinde und Wahrnehmung des Angebotes der Firma Chiba aus, auch um die weitere Beeinträchtigung des Friedhofes und der dortigen Toiletten zu vermeiden. Aus optischen Gründen regt er die Einhausung des Containers an. Zum Unterhalt der WC-Anlagen sollen auch die betroffenen Firmen des Outlet-Centers Vorschläge bringen.

Ebenfalls für den Standort bei der Firma Chiba treten GRin Schöndorfer und GR Koch ein, wobei GR Koch zu bedenken gibt, dass die Anschaffungskosten überschaubar sind, hingegen die Kosten für den Unterhalt langfristig höher ausfallen. Auf seine Nachfrage informiert Herr Schaller, dass bei der Firma Sanifair (Toilettenbetreiber u.a. in Autobahn-Raststätten) kein Interesse besteht, hier WC-Anlagen zu betreiben.

Toiletten müssen heutzutage nicht kostenfrei sein, wirft 3. BM Dr. Zimmer ein und empfiehlt eine Nutzungsgebühr, die per Wertgutschein im Outlet-Center eingelöst werden kann. Diese Gebühr trägt zum Unterhalt der Anlagen bei.

GR Geigl bejaht gleichermaßen den Standort bei der Firma Chiba, auch weil die Toiletten hier besser zu überwachen sind. Er hält es aber für günstiger, wenn die Gemeinde den Container nicht selbst anschafft, sondern sich nur an der Finanzierung beteiligt. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht bei der Gemeinde.

GRin Schönherr erinnert, dass die Toilettenanlage behindertengerecht ausgestattet sein soll.

BM Holzner hält fest, dass zunächst der Standort mit der Firma Chiba zu klären ist. Anschließend sind notwendige Investitionen zu ermitteln und Verhandlungen mit den betroffenen Unternehmen über die Aufteilung der Kosten zu führen.                          

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6. Anordnung eines Halteverbotes in der Straße Am Staufeneck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller hat Herr Haintz, Am Staufeneck 11, beantragt, in der Straße „Am Staufeneck“ auf der östlichen Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot zu erlassen. Herr Haintz befürchtet, dass durch das vor dem Anwesen Am Staufeneck 8 ständig geparkte Kfz der Anwohnerin die Zufahrt u.a. für Rettungsfahrzeuge nicht mehr möglich sei. Ein Nachmessen durch die Gemeinde ergab, dass neben dem Fahrzeug der Anwohnerin eine restliche Durchfahrtsbreite von 3,20 m erhalten bleibt und somit die gesetzliche Vorgabe von 3,05 m erfüllt ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Halte verbots (Z 286) in der Straße „Am Staufeneck“ nicht zu, da die verbleibende gesetzliche Mindestbreite der Fahrbahn von 3,05 m durch parkende Fahrzeuge nicht unterschritten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö beratend 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Es liegt nichts vor.

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8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2018 ö beratend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

GR Pfannerstill kommt zurück auf das Thema „Verkehrskonzept Lattenbergstraße“ aus der Sondersitzung vom 20.11.2017 und regt die Aufnahme auf die Tagesordnung der Bauausschusssitzung an.

Auf Nachfrage von 3. BM Dr. Zimmer zu dem Sachstand des Vorhabens „Kanalumlegung bei den Milchwerken“ gibt BM Holzner bekannt, dass bereits  Gespräche mit den Milchwerken stattgefunden haben und noch stattfinden werden. In einer der nächsten Sitzungen wird der Bauausschuss informiert werden.
 

Datenstand vom 20.03.2019 10:57 Uhr